Mitteilungspflicht. Der Kunde hat FUJIFILM über alle Beanstandungen, welche sich auf die Sicherheit des Produkts beziehen, sowie schwere Vorkommnisse im Sinne der Medizinprodukteverordnung umgehend zu unterrichten, soweit sie mit den von uns gelieferten oder erstellten Medizinprodukten im Zusammenhang stehen, auch wenn sie nicht zugleich einen Gewährleistungsfall darstellen. Eine behördliche Meldung ist uns in Kopie zuzustellen.
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Mitteilungspflicht. Der Kunde hat FUJIFILM über alle Beanstandungen, welche sich auf die Sicherheit des Produkts beziehen, sowie schwere Vorkommnisse Vor- kommnisse im Sinne der Medizinprodukteverordnung umgehend zu unterrichten, soweit sie mit den von uns gelieferten oder erstellten er- stellten Medizinprodukten im Zusammenhang stehen, auch wenn sie nicht zugleich einen Gewährleistungsfall darstellen. Eine behördliche be- hördliche Meldung ist uns in Kopie zuzustellen.
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