Lohnzuschläge. 26.1 Als Überstundenarbeit gilt jede Verlängerung der vertraglichen normalen Arbeitszeit, als Nachtarbeit die Zeit von abends 20.00 Uhr bis morgens 06.00 Uhr, als Sonn- und Feier- tagsarbeit die Zeit von Mitternacht bis Mitternacht. Eine Bezahlung der Lohnzuschläge findet nur statt, wenn die Überstunden-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit vom Arbeitgeber oder dessen Vertreter angeordnet oder nachträglich genehmigt wird (siehe auch Art. 30.6). 26.2 Folgende Lohnzuschläge werden bezahlt: a) Überstunden 25 Prozent Überstundenarbeit bis 18.00 Uhr ist nicht zuschlagsberechtigt. b) Arbeit an Samstagen 25 Prozent c) Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit 100 Prozent
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Lohnzuschläge. 26.1 27.1 Als Überstundenarbeit gilt jede Verlängerung der vertraglichen normalen Arbeitszeit, als Nachtarbeit die Zeit von abends 20.00 Uhr bis morgens 06.00 Uhr, als Sonn- und Feier- tagsarbeit die Zeit von Mitternacht bis Mitternacht. Eine Bezahlung der Lohnzuschläge findet nur statt, wenn die Überstunden-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit vom von dem Arbeitgeber oder dessen Vertreter angeordnet oder nachträglich genehmigt wird (siehe s. auch Art. 30.631.6 GAV).
26.2 27.2 Folgende Lohnzuschläge werden bezahlt:
a) Überstunden 25 Prozent Überstundenarbeit bis 18.00 Uhr ist nicht zuschlagsberechtigt.Prozent
b) Arbeit an Samstagen 25 und Frei-Tagen 50 Prozent
c) Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit 100 Prozent
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)
Lohnzuschläge. 26.1 27.1 Als Überstundenarbeit gilt jede Verlängerung der vertraglichen normalen Arbeitszeit, als Nachtarbeit die Zeit von abends 20.00 Uhr bis morgens 06.00 Uhr, als Sonn- und Feier- tagsarbeit Feiertagsarbeit die Zeit von Mitternacht bis Mitternacht. Eine Bezahlung der Lohnzuschläge findet nur statt, wenn die Überstunden-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit vom Feiertags- arbeit von dem Arbeitgeber oder dessen Vertreter angeordnet oder nachträglich genehmigt wird (siehe s. auch Art. 30.631.6 GAV).
26.2 27.2 Folgende Lohnzuschläge werden bezahlt:
a) Überstunden 25 Prozent Überstundenarbeit bis 18.00 Uhr ist nicht zuschlagsberechtigt.Prozent
b) Arbeit an Samstagen 25 und Frei-Tagen 50 Prozent
c) Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit 100 Prozent
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