Allgemeine Lizenzbedingungen Musterklauseln

Allgemeine Lizenzbedingungen. 6.1.1 Der Umfang der Nutzung der Software ist abhängig von dem jeweiligen Typ der durch Frequentis Orthogon eingeräumten Lizenz. Der Kunde ist nur berechtigt, die Software einschließlich der Dokumentation im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebes und zur Verwirklichung eigener geschäftlicher Zwecke zu nutzen.
Allgemeine Lizenzbedingungen. Die virtuellen Server werden je nach Auswahl bei Bestellung mit einem Betriebssystem bereitgestellt. Die Möglichkeiten der Auswahl richten sich nach der aktuellen Servicebeschreibung, zu finden auf xxx.x0.xxx. A1 bietet das Service A1 Virtual Server in der Rolle des Cloud Service Provider an. Im Rahmen dieser Rolle erhält der Kunde nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht und erwirbt kein Eigentum an einer Volllizenz. In Hinblick auf jegliche Lizenzen Dritter für die Software, die von A1 für die vServer verwendet wird, wie z.B. Parallels® Plesk Panel, VMware, Windows Server, MS SQL, Red Hat Enterprise Linux, etc. erkennt der Kunde, dass die Handelsmarken und sonstige geistige Eigentumsrechte an diesen Lizenzen Eigentum der jeweiligen Dritten darstellen. Der Kunde muss die Bestimmungen dieser Lizenzen Dritter erfüllen.
Allgemeine Lizenzbedingungen. (a) Dieser Nutzungsvertrag umfasst ausdrücklich nur das von SMIT entwickelte Produkt als Zusatzmodul zu Microsoft-Produkten. Er umfasst keine Lizenz zur Nutzung der Microsoft-Produkte. Um das Produkt vollumfänglich nutzen zu können, benötigt der Nutzer eine zusätzliche Lizenz für das betreffende Microsoft-Produkt, die separat von Microsoft oder seinen Vertriebspartnern erworben werden muss.
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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.