Common use of Leistungsänderungen Clause in Contracts

Leistungsänderungen. 8.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von tronet zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann tronet von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 8.2 tronet prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt tronet, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt tronet die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird tronet dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich über den Inhalt einesVorschlags für die Umsetzungdes Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 8.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet berechnet. 8.8 tronet ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet für den Kunden zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Agenturleistungen

Leistungsänderungen. 8.1 Will 9.1 Der HU hat das Recht, insbesondere gemäß §§ 313, 650 b und 650c BGB nachträglich Änderungen der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang Leistung, insbesondere Massen-, Mengen-, Nutzungs- oder Intervalländerungen sowie zusätzliche Leistungen des NU nach Maßgabe der von tronet zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet äußernRegelungen dieses Nachunternehmervertrages anzuordnen. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei ÄnderungswünschenAnordnungsrecht gilt auch bei Änderungen oder Zusatzleistungen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden könnenzum Herbeiführen des Leistungserfolges nicht not- wendig sind, kann tronet von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 8.2 tronet prüftes sei denn diese für den NU unzumutbar. Der HU ist berechtigt, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt tronet, dass zu erbringende geänderte und/oder zusätzliche Leistungen aufgrund auch schon vor Ablauf der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kannFrist gemäß § 650 b Abs.2 BGB anzuordnen, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werdenEinigung zwischen den Parteien gem. Erklärt § 650 b Abs. 1 BGB scheitert. Ein Scheitern der Kunde sein Einverständnis mit dieser VerschiebungEinigung liegt insbesondere dann vor, führt tronet die Prüfung wenn eine der Parteien der anderen schriftlich erklärt, dass Einigung auf Grundlage des Änderungswunsches durchBegehrens des HU und des darauf bezogenen Angebotes des NU nicht zustande kommen wird. Der Kunde HU ist insb. auch dann zur vorzeitigen Anordnung einer geänderten und/oder zusätzlichen Leistung berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dannwenn diese erforderlich ist, weil dem HU selbst aufgrund einer ihm von seinem Kunden zur Vertragserfüllung, insb. auch zur Mangelbeseiti- gung gesetzten Frist, eine berechtigte Ersatzvornahme oder Vertragskündigung droht. 8.3 Nach Prüfung 9.2 Meinungsverschiedenheiten über Grund und/ oder Höhe der Vergütung für geänderte und/oder zusätzliche Leistungen berech- tigen den NU nicht zur Verweigerung der Leistungen. 9.3 Massen- oder Mengenänderungen berechtigen nicht zu Änderungen der Einheitspreise oder Stundensätze entsprechend dieser Vereinbarung. Werden durch Änderung der Leistung die Grundlagen des Änderungswunsches wird tronet dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag Preises für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich über den Inhalt einesVorschlags für die Umsetzungdes Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grundim Vertrag vorgesehene Leistung ge- ändert, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Dauer Mehr- und Minderkosten auf Basis der Prüfungbereits vorhandenen Preis- grundlagen zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen der Leistungsänderung auf sonstige Vertragsbe- dingungen, insbesondere auf Ausführungsfristen, zu berücksichtigen. Die Vereinbarung ist unverzüglich zu treffen. 9.4 Vorstehende Absätze finden bei Beauftragung zusätzlicher Leistungen entsprechende Anwendung. 9.5 Sonderleistungen können nur nach vorliegendem Angebot des NU durch den HU beauftragt werden. Sonderleistungen sind auf Basis des Einzelauftrages zu kalkulieren. Hierfür gelten die im jeweils anzuwendenden Preisblatt ausgewiesenen Pauschalen/ Einzelpreise zzgl. der Dauer gesetzlichen Umsatzsteuer nebst Zulagen. 9.6 Leistungen, die der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich NU ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Sol- che Leistungen hat er auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschobenFrist zurückzunehmen oder zu beseitigen, sonst können sie auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt oder beseitigt werden. tronet wird dem Kunden die neuen Termine mitteilenEine Vergütung steht ihm jedoch zu, wenn der HU solche Leistungen nachträglich durch schriftliche Erklärung annimmt. Weitergehende Ansprüche des HU bleiben unberührt. 8.7 Der Kunde 9.7 Hat der NU Bedenken gegen die Leistungsänderung, so hat er sie dem HU unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt der HU die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragenBedenken des NU nicht, so bleibt er für seine Angaben und Anordnungen verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen Zu einer gutachtlichen Äußerung ist der NU nur aufgrund eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet berechnetgesonderten Auftrags verpflichtet. 8.8 tronet ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet für den Kunden zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Nachunternehmerbedingungen

