Miete. Bei der Anmietung von Wohnräumen zwei Monatskaltmieten zuzüglich MwSt. (ohne Betriebs- bzw. Heizkostenvorauszahlungen, Stell- plätzmieten, Nebenleistungen etc.) vom Mieter. - Bei der Anmietung von Gewerberäumen (auch Teilflächen), Lagern, Werkstätten und Industrieflächen drei Monatsbruttomieten zuzüg- lich MwSt. vom Mieter (inkl. aller Nebenkostenvorauszahlungen) Die vorgenannte Maklercourtage ist verdient und fällig bei Abschluss eine Kaufvertrages (notariell) bzw. bei Mietvertragsunterzeichnung. Sollte der entsprechende Vertrag oder einzelne Bestandteile davon aufgehoben werden (Rücktrittsvorbehalt, Aufhebung, etc.), so bleibt unser Provisionsanspruch weiterhin bestehen. Wir haben Anspruch auf Teilnahme beim Abschluss etwaiger Miet- oder Kaufverträge bei von uns vermittelten Objekten. Gleichfalls haben wir das Recht eine entsprechende Ausfertigung des Miet- / Kaufvertrages zu verlangen. Bei notariellen Verträgen haben wir das Recht unseren Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit beurkunden zu lassen. Die Kosten einer notariellen Beurkundung tragen grundsätzlich die Käufer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird ein durch uns vermitteltes Vermietungsobjekt zunächst angemietet bzw. gepachtet und später (innerhalb von 4 Jahren ab Ver- tragsschluss) gekauft, so ist die hierfür fällige Courtage gemäß § 2, abzüglich der für den vorab geschlossenen Mietvertrag schon ge- zahlten Courtage, nach zu zahlen. Unsere Angebote in Form von Verkaufsunterlagen (Exposés) und sonstigen objektbezogenen Daten in schriftlicher und/oder elektroni- scher Form sind vertraulich und nur für unsere Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden eines unserer Interessen- ten Kenntnis von Angeboten und schließt daraufhin einen Kauf- oder Mietvertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer, so ist der Interessent gegenüber uns zum Schadensersatz in voller Höhe der entgangenen Provision verpflichtet. Ist dem Interessenten ein Angebot von uns welches ihm oder einem Bevollmächtigten übersendet wird bereits bekannt, so verpflichtet sich der Interessent uns dies schriftlich, innerhalb von 5 Tagen ab Entgegennahme etwaiger Angebotsdaten mitzuteilen und uns gleich- falls nachzuweisen, woher das Angebot bereits bekannt ist. Die Angaben und Unterlagen zu von uns präsentierten Angeboten stammen von uns vorgelegten Datenbeständen und basieren auf Aussagen der Eigentümer bzw. bevollmächtigter Dritter. Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit können wir keine Haftung überneh- men. Die von uns erstellten Verkaufsunterlagen (Exposés) stellen lediglich eine Vorabinformation dar, als Rechtsgrundlage gelten einzig und allein die entsprechend abgeschlossenen Verträge (Mietverträge/ Kaufverträge) sowie deren Bestandteile. Eine Haftung unsererseits für fehlerhafte, fehlende, unvollständige oder falsche Angaben ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlos- sen. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch unsere Auftraggeber bzw. unsere Interessenten ist ausgeschlossen. Wir sind nicht verpflichtet, den höchsten Geboten einen Zuschlag zu erteilen. Etwaiger Zwischenverkauf gilt grundsätzlich vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuwied. Sollten ein oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen ungültig sein oder zukünftig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt, welche den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen. (Ort, Datum) (Ort, Datum) (Auftraggeber) (Auftragnehmer)
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Samples: Suchauftrag
Miete. 5.1. Alle Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist der Vermieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sind alle Preise Endpreise, in denen die Mehrwertsteuer enthalten ist.
5.2. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, ist jeder angefangene Tag ein ganzer Miettag.
5.3. Die Berechnung der Miete bezieht sich auf eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine 5-Tage-Woche (montags – freitags). Beabsichtigt der Mieter, die Mietsache darüber hinaus einzusetzen und zu nutzen, ist das der Vermieterin zuvor schriftlich mitzuteilen und die Vermieterin ist berechtigt, die Miete hierfür zusätzlich geltend zu machen.
5.4. Die Vermieterin ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung der Miete gegenüber dem Mieter geltend zu machen. Bei einer vereinbarten Mietzeit von mehr als drei Tagen hat der Anmietung Mieter auf Verlangen der Vermieterin angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
5.5. Die Vermieterin ist berechtigt, von Wohnräumen zwei Monatskaltmieten zuzüglich MwSt. (ohne Betriebs- bzw. Heizkostenvorauszahlungen, Stell- plätzmieten, Nebenleistungen etc.) vom Mieter. - Bei der Anmietung von Gewerberäumen (auch Teilflächen), Lagern, Werkstätten und Industrieflächen drei Monatsbruttomieten zuzüg- lich MwSt. vom dem Mieter (inkl. aller Nebenkostenvorauszahlungen) Die vorgenannte Maklercourtage ist verdient und fällig bei Abschluss jederzeit eine Kaufvertrages (notariell) bzw. bei Mietvertragsunterzeichnung. Sollte der entsprechende Vertrag oder einzelne Bestandteile davon aufgehoben werden (Rücktrittsvorbehalt, Aufhebung, etc.), so bleibt unser Provisionsanspruch weiterhin bestehen. Wir haben Anspruch auf Teilnahme beim Abschluss etwaiger Miet- oder Kaufverträge bei von uns vermittelten Objekten. Gleichfalls haben wir das Recht eine entsprechende Ausfertigung des Miet- / Kaufvertrages Kaution als Sicherheit zu verlangen. Bei notariellen Verträgen haben wir das Recht unseren Courtageanspruch Ist der Vermieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist die Kaution verzinslich, in Form einer Maklerklausel anderen Fällen nicht.
5.6. Der Mieter, der nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann Zahlungen nur zurückhalten oder mit beurkunden Gegenansprüchen aufrechnen, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder in einem etwaigen anhängigen Rechtsstreit solche Gegenansprüche entscheidungsreif sind.
5.7. Der Mieter tritt seine Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, xẍx dessen Auftrag die Mietsache eingesetzt wird, in Höhe der vereinbarten Miete, gegebenenfalls abzüglich der Kaution, an die Vermieterin ab, die die Abtretung annimmt.
5.8. Befindet sich der Mieter mit der Zahlung der Miete länger als 14 Tage nach schriftlicher Mahnung weiterhin in Verzug, ist die Vermieterin nach vorheriger Ankündigung, ohne Klageerhebung auf Herausgabe der Mietsache, berechtigt, auf Kosten des Mieters die Mietsache in Besitz zu lassennehmen, diese abzuholen und über deren Weiterverwendung frei zu entscheiden. Der Mieter hat der Vermieterin den Zutritt zu der Mietsache und die Inbesitznahme zu ermöglichen. Die Kosten einer notariellen Beurkundung tragen grundsätzlich die Käufer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird ein durch uns vermitteltes Vermietungsobjekt zunächst angemietet bzw. gepachtet und später (innerhalb von 4 Jahren ab Ver- tragsschluss) gekauft, so ist die hierfür fällige Courtage gemäß § 2, abzüglich Ansprüche der für den vorab geschlossenen Vermieterin aus dem Mietvertrag schon ge- zahlten Courtage, nach zu zahlen. Unsere Angebote in Form von Verkaufsunterlagen (Exposés) und sonstigen objektbezogenen Daten in schriftlicher und/oder elektroni- scher Form sind vertraulich und nur für unsere Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden eines unserer Interessen- ten Kenntnis von Angeboten und schließt daraufhin einen Kauf- oder Mietvertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer, so ist der Interessent gegenüber uns zum Schadensersatz in voller Höhe der entgangenen Provision verpflichtet. Ist dem Interessenten ein Angebot von uns welches ihm oder einem Bevollmächtigten übersendet wird bereits bekannt, so verpflichtet sich der Interessent uns dies schriftlich, innerhalb von 5 Tagen ab Entgegennahme etwaiger Angebotsdaten mitzuteilen und uns gleich- falls nachzuweisen, woher das Angebot bereits bekannt istbleiben hiervon unberührt. Die Angaben Vermieterin lässt sich aber Einnahmen aus einer anderen Verwendung der Mietsache während der vereinbarten Mietzeit auf die Ansprüche gegen den Mieter anrechnen.
