Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen. (Zu 7 der ÖNORM B 2110) 3.3.1. Angeordnete Leistungen Für durch den AG oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die in der ursprünglich vereinbarten Leistung preislich keine Deckung finden, besteht auch ohne Anzeige der zusätzlichen Kosten durch den AN ein Anspruch auf angemessenes Entgelt und angemessene Verlängerung der Bauzeit. Auf Verlangen legt der AN dem AG vor Ausführung der Leistung ein Zusatzangebot. 3.3.2. Überschreitung des vereinbarten Entgelts
Appears in 4 contracts
Samples: Bauvertrag, Bauvertrag, Bauvertrag