Common use of Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers Clause in Contracts

Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artt. 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Daten- pannen, Datenschutzfolgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. • die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatori- sche Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen er- möglichen • die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich gem. § 121 BGB an den Auftraggeber zu melden • die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informati- onen unverzüglich zur Verfügung zu stellen • die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutzfolgenabschätzung • die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichts- behörde

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artt. Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Daten- pannenDa- tenpannen, Datenschutzfolgeabschätzungen Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatori- sche Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte prognosti- zierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken Sicher- heitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen er- möglichen • Verletzungser- eignissen ermöglichen ▪ die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich gem. § 121 BGB an den Auftraggeber Auftragge- ber zu melden die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informati- onen Infor- mationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutzfolgenabschätzung • Datenschutz-Folgenabschätzung ▪ die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichts- behördeAuf- sichtsbehörde

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Samples: www.letterservice-hannover.de

Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers. (1) Der 11.1.Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artt. Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Daten- pannenDatenpannen, Datenschutzfolgeabschätzungen Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatori- sche organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen er- möglichen • ermöglichen ▪ die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich gem. § 121 BGB an den Auftraggeber zu melden die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informati- onen unverzüglich Informationen zur Verfügung zu stellen die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutzfolgenabschätzung • Datenschutz-Folgenabschätzung ▪ die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichts- behördeAufsichtsbehörde 11.2.Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

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Samples: www.51nullacht.de

Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artt. Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Daten- pannen, Datenschutzfolgeabschätzungen Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatori- sche Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen er- möglichen die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich gem. § 121 BGB an den Auftraggeber zu melden die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informati- onen Informa- tionen unverzüglich zur Verfügung zu stellen die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutzfolgenabschätzung • Datenschutz-Folgenabschätzung ▪ die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichts- behördebehörde Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

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Samples: www.lister-copy.de

Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers. (1) 8.1. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung Ein- haltung der in den ArttArt. 32 bis 36 der DS-GVO DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Daten- pannenDatenpannen, Datenschutzfolgeabschätzungen Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. .: • die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatori- sche organisatorische Maßnahmen, die die Umstände Um- stände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung Rechtsverlet- zung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige soforti- ge Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen er- möglichen ermög- lichen • die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich gem. § 121 BGB un- verzüglich an den Auftraggeber zu melden • die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht Infor- mationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informati- onen Infor- mationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen Heil- und Hilfsmittel / Pflege • die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutzfolgenabschätzung Datenschutz- Folgenabschätzung 3/4 • die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichts- behördeAufsichtsbehörde

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Samples: dzh-online.de

Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artt. Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Daten- pannenDatenpan- nen, Datenschutzfolgeabschätzungen Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatori- sche Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen er- möglichen die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich gem. § 121 BGB an den Auftraggeber zu melden die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informati- onen unverzüglich zur Verfügung zu stellen die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutzfolgenabschätzung • Datenschutz-Folgenabschätzung ▪ die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichts- behördebehörde Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung be- anspruchen.

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Samples: www.unidruck.de