Common use of Mitwirkung des Auftraggebers Clause in Contracts

Mitwirkung des Auftraggebers. 5.1 In jeder Phase und für alle Belange der Zusammenarbeit ist eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER und in diesem Zusammenhang eine zur Leis- tungserfüllung angemessene Mitwirkung des AUFTRAGNEHMERS notwendig. Der AUFTRAGNEHMER wirkt deshalb aktiv bei der Auftragserfüllung durch den AUFTRAGGEBER im erforderlichen Umfang mit, indem er, soweit erforderlich, z.B. Werbematerial, Pressematerial oder Artikel zu den jeweiligen Projekten oder Akti- onen, Anfragen und/oder Aufträgen zur Verfügung stellt, Fragen beantwortet und Arbeitsergebnisse des AUFTRAGNEHMERS überprüft. Außerdem stellt der AUFTRAGGEBER seine Login-Daten des zu betreuenden Amazon und/oder eBay Accounts bereit. Der Amazon und/oder eBay Account ist und bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages Eigentum des AUFTRAGGEBERS. 5.2 Der AUFTRAGGEBER benennt gegenüber dem AUFTRAGNEHMER schriftlich einen qualifizierten An- sprechpartner/Projektleiter und stellt Kontaktdaten bereit, mittels derer der Ansprechpartner oder ggf. dessen autorisierter Vertreter jederzeit erreichbar ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den AUFTRAGGEBER die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der AUF- TRAGGEBER teilt dem AUFTRAGNEHMER alle Veränderungen dieser Kontaktdaten unverzüglich schriftlich mit. Ferner stellt der AUFTRAGGEBER diejenigen Mitarbeiter des AUFTRAGGEBERS unentgeltlich zur Verfü- gung, die über spezielle Kenntnisse verfügen, die zur Durchführung des Vertrages und der Erbringung der hierin vereinbarten Leistungen durch den AUFTRAGNEHMER erforderlich ist. 5.3 Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung der in diesem § 5 und an anderer Stelle in dem Vertrag geregelten Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS gehen zu Lasten des AUFTRAGGEBERS. Insbesondere entfällt die Zahlungsverpflichtung des AUFTRAGGEBERS nicht, wenn Leistungen des AUFTRAGNEHMERS aufgrund mangelhaft oder nicht erbrachter Mitwirkungsleistungen des AUFTRAGGEBERS, des von diesem benannten Ansprechpartner oder sonstigen Mitarbeitern des AUFTRAGGEBERS nicht erbracht werden kön- nen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkung des Auftraggebers. 5.1 Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Person als seinen bevollmächtigten Vertreter und Ansprechpartner der EuRegPro und stellt ggf. sonstige Mitarbeiter und Räumlichkeiten zu auftragsbezogenen Besprechungen und Recherchen zur Verfügung. Der Auftraggeber wird auf seine Kosten EuRegPro und den von ihr zugezogenen Zusatzberatern alle für ihre Beratungsleistung erforderlichen Auskünfte erteilen und entsprechende Unterlagen, Dokumente und sonstige Informationen zur Verfügung stellen (Auftraggeberinformationen). Er stellt sicher, dass diese weder Urheber- noch sonstige Rechte Dritter beeinträchtigen. EuRegPro ist berechtigt, die Auftraggeberinformationen als richtig und vollständig zu unterstellen und sie ohne nähere Prüfung für ihre Bera- tungsleistungen zu verwenden bzw. diese darauf aufzubauen. 1. Die EuRegPro hat als Gegenleistung für ihre Beratungsleistungen (einschließlich solcher der Zusatzberater, § 1 Ziff. 2, soweit XxXxxXxx diese im eigenen Namen beauftragt hat) Anspruch auf Zahlung der vereinbarten bzw. angemessenen Vergütung durch den Auftraggeber. