Mietzahlungen. (1) Die Gesamtmiete (inklusive Betriebskostenvorauszahlungen/Betriebskostenpauschale) ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats an den Vermieter auf nachfolgendes Konto zu bezahlen: Kontoinhaber: IBAN:
(2) Bei verspäteter Mietzahlung ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelung zu erheben.
Mietzahlungen. (a) Die Mietzahlung ist vom Kunden an Optos für jeden Monat (oder anteilig für jeden Teilmonat), der in den Nutzungszeitraum fällt, zu zahlen und entspricht der Summe aller Nutzungsgebühren. Wenn eine Mindestmiete gilt, ist in jedem Monat oder anteiligen Teilmonat (falls vorhanden), in dem die anwendbare Mindestmiete höher ist als die für diesen Zeitraum fällige Mietzahlung, diese Mindestmiete anstelle der Mietzahlung zu zahlen.
(b) Optos stellt dem Kunden für jeden Monat (oder anteilig für jeden Teil eines Monats) die gemäß Klausel 3(a) dieses Anhangs 2 zu zahlenden Beträge in Rechnung. Der Kunde zahlt diese Rechnungen per Lastschrift, die monatlich etwa zwanzig (20) Tage nach Rechnungsdatum eingezogen wird. Der Kunde muss die Angaben machen und die Unterlagen unterschreiben, die Optos vernünftigerweise benötigt, um die Abbuchung durchzuführen.
Mietzahlungen. Sie sind Haupt- oder Untermieter von Wohnraum oder wohnen in einem ähnlichen Mietverhältnis (z.B. in einer Genossenschaftswohnung oder Heim), nutzen den Wohnraum selbst und zahlen dafür Miete. Solche Leistungen können z.B. sein: Bürgergeld/Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Kinder- und Jugendhilfe. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Haushalte, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen dem Grunde nach folgende Leistungen zustehen: Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56, 116 Abs. 3 oder Abs. 4 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU) Dem Grund nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten. Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Rufname_Nachname_Beschreibung.pdf (Beispiel: Maria_Mustermensch_Bedürfnisnachweis.pdf) Sie können den generierten PDF-Antrag mit allen eingegebenen Daten wie auch den Online-Antrag bei sich abspeichern. Laden Sie den Antrag und die erforderlichen Anlagen herunter, füllen Sie diese vollständig und wahrheitsgemäß elektronisch oder in ausgedruckter Form handschriftlich aus und unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig. Papierformulare erhalten Sie auch bei Ihrem bezirklichen Bürgeramt. von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Falls Sie einem nichteuropäischen Staat (Drittstaaten) angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel, z.B. eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts- Gestattung. und ergänzende Vereinbarungen oder Änderungsschreiben des Vermieters, falls es solche gibt zum Beispiel durch Quittungen oder Konto-Auszüge zum Beispiel Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld...
Mietzahlungen. (1) Die erste Miete ist bei Vertragsunterzeichnung fällig und beläuft sich auf €1.450. Leistet der Mieter die vereinbarte Miete nicht, besteht kein Anspruch auf Übergabe der Mietsache.
(2) Im Folgenden ist die Miete monatlich im Voraus, spätestens bis zum 1. Werktag des jeweiligen Monats, kostenfrei an den Vermieter auf folgendes Konto zu leisten:
Mietzahlungen. 4.1. Die Gesamtmiete (inklusive Nebenkostenvorauszahlungen/Nebenkostenpauschale) ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats an den Vermieter auf nachfolgendes Konto zu bezahlen:
4.2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es darauf an, dass der Zahlungsauftrag am dritten Werktag eines Monats erteilt ist.
4.3. Bei verspäteter Mietzahlung ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelung zu erheben.
Mietzahlungen. 5.1. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. Bei Mietzeiten von mehr als einem Monat erfolgt die Mietzahlung monatlich, bei kürzeren Mietzeiten einmalig. Die Verpflichtung der Mietzahlung beginnt mit der vom Mieter schriftlich bestätigten Betriebsbereitschaft i.S. von § 4.2 dieser Be- dingungen.
5.2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen die Mietzahlungen turnusmäßig nach Ablauf eines Monates der Mietzeit.
5.3. Die Abrechnung der Miete erfolgt durch prüfbare Rechnungsbelege. Den Rechnungen sind, soweit Veränderungen im Mietbestand aufgetreten sind, die aktuelle Mietbestandsliste bzw. Stückliste beizufügen. Der ersten Rechnung sind das in § 4 Ziffer 4.2. genannte Übergabeprotokoll und die Anlieferscheine beizufügen. Vor Vorlage dieser Unterlagen ist die eingereichte Rechnung nicht ordnungsgemäß und somit nicht prüfbar. Die einzelnen Mietforderungen werden vor Vorlage prüffähiger Rechnungsunterlagen nicht fällig.
5.4. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Mietzahlung binnen 14 Tagen nach Eingang der prüffähigen Rechnung unter Abzug von 2 % Skonto oder wahlweise binnen 30 Tagen netto Kasse.
5.5. Sind Monatsmieten vereinbart und beginnt das Mietverhältnis nicht am ersten Tag des Monats oder endet es nicht an dessen letzten Tag, so, erhält der Vermieter in dem jeweiligen Monat des Mietbeginns oder -endes Tagesmieten in Höhe von 1/20 der Monatsmiete.
Mietzahlungen. 7.1 Die erste Mietrate ist bei Übergabe des Fahrzeuges, spätestens zwei Wochen nach Zugang der Bereitstellungsinformation fällig. Die erste Mietrate beinhaltet zusätzlich die einmaligen Vertragsgebühren. Die weiteren Mietraten sind am ersten Werktag des jeweiligen Folgemonats im Voraus fällig. Erfolgt die termingemäße Über- oder Rückgabe eines Mietfahrzeuges im Laufe eines Monats, so wird die erste und die letzte Mietrate mit je 1/365 des Jahres- Mietbetrages pro Tag berechnet.
7.2 Totalschaden, Verlust oder Beschädigung des Fahrzeuges entbinden den M nur dann von der Verpflichtung zur Zahlung weiterer Raten, wenn der Einzel-Mietvertrag wirksam gekündigt ist. Im übrigen gilt Ziffer 9.6.
7.3 Während der Laufzeit des Vertrages bleiben die Mietraten unverändert. Dies gilt nicht für die darin etwa enthaltenen Kraftstoffpauschalen, Versicherungsprämien, Steuern, oder sonstigen Abgaben, bei deren Änderung oder Einführung jeweils eine Anpassung erfolgen kann. Die Anpassung des Zinsanteils der Miet-Raten wird wie folgt vorgenommen: Der Zinsanteil der Miet-Raten wird halbjährlich angepasst, wobei eine Bindung an den EURIBOR 6-Monats- Geldsatz gem. Tab. 5.2. des statistischen Monatsheftes der Österreichischen Nationalbank erfolgt. Erhöht oder ermäßigt sich der Kaufpreis bis zur Bereitstellungsinformation aufgrund von Preisänderungen des Lieferanten oder von Umsatzsteueränderungen, so ist der Finanzierungsanteil in dem gleichen Verhältnis zu ändern, in dem sich der neue Kaufpreis zum ursprünglichen Kaufpreis ändert.
7.4 Kommt der M in Verzug, so kann der VM für alle nicht fristgerecht geleisteten Zahlungen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen, sofern er nicht einen höheren Schaden nachweist.
Mietzahlungen. Der Mieter zahlt für die Überlassung des Musikinstrumentes eine monatliche Miete in Hohe von 7,00€ (incl.19%MwSt.) Dieser Betrag, wird bei Bestellung halbjährlich abgerechnet. Der Mieter bestellt seine Cajon über den Onlinestore xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx direkt. Eine monatliche Abrechnung des Leihinstruments ist nur moglich, wenn es mit dem Membership Paket „JUST PLAY“ gekoppelt ist. Hierfür bitte personlich mit der Cajon Academy per Mail oder Telefon Kontakt aufnehmen. Bei dem Instrument und Zubehor handelt es sich um Neuware. Sie werden in unbeschädigtem und spielfertigen Zustand direkt vom Hersteller, wahlweise an den Mieter Adresse oder zur Abholung an die Cajon Academy geschickt. Bitte zutreffendes ankreuzen:
Mietzahlungen. Die Gesamtmiete in Höhe von derzeit DM/EUR ist monatlich im voraus bis spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Monats auf folgendes Konto des Vermieters einzuzahlen Bank, Kontonummer: ................ (Bankleitzahl )