Miete. 1. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters. 2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter. 3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen. 4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet. 5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte. 6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung. 7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert. 8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet. 9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar. 10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. 11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen. 12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann. 13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: General Business Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Miete. (1) Die monatliche Miete beträgt EUR zuzüglich Nebenkosten sowie der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
(2) Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete gem. Abs. 1 beginnt mit Übergabe des Mietobjektes bzw. Bereithaltung des Mietobjektes. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit ist monatlich im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wirdVoraus, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters.
2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins ersten Tag eines Monats kostenfrei zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht iIm Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter Falle verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung Verzugszinsen ab Fälligkeit bis zum Tage des Eingangs in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu stellenverlangen, sofern der Mieter nicht nachweist, dass dem Vermieter kein Schaden in dieser Höhe entstanden ist.
12(3) Nebenkosten, netto, zzgl. MwSt.
3.a Gefahrtragung, Versicherung, Nebenkosten Der Mieter trägt die Gefahr des Untergangs, des Verlustes und der zufälligen Beschädigung des Mietobjektes.
3.b Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber anversichert das Mietobjekt gegen kein Risiko Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt, insbesondere gegen Brand-, Wasser-, Hagel-, Blitzschaden sowie Diebstahl und Untergang zu versichern. Gutschriften über Wechsel Die allgemeine Obhutspflicht des Mieters für die Mieteinheiten bleibt im vollen Umfang bestehen; und Schecks erfolgen vorbehaltlich zwar unabhängig vom Abschluss einer optionalen Versicherung beim Vermieter (Mieter-Selbstbehalt €480,00 je Schadenfall, je Container). Wert der Mieteinheiten, in EUR, netto =
3.c Zustand des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des TagesMietobjektes und Gewährleistung
1/ Der Vermieter stellt dem Mieter das Mietobjekt zu dem Zeitpunkt und an dem Ort, an dem der Vermieter über die Gefahr auf den Gegenwert verfügen kannMieter übergeht, in einem funktionstüchtigen Zustand zur Verfügung.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem 2/ Sofern der Mieter nur zunicht in einer Bestellung, wenn Funktionsbeschreibung o. ä. besondere Anforderungen gestellt hat, entspricht das Mietobjekt der für seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten Bauart oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtseinen Zweck üblichen Ausstattung.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Miete. (1) Sind nach § 2 Abs. 1 des Mietvertrages Vorauszahlungen vereinbart, so wird über sie jährlich einmal abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald die Abrech- nungsunterlagen dem Vermieter vorliegen. Der Mieter ist berechtigt, in angemessener Zeit nach Zugang der Abrechnung die Unterlagen während der üblichen Geschäftszei- ten bei dem Vermieter oder von ihm bestimmter Stellen einzusehen. Eine etwaige Differenz auf Grund der Abrechnung zugunsten des Vermieters (des Mieters) hat der Mieter (der Vermieter) innerhalb von einem Monat nach Zugang der Abrechnung an den Vermieter (den Mieter) zu zahlen.
(2) Im Falle des Auszuges eines Mieters während einer Abrechnungsperiode erfolgt die Verteilung bei der nächstfälligen Abrechnung im Verhältnis der Mietzeit zu der Ab- rechnungsperiode.
(3) Betriebskosten sind die in der Betriebskostenverordnung in der jeweils geltenden Fassung bezeichneten Kosten. Betriebskosten sind danach die nachstehenden Kos- ten, die dem Vermieter für das Gebäude oder die Wirtschaftseinheit laufend entste- hen, es sei denn, dass sie üblicherweise vom Mieter außerhalb der Miete unmittelbar getragen werden. Generell ist der Umlagemaßstab die m² Wohnfläche. Die Versicherung und die Haus- reinigung werden nach Wohneinheiten umgelegt. Für Heizung und Warmwasseraufbe- reitung mit Zähleinrichtung erfolgt die Verteilung nach der Wohnfläche und Verbrauch im Verhältnis entsprechend der Vereinbarung auf der Grundlage der Heizkostenver- ordnung.
(4) Entsprechend der jeweils geltenden Abfallgebührensatzung kann die Umlage der Kos- ten nach Personen erfolgen. Der Mieter hat alle Veränderungen der Haushaltsgröße dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf eines Abrechnungszeitraumes ist eine rückwirkende Änderung nicht mehr möglich.
(5) Betriebskosten sind:
1. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit im Mietvertrag anderes die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstückes Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, jedoch nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des VermietersHypothekengewinn- abgabe.