Leistungsänderungen. 8.1 Will der Kunde Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von tronet mediaOffice zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet mediaOffice äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann tronet mediaOffice von dem Verfahren nach Absatz den Absätzen 2 bis 5 absehen. 8.2 tronet . mediaOffice prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt tronetmediaOffice, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet teilen wir dem Kunden Auftraggeber dies mit und weist weisen ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde Auftraggeber sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt tronet mediaOffice die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde Auftraggeber ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 . Nach Prüfung des Änderungswunsches wird tronet mediaOffice dem Kunden Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich . Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt einesVorschlags eines Vorschlags für die Umsetzungdes Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 . Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde Auftraggeber mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 . Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet mediaOffice wird dem Kunden Auftraggeber die neuen Termine mitteilen. 8.7 . Der Kunde Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet mediaOffice berechnet. 8.8 tronet . mediaOffice ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet mediaOffice für den Kunden Auftraggeber zumutbar ist.

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Samples: Web Hosting Agreement

Leistungsänderungen. 8.1 13.1 Will der Kunde AG nach Vertragsschluss den vertraglich bestimmten Umfang der von tronet zu erbringenden Leistungen ändern, so wird hat er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann tronet von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehenAN mitzuteilen. 8.2 tronet prüft13.2 Nach Eingang eines Änderungsverlangens gemäß 16.1 prüft der AN, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand Mehraufwendungen und Terminen haben wird. Erkennt tronetder AN, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet er dies dem Kunden dies AG mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde AG sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt tronet der AN die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde AG ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 13.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird tronet der AN dem Kunden AG die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich 13.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt einesVorschlags eines Vorschlags für die Umsetzungdes Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 13.5 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet Der AN wird dem Kunden AG die neuen Termine mitteilen. 8.7 13.6 Der Kunde AG hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet des AN berechnet. 8.8 tronet 13.7 Bei Änderungswünschen, die unverzüglich geprüft werden können und bei denen sich der vom AG zu vergütende Zusatzaufwand auf voraussichtlich unter 5 % des Auftragswertes beläuft, ist der AN berechtigt, den Änderungswunsch unmittelbar umzusetzen, ohne das Verfahren gemäß 14.2 bis 14.5 zu durchlaufen. 13.8 Der AN ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet für den Kunden des AG zumutbar istist und die Leistung keine Qualitätseinbuße erfährt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsänderungen. 8.1 6.1. Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von tronet Lemundo zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet Lemundo äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden nach- folgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden Arbeits- stunden umgesetzt werden können, kann tronet Lemundo von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 8.2 tronet 6.2. Die Lemundo GmbH prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand Mehraufwenden und Terminen haben wird. Erkennt tronetLemundo, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet Lemundo dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte un- bestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt tronet die Lemun- do die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehenzurück- zuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 6.3. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird tronet Lemundo dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung Um- setzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich 6.4. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt einesVorschlags eines Vorschlags für die Umsetzungdes Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich un- verzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 6.5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen Leistun- gen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 6.6. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche Ände- rungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet Die Lemundo GmbH wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 8.7 6.7. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände Auf- wände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesendie- sen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet der Lemundo GmbH berechnet. 8.8 tronet 6.8. Lemundo ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet der Lemundo für den Kunden zumutbar ist.. •

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Projektleistungen

Leistungsänderungen. 8.1 5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von tronet City Update zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet City Update äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann tronet City Update von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 8.2 tronet 5.2 City Update prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt tronetCity Update, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet City Update dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt tronet City Update die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird tronet City Update dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich 5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt einesVorschlags eines Vorschlags für die Umsetzungdes Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet City Update wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 8.7 5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet City Update berechnet. 8.8 tronet 5.8 City Update ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet City Update für den Kunden zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsänderungen. 8.1 4.1 Will der Kunde Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von tronet vom Auftrag- nehmer zu erbringenden Leistungen ändern, so wird hat er diesen Änderungswunsch schriftlich in Textform gegenüber tronet dem Auftragnehmer äußern. Das weitere Verfahren richtet rich- tet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann tronet der Auftragnehmer von dem Verfahren nach Absatz 2 den Absätzen 4.2 bis 5 4.5 absehen. 8.2 tronet 4.2 Der Auftragnehmer prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand Mehraufwendungen und Terminen haben wird. Erkennt tronetder Auftragnehmer, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet der Auf- tragnehmer dem Kunden Auftraggeber dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch Ände- rungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen Leistun- gen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde Auftraggeber sein Einverständnis mit zu dieser Verschiebung, führt tronet der Auftragnehmer die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde Auftraggeber ist berechtigt, seinen Änderungswunsch Ände- rungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 4.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird tronet legt der Auftragnehmer dem Kunden Auf- traggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegenVer- einbarungen dar. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich 4.4 Die Parteien werden sich über den Inhalt einesVorschlags eines Vorschlags für die Umsetzungdes Umset- zung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, vorhandenen Unterlagen als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 4.5 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden werden, unter Berücksichtigung Be- rücksichtigung der Dauer der Prüfung, Prüfung sowie der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche Änderungswünsche, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich erforder- lich, verschoben. tronet Der Auftragnehmer wird dem Kunden Auftraggeber die neuen Termine mitteilen. 8.7 4.6 Der Kunde Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände Auf- wände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des ÄnderungswunschesÄnderungswun- sches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags Änderungsvorschlages und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung eine Vereinba- rung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet übli- xxxx Xxxxxxxxx vom Auftragnehmer berechnet. 8.8 tronet 4.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern än- dern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet des Auftragnehmers für den Kunden zumutbar Auftraggeber zu- mutbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fotografie Leistungen

Leistungsänderungen. 8.1 5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von tronet Alldesign zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet Alldesign äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann tronet Alldesign von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 8.2 tronet 5.2 Alldesign prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt tronetAlldesign, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet Alldesign dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt tronet Alldesign die Prüfung Prü- fung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird tronet Alldesign dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches Ände- rungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich 5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt einesVorschlags eines Vorschlags für die Umsetzungdes Änderungswunsches Umsetzung des Ände- rungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet Alldesign wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 8.7 5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet Alldesign berechnet. 8.8 tronet 5.8 Alldesign ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet Alldesign für den Kunden zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsänderungen. 8.1 6.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von tronet INTERACTIVE PIONEERS zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet INTERACTIVE PIONEERS äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 acht Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann tronet INTERACTIVE PIONEERS von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 8.2 tronet 6.2 INTERACTIVE PIONEERS prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt tronetINTERACTIVE PIONEERS, dass die zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet INTERACTIVE PIONEERS dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt tronet INTERACTIVE PIONEERS die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 6.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird tronet INTERACTIVE PIONEERS dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich 6.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt einesVorschlags eines Vorschlags für die Umsetzungdes Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 6.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 6.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet INTERACTIVE PIONEERS wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 8.7 6.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet INTERACTIVE PIONEERS berechnet. 8.8 tronet 6.8 INTERACTIVE PIONEERS ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet sinnvoll und für den Kunden zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsänderungen. 8.1 6.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von tronet Lemundo zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet Lemundo äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann tronet Lemundo von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 8.2 tronet 6.2 Lemundo prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand Mehr- aufwänden und Terminen haben wird. Erkennt tronetLemundo, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung Prü- fung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet Lemundo dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen Leis- tungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt tronet die Lemundo die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen sei- nen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 6.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird tronet Lemundo dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches Änderungswun- sches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag Vor- schlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich 6.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt einesVorschlags eines Vorschlags für die Umsetzungdes Änderungswunsches Umsetzung des Änderungswun- sches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 6.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt ver- bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung Verschie- bung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 6.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der PrüfungPrü- fung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden auszufüh- renden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet Lemundo wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 8.7 6.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein eine Vereinbarung über Tagessätze Ta- gessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet berechnetder Lemundo GmbH berech- net. 8.8 tronet 6.8 Lemundo ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichenabzu- weichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet der Lemundo für den Kunden zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsänderungen. 8.1 Will Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen des vereinbarten Werkerfolges oder sonstige Änderungen, die zur Erreichung des Werkerfolges notwendig oder zweckmäßig sind, anzuordnen (Änderungen). Zu den Änderungen gehören insbesondere geänderte und zusätzliche Leistungen. Begehrt der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang Auftraggeber eine entsprechende Änderung, hat der von tronet Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet äußernunterbreiten. Das weitere Verfahren richtet sich vom Auftragnehmer unterbreitete Angebot muss den Vergütungsregeln für Nachtragsangebote nach den nachfolgenden BestimmungenZiff. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft 6.4 f. entsprechen und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann tronet von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 8.2 tronet prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt tronet, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hinaufgestellt sein, dass der Änderungswunsch weiterhin Auftraggeber das Angebot unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen prüfen kann (ordnungsgemäßes Angebot). Der Auftragnehmer darf die Erstellung eines Angebotes und die Ausführung der durch den Auftraggeber angeordneten Änderungen des Werkerfolges nur geprüft werden kannablehnen, wenn sie im Einzelfall unzumutbar sind. Macht der Auftragnehmer betriebsinterne Vorgänge für die Unzumutbarkeit der Anordnung geltend, trifft ihn hierfür die Beweislast. Die Vertragsparteien streben eine einvernehmliche Regelung über die Durchführung der geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie die Vergütungsanpassung an. Zur Herstellung des Einvernehmens soll eine Anordnung zur Ausführung durch den Auftraggeber grundsätzlich erst nach Ablauf von dreißig Kalendertagen, gerechnet vom Zugang des Änderungsbegehrens an, vom Auftraggeber erfolgen. Der Auftragnehmer hat gleichwohl eine Anordnung des Auftraggebers vor Ablauf von dreißig Kalendertagen zu befolgen, wenn das Interesse des Auftraggebers an der sofortigen Ausführung der mit der begehrten Anordnung verbundenen Leistung das Interesse des Auftragnehmers an der vorherigen Vereinbarung der Vergütung eindeutig überwiegt, insbesondere, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werdenbesonderen Umstände der Projektabwicklung eine sofortige Umsetzung der Anordnung erforderlich machen. Erklärt Die vorstehenden Grundsätze gelten auch im Hinblick auf Änderungsanordnungen zu Planungs- und sonstigen Leistungen, zu Bauumständen und zur Bauzeit. Im Rahmen der Kunde sein Einverständnis mit dieser VerschiebungZumutbarkeit ist zu überprüfen, führt tronet ob der Auftragnehmer die Prüfung des Änderungswunsches durcherforderlichen Kapazitäten ohne weiteres bereitstellen bzw. beschaffen kann. Kommt zwischen den Vertragsparteien keine Einigung über die Vergütungsfolgen der Nachtragsanordnung zustande, richtet sich diese nach Ziff. 6.4 f. Alternativ- und Eventualposition Soweit im Leistungsverzeichnis Alternativpositionen (für die wahlweise Ausführung einer Leistung) oder Eventualpositionen (für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung) vorgesehen sind, kann der Auftraggeber seine Entscheidung über die Ausführung noch nach der Auftragserteilung treffen. Der Kunde Auftragnehmer ist berechtigtverpflichtet, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 Nach Prüfung die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber nach Leistungsfortschritt rechtzeitig aufzufordern, die Entscheidung zu treffen und wird erst nach schriftlicher Anordnung des Änderungswunsches wird tronet Auftraggebers mit der Ausführung beginnen. 4Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten / Mitwirkung des Auftraggebers Allgemeine Leistungsanforderungen Die Vertragsparteien streben eine partnerschaftliche und transparente Vertragsabwicklung an. Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils andere Vertragspartei auf etwaige Störungen und mögliche Beeinträchtigungen der Projektabwicklung rechtzeitig hinzuweisen. Beide Vertragsparteien werden die notwendigen Informationen bereitstellen, um dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum notwendigen Entscheidungsbedarf der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich über den Inhalt einesVorschlags für die Umsetzungdes Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem jeweils anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 8.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände Vertragspartei Rechnung zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, Zusammenarbeit der Vertragsparteien erfolgt auf Grundlage der im Übrigen Projekthandbuch (Anlage 11) näher spezifizierten Prozesse und Workflows. Das Projekthandbuch wird in regelmäßigen Abständen von der Projektsteuerung des Auftraggebers fortgeschrieben. Fortschreibungen des Projekthandbuchs sind vom Auftragnehmer nach der üblichen Vergütung von tronet berechnetÜbermittlung etwaiger Anpassungen durch den Auftraggeber zu beachten. 8.8 tronet ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet für den Kunden zumutbar ist.

