Common use of Leistungsänderungen Clause in Contracts

Leistungsänderungen. 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SELECT HOLIDAYS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder von SELECT HOLIDAYS nicht zu vertreten sind, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen; Änderungen im Flugplan bleiben SELECT HOLIDAYS vorbehalten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. SELECT HOLIDAYS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung die Inhalt des pauschal Reisevertrages geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von SELECT HOLIDAYS gesetzten angemessenen Frist, die dem Reisenden gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung zugeht, entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, falls SELECT HOLIDAYS eine solche Reise anbietet. 4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Hat SELECT HOLIDAYS für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.

Appears in 1 contract

Samples: Reisevertrag

Leistungsänderungen. 4.13.1 Die Angebote und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen in dem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunsches des Kunden sind jedoch aus sachlichen Grün- den Änderungen oder Abweichungen einzelner der Leistungen möglich, die CUNARD sich daher aus- drücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird XXXXXX den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 3.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SELECT HOLIDAYS CUNARD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder von SELECT HOLIDAYS nicht zu vertreten sindwurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interes- sen von CUNARD für den Reisenden zumutbar sind. Zumutbar sind nur Änderungen aufgrund von Umständen, die nach Vertragsschluss ein- treten und für CUNARD bei Vertragsschluss auch nicht erheblich sind und vorhersehbar waren. Außerdem dürfen sie den Gesamtzuschnitt Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen; verändern. In diesem Rahmen sind Änderungen im Flugplan bleiben SELECT HOLIDAYS vorbehalten. der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet, gestattet. 3.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. SELECT HOLIDAYS . 3.4 CUNARD ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen wesentliche Leistungsände- rungen unverzüglich in nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu setzen. infor- mieren. 3.5 Im Falle Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung die Inhalt des pauschal Reisevertrages geworden sind, ist der Reisende Kunde berechtigt, innerhalb einer von SELECT HOLIDAYS gesetzten angemessenen Frist, die dem Reisenden gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung zugeht, entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten Reisevertrag zurückzutre- ten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, falls SELECT HOLIDAYS wenn CUNARD in der Lage ist, eine solche Reise anbietetohne Mehr- preis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von XXXXXX über die Än- derung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. 4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Hat SELECT HOLIDAYS für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Leistungsänderungen. 4.1. 3.1 Die Angebote und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen in dem Katalog entsprechen demStand bei Drucklegung.Bis zur Übermittlung des Buchungswunsches des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen oder Abweichungen einzelner der Leistungen möglich, die CUNARD sich daher ausdrücklich vorbehält.Über diese Änderungen wird XXXXXX den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. 3.2 Änderungenwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden notwendigwerden und von SELECT HOLIDAYS CUNARD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder von SELECT HOLIDAYS nicht zu vertreten sindwurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von CUNARD für den Reisenden zumutbar sind.Zumutbar sind nur Änderungen aufgrund von Umständen, die nach Vertragsschluss eintreten und für XXXXXX bei Vertragsschluss auch nicht erheblich sind und vorhersehbar waren. Außerdemdürfen sie den Gesamtzuschnitt Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen; verändern. In diesem Rahmen sind Änderungen im Flugplan bleiben SELECT HOLIDAYS vorbehalten. der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet, gestattet. 3.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. SELECT HOLIDAYS . 3.4 CUNARD ist verpflichtet, ,den Kunden über überwesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu setzen. informieren. 3.5 Im Falle Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung die Inhalt des pauschal Reisevertrages geworden sind, ist der Reisende Kunde berechtigt, innerhalb einer von SELECT HOLIDAYS gesetzten angemessenen Frist, die dem Reisenden gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung zugeht, entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Vertrag Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, falls SELECT HOLIDAYS wenn CUNARD in der Lage ist, eine solche Reise anbietetohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von XXXXXX über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesemgegenüber geltend zumachen. 4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Hat SELECT HOLIDAYS für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Leistungsänderungen. 4.1. Änderungen oder (1) Abweichungen einzelner wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des ReisevertragesPauschalreisever- trags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (z. B. aus Sicherheitsgründen, wegen Gegebenheiten des gewähl- ten Transportmittels, unvorhersehbarer Ereignisse wie Witterung) und von SELECT HOLIDAYS vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder von SELECT HOLIDAYS nicht zu vertreten sindwurden, sind nur dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen Abweichun- gen unerheblich sind, nicht erheblich sind zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistungen führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen; Änderungen . (2) Der Kunde wird über solche Leistungsänderungen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dau- erhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS) informiert. Der Hinweis erfolgt unverzüglich ab Kenntnis des Än- derungsgrundes. (3) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, inner- halb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung gesetzten angemessenen Frist ▪ die Änderung anzunehmen oder ▪ unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder ▪ die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn eine solche vom Reiseveranstalter angeboten wird. Es steht im Flugplan bleiben SELECT HOLIDAYS vorbehaltenBelieben des Kunden auf die Änderungsmitteilung zu reagieren und eines der genannten Rechte auszuüben. Reagiert der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. (4) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. SELECT HOLIDAYS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung die Inhalt des pauschal Reisevertrages geworden sind, ist Hatte der Reisende berechtigt, innerhalb einer von SELECT HOLIDAYS gesetzten angemessenen Frist, die dem Reisenden gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung zugeht, entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, falls SELECT HOLIDAYS eine solche Reise anbietet. 4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Hat SELECT HOLIDAYS Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit Be- schaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Leistungsänderungen. 