2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer die Kosten der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung Wasserversorgung Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauches und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hatZählermiete, die Benutzung Kos- ten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasser- aufbereitungsanlage einschließlich der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindertAufbereitungsstoffe.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Miete. Die Miete kann entweder eine Pauschalmiete (alles inklusi- ve), eine Bruttokaltmiete (Betriebskosten inkl., Heizkosten separat), eine Nettokaltmiete (alle Nebenkosten separat, ent- weder als Vorauszahlung mit Abrechnung oder als Pauschale) sein. Wichtig: Der Mietvertrag muss eine ausdrückliche Regelung enthalten, dass Nebenkosten zusätzlich zur Miete berechnet werden, sonst müs- sen keine Nebenkosten gezahlt werden. Nur solche Betriebskosten kön- nen auf den Mieter umgelegt werden, die im Vertrag genannt sind, aller- dings genügt ein Verweis auf § 27 der II. Berechnungsverordnung, wo alle zulässigen Betriebskosten aufgeführt sind. Aber: Werden jahrelang Zahlungen für nicht vereinbarte Betriebskosten geleistet, kann dies als stillschweigende Vertragsänderung angesehen werden und eine vertrag- liche Verpflichtung für die Zukunft entstehen. Deshalb Betriebskostenab- rechnungen gleich beim ersten Mal überprüfen lassen! Wird eine Nebenkostenpauschale gezahlt, ist damit alles abgegolten, Nachzahlungen müssen auch dann nicht geleistet werden, wenn die tat- sächlichen Kosten höher waren als die Pauschale, allerdings gibt es auch keine Rückzahlung bei niedrigeren Kosten. Tipp: Wer Probleme hat, die Miete aufzubringen, sollte prüfen, ob er nicht Wohngeld beantragen kann. Im Internet findet man beim Bundesbauministerium (xxxx://xxx.xxxxx.xx - Suchworte Wohn- geld und Wohngeldtabelle) die Wohngeldbroschüre und die Wohngeldtabellen. Wohngeld gibt es für Studierende aller- dings nur dann, wenn dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG (mehr) besteht. Bei Unklarheit empfiehlt es sich, einen Wohngeldantrag zu stellen, um den Anspruch prüfen zu lassen. Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung 🖑 kann nur durch schriftliche Erhöhungserklärung vom Mieter verlangt werden und nur, wenn die
1. Die Miete seit mindestens einem Jahr unverändert war,
2. neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt,
3. Miete innerhalb von 3 Jahren um nicht mehr als 20% erhöht wird
4. Mieterhöhungserklärung begründet wird. In Heidelberg und in Mannheim gibt der Mietspiegel Aufschluss über die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungenortsüblichen Vergleichsmiete (Nettokaltmiete für vermieteten Wohnraum). Wenn und soweit Für Studentenwohnheime gilt der Mietspiegel nicht! Bei Mieterhöhung hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Eine Staffelmiete oder Indexmiete (d.h. die Mietsteigerung wird gleich im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wirdvereinbart) ist generell zulässig, gilt die jeweils gültige Preisliste Miete muss aber je- weils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit der Staffelmiete ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen, es können nur die Betriebskosten erhöht werden. Für Sozialwohnungen gelten andere Regeln, hier kann jederzeit eine Mieterhöhung verlangt werden, wenn sich die laufenden Aufwendungen des Vermieters.
2Vermieters ohne dessen Verschulden erhöht haben. Der Mietpreis bezieht Mieter- höhungserklärung muss eine Berechnung und Erläuterung beigefügt werden, sie muss bis zum 15. eines Monats beim Mieter eingegangen sein, um für den 1. des Folgemonats wirksam zu werden. In bestimmten Fällen ist allerdings sogar eine rückwirkende Mieterhöhung zulässig. Wichtig: Dem Mieter steht bei Mieterhöhungen ein Sonderkündigungs- recht 🖑 zu! Mietminderung 🖑 ist zulässig bei Mängeln oder Fehlern in der Woh- nung, die Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Werden die Mängel nicht beseitigt, können sie vom Mieter auf eine maximale tägliche Einsatzdauer Kosten des Ver- mieters behoben werden (Ersatzvornahme), u.U. hat der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis XxxxxxxMieter auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Eine längere tägliche Nutzung Wichtig: Der Mieter muss dem Vermieter die Mängel anzeigen, kommt es zum Streit, muss der Xxxxxx das Vorliegen des Mangels und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafürrechtzeitige Mängelanzeige bewei- sen, dass eine deshalb alles am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieterbesten schriftlich machen.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Mietrechtliche Informationen
Miete. 31 Vertragsgegenstand
(1) Soweit LOGANDO dem Kunden Sachen, insbesondere Medientechnik zur zeitweisen Nutzung überlässt, ergeben sich die näheren Einzelheiten, insbesondere zur Beschaffenheit und zum Leistungsumfang aus dem Einzelvertrag.
(2) Ziff. Die Höhe II. § 25 („Vertragsgegenstand“) Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.
(1) Der Kunde wird die Mietsache mit der Miete Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes behandeln. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen und deren Fälligkeit richten durch geeignete Einweisungen bzw. Schulungen darauf hinzuwirken, dass seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen die Mietsache vertragsgemäß einsetzen und bedienen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wirdEinzelvertrag, die Mietsache angemessen gegen Beschädigung, Zerstörung und Entwendung zu versichern und den Abschluss sowie den Bestand der Elektronikversicherung auf Anforderung von XXXXXXX nachzuweisen.
(3) Der Kunde hat jede Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung der Mietsache LOGANDO unverzüglich anzuzeigen.
(4) Soweit XXXXXXX die Mietsache verpackt überlassen hat, gilt die jeweils gültige Preisliste des VermietersXxxx. II. § 27 („Rücknahme besonderer Verpackungen“) entsprechend.
2. Der Mietpreis bezieht sich (1) Teilt der Kunde LOGANDO spätestens 7 Kalendertage vor Mietbeginn mit, dass er die Mietsache nicht mieten möchte, so verliert er dadurch seinen Anspruch auf eine maximale tägliche Einsatzdauer die Überlassung der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass hat lediglich eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins ermäßigte Stornierungsgebühr zu zahlen. Bei Maßgeblich für die Einhaltung der Nutzung in Frist ist der Schichtzeit am Samstag Zugang der Kündigungserklärung.