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Samples: Generalunternehmervertrag

Leistungsänderungen. 8.1 Will der Kunde 3.1 Die Anordnung von Leistungsänderungen (einschließlich Änderungen des vereinbarten Werkerfolgs) und deren Auswirkung auf den vertraglich bestimmten Umfang der von tronet zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet äußern. Das weitere Verfahren richtet Vergütungsanspruch richten sich nach den nachfolgenden Bestimmungen§§ 650b ff. Bei ÄnderungswünschenBGB. § 1 Abs. 3, Abs. 4 VOB/B, § 2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B finden keine Anwendung. Soweit andere Regelungen der VOB/B auf § 2 Abs. 5 oder Abs. 6 VOB/B verweisen, sind § 650c BGB und die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden könnennachstehenden Bestimmungen entsprechend anzuwenden. Das Anordnungsrecht schließt auch das Recht ein, kann tronet von Änderungen der Bauumstände, der Bauzeit bzw. der Ausführungsfristen anzuordnen, es sei denn, diese sind dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehenAuftragnehmer ihm nicht zumutbar. 8.2 tronet prüft, welche Auswirkungen 3.2 Das Recht zur Anordnung und die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wirdVerpflichtung des Auftragnehmers nach § 650b Abs. Erkennt tronet2 BGB setzen nicht voraus, dass TKS die Änderung zuvor begehrt hat oder die Vertragspartner zuvor versucht haben, Einvernehmen über die Änderung und deren Auswirkungen auf die Vergütung zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt tronet die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dannerzielen. 8.3 Nach Prüfung 3.3 Hält der Auftragnehmer die Ausführung einer Änderung des Änderungswunsches vereinbarten Werkerfolgs für unzumutbar, wird tronet dem Kunden die Auswirkungen er dies TKS unverzüglich nach Zugang des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches Änderungsbegehrens oder Angaben dazu, warum – falls es kein vorheriges Änderungsbegehren gibt – der Änderungswunsch nicht umsetzbar istÄnderungsanordnung unter Angabe der Gründe anzeigen. 8.4 DieVertragsparteien werdensich über 3.4 Begehrt TKS eine Änderung oder ordnet TKS eine Änderung ohne vorheriges Änderungsbegehren an, wird der Auftragnehmer unverzüglich nach Zugang der Anordnung oder des Begehrens ein Nachtragsangebot nach § 650b Abs. 1 Satz 2 BGB unterbreiten. 3.5 Die Vergütungsminderung und -mehrung ist nach den Inhalt einesVorschlags für im Leistungsverzeichnis bzw. einer Einheitspreiseliste vereinbarten Preisen zu ermitteln, soweit die Umsetzungdes Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich durch die Änderung beziehtentfallenen oder hinzugekommenen Leistungen im LV bzw. der Einheitspreisliste beschrieben sind, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 8.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen § 650c BGB. Hauptvertraglich gewährte Nachlässe sind auch auf die nach Satz 1 ermittelte Vergütung von tronet berechnetanzuwenden. 8.8 tronet 3.6 Eine Änderung der geschuldeten Leistungen durch von TKS oder von TKS beauftragten Dritten übergebene Plan- oder sonstigen Unterlagen stellt keine Anordnung dar. Der Auftragnehmer ist berechtigtin diesem Fall verpflichtet, die Leistungsänderung und die sich hieraus ergebenden Mehrkosten und eventuellen Terminauswirkungen unverzüglich in Textform anzuzeigen und eine entsprechende Anordnung herbeizuführen oder Vertragsänderung vorzuschlagen. Unterlässt er dies, richten sich seine Ansprüche nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet für den Kunden zumutbar ist.§ 2 Abs. 8 VOB/B.

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Samples: Bauvertrag

Leistungsänderungen. 8.1 Will Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen des vereinbarten Werkerfolges oder sonstige Änderungen, die zur Erreichung des Werkerfolges notwendig oder zweckmäßig sind, anzuordnen (Änderungen). Zu den Änderungen gehören nicht nur Änderungen einzelner vereinbarter Projektsteuerungsleistungen, sondern auch Änderungen der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang Projektziele gemäß Ziff. 1.2. Begehrt der von tronet Auftraggeber eine entsprechende Änderung der vereinbarten Leistungen, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet äußernunterbreiten. Das weitere Verfahren richtet sich vom Auftragnehmer unterbreitete Angebot muss den Vergütungsregelungen für Nachtragsangebote nach den nachfolgenden BestimmungenZiff. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft 6.2 entsprechen und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann tronet von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 8.2 tronet prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt tronet, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hinaufgestellt sein, dass der Änderungswunsch weiterhin Auftraggeber das Angebot unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Vertrages prüfen kann (ordnungsgemäßes Angebot). Der Auftragnehmer darf die Erstellung eines Angebotes und die Ausführung der durch den Auftraggeber angeordneten, geänderten Leistungen nur geprüft werden kannablehnen, wenn eine Änderung des Werkerfolges nach diesem Vertrag vorliegt und die Ausführung der geänderten Leistungen im Einzelfall unzumutbar ist. Macht der Auftragnehmer betriebsinterne Vorgänge für die Unzumutbarkeit einer Anordnung geltend, trifft ihn die Beweislast hierfür. Die Vertragspartner streben eine einvernehmliche Klärung der Umsetzung von geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie der Vergütungsanpassung an. Solange eine einvernehmliche Regelung zur Durchführung der geänderten oder zusätzlichen Leistungen oder Vergütungsanpassung noch nicht erfolgt ist, hat der Auftragnehmer gleichwohl eine Anordnung des Auftraggebers – auch vor Ablauf von dreißig Tagen nach Erhalt eines Änderungsbegehrens – zu befolgen, wenn das Interesse des Auftraggebers an der sofortigen Ausführung der mit der begehrten Anordnung verbundenen Leistungen das Interesse des Auftragnehmers an der vorherigen Vereinbarung einer Vergütung überwiegt. Davon ist auszugehen, wenn die betroffenen besonderen Umstände der Projektabwicklung eine unverzügliche Umsetzung der Anordnung erforderlich machen. Die Auswirkungen geänderter und zusätzlicher Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt tronet die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird tronet dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegenVergütung werden in Ziff. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für 6.2 dieses Vertrags geregelt. Soweit eine Festlegung gemäß Ziff. 1.3 in Bezug auf Planer- und Unternehmereinsatzformen noch nicht abschließend erfolgt ist, berät der Auftragnehmer den Auftraggeber hinsichtlich der zweckmäßigerweise einzusetzenden Einsatzformen und deren Fortschreibung. Werden nach der Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen die Umsetzung des Änderungswunsches Planer- und/oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich über den Inhalt einesVorschlags für die Umsetzungdes Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen GrundUnternehmereinsatzform geändert, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfangist die Vergütung anzupassen. Gleiches gilt Dabei können von den Vertragspartnern als Schätzungsgrundlage für den FallMehr- oder Minderaufwand die Honorarvorschläge zu § 8 (2) AHO-Heft Nr. 9, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden istherangezogen werden. 8.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 8.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet berechnet. 8.8 tronet ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet für den Kunden zumutbar ist.

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Samples: Projektsteuerungsvertrag

Leistungsänderungen. 8.1 9.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von tronet der Agentur zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch Änderungs- wunsch schriftlich gegenüber tronet der Agentur äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann tronet die Agentur von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 8.2 tronet 9.2 Die Agentur prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt tronetdie Agentur, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet die Agentur dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt tronet die Agentur die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 9.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird tronet die Agentur dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich 9.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt einesVorschlags eines Vorschlags für die Umsetzungdes Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung Nachtragsverein- barung beifügen. 8.5 9.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 9.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet Die Agentur wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 8.7 9.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet der Agentur berechnet. 8.8 tronet 9.8 Die Agentur ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet der Agentur für den Kunden zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsänderungen. 8.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von tronet der Agentur zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet äußernder Agentur geäußert. Das weitere Verfahren richtet sich dem Aufwand der Änderungswünsche. So werden diese schnellst möglich hinsichtlich der Auswirkungen insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Wenn nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, Prüfung die rasch geprüft und Umsetzung voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden könnenausführbar ist bieten wir unseren Kunden die Einrichtung eines Retainers der einen zur Bearbeitung von Expressaufträgen freigegebenen Betrag beinhaltet. Dies ist besonders bei der Bearbeitung von Overnight Änderungsaufträgen, kann tronet von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 8.2 tronet prüftohne der Möglichkeit der Freigabe durch den Kunden, welche Auswirkungen hilfreich. Hierdurch spart sich der Kunde den langwierigen Angebotsprozess mit der Freigabe und der damit meist einhergehenden Sprengung des Zeitrahmens. Sieht die gewünschte Änderung insbesondere Agentur durch die Änderungswünsche Verzug hinsichtlich Vergütungder vereinbarten Timings, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt tronet, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet wird dies dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werdenunmittelbar kommuniziert. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt tronet die Agentur die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird tronet dem Kunden die . Wenn der Änderungswunsch von der Agentur geprüft wurde, werden alle Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält Agentur unterbreitet im Zuge dessen entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich . Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt einesVorschlags eines Vorschlags für die Umsetzungdes Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 8.5 Kommt eine . Sollte keine Einigung nicht zustande oder kommen, so endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so an diesem Punkt und der ursprüngliche Leistungsumfang verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfangbestehen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 Die von dem . Alle Termine die durch das Änderungsverfahren betroffenen Termine betroffen sind, werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet wird Die neuen Termine werden dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 8.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände von der Agentur zeitnah mitgeteilt. Entstandene Aufwände, sind vom Kunden zu tragen. Hierzu zählen Dies betrifft insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige StillstandszeitenStillstandzeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet der Agentur berechnet. 8.8 tronet . Die Agentur ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet der Agentur für den Kunden zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsänderungen. 8.1 7.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von tronet CO-AGENCY zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber tronet äußernCO-AGENCY äussern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann tronet von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 8.2 tronet 7.2 CO-AGENCY prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung Änderung, insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt tronetCO-AGENCY, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt tronet CO-AGENCY dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt tronet CO-AGENCY die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 8.3 7.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird tronet CO-AGENCY dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 8.4 DieVertragsparteien werdensich 7.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt einesVorschlags eines Vorschlags für die Umsetzungdes Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügenschriftlich (auch per E-Mail zulässig) festhalten. 8.5 7.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 8.6 7.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. tronet CO-AGENCY wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 8.7 7.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von tronet CO-AGENCY berechnet. 8.8 tronet 7.8 CO-AGENCY ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von tronet CO-AGENCY für den Kunden zumutbar ist. 7.9 CO-AGENCY ist weiters berechtigt, bei monatlich vereinbarten Leistungen Preise gemäss tatsächlichem Aufwand anzupassen. Dem Kunden müssen diese Anpassungen jedoch mindestens 1 Monat im Voraus angekündigt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)