Common use of Mediation Clause in Contracts

Mediation. Der Versicherer gewährt in Konfliktsituationen, anlässlich eines Schadenfalles aus diesem Vertrag aus dem Besitz oder Eigentum an Gebäuden und Grundstücken entstehen, Unterstützung zur Beilegung des Konfliktes durch kostenlose Durchführung eines Mediationstermines. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Bereitschaft des Versicherungsnehmers und des Konfliktpartners zur Teilnahme an einem Gespräch zur Beilegung des Konfliktes. Weitere Voraussetzung ist, dass zwischen den Parteien kein Rechtsstreit oder Schlichtungsverfahren geführt wird. Die Kostenerstattung ist beschränkt auf die ortsüblichen Gebühren eines Mediators für maximal 3 Termine je 2 Stunden.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung

Mediation. Der Versicherer gewährt in Konfliktsituationen, anlässlich die aus Anlass eines Schadenfalles aus diesem Vertrag aus dem Besitz oder Eigentum an Gebäuden und Grundstücken entstehen, Unterstützung zur Beilegung des Konfliktes durch kostenlose Durchführung Durch­ führung eines Mediationstermines. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Bereitschaft des Versicherungsnehmers Versicherungs­ nehmers und des Konfliktpartners zur Teilnahme an einem Gespräch zur Beilegung des Konfliktes. Weitere Voraussetzung Voraus­ setzung ist, dass zwischen den Parteien kein Rechtsstreit oder Schlichtungsverfahren geführt wird. Die Kostenerstattung Kostener­ stattung ist beschränkt auf die ortsüblichen Gebühren eines Mediators für maximal 3 Termine je 2 Stunden.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung