Common use of Liefertermine Clause in Contracts

Liefertermine. Alle von uns genannten Liefertermine sind nach dem Kalender bestimmt und als Fixtermine zu verstehen. Der Liefertermin versteht sich ausschließlich als der Tag des Eintreffens der Lieferung oder Leistung an die von uns angegebene Lieferanschrift. Es ist nur erlaubt die von uns bestellte Menge zu liefern. Andere Mengen werden von uns nur akzeptiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für Stückgutzahlen, Gewichte und Maße sind die von uns bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend. Die Anerkennung von Mehr- bzw. Minderlieferungen behalten wir uns vor. Der Lieferant ist verpflichtet alle erforderlichen Warenbegleitpapiere, Frachtbriefe, Lieferantenerklärungen, Prüfprotokolle, Werksprüfzeugnisse und sonstige Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und uns rechtzeitig vorzulegen. Hängt die Abnahme der Lieferung von Dokumenten ab, sind wir nicht in Annahmeverzug, wenn der Lieferant die Dokumente nicht rechtzeitig, unter Einschluss einer angemessenen Zeit für deren Prüfung, vorgelegt hat. Erbringt der Lieferant Teillieferungen auf seine vertraglich vereinbarte Leistung, ist die Leistung erst erbracht, wenn insgesamt geliefert ist. Die durch Teillieferung entstehenden Mehrkosten z.B. Transport, Verpackung und Versicherung trägt er Lieferant. Teillieferungen werden von uns nicht als in sich jeweils abgeschlossenes Geschäft betrachtet. Ist mit dem Lieferant ein Abrufauftrag oder Kanbanlieferung vereinbart, ist der Lieferant verpflichtet, die Abrufmengen so bereitzustellen, dass er den Liefertermin als Fixtermin einhalten kann.

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Liefertermine. Alle 1. Die von uns genannten Liefertermine vorgegebenen Lieferfristen und -termine sind nach dem Kalender bestimmt verbindlich und gelten als Fixtermine zu verstehenFixtermine. Der Sie laufen vom Datum der Bestellung. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin versteht sich ausschließlich als muss die Ware an der Tag des Eintreffens der Lieferung oder Leistung an die von uns angegebene Lieferanschriftangegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Es ist Teillieferungen sind nur erlaubt die von nach Vereinbarung mit uns bestellte Menge zu liefern. Andere Mengen werden von uns nur akzeptiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für Stückgutzahlen, Gewichte und Maße sind die von uns bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend. Die Anerkennung von Mehr- bzw. Minderlieferungen behalten wir uns vorzulässig. Der Lieferant hat die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand, rechtzeitig bereitzustellen. Er soll Schwierigkeiten, die ihn an der termingemäßen Lieferung in der vorgeschriebenen Qualität hindern, unverzüglich mitteilen und unsere Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Auftrags einholen. Er haftet für nicht oder verspätet erfolgte Mitteilungen. Bei Lieferverzug stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Eine Fristsetzung durch uns ist verpflichtet alle erforderlichen Warenbegleitpapieredann entbehrlich, Frachtbriefewenn unsere eigene Terminbindung dies erfordert, Lieferantenerklärungenweil mit der Ablehnung der Vertragserfüllung durch unseren Kunden zu rechnen ist. Ein Haftungsausschluß oder eine Haftungsbegrenzung des Lieferanten ist ausgeschlossen. Bei Rücktritt können wir Teillieferungen gegen Gutschrift behalten. Bei wiederholter oder dauerhafter Terminüberschreitung des Lieferanten besteht für uns ein Kündigungsrecht. Bei unverschuldeter Terminüberschreitung haben wir ein außerordentliches Kündigungsrecht, Prüfprotokollewenn die Terminüberschreitung erheblich ist und die Dringlichkeit der Belieferung wegen eigener Terminbindung dies erfordert. Kann die Abnahme durch uns wegen höherer Gewalt sowie wegen sonstiger, Werksprüfzeugnisse und sonstige Unterlagen unvorhergesehener oder außerhalb unseres Einflusses liegender Hindernisse, die sich auf seine Kosten zu beschaffen und uns rechtzeitig vorzulegen. Hängt die Abnahme der Lieferung von Dokumenten abWare auswirken, sind wir nicht rechtzeitig erfolgen, verlängert sich die Abnahmefrist angemessen und es entsteht kein Annahmeverzug. In anderen Fällen beschränken sich Schadenersatzansprüche wegen verschuldeter verzögerter Abnahme in Annahmeverzugjedem Fall auf 50% des Wertes der Lieferung, wenn der Lieferant die Dokumente nicht rechtzeitig, unter Einschluss einer angemessenen Zeit für deren Prüfung, vorgelegt hat. Erbringt der Lieferant Teillieferungen auf seine vertraglich vereinbarte Leistung, ist die Leistung erst erbracht, wenn insgesamt geliefert ist. Die durch Teillieferung entstehenden Mehrkosten z.B. Transport, Verpackung und Versicherung trägt er Lieferant. Teillieferungen werden von uns nicht als in sich jeweils abgeschlossenes Geschäft betrachtet. Ist mit dem Lieferant ein Abrufauftrag oder Kanbanlieferung vereinbart, ist der Lieferant verpflichtet, die Abrufmengen so bereitzustellen, dass er den Liefertermin als Fixtermin einhalten kannAbnahme verzögert wurde.

