Mediation. Gelingt es dem Arbeitgeber- und dem Gewerkschaftssekre- tär nicht, einen Kollektivkonflikt zu verhindern bzw. beizule- gen (Art. 1.9 Abs. 2), können sie sich an den zuständigen regionalen Mediator wenden, der auf der von den Parteien erstellten Liste figuriert.
Appears in 2 contracts
Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement), Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)
Mediation. Gelingt es dem Arbeitgeber- und dem Gewerkschaftssekre- tär nicht, einen Kollektivkonflikt Kollektivkonflikt zu verhindern bzw. beizule- gen (Art. 1.9 Abs. 2), können sie sich an den zuständigen regionalen Mediator wenden, der auf der von den Parteien erstellten Liste figuriertfiguriert.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Mediation. Gelingt es dem Arbeitgeber- und dem Gewerkschaftssekre- tär Gewerkschafts- sekretär nicht, einen Kollektivkonflikt Kollektivkonflikt zu verhindern bzw. beizule- gen beizulegen (Art. 1.9 Abs. 2), können sie sich an den zuständigen zustän- digen regionalen Mediator wenden, der auf der von den Parteien erstellten Liste figuriertfiguriert.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Der Schweizerischen Uhren Und Mikrotechnikindustrie