Common use of Liefertermine Clause in Contracts

Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den recht- zeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Frei- gaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht fristgerecht erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Ver- käufer die Verzögerung zu vertreten hat. 6.2 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, wie x. X. Xxxxxxxxxxxx, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung etc., zurückzuführen, verlängern sich die Fristen ange- messen. 6.3 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Lieferverzöge- rungen, die sich aus Ausfuhrbeschränkungen ergeben oder dafür, dass eine Lieferung aufgrund von Ausfuhr- beschränkungen überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Sollte sich nach Vertragsschluss ergeben, dass eine Lieferung nicht wie vertraglich vorgesehen ausge- führt werden kann, kann der Verkäufer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Eine Entschädigungs- oder Schadensersatz- pflicht trifft den Verkäufer in diesem Fall nicht. 6.4 Kommt der Verkäufer in Verzug, so kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden ent- standen ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Preises des Teils der Lieferungen verlan- gen, der infolge Verzuges vom Kunden nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß verwendet werden kann. 6.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Ver- zögerung der Lieferung oder auf Schadensersatz statt der Leistung über die in 6.3 genannten Grenzen hinaus, sind auch nach Ablauf einer etwaigen vom Kunden gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haften. 6.6 Vom Vertrag kann der Kunde nur zurücktreten, soweit der Verkäufer die Verzögerung der Lieferung zu vertreten hat und der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Erbringung der Lieferung gesetzt hat mit der Erklärung, er lehne nach Ablauf der Frist die Annahme der Lieferung ab, und die Frist erfolglos verstrichen ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht ver- bunden. 6.7 Der Kunde wird auf Anforderung innerhalb einer ange- messenen Frist erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Liefe- rung besteht.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Und Ersatzteilen, Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Und Ersatzteilen

Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den recht- zeitigen rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Frei- gabenFreigaben, insbesondere von Plänen, sowie so- wie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht fristgerecht rechtzeitig erfüllt, so verlängern ver- längern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Ver- käufer wir die Verzögerung zu vertreten hathaben. 6.2 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, wie x. X. Xxxxxxxxxxxxz. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung Aussperrung, Embargos, Pandemien, behördliche Anordnungen etc., zurückzuführen. zu- rückführen, verlängern sich die Fristen ange- messenangemessen. 6.3 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Lieferverzöge- rungen, Wird die sich aus Ausfuhrbeschränkungen ergeben oder dafür, dass eine Lieferung aufgrund von Ausfuhr- beschränkungen überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Sollte sich nach Vertragsschluss ergeben, dass eine Lieferung nicht wie vertraglich vorgesehen ausge- führt werden kann, kann der Verkäufer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Eine Entschädigungs- oder Schadensersatz- pflicht trifft den Verkäufer in diesem Fall nicht. 6.4 Kommt der Verkäufer in Verzugvereinbarte Lieferzeit überschritten, so kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden ent- standen entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete vollende- te Woche des Verzugs von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 3 % des Netto-Preises des Teils der Lieferungen verlan- genLieferung verlangen, der infolge Verzuges vom Kunden nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß verwendet werden kann. 6.5 6.4 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Ver- zögerung Verspätung der Lieferung oder auf Schadensersatz statt der Leistung über die in 6.3 genannten Grenzen hinaus, sind auch nach Ablauf einer etwaigen vom Kunden gesetzten ge- setzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haften. 6.6 Vom Vertrag 6.5 Der Kunde kann der Kunde eine Vertragsaufhebung nur zurücktretenverlangen, soweit der Verkäufer wir die Verzögerung Verspätung der Lieferung zu vertreten hat haben und uns der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Erbringung der Lieferung gesetzt hat mit der Erklärung, er lehne nach Ablauf der Frist die Annahme der Lieferung ab, und die Frist erfolglos verstrichen ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht ver- bundenverbunden. 6.7 6.6 Wir sind berechtigt, vertragliche Pflichten nach dem vorgesehenen Termin zu erfüllen, wenn der Kunde von der Terminüberschreitung informiert und ihm ein Zeitraum für die Erfüllung mitgeteilt wird. Der Kunde wird auf Anforderung kann der Erfüllung innerhalb einer ange- messenen angemessener Frist erklärenwi- dersprechen, ob wenn die Erfüllung unzumutbar ist. Der Widerspruch ist nur wirksam, wenn er wegen uns vor Beginn der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Liefe- rung bestehtErfüllung zugeht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Liefertermine. 6.1 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien, Ihre Einhaltung setzt die Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus. 2. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den recht- zeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 3. Die Liefertermine verschieben sich angemessen im Falle von durch uns nicht zu liefernden Unterlagenvertretenden Ereignissen, erforderlichen Genehmigungen wozu auch Streiks und Frei- gabenAussperrungen gehören, insbesondere soweit solche Ereignisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden vorauserheblichem Einfluss sind. Werden diese Voraussetzungen nicht fristgerecht erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies Dasselbe gilt nichtauch, wenn der Ver- käufer die Verzögerung zu vertreten hatEreignisse während eines bereits vorliegen den Verzuges entstehen. 