Leistungsänderungen. a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend. d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Reisevertrag
Leistungsänderungen. a) Änderungen und Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen vom von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Män- geln behaftet sind.
c) Wir sind verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom von dem Änderungsgrund zu erklären. cinformieren.
d) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann ist der Reisende berechtigt, un- entgeltlich vom Vertrag zurücktreten Reisevertrag zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter wir in der Lage istsind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem unserem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechendDer Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Reisebedingungen
Leistungsänderungen. a) 1. Änderungen und Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen vom von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter von PBR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden 2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3. PBR ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom von dem Änderungsgrund zu erkläreninformieren.
4. c) Im Fall der einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann ist der Reisende Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten Reisevertrag zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter PBR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden Kunden aus seinem ihrem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechendDer Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von PBR über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Reisevertrag
Leistungsänderungen. a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter Reisever- anstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. .
c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens min- destens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend.
d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere insbesonde- re Minderung, Schadensersatz) unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Reisevertrag
Leistungsänderungen. a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter SET REISEN dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. .
c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter SET REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend.
d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Reisevertrag
Leistungsänderungen. a) Änderungen und Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen vom von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der . Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter dem Reisenden verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom von dem Änderungsgrund zu erkläreninformieren. c) Im Fall der Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann ist der Reisende Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten Reisevertrag zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechendDer Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Reisevertrag
Leistungsänderungen. a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. .
c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend.
d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
Appears in 1 contract