Lizenzvergabe. Diese Bestimmung ersetzt die Bestimmung IV.1. der EULA in dem Umfang wie der Lizenznehmer ausweißlich des Lizenzzertifikates eine Service Provider Lizenz erhalten hat.
Lizenzvergabe. Diese Bestimmung ersetzt die Bestimmung IV.1. der EULA in dem Umfang wie der Lizenznehmer ausweißlich des Lizenzzertifikates eine Freelancer Lizenz erhalten hat.
Lizenzvergabe. Während des Servicezeitraums des Auftrags gewährt Oracle dem Auftraggeber hiermit vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Abonnement mit unbegrenztem Zugriff auf den Service zur Erstellung von Online- oder Offline-Ausdrucken der von den Services abgerufenen Informationen und zur Vervielfältigung, Neuformatierung, Analyse, zum Ausdrucken und Anzeigen solcher Ausdrucke in Verbindung mit den normalen Geschäftsaktivitäten des Auftraggebers.
Lizenzvergabe. Die Erfüllung des Vertrags kann die Lieferung von Software an den Kunden erfordern. In diesem Zusammenhang ist dbi berechtigt, dem Kunden die notwendigen Lizenzen für die Software zu erteilen. Die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers (insbesondere die AGB Dritter) gelten als dem Kunden vollumfänglich bekannt und verstanden. Sie sind unbeschränkt anwendbar und der Kunde verpflichtet sich zu deren vollständigen Einhaltung. Diese Lizenzbedingungen können dem Kunden von dbi mit dem Produkt, in der vertragsgemäss gelieferten Dokumentation oder, wenn dies nicht der Fall sein sollte, auf Anfrage des Kunden mitgeteilt werden.
Lizenzvergabe. Bei Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühren gewährt Ihnen Network Associates hiermit gemäß den Bestimmungeund Bedingungen dieser Vereinbarung eine einfache, nicht übertragbare Berechtigung zur Benutzung eines Exemplars der angegebenen Softwareversion und der mitgelieferten Dokumentation (“Dokumentation”). Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer,einer Workstation, einem Organiser, einem Pager, einem programmierbaren Telefon oder einem anderen elektronischen Gerät zu installieren, für das die Software erstellt wurde (nachstehend “Client-Gerät”). Wenn die Software als Paket oder im Verbund mit weiteren Softwareprodukten lizenziert wird, gilt diese Lizenz für alle angegebenen Softwareprodukte, sofern auf der entsprechenden Preisliste oder Produktverpackung keine Einschränkungen der Nutzungsbedingungen für einzelne der Softwareprodukte angegeben sind.
Lizenzvergabe. (1) Diese Bestimmung ersetzt die Bestimmung II.1. der EULA in dem Umfang wie der Lizenznehmer ausweißlich der Angebotsbestätigung eine Service Provider Lizenz erhalten hat.
(2) Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer eine beschränkte, persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz für die interne Nutzung der Software und um Dienstleistungen gegenüber Endbenutzern bereitzustellen.
Lizenzvergabe. Wir gewähren Ihnen mit der Nutzung bei kostenlosen Services oder mit der Bezahlung der Gebühren von kostenpflichtigen Services eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Berechtigung für den Zugriff und die Verwendung unserer Services und der zugehörigen Dokumentation, vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung. Inhalt und Umfang dieses Nutzungsrechts ergeben sich aus den entsprechenden Vertragsdokumenten. Diese Lizenz ist bei Patienten nur für ihren persönlichen und nicht-kommerziellen Gebrauch und nur für die vereinbarte Dauer gültig. Bei der Nutzung durch professionelle Anwender gilt die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer. Soweit nicht durch geltende Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt oder beschränkt, erhalten Sie die Erlaubnis, eine Kopie der App vorübergehend für den persönlichen, nicht- kommerziellen Gebrauch nur auf jedem mobilen Gerät, das Sie besitzen oder kontrollieren, herunterzuladen. Sie dürfen die App nicht auf mehreren Geräten gleichzeitig verteilen oder zur Verfügung stellen.
Lizenzvergabe. Evaluierungslizenz. Wenn die SOFTWARE nicht mit einem rechtmäßig erworbenen Lizenzschlüssel zum Nachweis einer konkreten Lizenzvergabe freigeschaltet wurde, ermöglicht Ihnen die implizite Evaluierungslizenz, eine zeitlich befristete bzw. im Funktionsumfang reduzierte Version der SOFTWARE für Test- und Evaluierungszwecke zu installieren und zu verwenden. Eine Evaluierungsversion der SOFTWARE darf nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden. - Volllizenz. Die Einzellizenz erlaubt entweder einem Einzelbenutzer die SOFTWARE auf mehreren Computern, oder mehreren Benutzern die SOFTWARE auf einem einzigen Computer zu verwenden. Allerdings erlaubt sie nicht, mehreren Benutzern die SOFTWARE auf mehreren Computern zu verwenden, gleichgültig ob eine solche Nutzung gleichzeitig abläuft oder nicht. Wenn Sie die Hardware oder den Datenträger in Ihrer Hardware auswechseln, muss sämtliche Software auf der Hardware bzw. dem Datenträger gelöscht werden.
Lizenzvergabe. Dieser EULA gewährt folgende Rechte auf einer nicht-exklusiven Grundlage:
Lizenzvergabe. Lizenzierte Software ist wird nicht verkauft. Der KUNDE wird nicht Besitzer der Lizenz sondern nur Lizenzinhaber. Alle Rechte der Software sowie copyrights, patente, trademark rights bleiben bei der Fa. BM.