Leistungsänderungen. 6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei den Service Paketen von Shore um eine Standardsoftware handelt, die entweder als Software as a Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen oder die weitgehend automatisiert arbeitet. Die aus einem solchen Multi-tenancy (Mehrmieter) oder automatisierten Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher: a) Wichtige Gründe. Shore kann ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets (einschließlich der Systemanforderungen) jederzeit aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) des Schutzes der Systemsicherheit, oder (iii) Vermeidung von Missbrauch. b) Fortentwicklung. Daneben kann Shore ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets im Rahmen einer kontinuierlichen Fortentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt werden), um insbesondere den technischen Fortschritt zu berücksichtigen." 6.2 Xxxxx wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten, hinweisen. Wenn durch eine Änderung berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, so dass ihm insoweit ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Kunde das betroffene Service Paket mit einer Frist von einer Woche bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigen. Sofern der Kunde nicht kündigt, tritt die Änderung zum angegebenen Datum in Kraft. Xxxxx weist hierauf in der Information hin.
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Leistungsänderungen. 6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass es 11.3.1 Der Anbieter behält sich bei den Service Paketen von Shore um eine Standardsoftware handeltvor, die entweder als Software as a Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Kunden auf ein zentrales System zugreifen oder die weitgehend automatisiert arbeitet. Die aus einem solchen Multi-tenancy (Mehrmieter) oder automatisierten Modell resultierenden Skalenvorteile lassen nicht zumutbar.
11.3.2 Der Anbieter behält sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher:
a) Wichtige Gründe. Shore kann ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets (einschließlich der Systemanforderungen) jederzeit aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, - soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist; - soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; - soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen; - wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder Rechtsprechung, (ii) des Schutzes der Systemsicherheit, - wenn die Änderung rein technischer oder (iii) Vermeidung von Missbrauchprozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist.
b) Fortentwicklung. Daneben kann Shore ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets 11.3.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Anbieters stellen keine Leistungsänderungen im Rahmen einer kontinuierlichen Fortentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
11.3.4 Der Anbieter ist berechtigt, die durch neue weitgehend ersetzt werden)zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um insbesondere den technischen Fortschritt das Erbringen der Leistungen des Anbieters zu berücksichtigen."
6.2 Xxxxx gewährleisten, so wird den der Anbieter dem Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in diese zusätzlichen Anforderungen sofern kein akuter Notfall vorliegt der Regel vier die Änderungen erforderlich macht spätestens zwei Wochen vor dem InkrafttretenUmstellungszeitpunkt mitteilen. Der Kunde hat dem Anbieter in diesem Fall bis spätestens eine Woche vor dem Umstellungszeitpunkt mitzuteilen, hinweisenob er seine Inhalte rechtzeitig – das heißt bis spätestens fünf Werktage (Montag - Xxxxxxx) vor dem Umstellungszeitpunkt – zur Umstellung an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird. Wenn durch eine Änderung berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, so dass ihm insoweit ein Festhalten am Vertrag Verweigert der Kunde die Anpassung seiner Inhalte oder erklärt er sich hierzu nicht mehr zugemutet werden kanninnerhalb vorgenannter Frist gegenüber dem Anbieter, kann der Kunde Anbieter das betroffene Service Paket Vertragsverhältnis mit einer Frist von einer Woche bis Wirkung zum Inkrafttreten Umstellungszeitpunkt ganz oder in Teilen kündigen.
11.3.5 Notwendige Aufwendungen des Kunden für die Anpassung seiner Inhalte am Server auf Grund der angekündigten Änderung kündigeneingesetzter Hard- und Software des Anbieters können nicht beim Anbieter geltend gemacht werden. Sofern der Kunde nicht kündigt, tritt die Änderung zum angegebenen Datum in Kraft. Xxxxx weist hierauf in der Information hinDies gilt auch im Falle eines Serverwechsels.
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Leistungsänderungen. 6.1 Dem Sollten sich seitens des Kunden ist bekannt, dass es sich bei den Service Paketen von Shore um eine Standardsoftware handeltim Vertragsverlauf Änderungen ergeben, die entweder als Software as a Service Dienst bereitgestellt das Projektergebnis beeinflussen, so ist die diva-e davon sofort schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Projektleiter von diva-e entscheidet in Abstimmung mit dem vom Xxxxxx benannten Ansprechpartner daraufhin über das weitere Vorgehen. Sollte sich durch die geforderte Änderung ein erhöhter Realisierungsaufwand ergeben oder bereits erbrachte Teilleistungen unbrauchbar werden, so hat der Kunde den erforderlichen Mehraufwand zu tragen. Dies gilt auch, wenn für die Leistungen von diva-e ein Festpreis vereinbart wurde.
