Common use of Miete Clause in Contracts

Miete. 3.1 Die monatliche Miete beträgt ab Mietbeginn € 120,00 (in Worten: € einhundertzwanzig 00/100) pro Stellplatz zzgl. Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatzes. Sie ist monatlich im Voraus am 03. Werk- tag eines jeden Monats zu zahlen. Beginnt das Mietverhältnis am 16. eines Monats, so sind die für die Zeit vom Mietbeginn bis zum Monatsende zu entrichtenden Beträge (50 % der monatlichen Miete) am 03. Werktag des folgenden Monats fällig. Der Mieter wird die Zahlungen im Lastschrift-Einzugsverfahren abwickeln. Bei Vertragsbeendigung ist die Miete für den kompletten Kalendermonat zu entrichten, auch wenn die DP-Karte(n) frühzeitig zurückgegeben wird/werden. 3.2 Der Mieter erhält pro Stellplatz eine nicht übertragbare DP-Karte. Mehr als eine DP-Karte pro Stellplatz wird grundsätzlich nicht aus- gegeben. Bei Verlust und nicht betriebsbedingter Beschädigung der DP-Karte wird eine Ersatzkarte gegen Erstattung des Selbstkos- tenpreises von € 18,00 (inkl. USt.) ausgegeben. Der Verlust der DP-Karte ist unverzüglich der POLLUX anzuzeigen. 3.3 Sollte sich der Mieter - gleich aus welchen Gründen - im Zahlungsrückstand befinden, wird/werden die DP-Karte(n) umgehend für den weiteren Gebrauch gesperrt. Der Mieter trägt eventuelle Rücklastschriftgebühren, die er verursacht hat. Weitere Rechte der POLLUX bleiben unberührt.

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Samples: Mietvertrag Über PKW Stellplätze, Mietvertrag Über PKW Stellplätze

Miete. 3.1 Die monatliche Miete beträgt ab Mietbeginn € 120,00 85,00 (in Worten: € einhundertzwanzig fünfundachtzig 00/100) pro Stellplatz zzgl. Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatzes. Sie ist monatlich im Voraus am 03. Werk- tag eines jeden Monats zu zahlen. Beginnt das Mietverhältnis am 16. eines Monats, so sind die für die Zeit vom Mietbeginn bis zum Monatsende zu entrichtenden Beträge (50 % der monatlichen Miete) am 03. Werktag des folgenden Monats fällig. Der Mieter wird die Zahlungen im Lastschrift-Einzugsverfahren abwickeln. Bei Vertragsbeendigung ist die Miete für den kompletten Kalendermonat zu entrichten, auch wenn die DP-Karte(n) frühzeitig zurückgegeben wird/werden. 3.2 Der Mieter erhält pro Stellplatz eine nicht übertragbare DP-Karte. Mehr als eine DP-Karte pro Stellplatz wird grundsätzlich nicht aus- gegeben. Bei Verlust und nicht betriebsbedingter Beschädigung der DP-Karte wird eine Ersatzkarte gegen Erstattung des Selbstkos- tenpreises von € 18,00 (inkl. USt.) ausgegeben. Der Verlust der DP-Karte ist unverzüglich der POLLUX anzuzeigen. 3.3 Sollte sich der Mieter - gleich aus welchen Gründen - im Zahlungsrückstand befinden, wird/werden die DP-Karte(n) umgehend für den weiteren Gebrauch gesperrt. Der Mieter trägt eventuelle Rücklastschriftgebühren, die er verursacht hat. Weitere Rechte der POLLUX bleiben unberührt.