(2) Die Ermäßigung beläuft sich abhängig vom Tag des Zugangs der Stornierung auf folgende Prozentsätze der vereinbarten Vergütung: bis 30 Kalendertage 60 bis 14 Kalendertage 50 bis 7 Kalendertage 40 Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass XXXXXXX durch die Stornierung des Kunden Aufwände erspart bzw. LOGANDO durch anderweitige Verwendung der Dienste von LOGANDO etwas erworben oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnetzu erwerben böswillig unterlassen hat und diese Vorteile größer sind als die vorstehende Ermäßigung.
(3) Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden (z.B. Widerrufsrecht, Recht zur Kündigung bzw. Wird zum Rücktritt) bleiben von dieser Regelung unberührt.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahleneinschließlich einer gegebenenfalls überlassenen Dokumentation und sonstigem Zubehör nach Ende der Mietzeit an XXXXXXX zurückzugeben.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig (2) Vor der Rückgabe hat der Kunde die vom Kunden installierte Software sowie gespeicherte Daten endgültig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnetMietsache zu entfernen, soweit dies dem Kunden möglich und zumutbar ist.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die (3) Ein Versand erfolgt auf Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile Gefahr des Kunden und Ersatzteile u.änur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von LOGANDO.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miete. 1. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters.
2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung in Textform des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Tel.: 00000 000-0 Fax: 00000 000-00 xxxx@xxxxxx.xxx • Bandlänge: 75 x 2000 mm • Motorleistung: 4 kW / 400 V • Kontaktrad: Ø 200 mm • Absaugstutzen: Ø 100 mm • Abmaße (LxBxH): • 1070 x 340 x 950 mm • Gewicht: 72 kg Ust.IdNr.: DE117336012 Steuer-Nr.: 61/202/42418 Entgeltminderungen ergeben sich aus unseren aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen. unter xxx.xxxxxx.xxx, dort Link AGB, abrufbar sind. Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxx Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Mietbedingungen
Miete. 1. a) Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten Studiomiete richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn der aktuellen Preisliste, die online unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx einzusehen ist.
b) Die Studiomiete beinhaltet Heizung, Strom-/Wasserkosten, Blitz- und soweit Studiotechnik sowie aller im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des VermietersStudio enthaltenen Requisiten.
2c) Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Der Mietpreis bezieht sich Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag je angefangene Stunde abgerechnet. Ein Anspruch auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieterweitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
3d) Die Buchung kann bis zu 5 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 Anderen Falls wird 50% auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete vom Mietpreis berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag)Buchung erst am Vortag oder am gleichen Tag abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, so ist werden 100% des Mietpreises als Stornokosten berechnet. Die Stornokosten entfallen, wenn ein Zuschlag von 50 Ersatztermin innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und im Voraus bezahlt wird. Wird auch der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden 100% auf die Tagesmiete zu zahlenStornokosten berechnet. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und vom Mietstudio FotoArt bestätigt werden.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.e) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12von ihm beauftragte Person betreten. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kannlaufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zuf) Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung oder Assistenz können vereinbart werden, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtwerden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
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Samples: Mietvertrag
Miete. 1. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten Vereinbarte Raummiete richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit aktuellen Preisen im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters.
2Webshop. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer Mit erscheinen der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des VermietersProduktpreise verlieren alle anderen Preise ihre Gültigkeit. Die Beweislast dafürBenutzung der Studiolichttechnik, dass eine am Wochenende sowie der Grundausstattung ist im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3Mietpreis enthalten. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht Nicht im Mietpreis enthalten und gesondert berechnet werden gesondert Verbrauchsmaterialien wie z.B. Hintergrundpappe (siehe Preisliste). Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein von DISCOUNTAGENTUR nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-Ein Anspruch auf weitere Überlassung, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8Mietverlängerung bei Zeitüberschreitung besteht nicht. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins Inanspruchnahme von Serviceleistungen, wie Fotoassistenz, Styling, Casting, sowie zusätzliche Requisiten, Getränke, Catering etc. können vereinbart und dann gesondert abgerechnet werden. Diese Leistungen sind nicht in der Studiomiete enthalten. Sie wird in Vereinbarte Termine müssen bis spätestens drei (3) Tage vor geplantem Mietbeginn schriftlich (z.B. per eMail: xxxx@XXXXXXXXXXXXXXX.xx) abgesagt werden. Eine telefonische Vorabinfo kann erfolgen, entbindet aber nicht von der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters schriftlichen Absage! Ansonsten werden 50% der Gesamtmiete als pauschaler Schadensersatz berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort Dies entfällt wenn mit der Absage ein Ausweichtermin, jeweils nach Terminverfügbarkeit, innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und ohne Abzug zahlbar.
10bezahlt wird. Der Vermieter ist berechtigtVermieter, DISCOUNTAGENTUR behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12von ihm beauftragte Person betreten. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kannlaufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Mietvertrag
Miete. 12.1. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn jeweils gültigen Mietpreislisten und soweit im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermietersist nach der Mietzeit gestaffelt.
22.2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und Wird die Nutzung Maschine an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache einem Tag länger als 8 Stunden täglicheingesetzt, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei für Mehrar- beiten pro Stunde 1/8 der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die jeweiligen Tagesmiete zu zahlen.
42.3. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens Die Miete versteht sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Kosten für 4 Stunden abzurechnenVer- und Entla- den, Frachten und Transport, Hin- und Rücklieferung und Gestellung von Betriebs- stoffen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis Diese werden gesondert berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten2.4. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer Miete ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und Voraus ohne Abzug zahlbar. Ist eine Mietzeit und/oder ein Abrech- nungszeitraum nicht bestimmt, ist die Miete monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats zahlbar.
