Common use of Liefer- und Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Liefer- und Zahlungsbedingungen. 3.1. Die Lieferung/Zurverfügungstellung der Leistungen erfolgt während des vereinbarten Bezugszeitraums zu den vereinbarten Bedingungen. 3.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Anbieter zurück, da eine Zustellung bei dem Abonnenten nicht möglich war, trägt der Abonnent die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Abonnent sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter dem Abonnenten die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 3.3. Handelt der Abonnent als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Abonnenten über, sobald der Anbieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. 3.4. Bei direkter Lieferung des Anbieters an Kunden einer bestellenden Buchhandlung oder eines anderen Zwischenhändlers gehen – soweit nicht abweichend vereinbart – alle Kosten und Versandrisiken zu Lasten der bestellenden Buchhandlung. 3.5. Handelt der Abonnent als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Abonnenten oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx auch als Verbraucher bereits auf den Abonnenten über, sobald der Anbieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Abonnent den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Anbieter dem Abonnenten diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. 3.6. Soweit nicht anders vereinbart, akzeptiert der Anbieter nur die Zahlungsweisen „Rechnung“ und „SEPA-Lastschrift“. Als Währung akzeptiert der Anbieter ausschließlich € (Euro), es sei denn, die Rechnung des Anbieters lautet ausdrücklich auf eine andere Währung. 3.7. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum – ohne Abzug – zu zahlen. Bei Versand ins Ausland ist eine Zahlung über Vorauszahlung aufgrund einer Proforma-Rechnung möglich. 3.8. Befindet sich der Abonnent mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter für jede Mahnung einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 9,00 Euro erheben, wobei dem Abonnenten der Nachweis gestattet ist, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 3.9. Hat der Abonnent dem Anbieter eine Einzugsermächtigung bzw. nach erfolgter Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ein SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Bankeinzug. Eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) hat spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen. 3.10. Kommt der Abonnent mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter 3.10.1. die Leistung aussetzen, 3.10.2. ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele sämtliche für die (restliche) Vertragslaufzeit vereinbarte Beträge sofort fällig stellen und 3.10.3. die weitere Leistungserbringung von dem Ausgleich sämtlicher offen stehender Beträge abhängig machen. 3.11. Der Abonnent ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Rückabwicklungsansprüche eines Verbrauchers nach Widerruf des Vertrages bleiben hiervon unangetastet. 3.12. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis gegenüber dem Anbieter bestehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Abonnements, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Abonnements

Liefer- und Zahlungsbedingungen. 3.1Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist das bestellte Produkt noch nicht erschienen, wird die Bestellung vorgemerkt. Bei bereits vergriffenen Produkten hat der Kunde die Xxxx, die Bestellung zu stornieren oder sich für einen evtl. Nachdruck oder eine evtl. Neuauflage vormerken zu lassen. Bei bereits vergriffenen Produkten wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Produktes informiert Die Auslieferung erfolgt, mit Ausnahme von Zeitschriften im Abonnement, vertragsgemäß durch das vom Verlag beauftragte Dienstleistungsunternehmen PVS Fulfillment Service GmbH, Xxxxxx-Xxxx-Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxxxx. Für die Lieferung fallen Versandkosten an. Die Lieferung/Zurverfügungstellung Höhe der Leistungen Versandkosten richtet sich innerhalb Deutschlands nach Paketgröße und -gewicht, bei Lieferungen ins Ausland nach Paketgewicht und Entfernung. Die Ermittlung der Versandkosten erfolgt während des vereinbarten Bezugszeitraums hierbei portooptimiert. In den Preisen für Zeitschriften-Abonnements sind die Versandkosten enthalten. Alle Abonnements werden für den Bezugszeitraum im Voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist und zu den vereinbarten Bedingungen. 3.2dort angegebenen Konditionen auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten zu bezahlen. Sendet Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verlags bis die Kaufpreisforderung vollständig beglichen ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten, sofern ihm nicht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug für weitere Bestellungen oder noch offen stehende Teillieferungen Vorauszahlung verlangen. Lieferungen ins Ausland erfolgen im Regelfall nur gegen Vorkasse (Ausnahmen: Lieferungen nach Belgien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweiz). Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb der Europäischen Union können Einfuhrabgaben anfallen. Diese sind nicht in den Versandkosten enthalten und vom Kunden zu tragen. Eine besondere Ausweisung dieser Nebenkosten in der Auftragsbestätigung erfolgt nicht. Für den Fall, dass das Transportunternehmen bestellte Produkt für einen erheblichen Zeitraum nicht verfügbar ist oder Datenbankfehler vorliegen, so dass die versandte Ware an den Anbieter zurückBestellung nicht ausgeführt werden kann, da eine Zustellung bei dem Abonnenten nicht möglich warbehält sich der Verlag das Recht vor, trägt der Abonnent die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Abonnent sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, Lieferung nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend erbringen. Hierüber wird der Kunde unverzüglich informiert. Sämtliche Lieferungen an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter dem Abonnenten die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 3.3. Handelt der Abonnent als Unternehmer, geht die Unternehmer erfolgen auf Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Abonnenten über, sobald der Anbieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hatKunden. 3.4. Bei direkter Lieferung des Anbieters an Kunden einer bestellenden Buchhandlung oder eines anderen Zwischenhändlers gehen – soweit nicht abweichend vereinbart – alle Kosten und Versandrisiken zu Lasten der bestellenden Buchhandlung. 3.5. Handelt der Abonnent als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Abonnenten oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx auch als Verbraucher bereits auf den Abonnenten über, sobald der Anbieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Abonnent den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Anbieter dem Abonnenten diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. 3.6. Soweit nicht anders vereinbart, akzeptiert der Anbieter nur die Zahlungsweisen „Rechnung“ und „SEPA-Lastschrift“. Als Währung akzeptiert der Anbieter ausschließlich € (Euro), es sei denn, die Rechnung des Anbieters lautet ausdrücklich auf eine andere Währung. 3.7. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum – ohne Abzug – zu zahlen. Bei Versand ins Ausland ist eine Zahlung über Vorauszahlung aufgrund einer Proforma-Rechnung möglich. 3.8. Befindet sich der Abonnent mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter für jede Mahnung einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 9,00 Euro erheben, wobei dem Abonnenten der Nachweis gestattet ist, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 3.9. Hat der Abonnent dem Anbieter eine Einzugsermächtigung bzw. nach erfolgter Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ein SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Bankeinzug. Eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) hat spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen. 3.10. Kommt der Abonnent mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter 3.10.1. die Leistung aussetzen, 3.10.2. ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele sämtliche für die (restliche) Vertragslaufzeit vereinbarte Beträge sofort fällig stellen und 3.10.3. die weitere Leistungserbringung von dem Ausgleich sämtlicher offen stehender Beträge abhängig machen. 3.11. Der Abonnent ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Rückabwicklungsansprüche eines Verbrauchers nach Widerruf des Vertrages bleiben hiervon unangetastet. 3.12. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis gegenüber dem Anbieter bestehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Warenlieferungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen. 3.1Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist das bestellte Produkt noch nicht erschienen, wird die Bestel- lung vorgemerkt. Bei bereits vergriffenen Produkten hat der Kunde die Xxxx, die Bestellung zu stornieren oder sich für einen evtl. Nachdruck oder eine evtl. Neuauflage vormerken zu lassen. Bei bereits vergriffenen Produkten wird der Kunde unverzüg- lich über die Nichtverfügbarkeit des Produktes informiert. Für die Lieferung fallen Versandkosten an. Die Lieferung/Zurverfügungstellung Höhe der Leistungen erfolgt während des vereinbarten Bezugszeitraums Versandkosten richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Alle Abonnements werden für den Bezugszeitraum im Voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist und zu den vereinbarten Bedingungen. 3.2dort angegebenen Konditionen auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten zu bezahlen. Sendet Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verlages, bis die Kaufpreis- forderung vollständig beglichen ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten, sofern ihm nicht ein gesetzli- ches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug für weitere Bestellungen oder noch offen stehende Teillieferungen Vorauszahlung verlangen. Lieferungen ins Ausland erfolgen im Regelfall nur gegen Vorkasse (Ausnahmen: Lieferungen nach Belgien, Luxemburg, Nieder- lande, Österreich, Schweiz). Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb der Europäischen Union können Einfuhrabgaben anfallen. Diese sind nicht in den Versandkosten enthalten und vom Kunden zu tragen. Eine besondere Ausweisung dieser Nebenkosten in der Auftragsbestätigung erfolgt nicht. Für den Fall, dass das Transportunternehmen bestellte Produkt für einen erheblichen Zeitraum nicht verfügbar ist oder Datenbankfehler vorliegen, sodass die versandte Ware an den Anbieter zurückBestellung nicht ausgeführt werden kann, da eine Zustellung bei dem Abonnenten nicht möglich warbehält sich der Verlag das Recht vor, trägt der Abonnent die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Abonnent sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, Lieferung nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend erbringen. Hierüber wird der Kunde unverzüglich informiert. Sämtliche Lieferungen an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter dem Abonnenten die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 3.3. Handelt der Abonnent als Unternehmer, geht die Unternehmer erfolgen auf Gefahr des zufälligen Untergangs Kunden. Der Verlag liefert ausschließlich an Gewerbetreibende, Institutionen und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Abonnenten über, sobald der Anbieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. 3.4Verbände. Bei direkter Lieferung des Anbieters Lieferungen an Kunden einer bestellenden Buchhandlung oder eines anderen Zwischenhändlers gehen – soweit nicht abweichend vereinbart – alle Kosten und Versandrisiken zu Lasten der bestellenden Buchhandlung. 3.5. Handelt der Abonnent als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Abonnenten oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx auch als Verbraucher bereits auf den Abonnenten über, sobald der Anbieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Abonnent den Spediteur, den Frachtführer Privatpersonen oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Anbieter dem Abonnenten diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hatTeilnahme von Privatpersonen an Seminaren sind ausgeschlossen. 3.6. Soweit nicht anders vereinbart, akzeptiert der Anbieter nur die Zahlungsweisen „Rechnung“ und „SEPA-Lastschrift“. Als Währung akzeptiert der Anbieter ausschließlich € (Euro), es sei denn, die Rechnung des Anbieters lautet ausdrücklich auf eine andere Währung. 3.7. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum – ohne Abzug – zu zahlen. Bei Versand ins Ausland ist eine Zahlung über Vorauszahlung aufgrund einer Proforma-Rechnung möglich. 3.8. Befindet sich der Abonnent mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter für jede Mahnung einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 9,00 Euro erheben, wobei dem Abonnenten der Nachweis gestattet ist, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 3.9. Hat der Abonnent dem Anbieter eine Einzugsermächtigung bzw. nach erfolgter Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ein SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Bankeinzug. Eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) hat spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen. 3.10. Kommt der Abonnent mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter 3.10.1. die Leistung aussetzen, 3.10.2. ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele sämtliche für die (restliche) Vertragslaufzeit vereinbarte Beträge sofort fällig stellen und 3.10.3. die weitere Leistungserbringung von dem Ausgleich sämtlicher offen stehender Beträge abhängig machen. 3.11. Der Abonnent ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Rückabwicklungsansprüche eines Verbrauchers nach Widerruf des Vertrages bleiben hiervon unangetastet. 3.12. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis gegenüber dem Anbieter bestehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen. 3.1Die Waren werden in den angegebenen Verpackungseinheiten geliefert. Technische Änderungen und Änderungen der Form, Farbe und Gewichtseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren sowie handelsüblicher Grenzen vorbehalten. Der Verkäufer behält sich vor, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % auf die bestellte Menge auszuführen. Die Lieferung/Zurverfügungstellung Xxxxxx GmbH liefert an Abnehmer innerhalb Deutschlands, der Leistungen EU und Weltweit. Die angegebenen Preise des Verkäufers sind als Nettopreise in Euro zu verstehen, zzgl. der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet. Eine Transportversicherung erfolgt während nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des vereinbarten Bezugszeitraums Kunden. Der Verkäufer bietet, sofern nichts anderes vereinbart ist, folgende Zahlungsmöglichkeit an: Die Lieferung auf Rechnung setzt voraus, dass die Xxxxxx GmbH sich von der Existenz des Bestellers