Liefertermin. 5.1. Zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Liefertermine sind bindend und unbedingt einzuhalten. Soweit die Vertragspartner nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist die Lieferung ein Fixgeschäft. 5.2. Sofern nicht ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern anderweitig vereinbart, ist der Eingang der Lieferung, die keiner Abnahme bedürfen, an der vereinbarten Empfangsstelle maßgebend. 5.3. Bei Lieferungen die eine Abnahme erfordern, sind Sie verpflichtet uns die Abnahmereife mitzuteilen. Sofern die Lieferung abnahmereif ist, werden wir die Lieferung innerhalb von 5 Werktagen (als Werktage gelten Montag – Xxxxxxx, ausgenommen bayrische Feiertage) nach Eingang der Mitteilung der Abnahmereife abnehmen, sofern tatsächliche Abnahmereife vorliegt. Die Abnahme durch uns gilt als maßgeblicher Lieferzeitpunkt. 5.4. Die Abnahmefiktion gemäß § 640 II Satz 1 BGB wurde von den Vertragspartnern ausdrücklich ausgeschlossen. 5.4.1.Jegliche möglichen Verspätungen einer Lieferung, gleich aus welchem Grund, sind uns unverzüglich durch Sie mitzuteilen. Wir unterliegen selbst sehr strengen Lieferterminen und sind für die Einhaltung dieser Lieferfristen auf die termingerechte Belieferung durch Sie angewiesen. Sofern nichts Anderweitiges zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart wurde, können wir im Fall von Verzögerungen eine neue Frist zu Lieferung verbindlich setzen. 5.5. Bei Lieferverzug, den der Sie zu vertreten haben, haben Sie eine angemessene, von uns nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Angemessenheit im Streitfalle durch das zuständige Gericht überprüft wird. Die Geltendmachung von Schadensersatz unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührt. 5.6. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Sie nicht zur Teillieferung bzw. Teilleistung berechtigt. Eine vorbehaltlose Annahme durch uns stellt keinen Verzicht auf Rechte dar. 5.7. Wir prüfen jede vertragsgemäße Lieferung unmittelbar nach der Annahme durch eine strukturierte Überprüfung auf Korrektheit und Mangelfreiheit der Lieferung. Eine etwaige Rügeverpflichtung gemäß § 377 HGB durch uns beschränkt sich auf Mängel, die wir im Rahmen dieser Wareneingangskontrolle aufdecken. Alle Mängel die sich zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, werden wir Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung mitteilen. 5.8. Wir haben das Recht eine nicht ordnungsgemäße Lieferung an der Empfangsstelle zurückzuweisen. Sie übernehmen sämtliche Mehrkosten, die aufgrund einer solchen Zurückweisung entstehen.
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Liefertermin. 5.14.1. Zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Liefertermine sind bindend und unbedingt einzuhalten. Soweit die Vertragspartner Alle in der Bestellung angegebenen Termine verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes Gegenteiliges vereinbart habenwird, ist als Fixtermine, das heißt, es wird ausdrücklich vereinbart, dass wir, sollte die Lieferung ein Fixgeschäftnicht zum festgesetzten Termin erfolgen, berechtigt sind, ohne Setzung einer Nachfrist, vom Vertrag zurück zu treten. Die Verständigung vom Rücktritt wird schriftlich innerhalb von 3 Werktagen an den Auftragnehmer erfolgen. Unterbleibt diese Verständigung innerhalb der oben genannten Frist, so gilt eine angemessene Nachfrist als gesetzt, die jedoch höchstens 14 Tage beträgt. Xxxxxx wir vom Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so entbindet dies den Auftragnehmer keinesfalls von seinen Liefer- und Leistungsverpflichtungen, noch werden dadurch Schadenersatzansprüche eingeschränkt oder ausgeschlossen. Bei Lieferung vor dem vorgeschriebenen Liefertermin, die nur mit unserer Zustimmung erfolgen darf, beginnen die Zahlungsfristen erst mit dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin.
5.24.2. Sofern Wir sind, ohne Nachweis eines Schadens berechtigt, für jede angefangene Woche der Überschreitung des Liefertermins eine Verzugsstrafe von 1 % des Wertes an den Lieferanten zu verrechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle eines Verzuges, wird dadurch nicht ausdrücklich zwischen ausgeschlossen. Die Verzugsstrafe gilt nicht als Erlassen, wenn die Lieferung entweder ganz oder teilweise ohne Vorbehalt angenommen und / oder bezahlt wurde.
4.3. Für den Vertragspartnern anderweitig vereinbartFall, ist dass schon vor dem Liefertermin offenkundig wird, dass der Eingang Auftragnehmer nicht in der LieferungLage ist, die keiner Abnahme bedürfen, an der vereinbarten Empfangsstelle maßgebend.
