Leistungsänderungen. 7.1 Vor Vertragsschluss kann TUI jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vorneh- men, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. 7.2 Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Ver- tragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von TUI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventu- elle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 7.3 TUI wird den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- grund auf einem dauerhaften Datenträger infor- mieren. Gegebenenfalls wird TUI dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgelt- lichen Rücktritt anbieten. Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht dem Kunden das im Reise- plan gegebenenfalls beigefügte Zug-zum- Flug- Ticket (vgl. Ziffer 13.6) zur Verfügung. 7.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent- lichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Ab- weichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von TUI gleich- zeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzu- nehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzu- treten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – Inanspruch- nahme einer Ersatzleistung zu verlangen, wenn TUI ihm eine solche angeboten hat. Der Kunde hat die Xxxx, auf die Mitteilung von TUI zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber TUI reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – die Inanspruchnahme einer Ersatzleistung verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber TUI nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 0.0.xx klarer, verständlicher und hervorgeho- xxxxx Xxxxx hingewiesen. 7.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte TUI für die Durch- führung der geänderten bzw. ersatzweise bereit- gestellten Pauschalreise oder Einzelleistung bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten. 7.6 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und / oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungs- gründen, allein der Kapitän.
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Samples: Buchungs Und Versicherungsbedingungen, Buchungs Und Versicherungsbedingungen
Leistungsänderungen. 7.1 Vor Vertragsschluss kann TUI jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vorneh- men, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
7.2 a) Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten VertragsinhaltInhalt des Reisevertrags, die nach Ver- tragsschluss und vor Leistungsbeginn Vertragsabschluss notwendig werden werden, wie z. B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung Reise nicht beeinträchtigen. Eventu- elle Gewährleistungsansprüche Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und / oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührtunberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. XXX Xxxxxxx ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7.3 TUI wird den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- grund auf einem dauerhaften Datenträger infor- mieren. Gegebenenfalls wird TUI dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgelt- lichen Rücktritt anbieten. Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht dem Kunden das im Reise- plan gegebenenfalls beigefügte Zug-zum- Flug- Ticket (vgl. Ziffer 13.6b) zur Verfügung.
7.4 Im Fall Bei einer erheblichen Änderung einer wesent- lichen Eigenschaft der wesentlichen Reiseleistung oder der Ab- weichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer von TUI gleich- zeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzu- nehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzu- treten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – Inanspruch- nahme einer Ersatzleistung ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises gegenüber geltend zu verlangen, wenn TUI ihm eine solche angeboten hatmachen. Der Kunde hat die Xxxx, auf die Mitteilung von TUI zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber TUI Cruises reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – die Inanspruchnahme einer Ersatzleistung verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber TUI nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 0.0.xx klarer, verständlicher und hervorgeho- xxxxx Xxxxx hingewiesen.
7.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührtc) Mehrkosten, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte aufgrund einer von TUI für die Durch- führung der geänderten bzw. ersatzweise bereit- gestellten Pauschalreise oder Einzelleistung bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere KostenCruises nicht zu vertretenden Quarantäne entstehen, ist dem sind vom Kunden der Differenzbetrag selbst zu erstattentragen beziehungsweise zu ersetzen.
7.6 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende d) Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass seitens der Fluggesellschaften die Vergabe von Sitzplätzen auf den jeweiligen Kontingenten limitiert ist. Änderungen hinsichtlich eines vorab reservierten Sitzplatzes sind seitens der Fahrtzeit und / oder Fluggesellschaft bis kurz vor Abflug möglich. Weiterhin ist eine Sitzplatzreservierung erst frühestens mit Bekanntgabe der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungs- gründen, allein Flugzeiten möglich. Insbesondere die sogenannten XL-Seats an den Notausgängen mit mehr Beinfreiheit sind zudem aufgrund von Sicherheitsvorschriften der KapitänBehörden nicht für alle Personenkreise reservierbar.
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Samples: Reisevertrag, Reisevertrag
Leistungsänderungen. 7.1 Vor Vertragsschluss 6.1. Soweit die reisende Person einzelne von ihr bezahlte Leistungen aus ihm zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, kann TUI jederzeit die AUDI AG dann eine Änderung Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsbeschreibungen vorneh- menLeistungsträger eine Gutschrift erteilt, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werdennicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
7.2 Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber dem vereinbarten Vertragsinhalt, die 6.2. Die AUDI AG ist berechtigt nach Ver- tragsschluss Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von TUI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattetReisebeginn bezüglich einzelner Bestandteile oder Merkmale vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abzuweichen, soweit sie die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung Reise nicht beeinträchtigen. Eventu- elle Die AUDI AG wird der reisenden Person über solche Leistungsänderungen schriftlich per Post oder E-Mail klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund unterrichten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7.3 TUI wird den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- grund auf einem dauerhaften Datenträger infor- mieren6.3. Gegebenenfalls wird TUI dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgelt- lichen Rücktritt anbieten. Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht dem Kunden das im Reise- plan gegebenenfalls beigefügte Zug-zum- Flug- Ticket (vgl. Ziffer 13.6) zur Verfügung.