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag/das Projekt vorzeitig beendet wird (z.B. durch Kündigung) oder aus tatsächlichen Gründen nicht durchgeführt kann oder soll. In jeder Phase diesem Fall hat XxXxxXxx einen vollen Teilvergütungsanspruch für die bereits erbrachten Leistungen. Darüberhinaus hat XxXxxXxx einen Anspruch in Höhe von 15 % des Vergütungsanspruchs für die noch ausstehenden vertraglichen Leistungen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass XxXxxXxx ein entsprechender Nachteil durch die vorzeitige Vertragsauflösung/-beendigung nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist oder der Auftraggeber kündigt aus wichtigem Grund, den EuRegPro zu vertreten hat. 1. Die EuRegPro ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Fehler ihrer Beratungsleistu n- gen zu beseitigen. Der Auftraggeber hat die EuRegPro von solchen Unrichtigkeiten und Fehlern unverzüglich nach Kenntnis schrift- lich zu informieren. 2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung von Unrichtigkeiten und Fehlern, sofern diese von EuRegPro oder ihren Zusatzberatern, soweit sie diese selbst beauftragt hat, zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbrin- gung der beanstandeten Leistung (z.B. Berichtslegung) durch EuRegPro. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist die Haftung von EuRegPro und ihrer Zusatzberater, deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. 1. Die EuRegPro und die von ihr zugezogenen Zusatzberater (nachfolgend insgesamt EuRegPro-Berater genannt) behalten an ihren Beratungsleistungen das Urheberrecht. Sie sind deren geistiges Eigentum. Das Nutzungsrecht hieran beschränkt sich auf die Eigen- zwecke des Auftraggebers in dem im jeweiligen Auftrag/Vertrag/Projekt beschriebenem Umfang. Eine Bekanntgabe an Dritte oder eine sonstige Verwertung ist nur aufgrund schriftlicher Zustimmung zulässig. Publikationen zum Ergebnis der Beratungs-leistung und der auf ihr fußenden Projekte sind nur gemeinsam zulässig. 2. Der Auftraggeber darf die im Zuge des Beratungsauftrages von den EuRegPro-Beratern erstellten Angebote, Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungs-beschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Analysen, Präsentationen, graphische Dar- stellungen, Dateien und sonstige Dokumentationen und Informationen nur für interne Auftragszwecke verwenden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe und Verwertung beruflicher Äußerungen jeglicher Art der EuregPro-Berater deren schriftlicher Einwilligung. Eine Haftung der EuRegPro-Berater gegenüber solchen Dritten, zu denen diese AGB im Übrigen in gleichem Umfang gelten, ist ausgeschlossen. 3. Eine Verwendung beruflicher Äußerungen der EuRegPro-Berater zu Werbezwecken des Auftraggebers ist nicht zulässig. Ein Ver- stoß berechtigt die EuregPro-Berater zur fristlosen Kündigung aller noch durchgeführten Aufträge bzw. Teilaufträge. EuRegPro und die von ihr zugezogenen Zusatzberater sind verpflichtet, über alle Belange Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden und die die gegenwärtigen oder für die Zukunft erkennbaren geschäftlichen Interessen des Auftraggebers betreffen, Stillschweigen zu wahren und sie weder für sich selbst noch für Dritte kommerziell zu nutzen. Gleiches gilt entsprechend für den Auftraggeber. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über das Ende der Zusammenarbeit ist eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER und in diesem Zusammenhang eine zur Leis- tungserfüllung angemessene Mitwirkung des AUFTRAGNEHMERS notwendighinaus. Der AUFTRAGNEHMER wirkt deshalb aktiv bei der Auftragserfüllung durch den AUFTRAGGEBER Kundendaten, die im erforderlichen Umfang mitRahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehung anfallen, indem erwerden, soweit erforderlichso-weit sie auf elektronischen Medien ver- arbeitet und gespeichert sind, z.B. Werbematerialnach den allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Die Daten verbleibe n ausschließlich im Geschäftsbereich der EuRegPro und der von ihr zugezogenen Zusatzberater und werden insbesondere nicht zu Werbezwecken verwendet oder weitergeleitet. 