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Samples: buehler-metallbearbeitung.de

Liefertermine. Alle Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich und verstehen sich generell als Fixtermine. Sie laufen vom Datum der Bestellung. Nach Ablauf der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an dem von uns genannten angegebenen Ablieferungsort eingegangen sein. Bei Überschreitung der Lieferfristen bzw. Liefertermine sind wir berechtigt, nach dem Kalender bestimmt unserer Xxxx entweder Erfüllung und als Fixtermine Schadenersatz wegen Verspätung zu verstehenverlangen, oder sofort oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Liefertermin versteht sich ausschließlich als der Tag des Eintreffens der Lieferung oder Leistung an die von uns angegebene Lieferanschrift. Es ist nur erlaubt die von uns bestellte Menge zu liefern. Andere Mengen werden von uns nur akzeptiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für Stückgutzahlen, Gewichte und Maße sind die von uns bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend. Die Anerkennung von Mehr- bzw. Minderlieferungen behalten wir uns vor. Der Lieferant ist verpflichtet alle erforderlichen Warenbegleitpapiere, Frachtbriefe, Lieferantenerklärungen, Prüfprotokolle, Werksprüfzeugnisse und sonstige Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und uns rechtzeitig vorzulegen. Hängt die Abnahme der Lieferung von Dokumenten ab, Dabei sind wir nicht in Annahmeverzugberechtigt, wenn verschuldensunabhängig entweder ohne Nachweis eines Schadens 20 % der Lieferant vereinbarten Auftragssumme oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Wenn wir die Dokumente nicht rechtzeitig, unter Einschluss einer angemessenen Zeit für deren Prüfung, vorgelegt hat. Erbringt der Lieferant Teillieferungen auf seine vertraglich vereinbarte Leistung, ist die Leistung erst erbracht, wenn insgesamt geliefert ist. Die durch Teillieferung entstehenden Mehrkosten z.B. Transport, Verpackung und Versicherung trägt er Lieferant. Teillieferungen werden von uns nicht als in sich jeweils abgeschlossenes Geschäft betrachtet. Ist mit dem Lieferant ein Abrufauftrag oder Kanbanlieferung vereinbartverspätet gelieferte Ware übernehmen, ist der Lieferant zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Konventionalstrafe in Höhe von 1 % des Kaufpreises pro Tag Lieferzeitüberschreitung, maximal 10 % des Warenwertes, verpflichtet. Dies unbeschadet eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, Teillieferungen oder verfrühte Lieferungen entgegenzunehmen, diesfalls kann aber ein Anspruch auf Teilzahlung vor Gesamtlieferung oder auf vorzeitige Zahlung nicht abgeleitet werden. Sofern wir die Lieferung zum Liefertermin nicht annehmen können, werden wir dies dem Lieferanten spätestens 14 Tage vor dem Liefertermin mitteilen. Der Liefertermin verlängert sich in diesem Fall um die Dauer der Verhinderung der Annahme durch uns. Etwaige Schadenersatzansprüche des Lieferanten an uns sind ausgeschlossen. Eine Lieferverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn die Leistung zur Gänze erfüllt ist, auch bei teilbarer Leistung, sowie wenn sämtliche verlangten oder erforderlichen Dokumente, Pläne etc. uns übergeben werden. Der Lieferant, egal ob Hersteller oder Händler, ist verpflichtet, die Abrufmengen so bereitzustellenzu liefernden Waren vor Versand einer ausreichenden Qualitäts- und Quantitätskontrolle zu unterziehen, dass er den Liefertermin als Fixtermin einhalten kannallenfalls unter Beiziehung von Sachverständigen. Er kann sich auf die Bestimmungen des § 377, 388 UGB nicht berufen.