4.13.1 Die Leistungsverpflichtung von UNIVENTRA ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet / des Angebotes unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen. 3.2 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Hotels) sind von UNIVENTRA nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von UNIVENTRA hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen bzw. den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 3.3 Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich UNIVENTRA nach § 4 Abs. 2 BGB-InfoV ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären. 3.4 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss Vertragsschluss notwendig werden und die von SELECT HOLIDAYS UNIVENTRA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder von SELECT HOLIDAYS nicht zu vertreten sindwurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen; Änderungen im Flugplan bleiben SELECT HOLIDAYS vorbehalten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. SELECT HOLIDAYS UNIVENTRA ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. . 3.5 Im Falle Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung die Inhalt des pauschal Reisevertrages geworden sind, ist der Reisende Kunde berechtigt, innerhalb einer von SELECT HOLIDAYS gesetzten angemessenen Frist, die dem Reisenden gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung zugeht, entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Vertrag Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, falls SELECT HOLIDAYS wenn UNIVENTRA in der Lage ist, eine solche Reise anbietetohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte UNIVENTRA gegenüber unverzüglich nach der Erklärung von UNIVENTRA über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies schriftlich zu tun. 4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Hat SELECT HOLIDAYS für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungsänderungen. 4.1. Änderungen oder (1) Abweichungen einzelner wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des ReisevertragesPauschalreisever- trags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (z.B. aus Sicherheitsgründen, wegen Gegebenheiten des gewähl- ten Transportmittels, unvorhersehbarer Ereignisse wie Witterung) und von SELECT HOLIDAYS vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder von SELECT HOLIDAYS nicht zu vertreten sindwurden, sind nur dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen Abweichun- gen unerheblich sind, nicht erheblich sind zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistungen führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen; Änderungen . (2) Der Kunde wird über solche Leistungsänderungen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dau- erhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS) informiert. Der Hinweis erfolgt unverzüglich ab Kenntnis des Än- derungsgrundes. (3) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, inner- halb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung gesetzten angemessenen Frist ▪ die Änderung anzunehmen oder ▪ unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder ▪ die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn eine solche vom Reiseveranstalter angeboten wird. Es steht im Flugplan bleiben SELECT HOLIDAYS vorbehaltenBelieben des Kunden auf die Änderungsmitteilung zu reagieren und eines der genannten Rechte auszuüben. Reagiert der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. (4) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. SELECT HOLIDAYS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung die Inhalt des pauschal Reisevertrages geworden sind, ist Hatte der Reisende berechtigt, innerhalb einer von SELECT HOLIDAYS gesetzten angemessenen Frist, die dem Reisenden gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung zugeht, entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, falls SELECT HOLIDAYS eine solche Reise anbietet. 4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Hat SELECT HOLIDAYS Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit Be- schaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Leistungsänderungen. 4.1. Änderungen oder (1) Abweichungen einzelner wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des ReisevertragesPauschalreisever- trags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (z.B. aus Sicherheitsgründen, wegen unvorhersehbarer Ereignisse wie Witterung) und von SELECT HOLIDAYS vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder von SELECT HOLIDAYS nicht zu vertreten sindwurden, sind nur dem Reiseveran- stalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind, nicht erheblich sind zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistungen führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen; Änderungen . (2) Der Kunde wird über solche Leistungsänderungen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dau- erhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS) informiert. Der Hinweis erfolgt unverzüglich ab Kenntnis des Än- derungsgrundes auf Seiten des Reiseveranstalters). (3) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, inner- halb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung gesetzten angemessenen Frist ▪ die Änderung anzunehmen oder ▪ unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder ▪ die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn eine solche vom Reiseveranstalter angeboten wird. Es steht im Flugplan bleiben SELECT HOLIDAYS vorbehaltenBelieben des Kunden auf die Änderungsmitteilung zu reagieren und eines der genannten Rechte auszuüben. Reagiert der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. (4) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. SELECT HOLIDAYS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung die Inhalt des pauschal Reisevertrages geworden sind, ist Hatte der Reisende berechtigt, innerhalb einer von SELECT HOLIDAYS gesetzten angemessenen Frist, die dem Reisenden gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung zugeht, entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, falls SELECT HOLIDAYS eine solche Reise anbietet. 4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Hat SELECT HOLIDAYS Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit Be- schaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsänderungen. 4.1. 3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SELECT HOLIDAYS vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder von SELECT HOLIDAYS nicht zu vertreten sindwurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Zu den Änderungen, die nicht als wesentlich betrachtet werden und nicht den allgemeinen Zuschnitt der Reise beeinflussen, zählen unter anderem folgende: (i) der Ersatz des Schiffs aus technischen, operativen oder anderen berechtigten Gründen durch ein anderes Schiff mit ähnlichen Eigenschaften; (ii) eine Änderung der Kabine oder der Hotelunterbringung, vorausgesetzt, dass die Kabine und/oder das Hotel derselben oder einer höheren Kategorie angehören; und (iii) Änderungen im Flugplan bleiben SELECT HOLIDAYS vorbehalten. an den Showprogrammen und anderen Unterhaltungsprogrammen an Bord des Schiffs. 3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. SELECT HOLIDAYS . 3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu setzen. informieren. 3.4 Im Falle Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung die Inhalt des pauschal Reisevertrages geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von SELECT HOLIDAYS gesetzten angemessenen Frist, die dem Reisenden gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung zugeht, entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Vertrag Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, falls SELECT HOLIDAYS wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise anbietetohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. Kann Half Moon Cay nicht angelaufen werden (z. B. aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse), sind Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche deswegen ausgeschlossen. 4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Hat SELECT HOLIDAYS für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.

Appears in 1 contract

Samples: Kreuzfahrbedingungen