Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-Netz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. 1.2 Vodafone stellt im Rahmen von TV-Paketen die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammen. Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden Empfangswegen zur Verfügung. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen. Vodafone übermittelt die in den TV-Paketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies unverzüglich in Textform mitgeteilt. 1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit Vodafone über einen TV-Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grund, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung der außerordentlichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-Produkten der Vertrag über GigaTV Net). 1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein. 1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern. 1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone. 1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafone. Der Kunde erhält im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen für private, nicht kommerzielle Zwecke. 1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert. 1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
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Samples: Ergänzende Geschäftsbedingungen, Auftrag Zur Übernahme Ihres Vodafone Mobilfunk Vertrags, Auftrag Zur Übernahme Des Mobilfunk Vertrags Im Todesfall
Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-Netz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.
1.2 Vodafone stellt erbringt im Rahmen von TVAbo-Paketen TV folgende Leistungen:
a) Vodafone – stellt die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, Sport oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammenzusammen (nachfolgend Programmpaket). Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden Empfangswegen entsprechenden Empfangs- wegen zur Verfügung. Programmpakete bestehen aus einerMindestanzahl von Fernsehsendern. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl Mindestanzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibungProduktbeschreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät Empfangs- gerät oder Empfangsweg abweichen. – überlässt dem Kunden eine persönliche Identifikationsnummer (Jugendschutz-PIN), soweit er eine solche nicht bereits erhalten hat. Vodafone schaltet je nach Produktauswahl und vertrag- licher Vereinbarung die Vodafone GigaTV-App bzw. GigaTV Net für das/die vom Kunden bestell- te(n) Programmpaket(e) frei. – setzt auf Verlangen des Kunden die Jugendschutz-PIN gegen gesondertes Entgelt zurück . – übermittelt die in den TV-Paketen Programmpaketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. .
b) Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands vertretenden Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies die Änderung unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit Vodafone über einen TV-Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grund, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung der außerordentlichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafone. Der Kunde erhält iist spätestens ab dem Zeitpunkt der Einstellung davon befreit, das Entgelt für das Programmpaket zu entrichten. Im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen Voraus gezahlte Entgelte für private, nicht kommerzielle Zweckedas eingestellte Programmpaket werden unverzüglich erstattet.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-Netz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.
1.2 Vodafone stellt erbringt im Rahmen von TVAbo-Paketen TV folgende Leistungen:
a) Vodafone – stellt die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammenzusammen (nachfolgend Programmpaket). Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden Empfangswegen entsprechenden Empfangs- wegen zur Verfügung. Programmpakete bestehen aus einer Mindestanzahl von Fernsehsendern. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl Mindestanzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibungProduktbeschreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen. – überlässt dem Kunden je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung eine codierte Smartcard, aber in jedem Fall eine persönliche Identifikationsnummer (Jugendschutz- PIN), soweit er eine solche nicht bereits erhalten hat. Vodafone schaltet die Smartcard, die Vodafone GigaTV 4K Box oder die Vodafone GigaTV-App für das/die vom Kunden bestellte(n) Programm- paket(e) frei. Der Kunde erwirbt an der Smartcard kein Eigentum. – setzt auf Verlangen des Kunden die Jugendschutz-PIN gegen gesondertes Entgelt zurück. – übermittelt die in den TV-Paketen Programmpaketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. .
b) Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands vertretenden Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies die Änderung unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit Vodafone über einen TV-Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grund, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung der außerordentlichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafonemitge- teilt. Der Kunde erhält iist spätestens ab dem Zeitpunkt der Einstellung davon befreit, das Entgelt für das Programmpaket zu entrichten. Im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen Voraus gezahlte Entgelte für private, nicht kommerzielle Zweckedas eingestellte Programmpaket werden unverzüglich erstattet.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen Dienstleis- tungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-NetzVodafone- Kabelnetz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss Kabelanschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Kabel- Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler digi- taler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel Wechsel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.. BIT16-22-V
1.2 Vodafone stellt im Rahmen von TV-Paketen die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammen. Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden entsprechenden Empfangswegen zur Verfügung. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl der Sender eines Programmpaketes Programm- paketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibungProduktbeschreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung Über- tragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen. Vodafone übermittelt die in den TV-Paketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-TV- Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis Vertrags- verhältnis mit Vodafone über einen TV-Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit Vertragslaufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grundvertretendem Grunde, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht Kündigungs- recht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung Vermeidung der außerordentlichen außerordent- lichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließenabzuschließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-TV- Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle virtuelle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Digital-Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender verpflichtender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe Wieder- gabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen Zusatzfunk- tionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card SmartCard zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafone. Der Kunde erhält im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen Dienstleistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen für private, nicht kommerzielle Zwecke.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCardsSmart- Cards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche unterschiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
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Samples: Ergänzende Geschäftsbedingungen Für Vodafone Kabel Dienstleistungen Und Tv Dienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen
Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-Netz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.
1.2 Vodafone stellt erbringt im Rahmen von TVAbo-Paketen TV folgende Leistungen:
a) Vodafone – stellt die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammenzusammen (nachfolgend Programmpaket). Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden Empfangswegen entsprechenden Empfangs- wegen zur Verfügung. Programmpakete bestehen aus einer Mindestanzahl von Fernsehsendern. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl Mindestanzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibungProduktbeschreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen. – überlässt dem Kunden je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung eine codierte Smartcard, aber in jedem Fall eine persönliche Identifikationsnummer (Jugendschutz- PIN), soweit er eine solche nicht bereits erhalten hat. Vodafone schaltet die Smartcard, die Voda- fone GigaTV Cable Box oder die Vodafone GigaTV-App für das/die vom Kunden bestellte(n) Programmpaket(e) frei. Der Kunde erwirbt an der Smartcard kein Eigentum. – setzt auf Verlangen des Kunden die Jugendschutz-PIN gegen gesondertes Entgelt zurück. – übermittelt die in den TV-Paketen Programmpaketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. .
b) Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands vertretenden Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies die Änderung unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit Vodafone über einen TV-Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grund, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung der außerordentlichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafonemitge- teilt. Der Kunde erhält iist spätestens ab dem Zeitpunkt der Einstellung davon befreit, das Entgelt für das Programmpaket zu entrichten. Im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen Voraus gezahlte Entgelte für private, nicht kommerzielle Zweckedas eingestellte Programmpaket werden unverzüglich erstattet.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen Dienstleis- tungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-NetzVodafone- Kabelnetz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss Kabelanschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Kabel- Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler digi- taler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel Wechsel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.. KA-21677-M-00-06/22
1.2 Vodafone stellt im Rahmen von TV-Paketen die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammen. Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden entsprechenden Empfangswegen zur Verfügung. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl der Sender eines Programmpaketes Programm- paketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibungProduktbeschreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung Über- tragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen. Vodafone übermittelt die in den TV-Paketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-TV- Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis Vertrags- verhältnis mit Vodafone über einen TV-Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit Vertragslaufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grundvertretendem Grunde, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht Kündigungs- recht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung Vermeidung der außerordentlichen außerordent- lichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließenabzuschließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-TV- Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle virtuelle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.. KA-21677-M-00-06/22
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card SmartCard zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.. BIT03-22-V
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen demjeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafone. Der Kunde erhält im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen Dienstleistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und Geschäftsbedingungenund den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen für private, nicht kommerzielle Zwecke.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCardsSmart- Cards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche unterschiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
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Samples: Ergänzende Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen Dienstleis- tungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-NetzVodafone- Kabelnetz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss Kabelanschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Kabel- Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler digi- taler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel Wechsel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.. 900271_KA-21677-M-00-07/22 Stand: Februar 2022 BIT07-22-V
1.2 Vodafone stellt im Rahmen von TV-Paketen die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammen. Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden entsprechenden Empfangswegen zur Verfügung. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl der Sender eines Programmpaketes Programm- paketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibungProduktbeschreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung Über- tragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen. Vodafone übermittelt die in den TV-Paketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-TV- Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis Vertrags- verhältnis mit Vodafone über einen TV-Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit Vertragslaufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grundvertretendem Grunde, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht Kündigungs- recht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung Vermeidung der außerordentlichen außerordent- lichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließenabzuschließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-TV- Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle virtuelle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card SmartCard zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen demjeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafone. Der Kunde erhält im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen Dienstleistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und Geschäftsbedingungenund den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen für private, nicht kommerzielle Zwecke.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCardsSmart- Cards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche unterschiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-Netz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.
