Mitteilungspflicht. Die Betriebsleitung hat dem Arbeitnehmer die mit dem Betriebsrat vereinbarten Akkordsätze vor Beginn der Arbeit schriftlich oder durch Aushang bekanntzugeben. Der Umfang der Ak- kordarbeit (Arbeitsbeschreibung) ist dem Arbeitnehmer mündlich zu erläutern.
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Samples: Tarifvertrag Über Arbeitsplatz Und Verdienstsicherung, Tarifvertrag Über Arbeitsplatz Und Verdienstsicherung
Mitteilungspflicht. Die Betriebsleitung Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer dem*der Arbeitnehmer*in die mit dem Betriebsrat vereinbarten Akkordsätze vor Beginn der Arbeit schriftlich oder durch Aushang bekanntzugeben. Der Umfang der Ak- kordarbeit Akkordar- beit (Arbeitsbeschreibung) ist dem Arbeitnehmer dem*der Arbeitnehmer*in mündlich zu erläutern.
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Samples: Manteltarifvertrag
Mitteilungspflicht. Die Betriebsleitung hat dem Arbeitnehmer die mit dem Betriebsrat vereinbarten Akkordsätze vor Beginn der Arbeit schriftlich oder durch Aushang bekanntzugeben. Der Umfang der Ak- kordarbeit Akkordarbeit (Arbeitsbeschreibung) ist dem Arbeitnehmer mündlich zu erläutern.
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