überzeugen konnte und eine positive Bonitätsprüfung erfolgte. Hierzu kann die Xxxxxx GmbH auf Auskunfteien, wie z.B. Creditreform oder Schufa, zugreifen. Die Xxxxxx GmbH behält sich vor, unabhängig von der Xxxx des Kunden bei berechtigtem Interesse jederzeit eine Lieferung nur gegen Vorkasse auszuführen. Bei Lieferungen gegen Vorkasse werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert. Die mit der Versendung der Ware anfallenden Frachtkosten variieren je nach Menge der zu versendenden Ware. Der Frachtführer wird nach billigem Ermessen ausgesucht. Bestellungen, die bis 10:30 Uhr eingehen, werden, vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit, in der Regel noch am selben Tag versandt. Infolge durch die Xxxxxx GmbH oder den vereinbarten Bedingungen. 3.2Lieferanten nicht oder nicht hinreichend beeinflussbarer Faktoren (beispielsweise wetterbedingte Einflüsse) kann es im Einzelfall zu längeren Lieferzeiträumen kommen. Sendet das Transportunternehmen Sollte sich in einem solchen Fall die versandte Lieferung unangemessen verzögern, wird der Kunde hierüber informiert. Der Verkäufer ist aus abwicklungstechnischen Gründen zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zuzumuten sind. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, entsprechende Teilrechnungen auszustellen. Der Lieferschein geht mit der Ware an den Anbieter zurückzu. Die Rechnungsstellung erfolgt gesondert per Post oder in elektronischer Form. Abrufaufträge sind 12 Monate nach Auftragsdatum abzunehmen und komplett zu bezahlen. Sollte aufgrund der Abrufmenge ein günstigerer Staffelpreis vereinbart sein, da eine Zustellung bei dem Abonnenten nicht möglich war, trägt ist der Abonnent die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nichtVerkäufer zur Preisanpassung entsprechend der Mengenstaffel berechtigt, wenn der Abonnent sein Widerrufsrecht wirksam ausübtKäufer aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht die Gesamtmenge abnimmt. Nach Ablauf der Frist für einen Abrufauftrag ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter dem Abonnenten die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 3.3. Handelt der Abonnent als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Abonnenten über, sobald der Anbieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. 3.4. Bei direkter Lieferung des Anbieters an Kunden einer bestellenden Buchhandlung oder eines anderen Zwischenhändlers gehen – soweit nicht abweichend vereinbart – alle Kosten und Versandrisiken zu Lasten der bestellenden Buchhandlung. 3.5. Handelt der Abonnent als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware nach schriftlicher Nachfristsetzung an den Abonnenten oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs Käufer, wegen der noch nicht abgenommenen Xxxxxx vom Vertrag zurückzutreten und bei Vorliegen der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx auch als Verbraucher bereits auf den Abonnenten über, sobald der Anbieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Abonnent den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Anbieter dem Abonnenten diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hatgesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz zu verlangen. 3.6. Soweit nicht anders vereinbart, akzeptiert der Anbieter nur die Zahlungsweisen „Rechnung“ und „SEPA-Lastschrift“. Als Währung akzeptiert der Anbieter ausschließlich € (Euro), es sei denn, die Rechnung des Anbieters lautet ausdrücklich auf eine andere Währung. 3.7. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum – ohne Abzug – zu zahlen. Bei Versand ins Ausland ist eine Zahlung über Vorauszahlung aufgrund einer Proforma-Rechnung möglich. 3.8. Befindet sich der Abonnent mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter für jede Mahnung einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 9,00 Euro erheben, wobei dem Abonnenten der Nachweis gestattet ist, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 3.9. Hat der Abonnent dem Anbieter eine Einzugsermächtigung bzw. nach erfolgter Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ein SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Bankeinzug. Eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) hat spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen. 3.10. Kommt der Abonnent mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter 3.10.1. die Leistung aussetzen, 3.10.2. ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele sämtliche für die (restliche) Vertragslaufzeit vereinbarte Beträge sofort fällig stellen und 3.10.3. die weitere Leistungserbringung von dem Ausgleich sämtlicher offen stehender Beträge abhängig machen. 3.11. Der Abonnent ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Rückabwicklungsansprüche eines Verbrauchers nach Widerruf des Vertrages bleiben hiervon unangetastet. 3.12. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis gegenüber dem Anbieter bestehen.

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Samples: General Terms and Conditions