6.2 Die diva-e wird und hierbei eine Vielzahl von dem Kunden auf innerhalb angemessener Frist ein zentrales System zugreifen oder Angebot über die weitgehend automatisiert arbeitetvom Kunden gewünschten Leistungsänderungen übermitteln. Die aus einem solchen Multi-tenancy (Mehrmieter) oder automatisierten Modell resultierenden Skalenvorteile lassen vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher:
a) Wichtige Gründe. Shore kann ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets (einschließlich der Systemanforderungen) jederzeit aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) des Schutzes der Systemsicherheit, oder (iii) Vermeidung von Missbrauch.
b) Fortentwicklung. Daneben kann Shore ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets im Rahmen einer kontinuierlichen Fortentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt werden), um insbesondere den technischen Fortschritt zu berücksichtigen."
6.2 Xxxxx wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttretenum die Kalendertage, hinweisen. Wenn durch eine Änderung berechtigte Interessen an denen diva-e Änderungswünsche des Kunden nachteilig berührt sein könnenprüft, so dass ihm insoweit ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kannÄnderungsangebote erstellt oder Verhandlungen über Änderungen führt, kann zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
6.3 Nimmt der Kunde das betroffene Service Paket mit ihm von diva-e übermittelte Angebot über die geänderten Leistungen nicht innerhalb einer Frist von einer (1) Woche bis zum Inkrafttreten an oder kommt im Rahmen von innerhalb dieser Frist aufgenommenen Verhandlungen über die Änderungen eine einvernehmliche Regelung nicht innerhalb von zwei (2) weiteren Wochen zustande, kann diva-e nach eigener Xxxx entweder die Vertragsdurchführung gemäß dem ursprünglichen Einzelvertrag fortsetzen oder diesen Vertrag kündigen.
6.4 Vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn diva-e dem Kunden eine Änderung der angekündigten Änderung kündigenLeistungen vorschlägt.
6.5 Sollten sich im Vertragsverlauf Änderungen ergeben, die das Projektergebnis beeinflussen, so wird die diva-e den Kunden davon sofort in Kenntnis setzen. Sofern Der Ansprechpartner des Kunden entscheidet in Abstimmung mit dem Projektleiter der Kunde nicht kündigtdiva-e daraufhin über das weitere Vorgehen. Ist zwischen beiden keine einvernehmliche Entscheidung möglich, tritt die Änderung zum angegebenen Datum in Kraft. Xxxxx weist hierauf in so entscheidet der Information hinProjektausschuss.
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Leistungsänderungen. 6.1 Dem Sollten sich seitens des Kunden ist bekannt, dass es sich bei den Service Paketen von Shore um eine Standardsoftware handeltim Vertragsverlauf Änderungen ergeben, die entweder als Software as a Service Dienst bereitgestellt das Projektergebnis beeinflussen, so ist die diva-e davon sofort schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Projektleiter von diva-e entscheidet in Abstimmung mit dem vom Xxxxxx benannten Ansprechpartner daraufhin über das weitere Vorgehen. Sollte sich durch die geforderte Änderung ein erhöhter Realisierungsaufwand ergeben oder bereits erbrachte Teilleistungen unbrauchbar werden, so hat der Kunde den erforderlichen Mehraufwand zu tragen. Dies gilt auch, wenn für die Leistungen von diva-e ein Festpreis vereinbart wurde.
6.2 Die diva-e wird und hierbei eine Vielzahl von dem Kunden auf innerhalb angemessener Frist ein zentrales System zugreifen oder Angebot über die weitgehend automatisiert arbeitetvom Kunden gewünschten Leistungsänderungen übermitteln. Die aus einem solchen Multi-tenancy (Mehrmieter) oder automatisierten Modell resultierenden Skalenvorteile lassen vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher:
a) Wichtige Gründe. Shore kann ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets (einschließlich der Systemanforderungen) jederzeit aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) des Schutzes der Systemsicherheit, oder (iii) Vermeidung von Missbrauch.
b) Fortentwicklung. Daneben kann Shore ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets im Rahmen einer kontinuierlichen Fortentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt werden), um insbesondere den technischen Fortschritt zu berücksichtigen."
