Common use of Mediation Clause in Contracts

Mediation. 2.1 Wenn beide Parteien angegeben haben, dass sie eine Einigung durch Mediation erreichen wollen, schlägt das Sekretariat einen oder mehrere Mediators für die Parteien vor und übermittelt ihnen eine Mediationsvereinbarung. Die Parteien müssen gemeinsam zu einer Entscheidung kommen, welcher Mediator von ihnen hinzugezogenen wird. 2.2 Das Sekretariat legt in Absprache mit dem Mediator die Höhe des Hinterlegungsbetrags für das Mediationsverfahren fest. In diesem Hinterlegungsbetrag sind die Verwaltungskosten der Stiftung Nederlandse Zuivelbeurs für das Mediation-Verfahren enthalten. 2.3 Der Hinterlegungsbetrag ist von den Parteien zu gleichen Teilen zu leisten und wird vom Sekretariat verwaltet. Falls erforderlich, kann das Sekretariat von den Parteien eine zusätzliche Hinterlegung verlangen. Diese zusätzliche Hinterlegung muss ebenfalls zu gleichen Teilen von den Parteien bezahlt werden. Am Ende des Mediation-Verfahrens sendet das Sekretariat den Parteien eine Übersicht über die finanzielle Abwicklung zu. 3.1 Gelangen die Parteien nicht innerhalb von 14 Tagen zu einer gemeinsamen Entscheidung über den von ihnen zu beauftragenden Mediator oder kommen sie der Hinterlegung oder zusätzlichen Hinterlegung nicht innerhalb von 14 Tagen nach, nachdem sie vom Sekretariat des Zuivelbeurs dazu aufgefordert worden sind, wird das Mediation-Verfahren beendet. 3.2 Falls das Mediation-Verfahren wie in Absatz 1 dieses Artikels genannt endet oder eine der Parteien angibt, die Mediation beenden zu wollen, oder falls nach Ablauf eines Zeitraums von drei Monaten, nachdem die Parteien ihre gemeinsame Entscheidung über den Mediator dem Sekretariat mitgeteilt haben, die Mediation nicht in einem schriftlichen Feststellungsvertrag zwischen den Parteien endet, der außerdem umfasst, dass das eingeleitete Schiedsverfahren endet, teilt das Sekretariat dies den Parteien mit und das Schiedsverfahren wird fortgesetzt. 3.3 Wenn die Parteien eine Einigung erzielen, erstellt der Mediator einen schriftlichen Feststellungsvertrag und lässt ihn von beiden Parteien unterzeichnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Den Handel Und Die Dienstleistungen in Bezug Auf Käse, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Den Handel Und Die Dienstleistungen in Bezug Auf Käse, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mediation. 2.1 Wenn beide Parteien angegeben haben, dass sie eine Einigung durch mittels Mediation erreichen zu einer Beilegung des Streitfalls gelangen zu wollen, schlägt das Sekretariat den Parteien unter Zusendung eines Mediationsvertrags einen oder mehrere Mediators für die Parteien vor und übermittelt ihnen eine MediationsvereinbarungMediatoren vor. Die Parteien müssen gemeinsam zu einer Entscheidung kommengelangen, welcher Mediator von ihnen hinzugezogenen hinzugezogen wird. 2.2 Das Sekretariat legt in Absprache In Rücksprache mit dem Mediator legt das Sekretariat die Höhe des Hinterlegungsbetrags für das Mediationsverfahren den Mediationsprozess fest. In diesem Hinterlegungsbetrag sind die Verwaltungskosten der Stiftung Nederlandse Zuivelbeurs Zuivelbeurs“ für das Mediation-Verfahren Mediationsverfahren enthalten. 2.3 Der Hinterlegungsbetrag ist von den Parteien zu gleichen Teilen zu leisten tragen und wird vom Sekretariat verwaltet. Falls erforderlich, Bei Bedarf kann das Sekretariat von den Parteien eine zusätzliche Hinterlegung einen zusätzlichen Hinterlegungsbetrag verlangen. Diese Auch dieser zusätzliche Hinterlegung muss ebenfalls Hinterlegungsbetrag ist von den Parteien zu gleichen Teilen von den Parteien bezahlt werdenzu tragen. Am Ende Nach Abschluss des Mediation-Verfahrens Mediationsverfahrens sendet das Sekretariat den Parteien eine Übersicht über die finanzielle Abwicklung zu. 3.1 Gelangen Falls die Parteien nicht innerhalb von 14 Tagen nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung über den von ihnen zu beauftragenden hinzuzuziehenden Mediator gelangen oder kommen sie der Hinterlegung oder zusätzlichen Hinterlegung nicht innerhalb von 14 Tagen nachTagen, nachdem sie vom Sekretariat des Zuivelbeurs dazu aufgefordert worden sind, wird den Hinterlegungsbetrag oder den zusätzlichen Hinterlegungsbetrag nicht einzahlen, endet das Mediation-Verfahren beendetMediationsverfahren. 3.2 Falls das Mediation-Verfahren Mediationsverfahren wie in Absatz 1 dieses Artikels genannt endet oder eine der Parteien angibt, die Mediation beenden zu wollen, oder falls nach Ablauf eines Zeitraums von drei Monaten, nachdem die Parteien ihre gemeinsame Entscheidung über den Mediator dem Sekretariat mitgeteilt haben, die Mediation nicht in einem schriftlichen Feststellungsvertrag zwischen den Parteien endet, der außerdem umfasst, dass das eingeleitete Schiedsverfahren Schlichtungsverfahren endet, teilt das Sekretariat dies den Parteien mit und das Schiedsverfahren Schlichtungsverfahren wird fortgesetzt. 3.3 Wenn Falls die Parteien eine Einigung erzielenzu einer Vereinbarung gelangen, erstellt setzt der Mediator einen schriftlichen Feststellungsvertrag Festsetzungsvertrag dieser Vereinbarung auf und lässt ihn von beiden Parteien unterzeichnen.

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