5.3. Bei Lieferungen die eine Abnahme erforderngegenständliche Bestellung ordnungsgemäß und / oder rechtzeitig zu erfüllen, sind Sie verpflichtet wir berechtigt, diese Lieferungen / Leistungen selbst oder durch Dritte auszuführen, wobei die uns die Abnahmereife mitzuteilenentstehenden Mehrkosten vom Auftragsnehmer zu tragen sind. Sofern die Lieferung abnahmereif ist, werden wir die Lieferung innerhalb von 5 Werktagen (als Werktage gelten Montag – Xxxxxxx, ausgenommen bayrische Feiertage) nach Eingang der Mitteilung der Abnahmereife abnehmen, sofern tatsächliche Abnahmereife vorliegt. Die Abnahme durch uns gilt als maßgeblicher Lieferzeitpunkt.
5.4. Die Abnahmefiktion gemäß § 640 II Satz 1 BGB wurde von den Vertragspartnern ausdrücklich ausgeschlossen. 5.4.1.Jegliche möglichen Verspätungen einer Lieferung, gleich aus welchem Grund, Zu erwartende Lieferverzögerungen sind uns unverzüglich durch Sie mitzuteilen. Wir unterliegen selbst sehr strengen Lieferterminen und sind für die Einhaltung dieser Lieferfristen auf die termingerechte Belieferung durch Sie angewiesen. Sofern nichts Anderweitiges zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart wurde, können wir im Fall von Verzögerungen eine neue Frist zu Lieferung verbindlich setzenmelden.
5.54.4. Bei LieferverzugLiefertermine gelten erst dann als erfüllt, den der Sie zu vertreten habenwenn auch die erforderliche Dokumentation (z.B. technischer Versand- und Prüfdokumentation, haben Sie eine angemesseneAtteste, von uns nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragsstrafe zu zahlenLagerungs-, deren Angemessenheit im Streitfalle durch das zuständige Gericht überprüft wird. Die Geltendmachung von Schadensersatz unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührt.
5.6. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Sie nicht zur Teillieferung bzw. Teilleistung berechtigt. Eine vorbehaltlose Annahme durch uns stellt keinen Verzicht auf Rechte dar.
5.7. Wir prüfen jede vertragsgemäße Lieferung unmittelbar nach der Annahme durch eine strukturierte Überprüfung auf Korrektheit Betriebs- und Mangelfreiheit der Lieferung. Eine etwaige Rügeverpflichtung gemäß § 377 HGB durch uns beschränkt sich auf Mängel, die wir im Rahmen dieser Wareneingangskontrolle aufdecken. Alle Mängel die sich zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, werden wir Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung mitteilen.
5.8Sicherheitsvorschriften) geliefert ist. Wir haben das Recht jederzeit an Ort und Stelle alle geeigneten Überprüfungen vorzunehmen, um uns vom ordnungsgemäßen Auftragsfortschritt in qualitativer und terminlicher Hinsicht zu überzeugen. Dokumentationsunterlagen wie Abnahmeprüfprotokolle, etc. sind auf folgende E-Mailadresse zu senden: xxxxxxxxx@xxxx-xxx.xx
4.5. Ist durch höhere Gewalt oder durch nachträgliche Anordnung unsererseits eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich, so muss dies unverzüglich schriftlich angezeigt werden, anderenfalls kann ein Anspruch auf Verlängerung eines Liefertermins nicht ordnungsgemäße Lieferung an berücksichtigt werden. Bei begründeter Forderung einer Verlängerung des Liefertermins ist der Empfangsstelle zurückzuweisenneue Liefertermin schriftlich zu vereinbaren. Sie übernehmen sämtliche MehrkostenFür die Überschreitung dieses Termins gelten ohne weiteres die ursprünglich vereinbarten Lieferbedingungen.
4.6. Als Umstand höherer Gewalt werden solche unabwendbaren Umstände betrachtet, die aufgrund einer solchen Zurückweisung entstehenvon der sich darauf berufenen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht voraus gesehen werden konnten und sie daran hindert ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Als Umstände höherer Gewalt gelten alle Formen von Krieg und Elementarkatastrophen. Nicht als Umstand höherer Gewalt werden beispielsweise Streiks, Erzeugungsfehler, Gussausschuss, Versorgungsengpässe oder Verzug der Sublieferanten betrachtet.
