Maklerklausel. Die im Deckblatt genannte Maklerfirma ist – insoweit abweichend von Vertragsteil A, Ziff. 1.5 dieser BBR – bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen und Willenserklärungen entgegenzunehmen. Sie ist verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherungsnehmer bzw. die Haftpflichtkasse weiterzuleiten.
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Samples: Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung Für Vereine, Spezial Haftpflichtversicherung
Maklerklausel. Die im Deckblatt genannte Maklerfirma ist – insoweit abweichend von Vertragsteil A, Ziff. 1.5 dieser BBR – bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen und Willenserklärungen entgegenzunehmen. Sie ist verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherungsnehmer bzw. die Haftpflichtkasse HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT weiterzuleiten.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung