Common use of Maklerklausel Clause in Contracts

Maklerklausel. 3.1 Sofern vereinbart und im Versicherungsschein vermerkt: Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist ver- pflichtet dies unverzüglich an den Versicherer weiterzu- leiten.

Appears in 1 contract

Samples: www.vbraab.de

Maklerklausel. 3.1 Sofern vereinbart und im Versicherungsschein vermerkt: Der Soweit besonders vereinbart, ist der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Anzeigen, Willenserklärungen des Versicherungsnehmers und, sofern hierzu eine Inkassovollmacht erteilt wurde, Zahlungen entgegenzunehmen. Er Diese gelten dem Versicherer als zugegangen, wenn sie dem Makler zuge- gangen sind. Der Makler ist ver- pflichtet dies verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzu- leiten.weiterzuleiten. 7003031179 06.11.2012

Appears in 1 contract

Samples: slp-vermittlerportal.de

Maklerklausel. 3.1 Sofern vereinbart und im Versicherungsschein vermerkt: Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers entgegenzunehmen. Er ist ver- pflichtet dies durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzu- leitenweiterzuleiten.

Appears in 1 contract

Samples: www.aim-makler.eu

Maklerklausel. 3.1 Sofern vereinbart und im Versicherungsschein vermerkt: Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler Versicherungsmakler ist bevollmächtigtberechtigt, vertraglich obliegende Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmenund Zahlungen von Ihnen für uns in Empfang zu nehmen. Er Diese Verpflichtungen gelten als erfüllt, wenn sie bei der Maklerfirma eingegangen sind. Der Versicherungsmakler ist ver- pflichtet dies unverzüglich an den Versicherer weiterzu- leitenzur unverzüglichen Weitergabe verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: www.fairmilienburg.de

Maklerklausel. 3.1 Sofern vereinbart und im Versicherungsschein vermerkt: Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist ver- pflichtet dies durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzu- leitenweiterzuleiten.

Appears in 1 contract

Samples: www.ruv.at