5.9. Haben Vermieterin und Unterlagen zu von uns präsentierten Angeboten stammen von uns vorgelegten Datenbeständen und basieren auf Aussagen Mieter, soweit der Eigentümer bzw. bevollmächtigter Dritter. Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit können wir keine Haftung überneh- men. Die von uns erstellten Verkaufsunterlagen (Exposés) stellen lediglich eine Vorabinformation dar, als Rechtsgrundlage gelten einzig und allein die entsprechend abgeschlossenen Verträge (Mietverträge/ Kaufverträge) sowie deren Bestandteile. Eine Haftung unsererseits für fehlerhafte, fehlende, unvollständige oder falsche Angaben ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlos- sen. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch unsere Auftraggeber bzw. unsere Interessenten ist ausgeschlossen. Wir sind nicht verpflichtet, den höchsten Geboten einen Zuschlag zu erteilen. Etwaiger Zwischenverkauf gilt grundsätzlich vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuwied. Sollten ein oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen ungültig sein oder zukünftig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt, welche den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und Mieter Unternehmer im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufenSinne des § 14 BGB oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. (Ort1 BGB ist, Datum) (Orteinen Kontokorrent- Eigentumsvorbehalt für Lieferungen vereinbart, Datum) (Auftraggeber) (Auftragnehmer)werden fällige Beträge in das Kontokorrent aufgenommen.
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Samples: Mietbedingungen
Miete. 2.1. Die vom Auftragnehmer (Vermieter) kalkulierten Preise verstehen sich als Kosten- voranschlag, ohne dass zuvor eine Begehung und Beurteilung des Aufbauortes statt- gefunden hat.
2.2. Bei der Anmietung Kalkulation wird von Wohnräumen zwei Monatskaltmieten zuzüglich MwSteinem ebenen, gut verdichteten, für Zeltanlagen mit hohem Gewicht bebaubaren Gelände ausgegangen. (ohne Betriebs- Höhenunterschiede bis ca. 30 cm werden mit normalem Unterpallungsmaterial, sowie an den Eingängen mit standar- disierten Anrampungen ausgeglichen. Die Anordnung der Zeltanlage, Zufahrtsmög- lichkeiten oder Versorgungsleitungen bzw. Heizkostenvorauszahlungenunterirdische Anlagen (Leitungen aller Art, Stell- plätzmietenTanks, Nebenleistungen Tiefgaragen, etc.) vom im Grund, sind durch den Auftraggeber eindeutig, im Idealfall bei einer Vorortbesichtigung vor Auftragsbestätigung, anzuzeigen.
2.3. Wenn nichts Anderes vereinbart ist, erfolgen die An- und Abtransporte der komplet- ten Zeltanlage und des Zubehörs durch den Vermieter, zu den von ihm festgesetzten und verbindlichen Terminen. Diese gelten auch bei vereinbarter Selbstabholung und Rücklieferung durch den Mieter. - Bei Die Mitteilung der Anmietung von Gewerberäumen (Montage- und Transporttermine an den Mieter gilt auch Teilflächen), Lagern, Werkstätten und Industrieflächen drei Monatsbruttomieten zuzüg- lich MwSthinsichtlich der Mietzeit als Bestandteil des Mietvertrages.
2.4. vom Mieter (inkl. aller Nebenkostenvorauszahlungen) Die vorgenannte Maklercourtage ist verdient und fällig bei Abschluss eine Kaufvertrages (notariell) bzw. bei Mietvertragsunterzeichnung. Sollte Erfolgt der entsprechende Vertrag oder einzelne Bestandteile davon aufgehoben werden (Rücktrittsvorbehalt, Aufhebung, etc.), so bleibt unser Provisionsanspruch weiterhin bestehen. Wir haben Anspruch auf Teilnahme beim Abschluss etwaiger Miet- oder Kaufverträge bei von uns vermittelten Objekten. Gleichfalls haben wir das Recht eine entsprechende Ausfertigung des Miet- / Kaufvertrages zu verlangen. Bei notariellen Verträgen haben wir das Recht unseren Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit beurkunden zu lassen. Die Kosten einer notariellen Beurkundung tragen grundsätzlich die Käufer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird ein Aufbau durch uns vermitteltes Vermietungsobjekt zunächst angemietet bzw. gepachtet und später (innerhalb von 4 Jahren ab Ver- tragsschluss) gekauft, so ist die hierfür fällige Courtage gemäß § 2, abzüglich der für den vorab geschlossenen Mietvertrag schon ge- zahlten Courtage, nach zu zahlen. Unsere Angebote in Form von Verkaufsunterlagen (Exposés) und sonstigen objektbezogenen Daten in schriftlicher und/oder elektroni- scher Form sind vertraulich und nur für unsere Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden eines unserer Interessen- ten Kenntnis von Angeboten und schließt daraufhin einen Kauf- oder Mietvertrag mit dem nachgewiesenen ObjekteigentümerVermieter, so ist der Interessent gegenüber uns zum Schadensersatz in voller Höhe Mieter verpflichtet, vor Aufbau- beginn im Erdreich verlegte Leitungen aller Art sowie sonstige unterirdische Anla- gen dem verantwortlichen Projektleiter des Vermieters zweifelsfrei anzuzeigen. Kommt der entgangenen Provision verpflichtet. Ist dem Interessenten ein Angebot von uns welches ihm oder einem Bevollmächtigten übersendet wird bereits bekanntMieter dieser Verpflichtung nicht nach, so verpflichtet sich haftet er für alle Schäden, die durch die Zeltverankerung an nicht angezeigten Leitungen oder sonstigen unterirdi- schen Anlagen entstehen, einschließlich eventueller Folgeschäden. Er stellt den Vermieter insoweit bereits jetzt von Ansprüchen Dritter frei.
2.5. Bei Schneefall hat der Interessent uns dies schriftlichMieter dafür Sorge zu tragen, innerhalb von 5 Tagen ab Entgegennahme etwaiger Angebotsdaten mitzuteilen dass kein Schnee auf dem Zelt- dach liegen bleibt. Durch Schneelast entstehende Schäden gehen zu Lasten des Mie- ters.
2.6. Bei Sturm- oder Unwettergefahr hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass alle Ein- und uns gleich- falls nachzuweisenAusgänge des Zeltes dicht verschlossen werden. Drohen oder entstehen Schä- den am Zelt, woher das Angebot bereits bekannt isthat der Mieter alles Zumutbare zu tun, um Schäden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Die Angaben und Unterlagen zu von uns präsentierten Angeboten stammen von uns vorgelegten Datenbeständen und basieren auf Aussagen der Eigentümer bzw. bevollmächtigter Dritter. Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit können wir keine Haftung überneh- men. Die von uns erstellten Verkaufsunterlagen (Exposés) stellen lediglich eine Vorabinformation dar, als Rechtsgrundlage gelten einzig und allein die entsprechend abgeschlossenen Verträge (Mietverträge/ Kaufverträge) sowie deren Bestandteile. Eine Haftung unsererseits für fehlerhafte, fehlende, unvollständige oder falsche Angaben Er ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlos- sen. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch unsere Auftraggeber bzw. unsere Interessenten ist ausgeschlossen. Wir sind nicht verpflichtet, den höchsten Geboten einen Zuschlag Vermieter unverzüglich zu erteilenin- formieren.