7.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent- lichen wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Ab- weichung Abweichung von besonderen Vorgaben des Kundender reisenden Person, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ist der Kunde die reisende Person berechtigt, innerhalb einer von TUI gleich- zeitig der AUDI AG gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzu- nehmen anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzu- treten Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – Inanspruch- nahme einer Ersatzleistung zu verlangen, wenn TUI die AUDI AG ihm eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde Die reisende Person hat die Xxxx, auf die Mitteilung von TUI der AUDI AG zu reagieren oder nicht. Wenn die reisende Person gegenüber der Kunde gegenüber TUI AUDI AG reagiert, dann kann er sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – die Inanspruchnahme einer Ersatzleistung verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn die reisende Person gegenüber der Kunde gegenüber TUI AUDI AG nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird der Kunde ist die reisende Person in der Erklärung gemäß Ziffer 0.0.xx II 6.2 dieser AGB-Teil A in klarer, verständlicher und hervorgeho- xxxxx Xxxxx hingewiesenhervorgehobener Weise hinzuweisen.
7.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte TUI für die Durch- führung der geänderten bzw. ersatzweise bereit- gestellten Pauschalreise oder Einzelleistung bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.
7.6 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und / oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungs- gründen, allein der Kapitän.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Audi Ag Für Fahrtrainings Und Fahrerlebnisse, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fahrtrainings Und Fahrerlebnisse
Leistungsänderungen. 7.1 Vor Vertragsschluss kann TUI der Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vorneh- menvornehmen, über die Sie der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert werdenwird.
7.2 Änderungen wesentlicher Leistungen Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten VertragsinhaltInhalt des Reisevertrages, die nach Ver- tragsschluss Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn Reisebeginn notwendig werden und von TUI vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung Reise nicht beeinträchtigen. Eventu- elle Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7.3 TUI wird Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- grund Ände- rungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger infor- mierenzu informieren. Gegebenenfalls wird TUI er dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung Um- buchung oder einen unentgelt- lichen unentgeltlichen Rücktritt anbieten. Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht dem Kunden das im Reise- plan gegebenenfalls beigefügte Zug-zum- Flug- Ticket (vgl. Ziffer 13.6) zur Verfügung.
7.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent- lichen wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Ab- weichung Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von TUI gleich- zeitig vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzu- nehmen anzuneh- men oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzu- treten Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – Inanspruch- nahme einer Ersatzleistung zu verlangen, wenn TUI ihm der Reiseveranstalter dem Kunden eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Xxxx, auf die Mitteilung von TUI zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber TUI reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmenzuzustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – die Inanspruchnahme einer Ersatzleistung zu verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktretenzurückzutreten oder nicht zu reagieren. Wenn der Kunde gegenüber TUI dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 0.0.xx 7.3. in klarer, verständlicher und hervorgeho- xxxxx Xxxxx hingewiesenhervorgehobener Weise hinzuweisen.
7.5 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicher- heits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.
7.6 Der Reiseveranstalter behält sich bei Busreisen vor, das in der Leistungsbeschreibung benannte Beförderungsunternehmen vor Reisebeginn zu ändern soweit dies im Vertrag vorgesehen und die Änderung nicht erheblich ist und nicht den Gesamtzu- schnitt der Reise beeinträchtigt.
7.7 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte TUI der Reiseveranstalter für die Durch- führung Durchführung der geänderten Reise bzw. ersatzweise bereit- gestellten Pauschalreise oder Einzelleistung Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
7.6 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und / oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungs- gründen, allein der Kapitän.
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Leistungsänderungen. 7.1 Vor Vertragsschluss kann TUI der Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vorneh- menLeistungsbeschrei- bungen vornehmen, über die Sie der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert werdenwird.
7.2 Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber Reiseleistungen gegen- über dem vereinbarten VertragsinhaltInhalt des Reisevertrages, die nach Ver- tragsschluss Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn Reisebeginn notwendig werden und von TUI vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung Reise nicht beeinträchtigen. Eventu- elle Gewährleistungsansprüche Eventuelle Gewährleistungs- ansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7.3 TUI wird Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- grund Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger infor- mierenzu informieren. Gegebenenfalls Gegebe- nenfalls wird TUI er dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgelt- lichen unentgeltlichen Rücktritt anbieten. Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht dem Kunden das im Reise- plan in Ihrem Reiseplan gegebenenfalls beigefügte Zug-zum- Flug- Flug-Ticket (vgl. Ziffer 13.6) zur Verfügung.
7.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent- lichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Ab- weichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von TUI gleich- zeitig vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzu- nehmen anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzu- treten Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme Teil- nahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – Inanspruch- nahme einer Ersatzleistung zu verlangen, wenn TUI der Reiseveranstalter ihm eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Xxxx, auf die Mitteilung von TUI des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber TUI dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung Vertrags- änderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – die Inanspruchnahme einer Ersatzleistung verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber TUI dem Reiseveran- stalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 0.0.xx klarer, verständlicher und hervorgeho- xxxxx Xxxxx hingewiesenhinzuweisen.
7.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte TUI der Reiseveranstalter für die Durch- führung Durchführung der geänderten Reise bzw. ersatzweise bereit- gestellten Pauschalreise oder Einzelleistung Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere gerin- gere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
7.6 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und / oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungs- gründen, allein der Kapitän.
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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen