Common use of Mitteilungspflicht Clause in Contracts

Mitteilungspflicht. (3) Sie müssen uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen, wenn sich die Berufsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit mindern oder wegfallen oder eine berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen wird bzw. sich die Art oder der Umfang der Tätigkeit ändert.

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Samples: www.meinvorsorgemanagement.de

Mitteilungspflicht. (3) Sie müssen uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen, wenn sich die Berufsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit Pflege- bedürftigkeit mindern oder wegfallen oder wegfallen. Dies gilt ebenso für eine berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen wird Wiederaufnahme bzw. sich die Art oder Änderung der Umfang der Tätigkeit ändertberuflichen Tätigkeit.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Mitteilungspflicht. (3) Sie müssen uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen, wenn sich die Berufsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit mindern oder wegfallen oder wegfallen. Dies gilt ebenso für eine berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen wird Wiederaufnahme bzw. sich die Art oder Änderung der Umfang der Tätigkeit ändertberuflichen Tätigkeit.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Mitteilungspflicht. (3) Sie müssen uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilenmit- teilen, wenn sich die Berufsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit mindern mindert oder wegfallen wegfällt oder eine berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen wiederaufgenom- men wird bzw. sich die Art oder der Umfang der Tätigkeit ändert.

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Samples: www.wgv.de

Mitteilungspflicht. (3) Sie müssen uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen, wenn sich die Berufsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit mindern oder wegfallen oder eine berufliche beruf- liche Tätigkeit wieder aufgenommen wird bzw. sich die Art oder der Umfang der Tätigkeit ändert.

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Samples: www.gdv.de

Mitteilungspflicht. (34) Sie müssen uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen, wenn sich die Berufsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit Pflege­ bedürftigkeit mindern oder wegfallen oder eine berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen wird bzw. sich die Art oder der Umfang der Tätigkeit ändert.

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Samples: www.vpv.de