Common use of Liefertermine Clause in Contracts

Liefertermine. 1. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Sie laufen vom Datum der Bestellung. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von uns angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Falls Verzögerungen zu erwarten sind, hat der Lieferant uns dies unverzüglich mitzuteilen und unsere Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen. 2. Kommt der Lieferant in Verzug, so haben wir nach Mahnung das Recht, eine Vertragsstrafe von 0,5% des Netto-Bestellwertes pro angefangene Woche, höchstens 5% des Netto-Bestellwertes und/oder der Lieferung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Die geleistete Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. 3. Vor Ablauf des Liefertermins sind wir zur Abnahme nicht verpflichtet.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Liefertermine. 1. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine –termine sind verbindlich. Sie laufen vom Datum der Bestellung. Innerhalb der Lieferfrist Lieferfrist, bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von uns angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Falls Verzögerungen zu erwarten sind, hat der Lieferant uns dies unverzüglich mitzuteilen und unsere Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen. 2. Kommt der Lieferant in Verzug, so haben wir nach Mahnung das Recht, eine Vertragsstrafe von 0,50,5 % des Netto-Bestellwertes pro angefangene Woche, höchstens 55 % des Netto-Bestellwertes und/oder der Lieferung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Die geleistete Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. 3. Vor Ablauf des Liefertermins sind wir zur Abnahme nicht verpflichtet.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Liefertermine. (1. ) Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Sie laufen vom Datum Die in der BestellungBestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von uns angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Falls Verzögerungen zu erwarten sind, hat der Lieferant uns dies unverzüglich mitzuteilen und unsere Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen. (2. ) Kommt der Lieferant in Verzug, Verzug so haben wir nach Mahnung das Recht, eine Vertragsstrafe von 0,50,3% des Netto-Bestellwertes pro angefangene WocheTag, höchstens 5% des Netto-Bestellwertes und/oder der Lieferung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Die geleistete Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Verlangen wir Schadenersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, uns nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (3. ) Vor Ablauf des Liefertermins sind wir zur Abnahme nicht verpflichtet.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Liefertermine. 1. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Sie laufen vom Datum der Bestellung. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von uns angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Falls Verzögerungen zu erwarten sind, hat der Lieferant uns dies unverzüglich mitzuteilen und unsere Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen. 2. Kommt der Lieferant in Verzug, so haben wir nach Mahnung das Recht, eine Vertragsstrafe von 0,5% des Netto-Netto- Bestellwertes pro angefangene Woche, höchstens 5% des Netto-Bestellwertes und/oder der Lieferung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Die geleistete Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. 3. Vor Ablauf des Liefertermins sind wir zur Abnahme nicht verpflichtet.

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Samples: Einkaufsbedingungen