1.2 Vodafone stellt erbringt im Rahmen von TVAbo-Paketen TV folgende Leistungen:
a) Vodafone – stellt die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammenzusammen (nachfolgend Pro- grammpaket). Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden entsprechenden Empfangswegen zur Verfügung. Programmpakete bestehen aus einer Mindestanzahl von Fernsehsendern. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl Mindestanzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibungProdukt- beschreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes Programmpa- ketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen. – überlässt dem Kunden eine persönliche Identifikationsnummer (Jugendschutz-PIN), soweit er eine solche nicht bereits erhalten hat. Vodafone schaltet je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung die Vodafone GigaTV-App für das/die vom Kunden bestellte(n) Programmpaket(e) frei. – setzt auf Verlangen des Kunden die Jugendschutz-PIN gegen gesondertes Entgelt zurück. – übermittelt die in den TV-Paketen Programmpaketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. .
b) Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands vertretenden Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies die Änderung unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit Vodafone über einen TV-Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grund, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung der außerordentlichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafonemitge- teilt. Der Kunde erhält iist spätestens ab dem Zeitpunkt der Einstellung davon befreit, das Entgelt für das Programmpaket zu entrichten. Im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen Voraus gezahlte Entgelte für private, nicht kommerzielle Zweckedas eingestellte Programmpaket werden unverzüglich erstattet.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen Dienstleis- tungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-NetzVodafone- Kabelnetz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss Kabelanschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Kabel- Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler digi- taler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel Wechsel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.. 900271_KA-21677-M-00-16/22 Stand: April 2022 BIT16-22-V
1.2 Vodafone stellt im Rahmen von TV-Paketen die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammen. Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden entsprechenden Empfangswegen zur Verfügung. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl der Sender eines Programmpaketes Programm- paketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibungProduktbeschreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung Über- tragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen. Vodafone übermittelt die in den TV-Paketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-TV- Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis Vertrags- verhältnis mit Vodafone über einen TV-Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit Vertragslaufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grundvertretendem Grunde, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht Kündigungs- recht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung Vermeidung der außerordentlichen außerordent- lichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließenabzuschließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-TV- Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle virtuelle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card SmartCard zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen demjeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafone. Der Kunde erhält im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen Dienstleistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und Geschäftsbedingungenund den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen für private, nicht kommerzielle Zwecke.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCardsSmart- Cards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche unterschiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen Dienstlei- stungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-NetzVodafone- Kabelnetz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss Kabelanschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Kabel- Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler digi- taler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel Wechsel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.. 900272 1021 Stand: November 2021 BIT09-21-V
1.2 Vodafone stellt im Rahmen von TV-Paketen die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammen. Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden Empfangswegen zur Verfügung. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem mitdem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter be- stimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsgerätoder Empfangsweg abweichen. Vodafone übermittelt übermit- telt die in den TV-Paketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-TV- Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis Vertrags- verhältnis mit Vodafone über einen TV-TV- Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit Vertragslaufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grundvertretendem Grunde, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht Kündigungs- recht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung Vermeidung der außerordentlichen außerordent- lichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließenabzuschließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-TV- Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle virtuelle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card SmartCard zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen demjeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafone. Der Kunde erhält im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen Dienstleistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und Geschäftsbedingungenund den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen für private, nicht kommerzielle Zwecke.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
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Samples: Widerrufsrecht Dienstleistungsvertrag Und Widerrufsrecht Verbrauchsgüterkauf
Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-Netz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.
1.2 Vodafone stellt erbringt im Rahmen von TVAbo-Paketen TV folgende Leistungen:
a) Vodafone – stellt die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammenzusammen (nachfolgend Programmpaket). Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden Empfangswegen entsprechenden Empfangs- wegen zur Verfügung. Programmpakete bestehen aus einer Mindestanzahl von Fernsehsendern. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl Mindestanzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibungProduktbeschreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen. – überlässt dem Kunden je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung eine codierte Smartcard, aber in jedem Fall eine persönliche Identifikationsnummer (Jugendschutz- PIN), soweit er eine solche nicht bereits erhalten hat. Vodafone schaltet die Smartcard, die Voda- fone GigaTV Cable Box oder die Vodafone GigaTV-Apps für das/die vom Kunden bestellte(n) Programmpaket(e) frei. Der Kunde erwirbt an der Smartcard kein Eigentum. – setzt auf Verlangen des Kunden die Jugendschutz-PIN gegen gesondertes Entgelt zurück. – übermittelt die in den TV-Paketen Programmpaketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. .
b) Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands vertretenden Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies die Änderung unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit Vodafone über einen TV-Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grund, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung der außerordentlichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafonemitge- teilt. Der Kunde erhält iist spätestens ab dem Zeitpunkt der Einstellung davon befreit, das Entgelt für das Programmpaket zu entrichten. Im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen Voraus gezahlte Entgelte für private, nicht kommerzielle Zweckedas eingestellte Programmpaket werden unverzüglich erstattet.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-Netz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.
