Lieferfrist, Verzug Musterklauseln

Lieferfrist, Verzug. 11.1. Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abge- schlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten wie Einfuhr, Ausfuhr-, Transit- und Zahlungsbewil- ligungen eingeholt, die bei Bestellung zu erbrin- genden Zahlungen und allfälligen Sicherheiten ge- leistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Die Lieferfrist ist eingehal- ten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereit- schaftsmeldung an den Besteller abgesandt wor- den ist.
Lieferfrist, Verzug. 13.1. Ein Zieldatum für die Vollendung des Werkes ist nur gültig, wenn es von Axpo schriftlich akzeptiert wurde. Die Frist für die Fertigstellung des Werkes beginnt, so- bald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behörd- lichen Formalitäten wie Einfuhr, Ausfuhr-, Transit- und Zahlungsbewilligungen eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und allfälligen Sicherhei- ten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind.
Lieferfrist, Verzug. 3.1. Die Lieferfrist wird individuell und unverbindlich vereinbart und von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
Lieferfrist, Verzug. 8.1 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt nicht, bevor nicht eine technisch und kaufmännisch bereinigte Bestellung in nachlesbarer Form vorliegt, alle wesentlichen technischen Punkte abschliessend geklärt, Beistell- teile einwandfrei und rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sämtliche behördlichen Formalitäten wie beispielsweise Einfuhr-, Ausfuhr-, Tran- sit- und Zahlungsbewilligungen eingeholt bzw. erfüllt sind. KWAPIL ist zu Teillieferungen berechtigt sowie zur Lieferung von Mehr- und Minder- mengen im Umfang von bis zu 10%, mindestens aber drei Stück.
Lieferfrist, Verzug. 13.1.Ein Zieldatum für die Vollendung des Werkes ist nur gültig, wenn es von Axpo schriftlich akzep- tiert wurde. Die Frist für die Fertigstellung des Werkes beginnt, sobald der Vertrag abgeschlos- sen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten wie Einfuhr, Ausfuhr-, Transit- und Zahlungsbewilli- gungen eingeholt, die bei Bestellung zu erbrin- genden Zahlungen und allfälligen Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. 13.2.Sind separate Termine für die Lieferung von Ma- terial vereinbart, so gelten diese als erfüllt, wenn das Material gemäss vereinbarter IN- COTERMS am vereinbarten Lieferort eingetrof- fen ist. Mangels besonderer Lieferklauseln im Vertrag gilt der Liefergegenstand als geliefert, sobald Axpo dem Besteller die Versandbereit- schaft schriftlich gemeldet hat. 13.3.Die Frist für die Fertigstellung des Werkes und, soweit zutreffend, für vereinbarte Lieferungen und/oder andere vor Fertigstellung des Werkes zu erbringende Leistungen verlängert sich an- gemessen:
Lieferfrist, Verzug. 11.1.Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abge- schlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitä- ten wie Einfuhr, Ausfuhr-, Transit- und Zah- lungsbewilligungen eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und allfälligen Si- cherheiten geleistet sowie die wesentlichen tech- nischen Punkte bereinigt worden sind. Die Lie- ferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Bestel- ler abgesandt worden ist. 11.2.Die vereinbarten Lieferklauseln sind nach den bei Vertragsabschluss geltenden INCOTERMS aus- zulegen. Mangels besonderer Lieferklausel im Vertrag gilt der Liefergegenstand als „ab Werk“ (EXW) geliefert, sobald Axpo dem Besteller die Lieferbereitschaft schriftlich mitgeteilt hat. Teil- lieferungen sind mangels abweichender Verein- barung gestattet. 11.3.Die Lieferfrist verlängert sich angemessen:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.