Common use of Mitteilungspflicht Clause in Contracts

Mitteilungspflicht. Der Unfalltod der versicherten Person muss uns unverzüglich - möglichst innerhalb von 48 Stunden - mitgeteilt werden. Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige weite- re Nachweise und Auskünfte verlangen. Uns ist das Recht zu ver- schaffen, gegebenenfalls eine Besichtigung oder eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Wird die Zustimmung zur Obduktion verweigert, sind wir von unse- rer Leistungspflicht befreit. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verwei- gerung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unse- rer Leistungspflicht ist.

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