6.2 Xxxxx wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttretenum die Kalendertage, hinweisen. Wenn durch eine Änderung berechtigte Interessen an denen diva-e Änderungswünsche des Kunden nachteilig berührt sein könnenprüft, so dass ihm insoweit ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kannÄnderungsangebote erstellt oder Verhandlungen über Änderungen führt, kann zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
6.3 Nimmt der Kunde das betroffene Service Paket mit ihm von diva-e übermittelte Angebot über die geänderten Leistungen nicht innerhalb einer Frist von einer (1) Woche bis zum Inkrafttreten an oder kommt im Rahmen von innerhalb dieser Frist aufgenommenen Verhandlungen über die Änderungen eine einvernehmliche Regelung nicht innerhalb von zwei (2) weiteren Wochen zustande, kann diva-e nach eigener Xxxx entweder die Vertragsdurchführung gemäß dem ursprünglichen Einzelvertrag fortsetzen oder diesen Vertrag kündigen.
6.4 Vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn diva-e dem Kunden eine Änderung der angekündigten Änderung kündigenLeistungen vorschlägt.
6.5 Sollten sich im Vertragsverlauf Änderungen ergeben, die das Projektergebnis beeinflussen, so wird die diva-e den Kunden davon sofort in Kenntnis setzen. Sofern Der Ansprechpartner des Kunden entscheidet in Abstimmung mit dem Projektleiter der Kunde nicht kündigtdiva-e daraufhin über das weitere Vorgehen. Ist zwischen beiden keine einvernehmliche Entscheidung möglich, tritt die Änderung zum angegebenen Datum in Kraft. Xxxxx weist hierauf in so entscheidet der Information hinLenkungsausschuss.
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Leistungsänderungen. 6.1 Dem 6.3 Der Kunde unterstützt mediendesign bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten ("Inhalte") sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden ist bekanntdies erfordern. Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstellung der von mediendesign in diesem Sinne verarbeiteten Formate kann unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx eingesehen werden. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten, die ihm vorher mitgeteilt werden. Diese richten sich nach den üblichen Stundensätzen der mediendesign (Ziffer 12.3). Erkennt der Kunde, dass es sich bei den Service Paketen von Shore um eine Standardsoftware handelteigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies sowie die ihm erkennbaren Folgen mediendesign unverzüglich mitzuteilen. Mitwirkungsleistungen des Kunden, die entweder als Software as a Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen oder die weitgehend automatisiert arbeitet. Die aus einem solchen Multi-tenancy (Mehrmieter) oder automatisierten Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher:
a) Wichtige Gründe. Shore kann ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets (einschließlich der Systemanforderungen) jederzeit aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) des Schutzes der Systemsicherheit, oder (iii) Vermeidung von Missbrauch.
b) Fortentwicklung. Daneben kann Shore ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets im Rahmen einer kontinuierlichen Fortentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionendes Vertrages geschuldet sind, die durch neue weitgehend ersetzt werden)erfolgen ohne besondere Vergütung an den Kunden, um insbesondere den technischen Fortschritt zu berücksichtigen."
6.2 Xxxxx es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies mediendesign schriftlich mit. Diese wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten, hinweisen. Wenn durch eine Änderung berechtigte Interessen Änderungswunsch des Kunden nachteilig berührt sein könnenund dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz (Ziffer 13.3) der mediendesign zu vergüten. mediendesign teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so dass ihm insoweit ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Kunde das betroffene Service Paket mit einer Frist von einer Woche bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigen. Sofern der Kunde nicht kündigt, tritt die Änderung zum angegebenen Datum in Kraft. Xxxxx weist hierauf in der Information hinverbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
6.4 6.5
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Leistungsänderungen. 6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei den Service Paketen von Shore um eine Standardsoftware handelt, die entweder als Software as a Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen oder die weitgehend automatisiert arbeitet3.1. Die aus einem solchen Multi-tenancy (Mehrmieter) oder automatisierten Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher:
a) Wichtige Gründe. Shore Der Kunde kann ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets (einschließlich der Systemanforderungen) jederzeit aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn bis zur Abnahme schriftlich die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung der vereinbarten Anforderungen an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechungdie Software verlangen. innFactory hat die geänderten Leistungen auszuführen, (ii) des Schutzes der Systemsicherheit, oder (iii) Vermeidung von Missbrauch.
b) Fortentwicklung. Daneben kann Shore ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets soweit sie im Rahmen der Leistungsbeschreibung liegen, es sei denn, sie wären für innFactory unzumutbar. Sofern innFactory nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Änderungsverlangens die Änderung als unzumutbar ablehnt oder eine Prüfung nach der nachfolgenden Ziffer geltend macht, hat innFactory die Änderungen durchzuführen.
