Leistungsänderungen. (1) Verlangt der Kunde nach Abschluss eines Einzelvertrages vom Anbieter Änderungen oder Ergänzungen zu dem im Einzelvertrag vereinbarten Leistungsumfang („Change Request“), so wird der Anbieter diese Anfrage innerhalb angemessener Frist prüfen und dem Kunden mitteilen, ob und zu welchen Konditionen der Anbieter bereit ist, den vom Kunden gewünschten Change Request umzusetzen. (2) Erfordert die Prüfung eines Change Requests des Kunden eine genaue Analyse darüber, ob und wie der Anbieter den gewünschten Change Request des Kunden umsetzen kann, so wird der Anbieter dies dem Kunden zusammen mit der für eine solche Analyse maßgeblichen Vergütung mitteilen. Wünscht der Kunde daraufhin den Anbieter mit der Analyse zu beauftragen, werden die Parteien hierüber eine entsprechende schriftliche Vereinbarung schließen, auf die die vorliegenden Regelungen dieser AGB in gleicher Art und Weise Anwendung finden, wie für den ursprünglichen Einzelvertrag, dessen Leistungsumfang durch den Change Request geändert werden soll. (3) Preise für einen Change Request des Kunden richten sich nach den Preisen, die die Parteien in dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbart haben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Leistungsänderungen. (1) Verlangt der Kunde nach Abschluss eines Einzelvertrages des Vertrags vom Anbieter Änderungen oder Ergänzungen zu dem im Einzelvertrag Vertrag vereinbarten Leistungsumfang („Change Request“), so wird der Anbieter diese Anfrage innerhalb angemessener Frist prüfen und dem Kunden mitteilen, ob und zu welchen Konditionen der Anbieter bereit ist, den vom Kunden gewünschten Change Request umzusetzen.
(2) Erfordert die Prüfung eines Change Requests des Kunden eine genaue Analyse darüber, ob und wie der Anbieter den gewünschten Change Request des Kunden umsetzen kann, so wird der Anbieter dies dem Kunden zusammen mit der für eine solche Analyse maßgeblichen Vergütung mitteilen. Wünscht der Kunde daraufhin den Anbieter mit der Analyse zu beauftragen, werden die Parteien hierüber eine entsprechende schriftliche Vereinbarung schließen, auf die die vorliegenden Regelungen dieser AGB in gleicher Art und Weise Anwendung finden, wie für den ursprünglichen EinzelvertragVertrag, dessen Leistungsumfang durch den Change Request geändert werden soll.
(3) Preise für einen Change Request des Kunden richten sich nach den Preisen, die die Parteien in dem jeweiligen Einzelvertrag im Vertrag vereinbart haben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Leistungsänderungen. (1) Verlangt der Kunde nach Abschluss eines Einzelvertrages des Vertrags vom Anbieter An- bieter Änderungen oder Ergänzungen zu dem im Einzelvertrag Vertrag vereinbarten Leistungsumfang („Change Request“), so wird der Anbieter diese Anfrage innerhalb angemessener Frist prüfen und dem Kunden mitteilen, ob und zu welchen wel- chen Konditionen der Anbieter bereit ist, den vom Kunden gewünschten Change Request umzusetzen.
(2) Erfordert die Prüfung eines Change Requests des Kunden eine genaue Analyse darüber, ob und wie der Anbieter den gewünschten Change Request des Kunden umsetzen kann, so wird der Anbieter dies dem Kunden zusammen mit der für eine solche Analyse maßgeblichen Vergütung mitteilen. Wünscht der Kunde daraufhin den Anbieter mit der Analyse zu beauftragen, werden die Parteien hierüber eine entsprechende schriftliche Vereinbarung schließen, auf die die vorliegenden Regelungen dieser AGB in gleicher glei- cher Art und Weise Anwendung finden, wie für den ursprünglichen Einzelvertragur- sprünglichen Vertrag, dessen Leistungsumfang durch den Change Request geändert werden soll.
(3) Preise für einen Change Request des Kunden richten sich nach den Preisen, die die Parteien in der jeweils aktuellen Preisliste und dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbart habendafür kalku- lierten Aufwand.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen