Common use of Lohnverhandlungen Clause in Contracts

Lohnverhandlungen. 41.1 Die Vertragsparteien kommen überein, alljährlich im Septem- ber – gestützt auf die Teuerung gemäss August-Index des Lan- desindex der Konsumentenpreise – betreffend einer allfälligen Anpassung der Löhne, welche zu Beginn des nachfolgenden Jah- res Gültigkeit haben, zu verhandeln. Die verbindlichen Verhand- lungsresultate sind im Anhang 8 GAV aufgeführt. Die Verhand- lungsgespräche werden auf folgenden Grundlagen geführt:

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