3.2. Erfordert das Änderungsverlangen von innFactory eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen durchführbar sind, so kann innFactory hierfür eine Vergütung des Mehraufwands auf Zeit- und Materialbasis insoweit verlangen, als sie den Kunden schriftlich darauf hingewiesen und der Kunde daraufhin den Prüfungsauftrag erteilt hat. Die Frist, bis zu deren Ablauf dem Kunden das Ergebnis der Prüfung schriftlich mitgeteilt sein muss, ist einvernehmlich vorab schriftlich festzulegen.
3.3. Beeinflusst die Änderung einer kontinuierlichen Fortentwicklung angemessen ändern (Leistung oder einer Forderung zur Vertragsausführung vertragliche Regelungen, z. B. Abschaltung alter FunktionenPreis, Ausführungsfristen, Abnahme, wird innFactory die durch neue weitgehend ersetzt werden), um insbesondere den technischen Fortschritt zu berücksichtigen."
6.2 Xxxxx wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor Anpassung des Vertrages nebst Anlagen nach dem Inkrafttreten, hinweisen. Wenn durch eine Änderung berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, so dass ihm insoweit ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Kunde das betroffene Service Paket mit jeweils aktuellen Stand binnen einer Frist von einer Woche bis zum Inkrafttreten vier Wochen nach Stellung des Änderungsverlangens geltend machen. Tut innFactory dies nicht, ist sie verpflichtet, die geänderte Leistung im Rahmen der angekündigten Änderung kündigenbestehenden Vereinbarung auszuführen.
3.4. Sofern Verlangt innFactory die Anpassung des Vertrages, muss der Kunde binnen zwei Wochen mitteilen, ob er die Vertragsanpassung hinnimmt oder nicht. Antwortet der Kunde nicht, ist keine Änderung vereinbart.
3.5. Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich in jedem Fall um den Zeitpunkt, der aufgrund des Änderungsverlangens des Kunden zu einer ganzen oder teilweisen Unterbrechung der Arbeiten von innFactory geführt hat. innFactory kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht kündigt, tritt die Änderung zum angegebenen Datum in Kraft. Xxxxx weist hierauf in der Information hinanderweitig eingesetzt werden konnten.
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Leistungsänderungen. 6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei den Service Paketen von Shore um eine Standardsoftware handelt, die entweder als Software as a Service Dienst bereitgestellt wird 3.1 Der Kunde kann bis zum Zeitpunkt der Auslieferung jederzeit Änderungen und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen oder die weitgehend automatisiert arbeitet. Die aus einem solchen Multi-tenancy (Mehrmieter) oder automatisierten Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzenErgänzungen der Leistung verlangen, wenn es diese für Mega Media technisch umsetzbar, durchführbar und zumutbar sind. Mega Media prüft Änderungsverlangen innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich um ein einheitliches Softwareprodukt handeltggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit, das welches auch fortentwickelt werden in Textform per E-Mail erfolgen kann. Die Parteien vereinbaren daher:
a) Wichtige Gründe. Shore kann ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets (einschließlich der Systemanforderungen) jederzeit Der Kunde trägt die Kosten die sich aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die einer Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) des Schutzes der Systemsicherheit, oder (iii) Vermeidung von MissbrauchErgänzung ergeben.
b) Fortentwicklung3.2 Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang prüfen. Daneben kann Shore ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets im Rahmen einer kontinuierlichen Fortentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt werden), um insbesondere den technischen Fortschritt zu berücksichtigen."
6.2 Xxxxx wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten, hinweisen. Wenn durch eine Änderung berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, so dass ihm insoweit ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, kann Nimmt der Kunde das betroffene Service Paket mit einer Frist von einer Woche bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigenAngebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Sofern Mega Media hat sämtliche Arbeitsergebnisse an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht kündigtan, tritt werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.
3.3 Soweit diese Änderung zum angegebenen Datum in Krafteinen Mehraufwand bedingt, werden die Vertragsparteien die getroffene Vergütungsvereinbarung anpassen. Xxxxx Ist eine solche Vereinbarung nicht erzielbar, steht dem Kunden ein Recht zur Kündigung dieses Vertrags zu. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung oder Teilleistung wird dem Kunden berechnet und ist entsprechend zu vergüten.
3.4 Mega Media wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist hierauf in Mega Media an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Information hinLeistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt Mega Media dies dem Kunden unverzüglich mit.
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