1.2 Vodafone stellt erbringt im Rahmen von TVAbo-Paketen TV folgende Leistungen:
a) Vodafone – stellt die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammenzusammen (nachfolgend Pro- grammpaket). Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden entsprechenden Empfangswegen zur Verfügung. Programmpakete bestehen aus einer Mindestanzahl von Fernsehsendern. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl Mindestanzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibungProdukt- beschreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes Programmpa- ketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen. – überlässt dem Kunden eine persönliche Identifikationsnummer (Jugendschutz- PIN), soweit er eine solche nicht bereits erhalten hat. Vodafone schaltet je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung die Vodafone GigaTV-App für das/die vom Kunden bestellte(n) Programmpaket(e) frei. – setzt auf Verlangen des Kunden die Jugendschutz-PIN gegen gesondertes Entgelt zurück. – übermittelt die in den TV-Paketen Programmpaketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. .
b) Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands vertretenden Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies die Änderung unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit Vodafone über einen TV-Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grund, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung der außerordentlichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafonemitge- teilt. Der Kunde erhält iist spätestens ab dem Zeitpunkt der Einstellung davon befreit, das Entgelt für das Programmpaket zu entrichten. Im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen Voraus gezahlte Entgelte für private, nicht kommerzielle Zweckedas eingestellte Programmpaket werden unverzüglich erstattet.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-Netz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.
1.2 Vodafone stellt erbringt im Rahmen von TV-Paketen AboTV folgende Leistungen:
a) Vodafone – stellt dem Kunden die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen unter schiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammen(nachfolgend Programmpaket) zur Verfü gung. Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden Empfangswegen zur VerfügungDas Programmpaket besteht aus einer Mindestanzahl von Fernsehsendern. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl Mindestanzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibungProduktbeschreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender Fernseh sender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten Produktbe schreibung dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen– überlässt dem Kunden eine codierte Smartcard mit persönlicher Identifikationsnummer (Jugend schutzPIN), soweit er eine solche nicht bereits erhalten hat. Vodafone schaltet die Smartcard für das/die vom Kunden bestellte(n) Programmpaket(e) frei. Der Kunde erwirbt an der Smartcard kein Eigentum. – setzt auf Verlangen des Kunden die JugendschutzPIN gegen gesondertes Entgelt zurück. – übermittelt die in den TV-Paketen Programmpaketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. .
b) Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands vertretenden Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies die Änderung unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit Vodafone über einen TV-Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grund, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung der außerordentlichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafone. Der Kunde erhält iist spätestens ab dem Zeitpunkt der Einstellung davon befreit, das Entgelt für das Pro grammpaket zu entrichten. Im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen Voraus gezahlte Entgelte für private, nicht kommerzielle Zweckedas eingestellte Programmpaket werden unverzüglich erstattet.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
Appears in 1 contract
Samples: Kabelanschlussvertrag
Leistungsumfang. 1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Leistungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone-Netz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabel- anschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel-Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden. Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digitaler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wech- sel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung. Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.
1.2 Vodafone stellt erbringt im Rahmen von TVAbo-Paketen TV folgende Leistungen:
a) Vodafone – stellt dem Kunden die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. X. Xxxxxx oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen unter- schiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammen(nachfolgend Programmpaket) zur Verfü- gung. Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- BIT06-23V sprechenden Empfangswegen zur VerfügungDas Programmpaket besteht aus einer Mindestanzahl von Fernsehsendern. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl Mindestanzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibungProduktbeschreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestell- ten dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich ge- sondert gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen– überlässt dem Kunden eine kodierte Smartcard mit persönlicher Identifikationsnummer (Jugend- schutz-PIN), soweit er eine solche nicht bereits erhalten hat. Vodafone schaltet die Smartcard für das/die vom Kunden bestellte(n) Programmpaket(e) frei. Der Kunde erwirbt an der Smartcard kein Eigentum. – setzt auf Verlangen des Kunden die Jugendschutz-PIN gegen gesondertes Entgelt zurück. – übermittelt die in den TV-Paketen Programmpaketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt. .
b) Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstands vertretenden Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies die Änderung unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV-Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis mit Vodafone über einen TV-Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertrags- laufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu ver- tretendem Grund, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermei- dung der außerordentlichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzu- schließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten. Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV-Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtu- elle – SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart Card zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafone. Der Kunde erhält iist jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Einstellung davon befreit, das Entgelt für das Pro- grammpaket zu entrichten. Im Rahmen der Vodafone TV-Leistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und Voraus gezahlte Entgelte für das eingestellte Programmpaket wer- den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen für private, nicht kommerzielle Zweckeunverzüglich erstattet.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10 Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten SmartCards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unter- schiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen