Common use of Leistungsänderung Clause in Contracts

Leistungsänderung. 6.1 Der AN ist berechtigt, bei Auftragsausführung technische Änderun- gen an der Leistung vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Ein- satztechnik, der Mitarbeiter und der organisatorischen Ausführung des Auftrags, soweit sie sich aus gesetzlichen Erfordernissen und/oder dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben und/oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich oder gar erforderlich erweisen und soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit zu dem üblichen Zweck eintritt sowie wenn die Eignung zu einem bestimmten Zweck vereinbart wurde.

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Samples: www.riebewitt.de, irp.cdn-website.com, www.sicher-bonn.de

Leistungsänderung. 6.1 Der AN ist berechtigt, berechtigt bei Auftragsausführung technische Änderun- gen an der Leistung vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Ein- satztechnikEinsatztechnik, der Mitarbeiter und der organisatorischen Ausführung Ausfüh- rung des Auftrags, soweit sie sich aus gesetzlichen Erfordernissen und/oder dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben und/oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich oder gar erforderlich erweisen und soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit zu dem üblichen Zweck eintritt sowie wenn die Eignung zu einem bestimmten Zweck vereinbart wurde, zu diesem Zweck herbeigeführt wird.

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Samples: www.riebewitt.de, abk-elektro.de

Leistungsänderung. 6.1 Der AN ist berechtigt, berechtigt bei Auftragsausführung technische Änderun- gen an der Leistung vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Ein- satztechnikEinsatztechnik, der Mitarbeiter und der organisatorischen Ausführung Ausfüh- rung des Auftrags, Auftrags soweit sie sich aus gesetzlichen Erfordernissen und/oder dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben und/oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich oder gar erforderlich erweisen und soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit zu dem üblichen Zweck eintritt sowie wenn die Eignung zu einem bestimmten Zweck vereinbart wurde, zu diesem Zweck herbeigeführt wird.

Appears in 2 contracts

Samples: hoeland.de, www.sicher-bonn.de

Leistungsänderung. 6.1 Der AN ist berechtigt, bei Auftragsausführung technische Änderun- gen Änderungen an der Leistung vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Ein- satztechnikEinsatztechnik, der Mitarbeiter und der organisatorischen organi- satorischen Ausführung des Auftrags, soweit sie sich aus gesetzlichen Erfordernissen und/oder dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben und/oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich oder gar erforderlich erweisen und soweit durch diese Änderung Ände- rung keine Verschlechterung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit Brauch- barkeit zu dem üblichen Zweck eintritt sowie wenn die Eignung zu einem bestimmten Zweck vereinbart wurde.

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Samples: www.ites.gmbh