Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den recht- zeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Frei- gaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht fristgerecht erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Ver- käufer die Verzögerung zu vertreten hat.
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Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den recht- zeitigen rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Frei- gabenFreigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht fristgerecht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Ver- käufer wir die Verzögerung zu vertreten hathaben.
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Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den recht- zeitigen Eingang rechtzeitigen Ein-gang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Frei- gaben, insbesondere von PlänenFreigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht fristgerecht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Ver- käufer wir die Verzögerung zu vertreten hathaben.
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Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den recht- zeitigen rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Frei- gabenFreigaben, insbesondere von Plänen, sowie so- wie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht fristgerecht rechtzeitig erfüllt, so verlängern ver- längern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Ver- käufer wir die Verzögerung zu vertreten hathaben.
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Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den recht- zeitigen rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen Genehmi- gungen und Frei- gaben, insbesondere von PlänenFreigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen Zahlungsbe- dingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden Wer- den diese Voraussetzungen nicht fristgerecht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Ver- käufer wir die Verzögerung zu vertreten hathaben.
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Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den recht- zeitigen Eingang rechtzeitigen Ein- gang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Frei- gaben, insbesondere von PlänenFreigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht fristgerecht erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Ver- käufer die Verzögerung zu vertreten hat.Kunden
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