6.2 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, wie x. X. Xxxxxxxxxxxx, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung etc., zurückzuführen, verlängern 4. Die Liefertermine verstehen sich die Fristen ange- messenab Werk. 6.3 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Lieferverzöge- rungen, die sich 5. Kommt der Lieferer aus Ausfuhrbeschränkungen ergeben oder dafür, dass eine Lieferung aufgrund von Ausfuhr- beschränkungen überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Sollte sich nach Vertragsschluss ergeben, dass eine Lieferung nicht wie vertraglich vorgesehen ausge- führt werden kannIhm zu vertretenden Gründen in Verzug, kann der Verkäufer jederzeit Besteller Ersatz des ihm durch die Verspätung entstandenen Schadens verlangen; dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Lieferers auf höchstens 6% vom Vertrag zurücktreten. Eine Entschädigungs- oder Schadensersatz- pflicht trifft den Verkäufer in diesem Fall nicht. 6.4 Kommt der Verkäufer in Verzug, so kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden ent- standen ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Preises des Wert desjenigen Teils der Lieferungen verlan- genGesamtlieferung, der infolge Verzuges vom Kunden in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß verwendet genutzt werden kann. 6.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Ver- zögerung 6. Gewährt der Lieferung oder auf Schadensersatz statt Besteller dem Im Verzug befindlichen Lieferer - unter Berücksichtigung der Leistung über die in 6.3 genannten Grenzen hinaus, sind auch nach Ablauf einer etwaigen vom Kunden gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haften. 6.6 Vom Vertrag kann der Kunde nur zurücktreten, soweit der Verkäufer die Verzögerung der Lieferung zu vertreten hat und der Kunde dem Verkäufer gesetzlichen Ausnahmefälle - eine angemessene Frist zur Erbringung Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller Ist auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn bei einer Bestellung, die Ausführung eines Teils der Lieferung gesetzt unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung auch der noch möglichen Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat mit der ErklärungBesteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Die Haftung des Lieferers ist auf den vertragstypischen, er lehne nach Ablauf der Frist die Annahme der Lieferung abvernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, und die Frist erfolglos verstrichen istbegrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht ver- bundenIm Falle vorsätzlicher Vertragsverletzungen. 6.7 Der Kunde wird auf Anforderung innerhalb einer ange- messenen Frist erklären7. Tritt das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein, ob ohne dass ein Vertreten müssen des Lieferers im Sinne von Vorsatz/grober Fahrlässigkeit vorliegt oder ist der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Liefe- rung bestehtzur Gegenleistung verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: Lieferbedingungen

Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den recht- zeitigen rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Frei- gabenFreigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht fristgerecht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Ver- käufer wir die Verzögerung zu vertreten hathaben. 6.2 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, wie x. X. Xxxxxxxxxxxxz. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung Aussperrung, etc., . zurückzuführen, verlängern sich die Fristen ange- messenangemessen. 6.3 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Lieferverzöge- rungen, die sich aus Ausfuhrbeschränkungen ergeben oder dafür, dass eine Lieferung aufgrund von Ausfuhr- beschränkungen überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Sollte sich nach Vertragsschluss ergeben, dass eine Lieferung nicht wie vertraglich vorgesehen ausge- führt werden kann, kann der Verkäufer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Eine Entschädigungs- oder Schadensersatz- pflicht trifft den Verkäufer in diesem Fall nicht. 6.4 Kommt der Verkäufer Kommen wir in Verzug, so kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden ent- standen entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Preises des Teils der Lieferungen verlan- genLieferung verlangen, der infolge Verzuges vom Kunden nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß verwendet werden kann. 6.5 6.4 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Ver- zögerung Verzögerung der Lieferung oder auf Schadensersatz statt der Leistung über die in 6.3 genannten Grenzen hinaus, sind auch nach Ablauf einer etwaigen vom Kunden gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haften. 6.6 6.5 Vom Vertrag kann der Kunde nur zurücktreten, soweit der Verkäufer wir die Verzögerung der Lieferung zu vertreten hat haben und uns der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Erbringung der Lieferung gesetzt hat mit der Erklärung, er lehne nach Ablauf der Frist die Annahme der Lieferung ab, und die Frist erfolglos verstrichen ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht ver- bundenverbunden. 6.7 Der Kunde wird auf Anforderung innerhalb einer ange- messenen Frist erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Liefe- rung besteht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Folie

Liefertermine. 6.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den recht- zeitigen Eingang sämtlicher Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden zu liefernden und von KRENKO im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung. Die Einhal- tung der Termine durch XXXXXX setzt voraus, dass der Kunde seinen im Auftrag beschriebenen Mitwirkungspflichten selbständig, qualifiziert und termingerecht nachkommt und insbesondere die von KRENKO erbetenen Informationen, Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Frei- gaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden vorausFreigaben erteilt. Werden diese Voraussetzungen nicht fristgerecht erfüllt, so verlängern sich werden die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn mindestens jedoch um den Zeitraum der Ver- käufer die Verzögerung zu vertreten hat. 6.2 Verzöge- rung verlängert. Ist die Nichteinhaltung der Fristen einer Frist auf höhere Gewalt, wie x. X. Xxxxxxxxxxxx, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung etc., unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, verlängern die außerhalb des Einflusses von KRENKO liegen, so verlängert sich die Fristen ange- messen. 