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Samples: Mietvertrag Über PKW Stellplätze, Mietvertrag Über PKW Stellplätze

Miete. 3.1 Die monatliche Miete beträgt ab Mietbeginn € 120,00 74,79 (in Worten: € einhundertzwanzig 00/100vierundsiebzig 79/100) pro Stellplatz zzgl. Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatzes. Sie ist monatlich im Voraus am 03. Werk- tag eines jeden Monats zu zahlen. Beginnt das Mietverhältnis am 16. eines Monats, so sind die für die Zeit vom Mietbeginn bis zum Monatsende zu entrichtenden Beträge (50 % der monatlichen Miete) am 03. Werktag des folgenden Monats fällig. Der Mieter wird die Zahlungen im Lastschrift-Einzugsverfahren abwickeln. Bei Vertragsbeendigung ist die Miete für den kompletten Kalendermonat zu entrichten, auch wenn die DP-Karte(n) frühzeitig zurückgegeben wird/werden. 3.2 Der Mieter erhält pro Stellplatz eine nicht übertragbare DP-Karte. Mehr als eine DP-Karte pro Stellplatz wird grundsätzlich nicht aus- gegeben. Bei Verlust und nicht betriebsbedingter Beschädigung der DP-Karte wird eine Ersatzkarte gegen Erstattung des Selbstkos- tenpreises von € 18,00 (inkl. USt.) ausgegeben. Der Verlust der DP-Karte ist unverzüglich der POLLUX anzuzeigen. 3.3 Sollte sich der Mieter - gleich aus welchen Gründen - im Zahlungsrückstand befinden, wird/werden die DP-Karte(n) umgehend für den weiteren Gebrauch gesperrt. Der Mieter trägt eventuelle Rücklastschriftgebühren, die er verursacht hat. Weitere Rechte der POLLUX bleiben unberührt.

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Samples: Mietvertrag Über PKW Stellplätze, Mietvertrag Über PKW Stellplätze

Miete. 3.1 Die monatliche Miete beträgt ab Mietbeginn € 120,00 50,00 (in Worten: € einhundertzwanzig fünfzig 00/100) pro Stellplatz zzgl. Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatzes. Sie ist monatlich im Voraus am 03. Werk- tag eines jeden Monats zu zahlen. Beginnt das Mietverhältnis am 16. eines Monats, so sind die für die Zeit vom Mietbeginn bis zum Monatsende zu entrichtenden Beträge (50 % der monatlichen Miete) am 03. Werktag des folgenden Monats fällig. Der Mieter wird die Zahlungen im Lastschrift-Einzugsverfahren abwickeln. Bei Vertragsbeendigung ist die Miete für den kompletten Kalendermonat zu entrichten, auch wenn die DP-Karte(n) frühzeitig zurückgegeben wird/werden. 3.2 Der Mieter erhält pro Stellplatz eine nicht übertragbare DP-Karte. Mehr als eine DP-Karte pro Stellplatz wird grundsätzlich nicht aus- gegeben. Bei Verlust und nicht betriebsbedingter Beschädigung der DP-Karte wird eine Ersatzkarte gegen Erstattung des Selbstkos- tenpreises von € 18,00 (inkl. USt.) ausgegeben. Der Verlust der DP-Karte ist unverzüglich der POLLUX anzuzeigen. 3.3 Sollte sich der Mieter - gleich aus welchen Gründen - im Zahlungsrückstand befinden, wird/werden die DP-Karte(n) umgehend für den weiteren Gebrauch gesperrt. Der Mieter trägt eventuelle Rücklastschriftgebühren, die er verursacht hat. Weitere Rechte der POLLUX bleiben unberührt.

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Samples: Mietvertrag Über PKW Stellplätze

Miete. 3.1 Die monatliche Miete beträgt ab Mietbeginn € 120,00 97,00 (in Worten: € einhundertzwanzig siebenundneunzig 00/100) pro Stellplatz zzgl. Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatzes. Sie ist monatlich im Voraus am 03. Werk- tag eines jeden Monats zu zahlen. Beginnt das Mietverhältnis am 16. eines Monats, so sind die für die Zeit vom Mietbeginn bis zum Monatsende zu entrichtenden Beträge (50 % der monatlichen Miete) am 03. Werktag des folgenden Monats fällig. Der Mieter wird die Zahlungen im Lastschrift-Einzugsverfahren abwickeln. Bei Vertragsbeendigung ist die Miete für den kompletten Kalendermonat zu entrichten, auch wenn die DP-Karte(n) frühzeitig zurückgegeben wird/werden. 3.2 Der Mieter erhält pro Stellplatz eine nicht übertragbare DP-Karte. Mehr als eine DP-Karte pro Stellplatz wird grundsätzlich nicht aus- gegeben. Bei Verlust und nicht betriebsbedingter Beschädigung der DP-Karte wird eine Ersatzkarte gegen Erstattung des Selbstkos- tenpreises von € 18,00 (inkl. USt.) ausgegeben. Der Verlust der DP-Karte ist unverzüglich der POLLUX anzuzeigen. 3.3 Sollte sich der Mieter - gleich aus welchen Gründen - im Zahlungsrückstand befinden, wird/werden die DP-Karte(n) umgehend für den weiteren Gebrauch gesperrt. Der Mieter trägt eventuelle Rücklastschriftgebühren, die er verursacht hat. Weitere Rechte der POLLUX bleiben unberührt.

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Samples: Mietvertrag Über PKW Stellplätze

Miete. 3.1 Die monatliche Miete beträgt ab Mietbeginn € 120,00 58,00 (in Worten: € einhundertzwanzig achtundfünfzig 00/100) pro Stellplatz zzgl. Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatzes. Sie ist monatlich im Voraus am 03. Werk- tag eines jeden Monats zu zahlen. Beginnt das Mietverhältnis am 16. eines Monats, so sind die für die Zeit vom Mietbeginn bis zum Monatsende zu entrichtenden Beträge (50 % der monatlichen Miete) am 03. Werktag des folgenden Monats fällig. Der Mieter wird die Zahlungen im Lastschrift-Einzugsverfahren abwickeln. Bei Vertragsbeendigung ist die Miete für den kompletten Kalendermonat zu entrichten, auch wenn die DP-Karte(n) frühzeitig zurückgegeben wird/werden. 3.2 Der Mieter erhält pro Stellplatz eine nicht übertragbare DP-Karte. Mehr als eine DP-Karte pro Stellplatz wird grundsätzlich nicht aus- gegeben. Bei Verlust und nicht betriebsbedingter Beschädigung der DP-Karte wird eine Ersatzkarte gegen Erstattung des Selbstkos- tenpreises von € 18,00 (inkl. USt.) ausgegeben. Der Verlust der DP-Karte ist unverzüglich der POLLUX anzuzeigen. 3.3 Sollte sich der Mieter - gleich aus welchen Gründen - im Zahlungsrückstand befinden, wird/werden die DP-Karte(n) umgehend für den weiteren Gebrauch gesperrt. Der Mieter trägt eventuelle Rücklastschriftgebühren, die er verursacht hat. Weitere Rechte der POLLUX bleiben unberührt.

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Samples: Mietvertrag Über PKW Stellplätze

Miete. 3.1 Die monatliche Miete beträgt ab Mietbeginn € 120,00 60,00 (in Worten: € einhundertzwanzig sechszig 00/100) pro Stellplatz zzgl. Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatzes. Sie ist monatlich im Voraus am 03. Werk- tag eines jeden Monats zu zahlen. Beginnt das Mietverhältnis am 16. eines Monats, so sind die für die Zeit vom Mietbeginn bis zum Monatsende zu entrichtenden Beträge (50 % der monatlichen Miete) am 03. Werktag des folgenden Monats fällig. Der Mieter wird die Zahlungen im Lastschrift-Einzugsverfahren abwickeln. Bei Vertragsbeendigung ist die Miete für den kompletten Kalendermonat zu entrichten, auch wenn die DP-Karte(n) frühzeitig zurückgegeben wird/werden. 3.2 Der Mieter erhält pro Stellplatz eine nicht übertragbare DP-Karte. Mehr als eine DP-Karte pro Stellplatz wird grundsätzlich nicht aus- gegeben. Bei Verlust und nicht betriebsbedingter Beschädigung der DP-Karte wird eine Ersatzkarte gegen Erstattung des Selbstkos- tenpreises von € 18,00 (inkl. USt.) ausgegeben. Der Verlust der DP-Karte ist unverzüglich der POLLUX anzuzeigen. 3.3 Sollte sich der Mieter - gleich aus welchen Gründen - im Zahlungsrückstand befinden, wird/werden die DP-Karte(n) umgehend für den weiteren Gebrauch gesperrt. Der Mieter trägt eventuelle Rücklastschriftgebühren, die er verursacht hat. Weitere Rechte der POLLUX bleiben unberührt.