1. Aufträge können von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, Pressematerial oder Artikel zu den jeweiligen Projekten oder Akti- onenansonsten nur mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 2. Verletzt der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten gem. § 1 Ziff. 4., Anfragen so begrün- det dies für EuRegPro einen wichtigen Grund zur Kündigung. § 2 Ziff. 2 gilt entsprechend. Die Geltendmachung eines darüber hi- naus-gehenden konkreten Schadens nach allgemeinem Recht wird dadurch nicht ausgeschlossen. 1. Gerichtsstand ist der Sitz der EuRegPro. 2. Für alle Vertragsbeziehungen, Aufträge, Projekte und Beratungsleistungen, auch wenn sie durch Ausländer beauftragt und/oder Aufträgen zur Verfügung stelltim Ausland durchgeführt werden, Fragen beantwortet und Arbeitsergebnisse des AUFTRAGNEHMERS überprüft. Außerdem stellt gilt aus-schließlich das Recht der AUFTRAGGEBER seine Login-Daten des zu betreuenden Amazon und/oder eBay Accounts bereit. Der Amazon und/oder eBay Account ist und bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages Eigentum des AUFTRAGGEBERSBundesrepublik Deutschland. 5.2 Der AUFTRAGGEBER benennt gegenüber dem AUFTRAGNEHMER schriftlich einen qualifizierten An- sprechpartner/Projektleiter und stellt Kontaktdaten bereit, mittels derer der Ansprechpartner oder ggf. dessen autorisierter Vertreter jederzeit erreichbar ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den AUFTRAGGEBER die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der AUF- TRAGGEBER teilt dem AUFTRAGNEHMER alle Veränderungen dieser Kontaktdaten unverzüglich schriftlich mit. Ferner stellt der AUFTRAGGEBER diejenigen Mitarbeiter des AUFTRAGGEBERS unentgeltlich zur Verfü- gung, die über spezielle Kenntnisse verfügen, die zur Durchführung des Vertrages und der Erbringung der hierin vereinbarten Leistungen durch den AUFTRAGNEHMER erforderlich ist. 5.3 Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung der in diesem § 5 und an anderer Stelle in dem Vertrag geregelten Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS gehen zu Lasten des AUFTRAGGEBERS. Insbesondere entfällt die Zahlungsverpflichtung des AUFTRAGGEBERS nicht, wenn Leistungen des AUFTRAGNEHMERS aufgrund mangelhaft oder nicht erbrachter Mitwirkungsleistungen des AUFTRAGGEBERS, des von diesem benannten Ansprechpartner oder sonstigen Mitarbeitern des AUFTRAGGEBERS nicht erbracht werden kön- nen.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Mitwirkung des Auftraggebers. 5.1 In jeder Phase Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit eine ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages dies erfordert. Er hat der lohn-ag alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Bewegungsdaten und Unterlagen vollständig und frühzeitig, mindestens 5 Tage vor Abrech- nungstermin, zu übergeben. Fällt ein gesetzlicher Feiertag am Ort der jeweiligen bearbeitenden Niederlassung auf einen Arbeitstag, verlängert sich die Übergabefrist um die Anzahl der Feiertage. Werden die Daten verspätet geliefert, verschiebt sich der Abrechnungstermin entsprechend. Mehraufwendungen hat der Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber erteilt die Freigabe des Lohnlaufs unverzüglich nach Erhalt der Vorababrech- nung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der lohn-ag sodann nach Freigabe der Vorabab- rechnung erstellten Unterlagen, insbesondere Lohnscheine und Zahlungsdateien, bei Erhalt zu prüfen. Änderungen bzw. Berichtigungen sind innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gelten nicht gerügte Unterlagen und Abrechnungen als richtig erstellt. Dies gilt ent- sprechend für alle Belange sonstige für den Auftraggeber gefertigte