Common use of Mehrere Wohnungen Clause in Contracts

Mehrere Wohnungen. Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: www.die-vrbank.de, rsv-bedingungen.de, www.ruv.de

Mehrere Wohnungen. Behält der Versicherungsnehmer Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz nicht über, wenn er Sie die alte Wohnung weiterhin bewohnt bewoh- nen (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht be- steht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

Appears in 7 contracts

Samples: www.sparkassenversicherung.de, www.sparkassenversicherung.de, www.sparkassenversicherung.de

Mehrere Wohnungen. Behält Bewohnt der Versicherungsnehmer zusätzlich die neben der neuen weiterhin seine bisherige WohnungWohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für . Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: www.ostangler.de, www.kuenstler-fairsicherung.de, www.schwarzwaelder-versicherung.de

Mehrere Wohnungen. Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei drei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de

Mehrere Wohnungen. Behält Bewohnt der Versicherungsnehmer zusätzlich die neben der neuen weiterhin seine bisherige WohnungWohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für . Für eine Übergangszeit Über- gangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz Versicherungs- schutz in beiden Wohnungen.

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Samples: www.vpv.de, www.vpv.de

Mehrere Wohnungen. Behält Bewohnt der Versicherungsnehmer zusätzlich die neben der neuen weiterhin seine bisherige WohnungWohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für . Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de

Mehrere Wohnungen. Behält Bewohnt der Versicherungsnehmer zusätzlich die neben der neuen weiterhin seine bisherige WohnungWohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für . Für eine Übergangszeit von zwei drei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: www.mannheimer.de, www.continentale.de

Mehrere Wohnungen. Behält Bewohnt der Versicherungsnehmer zusätzlich die neben der neuen weiterhin seine bisherige WohnungWohnung (Dop- pelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für . Für eine Übergangszeit von zwei drei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: www.vwfs.de, www.gothaer.de

Mehrere Wohnungen. Behält Bewohnt der Versicherungsnehmer zusätzlich die neben der neuen weiterhin seine bisherige WohnungWohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für . Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de

Mehrere Wohnungen. Behält Bewohnt der Versicherungsnehmer zusätzlich die neben der neuen weiterhin seine bisherige WohnungWohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für . Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: www.interlloyd.de, www.ostangler.de

Mehrere Wohnungen. Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Hausratversicherung

Mehrere Wohnungen. Behält Bewohnt der Versicherungsnehmer zusätzlich die neben der neuen weiterhin seine bisherige WohnungWohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für . Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: www.wwk.de

Mehrere Wohnungen. Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit Über- gangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: cdn.website-editor.net

Mehrere Wohnungen. Behält Bewohnt der Versicherungsnehmer zusätzlich die neben der neuen weiterhin seine bisherige WohnungWohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für . Für eine Übergangszeit von zwei drei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: www.universa.de

Mehrere Wohnungen. Behält Bewohnt der Versicherungsnehmer zusätzlich die neben der neuen weiterhin seine bisherige WohnungWohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für . Für eine Übergangszeit von zwei 3 Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: www.xxv24.de

Mehrere Wohnungen. Behält Bewohnt der Versicherungsnehmer zusätzlich die neben der neuen weiterhin seine bisherige WohnungWoh- nung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für . Für eine Übergangszeit Übergangs- zeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Mehrere Wohnungen. Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz Versi­ cherungsschutz in beiden Wohnungen.

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Samples: www.wgv.de