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Samples: cdn.team7-home.com

Liefertermine. Alle von uns genannten Vereinbarte Liefertermine sind nach dem Kalender bestimmt verbindlich und als Fixtermine zu verstehenwerden auf das vereinbarte Lieferdatum am Bestimmungsort fällig. Der Liefertermin versteht sich ausschließlich als Mit Ablauf des vereinbarten Liefertermins gerät der Tag des Eintreffens der Lieferung oder Leistung an die Lieferant in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Abruf- lieferungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von uns angegebene Lieferanschrift. Es ist nur erlaubt die von uns bestellte Menge zehn Arbeitstagen ab Abruf zu liefern. Andere Mengen werden Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen kommt es auf den Eingang bei der vereinbarten Empfangsstelle an; bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage sowie für die Rechtzeitigkeit von Werkleistungen kommt es auf deren Abnahme an. Sofern Dokumentationen, Prüfzeugnisse oder andere Unterlagen einschließlich elektronisch gespeicherter Daten zum Leistungsumfang gehören, gilt die Lieferung/Leistung vor deren vollständiger und vertragsgemäßer Übergabe nicht als erbracht. Sobald der Lieferant annehmen muss, dass ihm die Lieferung zu dem vereinbarten Termin nicht möglich ist, ist er verpflichtet, uns nur akzeptiertdies unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer des Lieferverzugs anzuzeigen. Gerät der Lieferant in Verzug, so sind wir berechtigt, eine Vertrags- strafe von 0,2 % des Bestellwertes pro Arbeitstag, höchstens jedoch 5 % des Gesamtbestellwertes, zu verlangen. Wir können uns die Geltendmachung der Vertragsstrafe noch bis zur Zahlung der Rechnung für die Lieferung/Leistung vorbehalten. Die Vertragsstrafe ist auf Schadenersatzan- sprüche wegen des Verzugs anzurechnen. Xxxx ist ebenfalls berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder ohne weitere Fristsetzung Xxxxxxx- sersatz statt der Leistung zu verlangen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für Stückgutzahlen, Gewichte und Maße sind die von uns bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebendVerkäufer in Verzug gerät. Die Anerkennung Corona-Pandemie und ihre Aus- wirkungen stellt inzwischen kein unvorhersehbares Ereignis mehr dar, sodass sie den Lieferanten nicht von Mehr- bzwseinen Lieferverpflichtungen entbindet. Minderlieferungen Der Lieferant hat ent- sprechende Vorkehrungen zu treffen, um die Lieferzeiten und Liefermengen einzuhalten. Bei vorzeitiger Lieferung/Leistung behalten wir uns vor, die Ware an den Lieferanten auf dessen Kosten zurückzusenden. Der Lieferant ist verpflichtet alle erforderlichen WarenbegleitpapiereNehmen wir eine vorzeitige Lieferung/Leistung an, Frachtbriefe, Lieferantenerklärungen, Prüfprotokolle, Werksprüfzeugnisse lagert die Ware bis zum vereinbarten Liefertermin auf Kosten und sonstige Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und uns rechtzeitig vorzulegenGefahr des Lieferanten. Hängt die Abnahme der Lieferung von Dokumenten ab, sind wir nicht in Annahmeverzug, wenn Die Zahlung kann der Lieferant die Dokumente nicht rechtzeitig, unter Einschluss einer angemessenen Zeit für deren Prüfung, vorgelegt hat. Erbringt der Lieferant Teillieferungen auf seine erst zum vertraglich vereinbarte Leistung, ist die Leistung erst erbracht, wenn insgesamt geliefert ist. Die durch Teillieferung entstehenden Mehrkosten z.B. Transport, Verpackung und Versicherung trägt er Lieferant. Teillieferungen werden von uns nicht als in sich jeweils abgeschlossenes Geschäft betrachtet. Ist mit dem Lieferant ein Abrufauftrag oder Kanbanlieferung vereinbart, ist der Lieferant verpflichtet, die Abrufmengen so bereitzustellen, dass er den Liefertermin als Fixtermin einhalten kannvereinbarten Fälligkeitstermin verlangen.

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