Unterlagen. Unterlässt der Zusammenarbeit Auftraggeber die Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von der lohn-ag angebotenen Leistung in Verzug oder gerät er ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, ist die lohn-ag ohne weitere Ankündigung zur Leistungsverweigerung berechtigt. Aufwand, der der lohn-ag durch fehlerhafte oder unterlassene Mitwirkung entsteht, kann dem Auftraggeber berechnet werden. Ist der Auftraggeber in Verzug, so ist die lohn-ag berechtigt, eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER und in diesem Zusammenhang eine zur Leis- tungserfüllung angemessene angemes- sene Frist von mindestens 14 Tagen mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist die lohn-ag berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Unberührt bleibt ihr Anspruch auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des AUFTRAGNEHMERS notwendig. Der AUFTRAGNEHMER wirkt deshalb aktiv bei der Auftragserfüllung durch den AUFTRAGGEBER im erforderlichen Umfang mitAuftraggebers entstandenen Aufwen- dungen sowie des verursachten Schadens, indem er, soweit erforderlich, z.B. Werbematerial, Pressematerial oder Artikel zu den jeweiligen Projekten oder Akti- onen, Anfragen und/oder Aufträgen zur Verfügung stellt, Fragen beantwortet und Arbeitsergebnisse des AUFTRAGNEHMERS überprüft. Außerdem stellt der AUFTRAGGEBER seine Login-Daten des zu betreuenden Amazon und/oder eBay Accounts bereit. Der Amazon und/oder eBay Account ist und bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages Eigentum des AUFTRAGGEBERS. 5.2 Der AUFTRAGGEBER benennt gegenüber dem AUFTRAGNEHMER schriftlich einen qualifizierten An- sprechpartner/Projektleiter und stellt Kontaktdaten bereit, mittels derer der Ansprechpartner oder ggf. dessen autorisierter Vertreter jederzeit erreichbar ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den AUFTRAGGEBER die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der AUF- TRAGGEBER teilt dem AUFTRAGNEHMER alle Veränderungen dieser Kontaktdaten unverzüglich schriftlich mit. Ferner stellt der AUFTRAGGEBER diejenigen Mitarbeiter des AUFTRAGGEBERS unentgeltlich zur Verfü- gung, die über spezielle Kenntnisse verfügen, die zur Durchführung des Vertrages und der Erbringung der hierin vereinbarten Leistungen durch den AUFTRAGNEHMER erforderlich ist. 5.3 Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung der in diesem § 5 und an anderer Stelle in dem Vertrag geregelten Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS gehen zu Lasten des AUFTRAGGEBERS. Insbesondere entfällt die Zahlungsverpflichtung des AUFTRAGGEBERS nichtdies gilt auch, wenn Leistungen des AUFTRAGNEHMERS aufgrund mangelhaft oder nicht erbrachter Mitwirkungsleistungen des AUFTRAGGEBERS, des sie von diesem benannten Ansprechpartner oder sonstigen Mitarbeitern des AUFTRAGGEBERS nicht erbracht werden kön- nendem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkung des Auftraggebers. 5.1 In jeder Phase 11.1 Dem Auftraggeber obliegen die in Nummer 12 des EVB-IT Systemvertrages aufgeführten Mitwir- kungsleistungen sowie die gemäß Nummer 3 des EVB-IT Systemvertrages vereinbarten Beistel- lungsleistungen. Er wird dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird den Mitarbeitern des Auftragnehmers Zugang zu seinen Räumlichkeiten und der dort vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur gewähren, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die vertraglich vereinbarten persönlichen Voraussetzungen (z.B. Sicherheitsüberprüfungen nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG -) erfüllt sind. 11.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung des Auftragnehmers nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach und hat er dies zu vertreten, • kann der Auftragnehmer ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst an Stelle des Auftrag- gebers zu erbringen, • verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen im Termin- und Leistungsplan genannten Ausführungsfristen angemessen, wenn und soweit diese wegen der Verzögerung nicht eingehal- ten werden können. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Entschädigung gemäß § 642 BGB und das Recht, gegebe- nenfalls gemäß § 643 BGB zu kündigen, bleiben unberührt. 11.3 Verlangt der Auftragnehmer eine über die geschuldete Mitwirkung des Auftraggebers hinausgehende Leistung des Auftraggebers, kann der Auftraggeber es übernehmen, diese anstelle des Auftragneh- 11.4 Der Auftraggeber hat Störungen bzw. Mängel unter Angabe der ihm bekannten und für alle Belange deren Erken- nung zweckdienlichen Informationen zu melden. Soweit keine andere Form der Zusammenarbeit ist eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen Störungsmeldung vereinbart ist, wird er diese in der Regel auf dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER und in diesem Zusammenhang eine zur Leis- tungserfüllung angemessene Mitwirkung des AUFTRAGNEHMERS notwendigStörungsmeldeformular entsprechend Muster 2 vor- nehmen. Der AUFTRAGNEHMER wirkt deshalb aktiv bei der Auftragserfüllung durch den AUFTRAGGEBER Er hat im erforderlichen Umfang mitRahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, indem er, soweit erforderlichdie eine Feststellung und Analyse der Störung bzw. des Mangels ermöglichen, z.B. Werbematerial, Pressematerial oder Artikel zu den jeweiligen Projekten oder Akti- onen, Anfragen und/oder Aufträgen die ihm zur Verfügung stellt, Fragen beantwortet und Arbeitsergebnisse des AUFTRAGNEHMERS überprüft. Außerdem stellt der AUFTRAGGEBER seine Login-Daten des stehenden techni- schen Informationen bereit zu betreuenden Amazon und/oder eBay Accounts bereit. Der Amazon und/oder eBay Account ist und bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages Eigentum des AUFTRAGGEBERSstellen. 5.2 Der AUFTRAGGEBER benennt gegenüber 11.5 Bei vereinbartem Teleservice* wird der Auftraggeber entsprechend den Festlegungen in einer Tele- servicevereinbarung die notwendigen technischen Einrichtungen beim Auftraggeber bereitstellen und den Zugriff auf das System ermöglichen. 11.6 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem AUFTRAGNEHMER schriftlich einen qualifizierten An- sprechpartner/Projektleiter und stellt Kontaktdaten bereitAuftraggeber, mittels derer soweit die Datensicherung nicht Bestandteil der Ansprechpartner oder ggf. dessen autorisierter Vertreter jederzeit erreichbar ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den AUFTRAGGEBER die erforderlichen Entscheidungen vom Auftragnehmer zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der AUF- TRAGGEBER teilt dem AUFTRAGNEHMER alle Veränderungen dieser Kontaktdaten unverzüglich schriftlich mit. Ferner stellt der AUFTRAGGEBER diejenigen Mitarbeiter des AUFTRAGGEBERS unentgeltlich zur Verfü- gung, die über spezielle Kenntnisse verfügen, die zur Durchführung des Vertrages und der Erbringung der hierin vereinbarten erbringenden Leistungen durch den AUFTRAGNEHMER erforderlich ist. 5.3 Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung der in diesem § 5 und an anderer Stelle in dem Vertrag geregelten Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS gehen zu Lasten des AUFTRAGGEBERS. Insbesondere entfällt die Zahlungsverpflichtung des AUFTRAGGEBERS nicht, wenn Leistungen des AUFTRAGNEHMERS aufgrund mangelhaft oder nicht erbrachter Mitwirkungsleistungen des AUFTRAGGEBERS, des von diesem benannten Ansprechpartner oder sonstigen Mitarbeitern des AUFTRAGGEBERS nicht erbracht werden kön- nen.