102.5. Kommt der Mieter mit der Zahlung der Miete drei Kalendertage in Rückstand, stellt dies einen wichtigen Grund dar, aus welchem der Vermieter zur fristlosen Kündi- gung berechtigt ist.
2.6. Zahlungen des Mieters werden zunächst auf entstandene Kosten, danach auf ent- standene Xxxxxx und danach auf die Miete angerechnet.
2.7. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt Mieter darf mit einer Forderung nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige aufrechnen oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zuwegen ihr ein Zurückbe- haltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, die Forderung unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sindrechtskräftig festge- stellt ist. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugtLeistungsverweigerungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Das Gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtdie auf demselben Ver- tragsverhältnis beruhen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miete. 1. a) Die Höhe der Miete ist am dritten Werktag eines jeden Monats fällig und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit wird im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart Lastschriftverfahren eingezogen. Aus verwaltungs-/banktechnischen Gründen kann die Lastschrift auch erst nach dem dritten Werktag eines Monats erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Aufwandspauschale erhoben, deren Höhe durch Aushang in den Wohnheimen bekannt gegeben wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters.
2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer Bankrücklastschriftgebühren trägt der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3b) Der Mieter ist verpflichtet, dem StWH für die Miete und sonstige mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Zahlungen (z.B. Kaution, Mahnkosten, Gebühren) eine Einzugsermächtigung in Form eines widerruflichen SEPA-Lastschriftmandats zu erteilen. Nutzt Liegt diese nicht vor, erhöht sich die Miete wegen der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlendadurch entstehenden Verwaltungskosten um derzeit EUR 8,00 pro Monat. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag Ist eine Abbuchung mangels Deckung oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind aus anderen vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, muss dieser alle daraus entstehenden Kosten tragen.
c) In begründeten Fällen, z.B. bei Kurzzeitstudierenden oder Ferienmietern, sind Kaution und erste Miete oder die Miete für den gesamten Mietzeitraum vor Beginn des Mietverhältnisses auf ein vom StWH zu benennendes Konto oder bar an der Kasse einzuzahlen. Das gleiche gilt In diesen Fällen wird keine zusätzliche Gebühr fällig.
d) Die Miete setzt sich zusammen aus Grundmiete und Betriebskosten und wird in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Anlehnung an die II. Berechnungsverordnung (II. BV) kalkuliert. Sie enthält auch anteilige Kosten für Krangestellungallen Bewohnern zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsräume und -einrichtungen. Wegen der hohen Fluktuation bei Studierendenwohnheimen und dadurch bedingter intensiverer Gebäudeabnutzung und höherem Verwaltungsaufwand kann das StWH die Verwaltungskosten (§ 26 II. BV), die Instandhaltungspauschale (§ 28 II. BV) und das Mietausfallwagnis (§ 29 II. BV) bis zur 1 1/2fachen Höhe der jeweils geltenden Sätze der II. BV ansetzen.
7e) Bei der Mietkalkulation können verschiedene Studierendenwohnheime zusammengefasst werden, auch wenn die Voraussetzungen einer Wirtschaftseinheit im Sinne von § 2 Abs.2 II. Wird infolge eines UmstandesBV nicht vorliegen, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache um Unterschiede im Wohnwert oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindertöffentlicher Förderung einzelner Wohnheime und daraus resultierenden ungerechtfertigte Differenzen im Mietniveau auszugleichen.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in f) Zusammensetzung der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.Miete:
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Samples: General Rental Agreement
Miete. 114.1. Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen.
14.2. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislisten, sofern nicht schriftlich andere Preise vereinbart worden sind. Die Höhe Versendung der Miete und deren Fälligkeit richten sich Mietgegenstände erfolgt auf Kosten des Mieters.
14.3. Der zufällige Untergang oder die zufällige Verschlechterung des Mietgegenstandes nach Übergang der Gefahr auf den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit Mieter entbindet den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wirdübernommenen Verpflichtungen, gilt die jeweils gültige Preisliste insbesondere der Zahlung des VermietersMietzinses. Der Mieter ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich von dem Eintritt eines dieser Ereignisse zu informieren.
214.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Besteller verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer Versicherungsschutz hat die Zeit zwischen Übernahme der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis XxxxxxxWare an unserer Transportrampe und Rücklieferung der Ware zu unserer Transportrampe abzudecken. Eine längere tägliche Nutzung und Der Versicherungsvertrag ist mit einem anerkannten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Auf Verlangen ist uns der Versicherungsnachweis auszuhändigen.
14.5. Mängel sowie durch den Transport entstandene Schäden sind uns sofort mitzuteilen. Dasselbe gilt für im Voraus nicht erkennbare Störungen an den Mietgegenständen.
14.6. Schadensersatzansprüche wegen Mängel an den Mietgeräten sind ausgeschlossen, sofern uns oder unseren gesetzlichen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des VermietersVerletzung vertragswesentlicher Pflichten vorgeworfen werden kann.
14.7. Die Beweislast dafürWir können verlangen, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt der Mieter Besteller für die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei Dauer der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, überlassenen Mietgeräte eine Kaution in angemessener Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte bei uns hinterlegt. Die Kaution wird dem Besteller nach Rückgabe der vermieteten Geräte zurückgewährt. Die Kaution kann sowohl in bar, mit bankbestätigtem Scheck oder durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Versicherungsinstituts erbracht werden.
14.8. Wir sind berechtigt für den Fall, dass die vereinbarte Mietsumme den Bruttobetrag in Höhe von 2.500 EUR übersteigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen.