6.3 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Lieferverzöge- rungen, die sich aus Ausfuhrbeschränkungen ergeben oder dafür, dass eine Lieferung aufgrund von Ausfuhr- beschränkungen überhaupt nicht durchgeführt werden kannFrist entsprechend. Sollte sich nach Vertragsschluss ergeben, dass eine Lieferung nicht wie vertraglich vorgesehen ausge- führt werden kannEine etwaige Verschie- bung der Termine hat keinen Einfluss auf den vereinbarten Zahlungs- plan. Bei schuldhafter Nichteinhaltung der Termine durch XXXXXX, kann der Verkäufer jederzeit Kunde nach Verstreichen einer KRENKO gesetzten Nachfrist Verzugs- entschädigung für die Zeit des Verzuges von 0,5% pro vollendeter Woche, insgesamt jedoch höchstens 5% der Vergütung des in Verzug geratenen Leistungsteils, verlangen. Nach Verstreichen einer weiteren gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Entschädigungs- oder Schadensersatz- pflicht trifft den Verkäufer in diesem Fall weitergehende Haftung übernimmt XXXXXX bei Lieferverzögerungen nicht. 6.4 Kommt der Verkäufer in Verzug, so kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden ent- standen ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Preises des Teils der Lieferungen verlan- gen, der infolge Verzuges vom Kunden nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß verwendet werden kann. 6.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Ver- zögerung der Lieferung oder auf Schadensersatz statt der Leistung über die in 6.3 genannten Grenzen hinaus, sind auch nach Ablauf einer etwaigen vom Kunden gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer in Fällen des Vorsatzes Vor- satzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebenszwingend gehaftet wird. XXXXXX ist berechtigt, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haftendie zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszufüh- ren. Die Zahlungsfristen in Ziffer 3 gelten entsprechend. 6.6 Vom Vertrag kann der Kunde nur zurücktreten, soweit der Verkäufer die Verzögerung der Lieferung zu vertreten hat und der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Erbringung der Lieferung gesetzt hat mit der Erklärung, er lehne nach Ablauf der Frist die Annahme der Lieferung ab, und die Frist erfolglos verstrichen ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht ver- bunden. 6.7 Der Kunde wird auf Anforderung innerhalb einer ange- messenen Frist erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Liefe- rung besteht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefertermine. 6.1 1. Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich zugestanden, stets unverbindlich. 2. Lieferfristen und –termine sind, soweit sie schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich zugestanden sind, eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat bzw. bei Selbstabholung für den Kunden abholbereit gestellt wurde. Die Einhaltung der mit uns vereinbarten Lieferzeit Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegende Verpflichtung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt den recht- zeitigen Eingang sämtlicher insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. 4. Der Kunde ist, nachdem wir in Verzug geraten sind, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung und deren fruchtlosem Ablauf, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Frei- gaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht fristgerecht erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nichtnur zu, wenn der Ver- käufer Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhte. Im übrigen ist die Verzögerung zu vertreten hatSchadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. 6.2 5. Ist die Nichteinhaltung der Fristen einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, wie x. X. Xxxxxxxxxxxxzum Beispiel Streik oder Aussperrung, KriegFeuer, AufruhrMaschinenbruch, Streikbehördliche Eingriffe, Aussperrung etc., bzw. ähnliche unvorhersehbare Ereignisse oder von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängern sich wird die Fristen ange- messen. 6.3 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung Lieferfrist für Lieferverzöge- rungen, die sich aus Ausfuhrbeschränkungen ergeben oder dafür, dass eine Lieferung aufgrund von Ausfuhr- beschränkungen überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Sollte sich nach Vertragsschluss ergeben, dass eine Lieferung nicht wie vertraglich vorgesehen ausge- führt werden kann, kann der Verkäufer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Eine Entschädigungs- oder Schadensersatz- pflicht trifft den Verkäufer in diesem Fall nicht. 6.4 Kommt der Verkäufer in Verzug, so kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden ent- standen ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Preises des Teils der Lieferungen verlan- gen, der infolge Verzuges vom Kunden nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß verwendet werden kann. 6.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Ver- zögerung der Lieferung oder auf Schadensersatz statt der Leistung über die in 6.3 genannten Grenzen hinaus, sind auch nach Ablauf einer etwaigen vom Kunden gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossenDauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt nichtentsprechend für den Fall, soweit der Verkäufer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haftendass wir uns beim Eintritt eines dieser Ereignisse im Lieferverzug befinden bzw. diese Umstände beim Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Kunden unverzüglich mit. 6.6 Vom Vertrag kann der Kunde nur zurücktreten, soweit der Verkäufer die Verzögerung der Lieferung zu vertreten hat und der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Erbringung der Lieferung gesetzt hat mit der Erklärung, er lehne nach Ablauf der Frist die Annahme der Lieferung ab, und die Frist erfolglos verstrichen ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht ver- bunden. 6.7 Der Kunde wird auf Anforderung innerhalb einer ange- messenen Frist erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Liefe- rung besteht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen