Miete. 1. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters. 2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter. 3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen. 4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet. 5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte. 6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung. 7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert. 8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet. 9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar. 10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. 11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen. 12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann. 13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: General Business Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Miete. (1) Die monatliche Miete beträgt EUR zuzüglich Nebenkosten sowie der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
(2) Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete gem. Abs. 1 beginnt mit Übergabe des Mietobjektes bzw. Bereithaltung des Mietobjektes. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit ist monatlich im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wirdVoraus, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters.
2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins ersten Tag eines Monats kostenfrei zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht iIm Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter Falle verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung Verzugszinsen ab Fälligkeit bis zum Tage des Eingangs in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu stellenverlangen, sofern der Mieter nicht nachweist, dass dem Vermieter kein Schaden in dieser Höhe entstanden ist.
12(3) Nebenkosten, netto, zzgl. MwSt.
3.a Gefahrtragung, Versicherung, Nebenkosten Der Mieter trägt die Gefahr des Untergangs, des Verlustes und der zufälligen Beschädigung des Mietobjektes.
3.b Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber anversichert das Mietobjekt gegen kein Risiko Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt, insbesondere gegen Brand-, Wasser-, Hagel-, Blitzschaden sowie Diebstahl und Untergang zu versichern. Gutschriften über Wechsel Die allgemeine Obhutspflicht des Mieters für die Mieteinheiten bleibt im vollen Umfang bestehen; und Schecks erfolgen vorbehaltlich zwar unabhängig vom Abschluss einer optionalen Versicherung beim Vermieter (Mieter-Selbstbehalt €480,00 je Schadenfall, je Container). Wert der Mieteinheiten, in EUR, netto =
3.c Zustand des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des TagesMietobjektes und Gewährleistung
1/ Der Vermieter stellt dem Mieter das Mietobjekt zu dem Zeitpunkt und an dem Ort, an dem der Vermieter über die Gefahr auf den Gegenwert verfügen kannMieter übergeht, in einem funktionstüchtigen Zustand zur Verfügung.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem 2/ Sofern der Mieter nur zunicht in einer Bestellung, wenn Funktionsbeschreibung o. ä. besondere Anforderungen gestellt hat, entspricht das Mietobjekt der für seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten Bauart oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtseinen Zweck üblichen Ausstattung.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Miete. 1. Die Höhe der 4.1.1 Der Kunde zahlt als Gegenleistung für die Überlassung des Fahrzeugs zur Nutzung die im Miet- vertrag vereinbarte Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit einschließlich im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wirdvereinbarter Mietsonderzahlungen sowie weiterer monatlich zu zahlender Entgelte (der Begriff „Miete“ versteht sich nachfolgend einschließlich dieser Entgelte). Die im Mietvertrag aufgeführten Preise verstehen sich ohne Kraftstoff, gilt die jeweils gültige Preisliste des VermietersAdditive und Personalaufwand für Fahrer sowie zuzüglich gesetzlicher MwSt.
24.1.2 Die Miete schließt die im Mietvertrag vereinbarte monatliche Kilometerleistung und monatliche Menge an Betriebsstunden ein. Bei Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung oder Menge an Betriebsstunden ist der Vermieter berechtigt, die zusätzlichen Kilometer und Betriebsstunden zu dem im Mietvertrag vereinbarten Preis nachzuberechnen. In der Miete enthaltene nicht verbrauchte Kilometer werden dem Kunden bis zu dem im Mietvertrag ver- einbarten Umfang gutgeschrieben; eine Übertragung auf den Folgemonat erfolgt nicht. Für nicht verbrauchte Betriebsstunden erfolgen weder eine Gutschrift noch eine Übertragung auf den Folgemonat. Nachberechnungen und Gutschriften erfolgen jährlich; der Vermieter ist berechtigt, während der Laufzeit des Mietvertrags mit vierzehn (14) Tagen Vorankündigung auf monatliche Nachberechnung bzw. Gutschrift umzustellen. Der Mietpreis bezieht sich Anspruch auf eine maximale tägliche Einsatzdauer Vergütung der Mietsache von 8 Stunden zusätzlichen Kilometer und Betriebsstunden wird mit Rechnungsstellung fällig und verjährt binnen gesetzlicher Frist, frühestens jedoch sechs (Schichtzeit6) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung Monate nach Rückgabe des Fahrzeugs an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieterden Vermieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. 4.1.3 Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe seine Rechnungen elektronisch an den Kunden zu verlangenübermitteln.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Mietvertrag
Miete. 14.1. Der Vermieter überlässt dem Mieter die vorübergehende Nutzung des Fahrzeugs für die vertraglich vereinbarte Miete.