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Samples: Mietvertrag Über PKW Stellplätze

Miete. 3.1 Die monatliche Miete beträgt ab Mietbeginn € 120,00 70,00 (in Worten: € einhundertzwanzig siebzig 00/100) pro Stellplatz zzgl. Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatzes. Sie ist monatlich im Voraus am 03. Werk- tag eines jeden Monats zu zahlen. Beginnt das Mietverhältnis am 16. eines Monats, so sind die für die Zeit vom Mietbeginn bis zum Monatsende zu entrichtenden Beträge (50 % der monatlichen Miete) am 03. Werktag des folgenden Monats fällig. Der Mieter wird die Zahlungen im Lastschrift-Einzugsverfahren abwickeln. Bei Vertragsbeendigung ist die Miete für den kompletten Kalendermonat zu entrichten, auch wenn die DP-Karte(n) frühzeitig zurückgegeben wird/werden. 3.2 Der Mieter erhält pro Stellplatz eine nicht übertragbare DP-Karte. Mehr als eine DP-Karte pro Stellplatz wird grundsätzlich nicht aus- gegeben. Bei Verlust und nicht betriebsbedingter Beschädigung der DP-Karte wird eine Ersatzkarte gegen Erstattung des Selbstkos- tenpreises von € 18,00 (inkl. USt.) ausgegeben. Der Verlust der DP-Karte ist unverzüglich der POLLUX anzuzeigen. 3.3 Sollte sich der Mieter - gleich aus welchen Gründen - im Zahlungsrückstand befinden, wird/werden die DP-Karte(n) umgehend für den weiteren Gebrauch gesperrt. Der Mieter trägt eventuelle Rücklastschriftgebühren, die er verursacht hat. Weitere Rechte der POLLUX bleiben unberührt.

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Samples: Mietvertrag Über PKW Stellplätze

Miete. 3.1 Die monatliche Miete beträgt ab Mietbeginn € 120,00 48,50 (in Worten: € einhundertzwanzig 00/100achtundvierzig 50/100) pro Stellplatz zzgl. Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatzes. Sie ist monatlich im Voraus am 03. Werk- tag eines jeden Monats zu zahlen. Beginnt das Mietverhältnis am 16. eines Monats, so sind die für die Zeit vom Mietbeginn bis zum Monatsende zu entrichtenden Beträge (50 % der monatlichen Miete) am 03. Werktag des folgenden Monats fällig. Der Mieter wird die Zahlungen im Lastschrift-Einzugsverfahren abwickeln. Bei Vertragsbeendigung ist die Miete für den kompletten Kalendermonat zu entrichten, auch wenn die DP-Karte(n) frühzeitig zurückgegeben wird/werden. 3.2 Der Mieter erhält pro Stellplatz eine nicht übertragbare DP-Karte. Mehr als eine DP-Karte pro Stellplatz wird grundsätzlich nicht aus- gegeben. Bei Verlust und nicht betriebsbedingter Beschädigung der DP-Karte wird eine Ersatzkarte gegen Erstattung des Selbstkos- tenpreises von € 18,00 (inkl. USt.) ausgegeben. Der Verlust der DP-Karte ist unverzüglich der POLLUX anzuzeigen. 3.3 Sollte sich der Mieter - gleich aus welchen Gründen - im Zahlungsrückstand befinden, wird/werden die DP-Karte(n) umgehend für den weiteren Gebrauch gesperrt. Der Mieter trägt eventuelle Rücklastschriftgebühren, die er verursacht hat. Weitere Rechte der POLLUX bleiben unberührt.

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