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Samples: Evb It System Contract

Mitwirkung des Auftraggebers. 5.1 In jeder Phase 11.1 Dem Auftraggeber obliegen die in Nummer 12 des EVB-IT Systemvertrages aufgeführten Mitwirkungsleistungen sowie die gemäß Nummer 3 des EVB-IT Systemvertrages vereinbarten Beistellungsleistungen. Er wird dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird den Mitarbeitern des Auftragnehmers Zugang zu seinen Räumlichkeiten und der dort vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur gewähren, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die vertraglich vereinbarten persönlichen Voraussetzungen (z.B. Sicherheitsüberprüfungen nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG -) erfüllt sind. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung des Auftragnehmers nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach, kann der Auftragnehmer ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst anstelle des Auftraggebers zu erbringen. Sonstige Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt. 11.2 Verlangt der Auftragnehmer eine über die geschuldete Mitwirkung des Auftraggebers hinausgehende Leistung des Auftraggebers, kann der Auftraggeber es übernehmen, diese anstelle des Auftragnehmers als eigene Mitwirkungsobliegenheit zu erbringen; die für die Erstellung des Gesamtsystems zu zahlende Vergütung reduziert sich entsprechend. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, diesen Beitrag des Auftraggebers zu prüfen, ggf. zu korrigieren und in das Gesamtsystem zu integrieren*. Die vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 11.3 Der Auftraggeber hat Störungen bzw. Mängel unter Angabe der ihm bekannten und für alle Belange deren Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden. Soweit keine andere Form der Zusammenarbeit ist eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen Störungsmeldung vereinbart ist, wird er diese in der Regel auf dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER und in diesem Zusammenhang eine zur Leis- tungserfüllung angemessene Mitwirkung Störungsmeldeformular entsprechend Muster 1 vornehmen. Auf Nachfrage des AUFTRAGNEHMERS notwendig. Der AUFTRAGNEHMER wirkt deshalb aktiv bei der Auftragserfüllung durch den AUFTRAGGEBER Auftragnehmers hat er im erforderlichen Umfang mitRahmen des Zumutbaren bestimmte, indem erin seine Sphäre fallende Maßnahmen zu treffen, soweit erforderlichdie eine Feststellung und Analyse der Störung bzw. des Mangels ermöglichen, z.B. Werbematerialnotwendige, Pressematerial oder Artikel mit zumutbarem Aufwand von ihm beschaffbare einzelne technische Informationen aus seiner Sphäre bereit zu den jeweiligen Projekten oder Akti- onen, Anfragen und/oder Aufträgen zur Verfügung stellt, Fragen beantwortet und Arbeitsergebnisse des AUFTRAGNEHMERS überprüft. Außerdem stellt der AUFTRAGGEBER seine Login-Daten des zu betreuenden Amazon und/oder eBay Accounts bereit. Der Amazon und/oder eBay Account ist und bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages Eigentum des AUFTRAGGEBERSstellen. 5.2 Der AUFTRAGGEBER benennt gegenüber 11.4 Dem Auftraggeber obliegt, den Auftragnehmer über von ihm veranlasste Änderungen an der Systemumgebung* oder Beistellungen* zu informieren, sofern sich diese auf die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers auswirken. Bei vereinbartem Systemservice obliegt es dem AUFTRAGNEHMER schriftlich einen qualifizierten An- sprechpartner/Projektleiter und stellt Kontaktdaten bereitAuftraggeber, mittels derer den Auftragnehmer rechtzeitig über nicht vom Auftragnehmer vorgenommene oder initiierte Änderungen an den Systemkomponenten* zu informieren, sofern sich diese auf die Erbringung der Ansprechpartner oder ggfvertraglichen Leistungen des Auftragnehmers auswirken. dessen autorisierter Vertreter jederzeit erreichbar Diese Obliegenheit gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber zu einer solchen Änderung berechtigt ist. Der Ansprechpartner muss in Auftragnehmer wird den Auftraggeber über ihm bekannte nachteilige Auswirkungen dieser Änderungen unverzüglich unterrichten. Jeder Vertragspartner kann verlangen, dass der Lage seinVertrag entsprechend der Änderungen angepasst wird. 11.5 Der Auftraggeber wird bei auszutauschenden Systemkomponenten* oder Teilen von diesen die Datenträger entnehmen, für den AUFTRAGGEBER die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der AUF- TRAGGEBER teilt dem AUFTRAGNEHMER alle Veränderungen dieser Kontaktdaten unverzüglich schriftlich mit. Ferner stellt der AUFTRAGGEBER diejenigen Mitarbeiter des AUFTRAGGEBERS unentgeltlich zur Verfü- gung, die über spezielle Kenntnisse verfügen, die zur Durchführung des Vertrages und der Erbringung der hierin vereinbarten Leistungen durch den AUFTRAGNEHMER erforderlich sofern nichts anderes vereinbart ist. 5.3 Nachteile 11.6 Bei vereinbartem Teleservice* wird der Auftraggeber entsprechend den Festlegungen in einer Teleservicevereinbarung die notwendigen technischen Einrichtungen beim Auftraggeber bereitstellen und Mehrkosten aus einer Verletzung den Zugriff auf das System ermöglichen. 11.7 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber, soweit die Datensicherung nicht Bestandteil der in diesem § 5 und an anderer Stelle in dem Vertrag geregelten Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS gehen vom Auftragnehmer zu Lasten des AUFTRAGGEBERS. Insbesondere entfällt die Zahlungsverpflichtung des AUFTRAGGEBERS nicht, wenn erbringenden Leistungen des AUFTRAGNEHMERS aufgrund mangelhaft oder nicht erbrachter Mitwirkungsleistungen des AUFTRAGGEBERS, des von diesem benannten Ansprechpartner oder sonstigen Mitarbeitern des AUFTRAGGEBERS nicht erbracht werden kön- nenist.

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Samples: Evb It Systemvertrag

Mitwirkung des Auftraggebers. 5.1 In jeder Phase 11.1 Der Auftraggeber muss dem Auf- tragnehmer eine Kontaktperson be- kanntgeben, die befugt ist, Informatio- nen und Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungs- handlungen vorzunehmen, insbeson- dere dem Auftragnehmer alle Belange der Zusammenarbeit ist eine enge notwendi- gen Informationen und vertrauensvolle Kooperation zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER und in diesem Zusammenhang eine Unterlagen zur Leis- tungserfüllung angemessene Mitwirkung des AUFTRAGNEHMERS notwendigVerfügung zu stellen. Der AUFTRAGNEHMER wirkt deshalb aktiv bei der Auftragserfüllung durch den AUFTRAGGEBER im erforderlichen Umfang mit, indem er, soweit erforderlich, z.B. Werbematerial, Pressematerial Die Kosten für die Bereitstellung ungenauer oder Artikel zu den jeweiligen Projekten oder Akti- onen, Anfragen unvoll- ständiger Informationen und/oder Aufträgen zur Verfügung stellt, Fragen beantwortet und Arbeitsergebnisse Doku- mente gehen zu Lasten des AUFTRAGNEHMERS überprüft. Außerdem stellt der AUFTRAGGEBER seine Login-Daten des zu betreuenden Amazon und/oder eBay Accounts bereit. Der Amazon und/oder eBay Account ist und bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages Eigentum des AUFTRAGGEBERSAuftragge- bers. 5.2 11.3 Der AUFTRAGGEBER benennt gegenüber Auftraggeber gewährt dem AUFTRAGNEHMER schriftlich einen qualifizierten An- sprechpartner/Projektleiter Auftragnehmer ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räum- lichkeiten und Systemen (einschließlich Fernzugriff) und stellt Kontaktdaten