Lieferung und Ausführung Musterklauseln

Lieferung und Ausführung. 1. Der Unternehmer lässt größtmögliche Sorgfalt bei der Entgegennahme und Ausführung von Warenbestellungen und bei der Beurteilung von Anfragen zur Erbringung von Dienstleistungen walten. 2. Als Lieferort gilt die Adresse, die der Verbraucher dem Unternehmer mitgeteilt hat. 3. Unter Beachtung der diesbezüglichen Angaben in Artikel 4 dieser AGB wird der Unternehmer angenommene Bestellungen schnellstmöglich, jedoch spätestens innerhalb 30 Tagen ausführen, es sei denn, es ist eine andere Lieferzeit vereinbart worden. Wenn sich die Zustellung verzögert oder wenn eine Bestellung nicht oder nur in Teilen ausgeführt werden kann, erhält der Verbraucher darüber spätestens 30 Tage, nachdem er die Bestellung erteilt hat, eine Mitteilung. Der Verbraucher hat in dem Fall das Recht, den Vertrag ohne Kosten zu kündigen, und ggf. Anspruch auf einen Schadenersatz. 4. Nach einer Kündigung entsprechend dem vorigen Absatz wird der Unternehmer den Betrag, den der Verbraucher bezahlt hat, unverzüglich zurückzahlen. 5. Die Gefahr, dass Waren beschädigt werden oder verloren gehen, geht zu Lasten des Unternehmers bis zum Moment der Zustellung bei dem Verbraucher oder einem vom Verbraucher vorher angewiesenen und an den Unternehmer bekannt gemachten Vertreter, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden.
Lieferung und Ausführung. 1. Der Unternehmer wird bei der Entgegennahme und Ausführung von Produktaufträgen und bei der Bewertung von Dienstleistungsanfragen größte Sorgfalt walten. 2. Als Lieferort gilt die Adresse, die der Verbraucher dem Unternehmer bekannt gegeben hat. 3. Unter Berücksichtigung dessen, was in Artikel 4 dieser Geschäftsbedingungen festgelegt ist, führt der Unternehmer angenommene Aufträge mit der gebotenen Dringlichkeit, jedoch nicht später als 30 Tage, aus, es sei denn, es wurde eine weitere Lieferfrist vereinbart. Verzögert sich die Lieferung oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, erhält der Verbraucher spätestens 30 Tage nach Auftragserteilung eine Nachricht. In diesem Fall hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag ohne Kosten zu kündigen und das Recht auf Schadensersatz. 4. Nach Auflösung gemäß dem vorherigen Absatz wird der Unternehmer den vom Verbraucher gezahlten Betrag sofort zurückzahlen. 5. Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verschwindens von Produkten liegt beim Unternehmer bis zum Zeitpunkt der Lieferung an den Verbraucher oder einen vorab bestellten Vertreter und wird dem Unternehmer veröffentlicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Lieferung und Ausführung a. Die vom VACO-Lieferanten angegebenen Lieferfristen und andere Daten sind vorläufig und keinesfalls als endgültige Frist im Sinne von Artikel 6:83 Buchstabe a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek, BW) zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Lieferfrist kann der Abnehmer den VACO-Lieferanten schriftlich, per Einschreiben, in Verzug setzen. Der Abnehmer muss diesbezüglich eine angemessene Frist einräumen, innerhalb welcher der VACO-Lieferant – ohne schadenersatzpflichtig zu werden – die auf ihm ruhenden Verpflichtung(en) erfüllen kann. Eine angemessene Frist ist ein Zeitraum von zwei Monaten nach Ablauf der angegebenen Lieferfrist. b. Sobald die Ware beim VACO-Lieferanten zur Abholung oder Anlieferung bereitstehen oder die sich im Auftrag aufgeführten Arbeiten ausgeführt worden sind, gilt die Ware als geliefert oder der Auftrag als ausgeführt. c. Der Abnehmer ist verpflichtet, eine Lieferung auch zu einem früheren als dem vom VACO- Lieferanten angegebenen Zeitpunkt anzunehmen. Der VACO-Lieferant kann Teillieferungen ausführen und in Rechnung stellen. Teillieferungen können nicht annulliert werden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die komplette Bestellung nicht ausgeliefert werden kann. x. Xxxx im Angebot kein Festpreis für die auszuführenden Arbeiten angegeben und steigen die Kosten um mehr als 10 % im Vergleich zum Voranschlag, so muss der VACO-Lieferant die Mehrkosten mit dem Auftraggeber absprechen, wobei dieser den Auftrag kündigen darf, sofern er dem VACO-Lieferanten die Kosten für die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten erstattet. e. Falls der Auftraggeber sein Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen abholt, nachdem ihm mitgeteilt worden ist, dass die Arbeiten an seinem Fahrzeug abgeschlossen sind, hat der Auftraggeber zudem eine angemessene Gebühr für Park- und Verwaltungskosten zu entrichten, die sich auf 25,- € pro Tag beläuft.
Lieferung und Ausführung. 1. Der Unternehmer wird bei der Annahme und der Ausführung von Bestellungen von Produkten und bei der Beurteilung von Anfragen zur Ausführung von Dienstleistungen mit möglichst viel Sorgfalt handeln. 2. Als Ort der Lieferung gilt die Adresse, die der Konsument dem Betrieb bekannt gegeben hat. 3. Unter Berücksichtigung der Angaben hierzu in Artikel 4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Betrieb angenommene Bestellungen mit angemessener Eile, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen, ausführen, außer wenn eine längere Lieferfrist vereinbart worden ist. Falls die Zustellung sich verzögert oder wenn eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden kann, wird der Konsument hierüber spätestens 30 Tage, nachdem er die Bestellung aufgegeben hat, informiert. Der Konsument hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag ohne Kosten aufzulösen und hat Recht auf eventuellen Schadensersatzanspruch. 4. Im Falle einer Auslösung gemäß dem vorherigen Absatz wird der Unternehmer den vom Konsumenten bezahlten Betrag möglichst schnell, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Auflösung, zurückzahlen. 5. Falls die Lieferung eines bestellten Produkts unmöglich zu sein scheint, wird der Unternehmer sich bemühen, einen Ersatzartikel zur Verfügung zu stellen. Spätestens bei der Bereitstellung wird auf deutliche und verständliche Weise angegeben, dass ein Ersatzartikel geliefert wird. Bei Ersatzartikeln kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten einer eventuellen Retoursendung gehen auf Rechnung des Unternehmers. 6. Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts von Produkten liegt bis zum Moment der Zustellung an den Konsumenten oder an einen im Voraus bestimmten und dem Unternehmer vorgestellten Vertreter beim Unternehmer, außer wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
Lieferung und Ausführung. 1. Soolutions wird bei der Entgegennahme und Ausführung von Produktbestellungen und bei der Bewertung von Anfragen zur Erbringung von Dienstleistungen die größtmögliche Sorgfalt walten lassen. 2. Der Lieferort ist die Adresse, die der Kunde Soolutions bekannt gegeben hat. 3. Unter Beachtung der diesbezüglichen Bestimmungen in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Soolutions angenommene Bestellungen mit der gebotenen Sorgfalt, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, ausführen, es sei denn, es wurde eine andere Lieferfrist vereinbart. Verzögert sich die Lieferung oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise erfüllt werden, wird der Kunde spätestens 30 Tage nach der Bestellung benachrichtigt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag kostenlos aufzulösen und hat Anspruch auf jede Entschädigung. 4. Nach der Auflösung gemäß dem vorstehenden Absatz erstattet Soolutions den vom Kunden gezahlten Betrag unverzüglich zurück. 5. Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts der Produkte liegt bei Soolutions bis zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden oder einen im Voraus benannten und Soolutions bekannt gegebenen Vertreter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Lieferung und Ausführung. 1. Der Unternehmer soll größtmögliche Sorgfalt beim In-Empfang-Nehmen und bei der Ausführung von Bestellungen von Produkten und bei der Prüfung von Anfragen bis hin zur Erbringung von Dienstleistungen walten lassen. 