Common use of Lizenzbeschränkungen Clause in Contracts

Lizenzbeschränkungen. Die Software sowie sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers und/oder dessen Lizenzgebern und durch Urheberrechte und andere geltende Gesetze geschützt. Das Eigentum an der Software und an jeglichen Komponenten sowie an jeglichen Kopien, Modifikationen oder zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der einschlägigen Lizenz beim Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist nur für Ihre interne Benutzung lizenziert. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet und ohne Beeinträchtigung der Rechte und Pflichten im weiter oben stehenden Abschnitt „Drittanbieter-Software/Open Source“ ist es Ihnen nicht gestattet, (1) jegliche Hinweise auf Patente, Marken, Copyright, Handelsgeheimnis oder sonstige herstellerspezifischen Hinweise oder Bezeichnungen von der Software oder der dazugehörigen Dokumentation zu entfernen; (2) die Software außerhalb des gesetzlich ausdrücklich zulässigen Rahmens zu modifizieren, abzuändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen, sie zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; (3) die Software zu übertragen, abzutreten, zu verpfänden, zu vermieten, Dritten zur zeitweiligen Nutzung zu überlassen, zu hosten oder zu leasen sowie eine oder mehrere Ihrer Lizenzberechtigungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers unterzulizenzieren; (4) die Ergebnisse jeglicher Leistungs-, Funktions- oder sonstigen Bewertung bzw. Beurteilung der Software ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers Dritten zugänglich zu machen.

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Samples: Endbenutzer Lizenzvereinbarung, End User License Agreement, End User License Agreement

Lizenzbeschränkungen. Die Software sowie sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers und/oder dessen Lizenzgebern und durch Urheberrechte und andere geltende Gesetze geschützt. Das Eigentum an der Software und an jeglichen Komponenten sowie an jeglichen Kopien, Modifikationen oder zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der einschlägigen Lizenz beim Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist nur ausschließlich für Ihre interne Benutzung die Nutzung innerhalb Ihres Unternehmens lizenziert. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet und ohne Beeinträchtigung der Rechte und Pflichten im weiter oben stehenden Abschnitt „Drittanbieter-Software/Open Source“ oben ist es Ihnen nicht gestattet, (1) jegliche Hinweise auf Patente, Marken, Copyright, Handelsgeheimnis Handelsgeheimnisse oder sonstige herstellerspezifischen Hinweise oder Bezeichnungen von der Software oder der dazugehörigen Dokumentation zu entfernen; (2) die Software außerhalb des gesetzlich ausdrücklich zulässigen Rahmens zu modifizieren, abzuändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen, sie zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; (3) die Software zu übertragen, abzutreten, zu verpfänden, zu vermieten, Dritten zur zeitweiligen Nutzung zu überlassen, zu hosten oder zu leasen sowie eine oder mehrere Ihrer Lizenzberechtigungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers unterzulizenzieren; (4) die Ergebnisse jeglicher Leistungs-, Funktions- oder sonstigen Bewertung bzw. Beurteilung der Software ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers Dritten zugänglich zu machen.

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Samples: Endbenutzer Lizenzvereinbarung