4.2. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete wie folgt zu bezahlen:
a) eine Anzahlung von ca. 30% der Miete auf der Grundlage der vom Vermieter zu zahlenden Rechnung zusammen mit dem Vertragsentwurf und der AGB, elektronisch oder per Post, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen leisten.
b) spätestens am Mietetag des Fahrzeuges den Mietzuschlag bezahlen
4.3. Nichtzahlung des Mietzuschlags nach Art. (b) Ziffer 6.2. Nr. VI des AGB wird als Rücktritt verstanden, die Stornogebühr wird gegen die geleistete Anzahlung angerechnet.
4.4. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten sich beinhaltet: Kilometer für die Dauer des Mietvertrages bis zu 3000 km, nach den vertraglichen Vereinbarungendieser Grenze wird 7Kč / km gerechnet, 2x Gasflaschen PB in ausreichender Menge, WC-Chemie, regelmäßige Service-Kontrolle, Lieferung von Betriebsflüssigkeiten, Haftpflichtversicherung , internationale Pflichtversicherung - Green Card, Notfallversicherung mit 10% Mindestbeteiligung. Wenn und soweit im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wirdMinimum 10 000 CZK, gilt die jeweils gültige Preisliste des VermietersAssistance-Dienstleistungen, Autobahn Vignette Tschechien + Österreich, zusätzliche Ausrüstung nach dem Übertragungsprotokoll.
24.5. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung Mieter übernimmt und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mietergibt ein Fahrzeug mit vollem Tank zurück.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen4.6. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so Zustellung des Fahrzeugs an einem vereinbarten Platz ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht verpflichtet, für diese Fahrt zum vereinbarten Ort zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8tanken. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist iZustellung des Fahrzeuges an ein anderes Ort wird extra bezahlt. Im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in Falle der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich Lieferung des Fahrzeugs an den vereinbarten Ort, verschiebt sich angemessen die Zeit der Rückgabe des Fahrzeugs, um das Fahrzeug zum vereinbarten Ort zu Lasten des Mieters berechnetbringen.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Mietvertrag
Miete. 12.1. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit Der im Mietvertrag anderes Vertrag bezeichnete Nettomietzins umfasst, soweit nicht ausdrücklich vereinbart wirdeinzelvertraglich abweichend geregelt, gilt bei Mietverträgen über Räume sämtliche anfallende Betriebskosten (Strom-, Wasser, Abwasser und Wärmeversorgung, Reinigung der Räume, entsprechenden Flure und Treppenhäuser sowie sonstige Kosten), sowie die jeweils gültige Preisliste des VermietersNutzung der Gemeinschaftsküche, der sanitären Einrichtungen und der vorhandenen Parkplätze.
22.2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache Vermieter prüft nach Ablauf von 8 Stunden jeweils drei Mietjahren, erstmals 3 Jahre nach Mietbeginn, ob das Nutzungsentgelt noch ortsüblich oder sonst angemessen ist. Bei einer Änderung setzt er den zusätzlich oder den weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (Schichtzeit§ 315 BGB) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung fest und teilt dem Nutzer die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung Höhe des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieterkünftig zu zahlenden Nutzungsentgelts mit.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
102.3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangendie Betriebskostenpauschale jährlich anzupassen.
112.4. Der Vermieter ist berechtigtverzichtet gemäß § 9 UStG auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses optiert hinsichtlich der Vermietung zur Umsatzsteuer und verpflichtet sich, diese Option nicht zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12widerrufen. Der Mieter garantiert, dass er die Mietsache als Unternehmer für sein Unternehmen verwendet. Soweit eine Änderung der Verhältnisse eintritt (bspw. Wegfall der Unternehmereigenschaft bzw. Verwendung der Mietsache für unternehmensfremde Zwecke) hat der Mieter den Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel hierüber unverzüglich zu Art und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich Umfang der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kannÄnderung zu unterrichten.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Mietvertrag
Miete. 12.1. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn jeweils gültigen Mietpreislisten und soweit im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermietersist nach der Mietzeit gestaffelt.
22.2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und Wird die Nutzung Maschine an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache einem Tag länger als 8 Stunden täglicheingesetzt, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei für Mehrar- beiten pro Stunde 1/8 der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die jeweiligen Tagesmiete zu zahlen.
42.3. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens Die Miete versteht sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Kosten für 4 Stunden abzurechnenVer- und Entla- den, Frachten und Transport, Hin- und Rücklieferung und Gestellung von Betriebs- stoffen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis Diese werden gesondert berechnet.
5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten2.4. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer Miete ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und Voraus ohne Abzug zahlbar. Ist eine Mietzeit und/oder ein Abrech- nungszeitraum nicht bestimmt, ist die Miete monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats zahlbar.
102.5. Kommt der Mieter mit der Zahlung der Miete drei Kalendertage in Rückstand, stellt dies einen wichtigen Grund dar, aus welchem der Vermieter zur fristlosen Kündi- gung berechtigt ist.
2.6. Zahlungen des Mieters werden zunächst auf entstandene Kosten, danach auf ent- standene Xxxxxx und danach auf die Miete angerechnet.
2.7. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt Mieter darf mit einer Forderung nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige aufrechnen oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zuwegen ihr ein Zurückbe- haltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, die Forderung unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sindrechtskräftig festge- stellt ist. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugtLeistungsverweigerungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Das Gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtdie auf demselben Ver- tragsverhältnis beruhen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miete. 1. 5.1 Die Höhe vertraglich vereinbarte Miete ist eine Wochenmiete und versteht sich netto jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Etwaige Mehr- und Überstunden (ab 55 Wochenstunden) sind in der Wochenmiete nicht enthalten.
5.3 Die Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit ist, sofern nicht anders vereinbart, vierwöchentlich im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters.
2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer Voraus nach Vorlage einer entsprechenden Rechnung fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen eingehend bei der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter.
3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete Vermieterin zu zahlen.
4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen 5.4 Fällt der Beginn oder das Ende des Mietvertrages nicht genau auf den Wochenanfang oder das Wochenende, wird unabhängig von jeder einzelne Werktag der Mietdauer zumindest ein Monatspreis laufenden Woche mit 1/5tel der vereinbarten wöchentlichen Miete berechnet.
55.5 Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Recht des Mieters zur Aufrechnung besteht nur mit von dem Vermieter unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Mieters, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5.6 Die wöchentliche Miete versteht sich als reine Maschinenmiete ohne die Kosten für den Auf- und Abbau bzw. Der Mietpreis enthält ausschließlich die GerätekostenMontage und Demontage der Mietsache, die Gestellung von Betriebsstoffen (Baustrom, etc.) und Personal. Die Kosten für verwendete Hilfs- Fracht- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte.
6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung.
7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung Fuhrkosten ab dem Absende- oder Abholort der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglichsowie die Fracht und Fuhrkosten der Rücklieferung trägt der Mieter, werden die Rechte sofern Abholung und Rückgabe am Maschinenpark des Vermieters nicht gemindert.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet.
9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar.
10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen.
12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt Gräfelfing vereinbart sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtFür den Fall der vereinbarten Lieferung und Abholung frei Baustelle trägt die Fracht und Fuhrkosten der Vermieter.
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Samples: Vermietungsvertrag