2.7. Etwaiger Zwischenverkauf gilt grundsätzlich vorbehaltenDas Bekleben, Beschriften oder das Beschädigen von Gerüstteilen oder aller Ver- kleidungen sowie Bohrungen bzw. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuwied. Sollten ein oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen ungültig sein oder zukünftig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt, welche den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und Verschneidungen aller Art im Übrigen Fußboden ist strengstens untersagt. Im Schadensfall gehen die Reinigungs-, Reparatur- oder Schadenersatzkosten zu Lasten des Mieters, Teppichböden dürfen auf unserem Fuß- boden nur mit unserer Genehmigung aus ausschließlich mit dem von uns empfohle- nen Klebeband belegt werden. Bei Nichteinhaltung bzw. wenn Klebebandreste beim Abbau der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen. (OrtZeltanlage vorzufinden sind, Datum) (Ort, Datum) (Auftraggeber) (Auftragnehmer)werden dem Mieter pro verklebter Platte ei- ne Reinigungsgebühr von Euro netto 50,-- in Rechnung gestellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miete. 5.1. Alle Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist der Vermieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sind alle Preise Endpreise, in denen die Mehrwertsteuer enthalten ist.
5.2. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, ist jeder angefangene Tag ein ganzer Miettag.
5.3. Die Berechnung der Miete bezieht sich auf eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine 5-Tage-Wo-che (montags – freitags). Beabsichtigt der Mieter, die Mietsache darüber hinaus einzusetzen und zu nutzen, ist das der Vermieterin zuvor schriftlich mitzuteilen und die Vermieterin ist berechtigt, die Miete hierfür zusätzlich geltend zu machen.
5.4. Die Vermieterin ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung der Miete gegenüber dem Mieter geltend zu machen. Bei einer vereinbarten Mietzeit von mehr als drei Tagen hat der Anmietung Mieter auf Verlangen der Vermieterin angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
5.5. Die Vermieterin ist berechtigt, von Wohnräumen zwei Monatskaltmieten zuzüglich MwSt. (ohne Betriebs- bzw. Heizkostenvorauszahlungen, Stell- plätzmieten, Nebenleistungen etc.) vom Mieter. - Bei der Anmietung von Gewerberäumen (auch Teilflächen), Lagern, Werkstätten und Industrieflächen drei Monatsbruttomieten zuzüg- lich MwSt. vom dem Mieter (inkl. aller Nebenkostenvorauszahlungen) Die vorgenannte Maklercourtage ist verdient und fällig bei Abschluss jederzeit eine Kaufvertrages (notariell) bzw. bei Mietvertragsunterzeichnung. Sollte der entsprechende Vertrag oder einzelne Bestandteile davon aufgehoben werden (Rücktrittsvorbehalt, Aufhebung, etc.), so bleibt unser Provisionsanspruch weiterhin bestehen. Wir haben Anspruch auf Teilnahme beim Abschluss etwaiger Miet- oder Kaufverträge bei von uns vermittelten Objekten. Gleichfalls haben wir das Recht eine entsprechende Ausfertigung des Miet- / Kaufvertrages Kaution als Sicherheit zu verlangen. Bei notariellen Verträgen haben wir das Recht unseren Courtageanspruch Ist der Vermieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist die Kaution verzinslich, in Form einer Maklerklausel anderen Fällen nicht.
5.6. Der Mieter, der nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann Zahlungen nur zurückhalten oder mit beurkunden Gegenansprüchen aufrechnen, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder in einem etwaigen anhängigen Rechtsstreit solche Gegenansprüche entscheidungsreif sind.
5.7. Der Mieter tritt seine Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, für dessen Auftrag die Mietsache eingesetzt wird, in Höhe der vereinbarten Miete, gegebenenfalls abzüglich der Kaution, an die Vermieterin ab, die die Abtretung annimmt.
5.8. Befindet sich der Mieter mit der Zahlung der Miete länger als 14 Tage nach schriftlicher Mahnung weiterhin in Verzug, ist die Vermieterin nach vorheriger Ankündigung, ohne Klageerhebung auf Herausgabe der Mietsache, berechtigt, auf Kosten des Mieters die Mietsache in Besitz zu lassennehmen, diese abzuholen und über deren Weiterverwendung frei zu entscheiden. Der Mieter hat der Vermieterin den Zutritt zu der Mietsache und die Inbesitznahme zu ermöglichen. Die Kosten einer notariellen Beurkundung tragen grundsätzlich die Käufer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird ein durch uns vermitteltes Vermietungsobjekt zunächst angemietet bzw. gepachtet und später (innerhalb von 4 Jahren ab Ver- tragsschluss) gekauft, so ist die hierfür fällige Courtage gemäß § 2, abzüglich Ansprüche der für den vorab geschlossenen Vermieterin aus dem Mietvertrag schon ge- zahlten Courtage, nach zu zahlen. Unsere Angebote in Form von Verkaufsunterlagen (Exposés) und sonstigen objektbezogenen Daten in schriftlicher und/oder elektroni- scher Form sind vertraulich und nur für unsere Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden eines unserer Interessen- ten Kenntnis von Angeboten und schließt daraufhin einen Kauf- oder Mietvertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer, so ist der Interessent gegenüber uns zum Schadensersatz in voller Höhe der entgangenen Provision verpflichtet. Ist dem Interessenten ein Angebot von uns welches ihm oder einem Bevollmächtigten übersendet wird bereits bekannt, so verpflichtet sich der Interessent uns dies schriftlich, innerhalb von 5 Tagen ab Entgegennahme etwaiger Angebotsdaten mitzuteilen und uns gleich- falls nachzuweisen, woher das Angebot bereits bekannt istbleiben hiervon unberührt. Die Angaben Vermieterin lässt sich aber Einnahmen aus einer anderen Verwendung der Mietsache während der vereinbarten Mietzeit auf die Ansprüche gegen den Mieter anrechnen.
5.9. Haben Vermieterin und Unterlagen zu von uns präsentierten Angeboten stammen von uns vorgelegten Datenbeständen und basieren auf Aussagen Mieter, soweit der Eigentümer bzw. bevollmächtigter Dritter. Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit können wir keine Haftung überneh- men. Die von uns erstellten Verkaufsunterlagen (Exposés) stellen lediglich eine Vorabinformation dar, als Rechtsgrundlage gelten einzig und allein die entsprechend abgeschlossenen Verträge (Mietverträge/ Kaufverträge) sowie deren Bestandteile. Eine Haftung unsererseits für fehlerhafte, fehlende, unvollständige oder falsche Angaben ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlos- sen. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch unsere Auftraggeber bzw. unsere Interessenten ist ausgeschlossen. Wir sind nicht verpflichtet, den höchsten Geboten einen Zuschlag zu erteilen. Etwaiger Zwischenverkauf gilt grundsätzlich vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuwied. Sollten ein oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen ungültig sein oder zukünftig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt, welche den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und Mieter Unternehmer im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufenSinne des § 14 BGB oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. (Ort1 BGB ist, Datum) (Orteinen Kontokorrent-Eigentumsvorbehalt für Lieferungen vereinbart, Datum) (Auftraggeber) (Auftragnehmer)werden fällige Beträge in das Kontokorrent aufgenommen.
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