1114.9. Der Vermieter ist berechtigtIst der Besteller aus Gründen, Vorauszahlungen die in Höhe seiner Sphäre liegen (z.B. Rücktritt vom Vertrag, Kündigung oder Ähnliches), nicht an der Durchführung des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigtabgeschlossenen Mietvertrages interessiert, wöchentlich so sind wir berechtigt ihm folgende Beträge in Rechnung zu stellen:
14.10. Der Besteller verpflichtet sich, die Geräte und die dazugehörigen Teile pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Für Verschlechterungen der Mietsache haftet der Mieter, sofern und soweit ihn oder ein gesetzlicher Erfüllungsgehilfe ein Verschulden trifft. Der Mieter hat insbesondere die Transport-, Nutzungs-, Wartungs- und Pflegevorschriften zu achten. Ein Transport darf nur in den dafür vorgesehenen Originalverpackungen erfolgen.
1214.11. Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten und ähnlichem am Mietgegenstand ist der Mieter nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Mieter verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages den früheren Zustand des Mietgegenstandes auf
14.12. Der Vermieter nimmt Mieter darf den Mietgegenstand nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige für den eigenen Gebrauch verwenden. Andere als die in der Auftragsbestätigung genannte Personen sind nicht berechtigt, die Mietsache zu gebrauchen oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber aneigenmächtig zu reparieren. Gutschriften über Wechsel Untervermietungen, mit oder ohne Entgelt, Gebrauchsüberlassungen und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen ähnliches, sind nur mit Wertstellung des Tagesunserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht nur für Xxxxxx, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kanndie die Mietsache im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes untervermieten.
1314.13. Aufrechnungsrechte stehen Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich und ordnungsgemäß in der Originalverpackung an uns zurückzusenden. Wir behalten uns hierbei eine 2–wöchige Frist vor, innerhalb derer die ordnungsgemäße Rückgabe geprüft wird.
14.14. Unternimmt der Besteller an den Mietgeräten selbstständig – ohne Einwilligung oder Absprache mit uns – eine Reparatur, so haftet der Besteller für die dadurch eventuell entstehenden Schäden. Der Besteller haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Transport oder Standortwechsel entstehen.
14.15. Wir speichern keine Kundendaten, Mitteilungen, Bilder, Videos, Programme, o.ä. welche sich bei Rückgabe auf dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder angemieteten Material befinden. Die Sicherung von persönlichen Daten hat vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er Besteller in eigener Verantwortung vor Abgabe/Rückgabe des Gerätes zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruhterfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miete. 1Die Miete schließt Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 3.000,00 €, die vereinbarten Freikilometer sowie Schmierstoffe ein, nicht jedoch den Treibstoff. Die Höhe Gefahrene Kilometer werden von der Miete und deren Fälligkeit richten sich nach Übernahme bis zur Rückgabe an den vertraglichen VereinbarungenVermieter berechnet. Wenn und soweit im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt Für die jeweils gültige Preisliste Berechnung der km ist allein der Tachometer maßgeblich. Bei einem Versagen des Vermieters.
2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer Tachometers oder einer Beschädigung der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt Plombierung ist der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglichverpflichtet, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins Vermieter unverzüglich zu zahlenunterrichten und dessen Weisungen einzuholen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter Nichtbeachtung dieser Bestimmung ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung pro Miettag eine Xxxxxxxxxxx xxx 000 xx zu stellen.
12berechnen. Das gleiche gilt, wenn der Mieter denTachometer oder die Verplombung vorsätzlich beschädigt. Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass eine geringere Wegstrecke gefahren wurde bzw. dass dem Vermieter ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Dem Vermieter steht das Recht zu nachzuweisen, dass der Mieter eine größere Wegstrecke gefahren ist sowie ggf. weiteren Schadensersatz geltend zu machen. Bei Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Miete sowie eine ggf. zu vereinbarende Kaution zu leisten. Eine noch anfallende Rest-Miete ist bei Rückgabe zu zahlen. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber anKunde kann jederzeit vor Übernahme des Fahrzeuges von einem bereits geschlossenen Mietvertrag zurücktreten. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem Im Falle eines Rücktritts ist der Vermieter über den Gegenwert verfügen kannberechtigt, die nachfolgenden pauschalierten Stornokosten zu verlangen: - bis 48 Stunden vor Übernahme : kostenfrei - bis 24 Stunden vor Übernahme : 50 % des Mietpreises - danach : 80 % des Mietpreises Dem Mieter bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass dem Vermieter gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird das Mietfahrzeug vorzeitig zurückgegeben oder werden Kilometerpakete nicht aufgebraucht, so ist eine anteilige Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Vermietvertrag
Miete. 1. 5.1 Die Höhe vertraglich vereinbarte Miete ist eine Wochenmiete und versteht sich netto jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Etwaige Mehr- und Überstunden (ab 55 Wochenstunden) sind in der Wochenmiete nicht enthalten.
5.3 Die Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit ist, sofern nicht anders vereinbart, vierwöchentlich im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters.
2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer Voraus nach Vorlage einer entsprechenden Rechnung fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen eingehend bei der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete Vermieterin zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen 5.4 Fällt der Beginn oder das Ende des Mietvertrages nicht genau auf den Wochenanfang oder das Wochenende, wird unabhängig von jeder einzelne Werktag der Mietdauer zumindest ein Monatspreis laufenden Woche mit 1/5tel der vereinbarten wöchentlichen Miete berechnet.