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Liefertermin. 5.15.1 Die in unseren Angeboten angegebene bzw. Zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Liefertermine sind bindend und unbedingt einzuhaltenin der Auftragsbestätigung bestätigte Xxxxxxxxxxx beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Soweit Wurde eine Anzahlung vereinbart, so beginnt die Vertragspartner Lieferfrist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist die Lieferung ein Fixgeschäftvor Eingang dieser Anzahlung bei uns.
5.25.2 Liefertermine verstehen sich ab Werk. Sofern nicht ausdrücklich zwischen Wir haben unsere Verpflichtung erfüllt, wenn der Liefergegenstand zur Verfügung des Bestellers steht, d.h. die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird. Wenn der Versand oder der Transport des Liefergegenstandes durch den Vertragspartnern anderweitig vereinbartBesteller oder seine Gehilfen erfolgt, ist der Eingang der Lieferung, geht damit auch die keiner Abnahme bedürfen, an der vereinbarten Empfangsstelle maßgebendGefahr auf den Besteller über.
5.35.3 Werden mehrere Liefertermine angegeben bzw. Bei Lieferungen die eine Abnahme erfordern, sind Sie verpflichtet uns die Abnahmereife mitzuteilen. Sofern die Lieferung abnahmereif ist, werden wir die Lieferung innerhalb von 5 Werktagen (als Werktage gelten Montag – Xxxxxxx, ausgenommen bayrische Feiertage) nach Eingang der Mitteilung der Abnahmereife abnehmen, sofern tatsächliche Abnahmereife vorliegt. Die Abnahme durch uns gilt als maßgeblicher Lieferzeitpunkt.
5.4. Die Abnahmefiktion gemäß § 640 II Satz 1 BGB wurde von den Vertragspartnern ausdrücklich ausgeschlossen. 5.4.1.Jegliche möglichen Verspätungen einer Lieferung, gleich aus welchem Grund, sind uns unverzüglich durch Sie mitzuteilen. Wir unterliegen selbst sehr strengen Lieferterminen und sind für die Einhaltung dieser Lieferfristen auf die termingerechte Belieferung durch Sie angewiesen. Sofern nichts Anderweitiges zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart wurde, können wir im Fall von Verzögerungen eine neue Frist zu Lieferung verbindlich setzen.
5.5. Bei Lieferverzug, den der Sie zu vertreten haben, haben Sie eine angemessene, von uns nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Angemessenheit im Streitfalle durch das zuständige Gericht überprüft wird. Die Geltendmachung von Schadensersatz unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührt.
5.6. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Sie die zeitlich früheren Termine bloße Richtwerte (Absichtserklärung, Zielvorgabe), die für uns keine rechtliche Verpflichtung begründen. Wir sind bestrebt, diese Richtwerte nach besten Kräften und Bemühen einzuhalten.
5.4 Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist wird unter der Voraussetzung normaler Verhältnisse nach bestem Wissen vereinbart. Durch Vorkommnisse wie insbesondere das Fehlen von Transportmitteln, Betriebsstörungen, Streiks, Arbeitsbeschränkungen, Beschlagnahmen, Ausschuss wichtiger Arbeitsstücke usw. bei uns oder bei einem Unterlieferanten, verzögerte Beförderung oder verspätete Anlieferung von Roh- und Bauteilen, Fahrgestellen und Motoren usw., nicht vorhergesehenen oder vorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Grenzabfertigung und der Ein- oder Ausfuhrverzollung), wird die Lieferfrist jeweils angemessen verlängert, ohne dass dies den Besteller zum Rücktritt oder zur Teillieferung bzw. Teilleistung Geltendmachung von Ansprüchen welcher Art auch immer berechtigt. Eine vorbehaltlose Annahme durch uns stellt keinen Verzicht auf Rechte darWir werden den Käufer vom Eintritt eines derartigen Umstandes unverzüglich verständigen und einen neuen Liefertermin bekanntgeben.
5.7. Wir prüfen jede vertragsgemäße Lieferung unmittelbar nach der Annahme durch 5.5 Wird vom Besteller eine strukturierte Überprüfung auf Korrektheit und Mangelfreiheit der Lieferung. Eine etwaige Rügeverpflichtung gemäß § 377 HGB durch uns beschränkt sich auf Mängeltechnische, die kaufmännische oder terminliche Änderung des Auftrages gewünscht, so sind wir im Rahmen dieser Wareneingangskontrolle aufdecken. Alle Mängel die sich zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, werden wir Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung mitteilenzur einseitigen Bekanntgabe einer neuen Lieferfrist berechtigt.
5.8. Wir haben das Recht eine nicht ordnungsgemäße Lieferung an der Empfangsstelle zurückzuweisen. Sie übernehmen sämtliche Mehrkosten, die aufgrund einer solchen Zurückweisung entstehen.
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