2. Als Lieferanschrift gilt die Adresse, die der Verbraucher dem Unternehmer angegeben hat. 3. Unter Beachtung von Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll der Unternehmer akzeptierte Bestellungen zügig, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, ausführen, außer wenn ein anderer Liefertermin vereinbart ist. Wenn die Lieferung verzögert wird oder wenn ein Auftrag nicht oder nur teilweise durchgeführt werden kann, erhält der Verbraucher hiervon spätestens 30 Tage, nachdem er die Bestellung erteilt hat, Kenntnis. Der Verbraucher hat in diesem Fall das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, ohne dass er die Kosten hierfür zu tragen hat sowie das Recht auf Ersatz hierdurch entstandener Schäden. 4. Nach Rücktritt bzw. Kündigung gemäß vorherigem Absatz 3 muss der Unternehmer den Betrag, den der Verbraucher bezahlt hat, unter Geltung der gesetzlichen Rücktrittsregelungen unverzüglich zurückerstatten. 5. Das Risiko von Beschädigungen und/oder des Verlusts von Produkten verbleibt beim Unternehmer bis zu dem Moment der Zustellung beim Verbraucher oder einem vorab angewiesenen und dem Unternehmer durch den Verbraucher benannten Vertreter, außer wenn dies ausdrücklich anders vereinbart ist. 6. Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen lehnen wir ab, wenn wir wissen oder gute Gründe zu Vermutung haben, dass die gelieferten Produkten zur großangelegten Hanfzucht verwendet werden. 7. Der Kaufvertrag wird aufgelöst, wenn wir wissen oder gute Gründe zu Vermutung haben, dass die gelieferten Produkten zur großangelegten Hanfzucht verwendet werden.
Lieferung und Ausführung. Artikel 14 – Dauergeschäfte: Dauer, Kündigung und Verlängerung
Lieferung und Ausführung. Artikel 12 -
Lieferung und Ausführung. 1. In Übereinstimmung mit dem, was diesbezüglich in Artikel 3 dieser Bedingungen angegeben ist, wird der Unternehmer angenommene Aufträge mit angemessener Schnelligkeit ausführen. 2. Der Unternehmer ist berechtigt, Dritte einzuschalten, wenn dies zur Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag erforderlich ist. 3. Die angegebenen Lieferzeiten sind als Verpflichtung zu angemessenem Aufwand zu verstehen und gelten als annähernd zu bemessen. Der Unternehmer ist in der Xxxx des Transportunternehmens frei. Bei Lieferverzug ist der Kunde in keinem Fall zu irgendeiner Form von Schadensersatzansprüchen berechtigt, außer bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Verkäufers. 4. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, verkaufte Produkte in Teilen zu liefern. 5. Die Gefahr der Beschädigung und/oder des Verlustes von Produkten liegt bis zum Zeitpunkt der Warenzustellung an Kunden beim Unternehmer, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Erklärt sich der Kunde mit der Abholung der Produkte einverstanden, wird das Risiko mit der Übergabe des Paketes/der Pakete übertragen. 6. Ist der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an der Lieferadresse anwesend, um die Produkte entgegenzunehmen, ist der Unternehmer berechtigt, die Produkte zurückzunehmen. In Absprache mit dem Kunden kann der Unternehmer dem Kunden die Produkte gegen zusätzliche Kosten zu einem anderen Zeitpunkt und/oder an einem anderen Tag abliefern. Wenn sich die Lieferung als unmöglich erweist, wird die Zahlungsverpflichtung nicht aufgehoben und alle zusätzlichen Kosten, einschließlich der Rücksendekosten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Lieferung und Ausführung. 3.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher von dem Auftraggeber zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben. 3.2 Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. 3.3 Teillieferungen sind zulässig, wenn: 3.4 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. 3.5 Wir haften bei Unmöglichkeit sowie bei Verzögerung der Leistung, soweit dies auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, nach den gesetzliche...