55.5 Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Recht des Mieters zur Aufrechnung besteht nur mit von dem Vermieter unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Mieters, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5.6 Die wöchentliche Miete versteht sich als reine Maschinenmiete ohne die Kosten für den Auf- und Abbau bzw. Der Mietpreis enthält ausschließlich die GerätekostenMontage und Demontage der Mietsache, die Gestellung von Betriebsstoffen (Baustrom, etc.) und Personal. Die Kosten für verwendete Hilfs- Fracht- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung Fuhrkosten ab dem Absende- oder Abholort der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglichsowie die Fracht und Fuhrkosten der Rücklieferung trägt der Mieter, werden die Rechte sofern Abholung und Rückgabe am Maschinenpark des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt Gräfelfing vereinbart sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtFür den Fall der vereinbarten Lieferung und Abholung frei Baustelle trägt die Fracht und Fuhrkosten der Vermieter.
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Samples: Vermietungsvertrag
Miete. 1. Die Höhe der 4.1.1 Der Kunde zahlt als Gegenleistung für die Überlassung des Fahrzeugs zur Nutzung die im Miet- vertrag vereinbarte Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit einschließlich im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wirdvereinbarter Mietsonderzahlungen sowie weiterer monatlich zu zahlender Entgelte (der Begriff „Miete“ versteht sich nachfolgend einschließlich dieser Entgelte). Die im Mietvertrag aufgeführten Preise verstehen sich ohne Kraftstoff, gilt die jeweils gültige Preisliste des VermietersAdditive und Personalaufwand für Fahrer sowie zuzüglich gesetzlicher MwSt.
24.1.2 Die Miete schließt die im Mietvertrag vereinbarte monatliche Kilometerleistung und monatliche Menge an Betriebsstunden ein. Bei Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung oder Menge an Betriebsstunden ist der Vermieter berechtigt, die zusätzlichen Kilometer und Betriebsstunden zu dem im Mietvertrag vereinbarten Preis nachzuberechnen. In der Miete enthaltene nicht verbrauchte Kilometer werden dem Kunden bis zu dem im Mietvertrag ver- einbarten Umfang gutgeschrieben; eine Übertragung auf den Folgemonat erfolgt nicht. Für nicht verbrauchte Betriebsstunden erfolgen weder eine Gutschrift noch eine Übertragung auf den Folgemonat. Nachberechnungen und Gutschriften erfolgen jährlich; der Vermieter ist berechtigt, während der Laufzeit des Mietvertrags mit vierzehn (14) Tagen Vorankündigung auf monatliche Nachberechnung bzw. Gutschrift umzustellen. Der Mietpreis bezieht sich Anspruch auf eine maximale tägliche Einsatzdauer Vergütung der Mietsache von 8 Stunden zusätzlichen Kilometer und Betriebsstunden wird mit Rechnungsstellung fällig und verjährt binnen gesetzlicher Frist, frühestens jedoch sechs (Schichtzeit6) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung Monate nach Rückgabe des Fahrzeugs an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieterden Vermieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. 4.1.3 Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe seine Rechnungen elektronisch an den Kunden zu verlangenübermitteln.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Mietvertrag
Miete. 1. a) Die Höhe der Miete ist am dritten Werktag eines jeden Monats fällig und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit wird im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart Lastschriftverfahren eingezogen. Aus verwaltungs-/banktechnischen Gründen kann die Lastschrift auch erst nach dem dritten Werktag eines Monats erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Verwaltungskostenpauschale erhoben, deren Höhe durch Aushang in den Wohnheimen bekannt gegeben wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters.
2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer Bankrücklastschriftgebühren trägt der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3b) Der Mieter ist verpflichtet, dem StWH für die Miete und sonstige mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Zahlungen (z.B. Kaution, Mahnkosten, Gebühren) eine Einzugsermächtigung in Form eines widerruflichen SEPA-Lastschriftmandats zu erteilen. Nutzt Liegt diese nicht vor, erhöht sich die Miete wegen der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlendadurch entstehenden Verwaltungskosten um derzeit EUR 8,00 pro Monat. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag Ist eine Abbuchung mangels Deckung oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind aus anderen vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, muss dieser alle daraus entstehenden Kosten tragen.
c) In begründeten Fällen, z.B. bei Kurzzeitstudierenden oder Ferienmietern, sind Kaution und erste Miete oder die Miete für den gesamten Mietzeitraum vor Beginn des Mietverhältnisses auf ein vom StWH zu benennendes Konto oder bar an der Kasse einzuzahlen. Das gleiche gilt In diesen Fällen wird keine zusätzliche Gebühr fällig.
d) Die Miete setzt sich zusammen aus Grundmiete und Betriebskosten und wird in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Anlehnung an die II. Berechnungsverordnung (II. BV) kalkuliert. Sie enthält auch anteilige Kosten für Krangestellungallen Bewohnern zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsräume und -einrichtungen. Wegen der hohen Fluktuation bei Studierendenwohnheimen und dadurch bedingter intensiverer Gebäudeabnutzung und höherem Verwaltungsaufwand kann das StWH die Verwaltungskosten (§ 26 II. BV), die Instandhaltungspauschale (§ 28 II. BV) und das Mietausfallwagnis (§ 29 II. BV) bis zur 1 1/2fachen Höhe der jeweils geltenden Sätze der II. BV ansetzen.
