Liefertermine und Verzug. (1) Alle vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Vorzeitige Lieferungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von uns zulässig.
Liefertermine und Verzug. 1. Bestätigte Liefertermine und Fristen setzen rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten voraus. Sie verlängern bzw. verschieben sich angemessen, bis alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt und der Nutzer alle Informationen, Beistellungen, Mitwirkungshandlungen und ihm obliegenden Verpflichtungen, auch vereinbarte Anzahlungen, erbracht und erfüllt hat. Unvorhergesehene Ereignisse unter Einschluss von höherer Gewalt und Arbeitskampfmaßnahmen auch bei Vorlieferanten verschieben den Liefertermin angemessen, mindestens um ihre Dauer. yQ-it gerät erst in Verzug, wenn eine wiederholt schriftlich eingeräumte angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.
Liefertermine und Verzug. 4.1 Teillieferungen und / oder Lieferungen vor dem vereinbarten Termin bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die durch Vorab- sendung oder Teillieferung entstehenden Mehrkosten, wie Fracht usw. hat der Auftragnehmer zu tragen, sofern diese Lieferungen nicht ausdrücklich von uns gewünscht worden sind, und wir uns nicht ausdrücklich zur Über- nahme dieser Kosten bereit erklärt haben; Beschränkungen der Haftung für den Lieferverzug des Auftragnehmers erkennen wir nicht an.
Liefertermine und Verzug. 4.1 Teillieferungen und / oder Lieferungen vor dem vereinbarten Termin bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die durch Vorab- sendung oder Teillieferung entstehenden Mehrkosten, wie Fracht usw.
Liefertermine und Verzug. Teillieferungen und/oder Lieferungen vor dem vereinbarten Termin bedürfen unserer vor- herigen Zustimmung. Die durch Vorabsendung oder Teillieferung entstehenden Mehr- kosten, wie Fracht usw. hat der Auftragnehmer zu tragen, sofern diese Lieferungen nicht ausdrücklich von uns gewünscht worden sind, und wir uns nicht ausdrücklich zur Über- nahme dieser Kosten bereit erklärt haben. Erkennt der Auftragnehmer, dass er einen Liefer- termin nicht einhalten kann, hat er uns unverzüglich zu unterrichten, um danach evtl. andere Dispositionen zu ermöglichen. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Kommt der Auftragnehmer mit seiner Leistung in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist berechtigt, nach unserer Xxxx Nachlieferung und Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder aber statt der Erfüllung Schadensersatz wegen Nicht- erfüllung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Auftragnehmer die Überschreitung der Lieferzeit oder die mangelhafte Erfüllung verschuldet, so zahlt er eine Vertragsstrafe, falls dies in unserem Bestellschreiben festgelegt worden ist. Durch Zahlung der Vertragsstrafe werden die Verpflichtungen zu vertragsgerechter Leistung oder zum Ersatz des noch entstehenden Schadens nicht abgewendet.
Liefertermine und Verzug. 1. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart. Simplify services kommt bei verbindlichen Lieferterminen ferner nur dann in Verzug, wenn die Lieferung fällig ist, der Kunde Simplify services erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist gesetzt hat und die Verzögerung von Simplify services verschuldet ist.
Liefertermine und Verzug. 1. Liefertermine sind unverbindliche Ziel- und Richtwerte, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich als fester Liefertermin oder Fixtermin (im Folgendem: fester Liefertermin) vereinbart. PENTA wird den Besteller über erkennbare Lieferterminverschiebungen vorab informieren.
Liefertermine und Verzug. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. NOVODOC IMAGING GMBH kommt nur in Verzug, wenn die Lieferung fällig ist, der Kunde NOVODOC IMAGING GMBH erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist gesetzt hat und die Verzögerung von NOVODOC IMAGING GMBH verschuldet wurde. Die Einhaltung von verbindlichen Lieferterminen durch NOVODOC IMAGING GMBH setzt die rechtzeitige Vornahme aller Mitwirkungshandlungen des Kunden. Ist die Nichteinhaltung der Liefertermine auf höhere Gewalt, z.B. Krieg, Unruhen, Streik, Aufruhr o.ä. Ereignisse zurückzuführen, so verschieben sich die Liefertermine analog der Ereignisse. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag kann der Kunde nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nehmen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Liefertermine und Verzug. 1. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden aus- drücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart. Stress & Strength kommt bei verbindlichen Lieferterminen ferner nur dann in Verzug, wenn die Lieferung fällig ist, der Kunde Stress & Strength erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist gesetzt hat und die Verzö- gerung von Stress & Strength verschuldet ist.
Liefertermine und Verzug. Teillieferungen und/oder Lieferungen vor dem vereinbarten Termin bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Die durch Vorabsendungen oder Teillieferungen entstehenden Mehrkosten, wie Fracht usw. hat der Lieferant zu tragen, sofern diese Lieferungen nicht ausdrücklich von uns gewünscht worden sind, und wir uns nicht aus- drücklich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt haben. Erkennt der Auftragnehmer, dass er einen Liefertermin nicht einhalten kann, hat er uns unverzüglich zu unterrichten, um danach evtl. andere Dispositionen zu ermöglichen. Ausgabe 01/2002 Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Kommt der Auftragnehmer mit seiner Lieferung in Verzug, so sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen verzögerter Lieferung zu verlangen, nachdem eine durch uns gesetzte angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Leistung erfolglos abgelaufen ist. Statt der Erfüllung unseres Lieferanspruches sind wir auch berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, nachdem eine durch uns gesetzte angemessene Nachfrist zur Erfüllung oder Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist. Bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sind wir auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, gemäß dem vorstehenden Absatz Schadenersatz wegen verzögerter Lieferung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Überschreitung des Liefertermins durch vom Auftragnehmer zu vertretende Gründe zahlt dieser eine Vertragsstrafe. Sie beträgt 1 % des Gesamtbestellwertes pro angefangener Woche, max. 10 %. Die vorbehaltlose Abnahme einer verspäteten Lieferung/Leistung schränkt unser Recht nicht ein, die Vertragsstrafe zu fordern.