7e) Bei der Mietkalkulation können verschiedene Studierendenwohnheime zusammengefasst werden, auch wenn die Voraussetzungen einer Wirtschaftseinheit im Sinne von § 2 Abs.2 II. Wird infolge eines UmstandesBV nicht vorliegen, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache um Unterschiede im Wohnwert oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindertöffentlicher Förderung einzelner Wohnheime und daraus resultierenden ungerechtfertigte Differenzen im Mietniveau auszugleichen.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in f) Zusammensetzung der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.Miete:
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Samples: General Rental Terms
Miete. 1Bei einer Vermietung ist zu unterscheiden zwischen: • Eigentumswohnungen, für die das Mietrechtsgesetz voll gilt: sogenannte Altbaueigentumswohnungen (▶ Seite 81) • Eigentumswohnungen, für die das Mietrechtsgesetz teilweise gilt, sogenannte Neubaueigentumswohnungen (▶ Seite 121) • Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Ferien- oder Zweitwohnungen, für die das Mietrechtsgesetz überhaupt nicht gilt. Die Höhe Wir fassen diesen Bereich unter dem Stichwort Einfamilienhaus (▶ Seite 135) zusammen. Das Buch wurde für die private Vermietung geschrieben. Es handelt also von der Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit Vermietung durch Personen, die nicht als Unternehmer im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste Sinne des Vermieters.
2Kon sumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende Ein Vermieter ist Unternehmer im Besitz Sinne des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurdeKSchG, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger wenn er mehr als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende fünf Wohnungen vermietet (Samstag bis SonntagFaustregel). Xxxxxx Sie als Verfügungsberechtigter einer Wohnung nahe Familienange hörige bei sich wohnen, geschieht das meist ohne vertragliche Grundlage. Soweit nicht familienrechtliche Pflichten bestehen (Ehegatte, nicht selbst erhaltungsfähige Kinder), so können solche bloß faktischen Wohnverhältnisse vom Verfügungsberechtigten jederzeit beendet werden. Auch ein Lebensge fährte ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von kein Mieter, weshalb er beim Scheitern der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten Beziehung grundsätzlich keinen Rechtsanspruch hat, die Benutzung gemeinsame Wohnung weiter zu benützen. Dass sich der Mietsache Lebensgefährte an den Kosten des gemeinsamen Haushalts beteiligt hat, ändert daran nichts. Auch die Bezahlung von sogenanntem Kostgeld selbsterhaltungsfähiger, volljähriger Kinder, die noch bei den Eltern wohnen, führt in der Regel nicht zu einem Mietverhältnis. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) gilt für Mietverhältnisse nur insoweit, als es nicht durch das Mietrechtsgesetz (MRG) verdrängt wird. Für die Vermietung eines Ein- oder Zweifamilienhauses und die Vermietung von Teilen desselben zwecklos Ferien- oder unmöglich, werden Zweitwohnungen gelten daher nur die Rechte Be- stimmungen des Vermieters nicht gemindert.
8ABGB. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist Der Einfachheit halber verwenden wir in diesem Buch im Mietzins Folgenden immer den Sammelbegriff Einfamilienhaus, wenn wir über die Besonderheiten von Mietverhältnissen sprechen, für die das MRG überhaupt nicht enthaltengilt. Sie Selbstverständlich gelten diese Regeln dann auch für Zweifamilienhäuser und für Ferien- oder Zweitwohnungen. Auf die angesprochene Unterscheidung wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnetdiesem Ratgeber ab ▶ Seite 77 besonders eingegangen. Zunächst aber widmen wir uns Fragen und Problemstellungen, die bei jeder Vermietung auftauchen.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Mietvertrag
Miete. 1. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters.
2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Mietvertrag
Miete. 113.1 Die von RW-ShowConcept abgegebenen Angebote verstehen sich generell freibleibend und unverbindlich. Zur rechtmäßigen Gültigkeit bedarf es der schriftlichen Auftragserteilung des Kunden, bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung durch RW-ShowConcept. Die Höhe schriftliche Auftragserteilung des Kunden versteht sich als Auftrags-Angebot. Nimmt RW-ShowConcept diesen Auftrag an, so geht dem Xxxxxx frühestens 10 Tage vor Auftragsbeginn, jedoch auch bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung eine schriftliche Bestätigung zu.
13.2 Eine Mietzeit beginnt mit der Miete Abholung der Mietgegenstände und/oder Versand aus dem Lager von RW- ShowConcept (Mietbeginn) und deren Fälligkeit richten endet erst bei Rückgabe der Mietgegenstände im Lager (Mietende). Auch wenn der Transport durch RW-ShowConcept selbst, bzw. durch von RW-ShowConcept beauftragte Speditionen und/oder Unterfirmen erfolgt, so ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung im Lager maßgeblich für die Mietdauer. Die genaue Mietdauer beschränkt sich somit ausdrücklich nicht nur auf die Dauer des Einsatzes des gemieteten Materials, sondern zudem auf Lieferzeiträume, Lagerzeiten, etc. Es wird der angebrochene Tag berechnet.
13.4 Falls für bestimmte Leistungen keine abweichenden Pauschalpreise schriftlich vereinbart sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Im Falle eines vereinbarten Pauschalpreises, behält sich RW-ShowConcept bei nicht eingehaltenen Rückgabezeiten die zusätzliche Inrechnungstellung nach den vertraglichen Listenpreisen vor.
13.5 Dienstleistungen, die neben der reinen Materialüberlassung geleistet werden, insbesondere Logistikleistungen, Montage und Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarungen. Wenn Sofern die Höhe des Entgelts nicht pauschal und soweit im Mietvertrag anderes gesondert vereinbart worden ist, ist RW- ShowConcept berechtigt, die Zahlung eines dem Aufwand entsprechend angemessenen Entgelts zu berechnen. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart wirdanders schriftlich vereinbart, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters.
2. Der Mietpreis bezieht beziehen sich angebotene Tagessätze auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache Arbeitszeit von 8 Stunden zuzüglich Pausenzeiten (Schichtzeit) von Montag bis XxxxxxxArbZG). Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung Angefallene Überstunden werden mit jeweils 15% des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis entsprechenden Tagessatzes berechnet.
513.6 Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Mietpreis enthält Kunde ist zur Instandhaltung der Gegenstände auf seine Kosten verpflichtet. RW-ShowConcept ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Mietgegenstände sind ausschließlich von fachkundigem Personal aufzustellen, zu bedienen und abzubauen, und nur im Rahmen der technischen Bestimmungen zu verwenden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Kunde für die Gerätekostenfortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungs-Vorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure VDE zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage zu sorgen. Der Kunde haftet für alle Ausfälle oder Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen auch unabhängig von seinem eigenen Verschulden. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass die Mietgeräte ausreichend vor jeglichen Witterungsverhältnissen (Niederschlag, Feuchtigkeit, direkte Sonneneinstrahlung, etc.) geschützt sind. Dies gilt für den Betrieb, wie auch die Lagerung des Materials. Für Schäden durch Wettereinflüsse haftet der Kunde. Bei leichten bis mittleren Beschädigungen am Mietmaterial trägt der Kunde generell die Reparaturkosten der Geräte, zzgl. aller Auslagen (Versand, etc) sowie inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Totalschäden oder gar Verlusten hat der Kunde grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert der Geräte zu entrichten (Neuwert zzgl. eventuell anfallender Kosten wie Versand, etc.), gleich in welchem Gebrauchszustand sich die Mietsache bei Überlassung befand. Bei Verlusten von Kleinteilzubehör und Verschleißteilen (Glühlampen, etc.) wird generell der Neuwert berechnet, auch wenn diese Teile bereits gebraucht waren. Der Mieter hat das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist RW-ShowConcept auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde verfügt zu keinem Zeitpunkt über Eigentumsrechte oder Bestimmungsrechte über die Herausgabe von Mietgegenständen an Dritte. Er ist verpflichtet, alle Mietgegenstände von Belastungen jeglicher Art, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Sollte Eigentum von RW-ShowConcept dennoch in irgendeiner Weise durch Dritte in Anspruch genommen werden (gepfändet, etc.), hat der Kunde RW-ShowConcept davon unverzüglich in Kenntnis zu setzten und alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe die Abwehr von Eingriffen Dritter (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.äinsbesondere auch für Rechtsverfolgungen) trägt zu 100% der Kunde.) sind nicht
13.7 Die Rückgabe von Mietmaterial findet im Mietpreis enthalten Lager von RW-ShowConcept statt und werden gesondert berechnetkann nur während der regulären Geschäftszeiten oder aber zu zuvor individuell vereinbarten Terminen erfolgen. Gleiches gilt für Zusatzleistungen Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte in einwandfreiem Zustand, vollständig, sauber gereinigt, geordnet und Transporte.
6unter Beachtung der Anweisungen von RW-ShowConcept und/oder dem Hersteller des Mietmaterial zurückzugeben. Sämtliche Warte-RW-ShowConcept behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Geräte nach der Entgegennahme vor. Auch wenn bei der Rückgabe keine Mängel oder Fehlbestände festgestellt werden, Be- und Entladezeiten sowie ggfist dies keine Bestätigung des einwandfreien Zustandes oder der Vollständigkeit. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter RW- ShowConcept ist jedoch spätestens innerhalb einer Woche zur Benachrichtigung des Mieters im Falle eines Schadens, Verstoßes bzw. Mangels verpflichtet. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, so hat der Kunde RW-ShowConcept unverzüglich zu tragenbenachrichtigen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines UmstandesFür jeden Tag, den der Vermieter nicht Rückgabetermin überschritten wird, hat der Kunde den vollen Tagesmietpreis zzgl. 25% des Tagesmietpreises als handling fee zu vertreten hatentrichten. Zudem behält sich RW-ShowConcept die Berechnung weiterer Kosten vor, die Benutzung durch die verspätete Rückgabe zu Lasten von RW-ShowConcept entstehen (beispielsweise die teurere Zumietung von Mietgegenständen beim Wettbewerber, etc.). Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, indem der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden ursprünglich vereinbarte Gesamt-Pauschalpreis durch die Rechte des Vermieters nicht gemindertTage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit dividiert wird.
813.8 Langzeitvermietungen unterliegen gesonderten Bestimmungen und Vereinbarungen welche zwischen RW- ShowConcept und dem Kunden in gesonderten Verträgen und/oder Beauftragungen, vereinbart werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist Dies kann auch auf Xxxxx und mündlich geschehen, wobei der Kunde verpflichtet ist, diese schriftlich RW- ShowConcept binnen 5 Werktagen zukommen zu lassen. Für den Fall, dass der Kunde dem nicht nachkommt, sei es durch eigenes Verschulden oder höhere Gewalt, gilt die Schlussrechnung von RW- ShowConcept.
13.9 Für Vertragsangelegenheiten, die Dienstleistungen im Mietzins nicht enthaltenBereich Installation, Integration und Montage betreffen, gelten ebenfalls gesonderte Bestimmungen, mindestens jedoch die hier aufgeführten Bestimmungen. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnetGenerell liefert RW-ShowConcept ausschließlich unter erweitertem Eigentumsanspruch. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RW-ShowConcept.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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