bereitihm Informatio- nen, mittels derer Mitarbeiter und andere Ressourcen zur Verfügung, sofern dies für die Erbrin- gung der Ansprechpartner oder ggf. dessen autorisierter Vertreter jederzeit erreichbar ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den AUFTRAGGEBER die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der AUF- TRAGGEBER teilt dem AUFTRAGNEHMER alle Veränderungen dieser Kontaktdaten unverzüglich schriftlich mit. Ferner stellt der AUFTRAGGEBER diejenigen Mitarbeiter des AUFTRAGGEBERS unentgeltlich zur Verfü- gung, die über spezielle Kenntnisse verfügen, die zur Durchführung des Vertrages und der Erbringung der hierin vereinbarten Leistungen Dienstleistung durch den AUFTRAGNEHMER Auf- tragnehmer erforderlich ist. 5.3 Nachteile 11.4 Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen der Leis- tungserbringung Zugang zu seinen Ein- richtungen sowie zu Software, Hardware und Mehrkosten aus sonstigen Hilfsmitteln (einschließ- lich Fernzugriff) gewähren oder diese zur Verfügung stellen sollte, wird der Auf- traggeber dem Auftragnehmer alle erfor- derlichen Lizenzen oder Genehmigungen verschaffen, die für die Nutzung der vor- genannten Ressourcen zur Erbringung der Vertragsgegenstände erforderlich sind. Sollten die vorgenannten Lizenzen und/oder Genehmigungen vom Auftrag- geber nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, ist der Auftragnehmer von sei- nen Verpflichtungen befreit, soweit diese durch die Nichterfüllung beein- trächtigt werden. 11.5 Muss die Dienstleistung aufgrund einer Verletzung unterlassenen Mitwirkungshand- lung geändert werden, insbesondere dadurch, dass bereits erteilte Informati- onen korrigiert oder Informationen nachgereicht werden müssen, gilt dies als Änderungswunsch im Sinne von Ab- satz 14. Setzt der in Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Nachfrist zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht, so ist der Auf- tragnehmer nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist zur Kündigung berechtigt. 11.6 Der Auftraggeber ist dafür verant- wortlich, dass die Materialien, die dem Auftragnehmer zur Durchführung des Vertrags zur Verfügung gestellt werden, frei von Eigentumsrechten und anderen Rechten Dritter sind, die die geplante Nutzung einschränken oder ausschlie- ßen könnten. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund von beste- henden Rechten an eingebrachten Mate- rialien gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen könnten. In diesem § 5 Zu- sammenhang übernimmt der Auftragge- ber sämtliche Verpflichtungen gegen- über den Verwertungsgesellschaften. 11.7 Der Auftraggeber ist dafür verant- wortlich, seine Daten regelmäßig und an anderer Stelle in dem Vertrag geregelten Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS gehen entsprechend der Relevanz der jeweili- gen Daten zu Lasten des AUFTRAGGEBERS. Insbesondere entfällt die Zahlungsverpflichtung des AUFTRAGGEBERS nicht, wenn Leistungen des AUFTRAGNEHMERS aufgrund mangelhaft oder nicht erbrachter Mitwirkungsleistungen des AUFTRAGGEBERS, des von diesem benannten Ansprechpartner oder sonstigen Mitarbeitern des AUFTRAGGEBERS nicht erbracht werden kön- nensichern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkung des Auftraggebers. 5.1 In jeder Phase und für alle Belange der Zusammenarbeit ist eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER und in diesem Zusammenhang eine zur Leis- tungserfüllung angemessene Leistungserfüllung angemes- sene Mitwirkung des AUFTRAGNEHMERS AUFTRAGGEBERS notwendig. Der AUFTRAGNEHMER AUFTRAGGEBER wirkt deshalb aktiv bei der Auftragserfüllung durch den AUFTRAGGEBER AUFTRAGNEHMER im erforderlichen Umfang mit, indem er, soweit erforderlich, z.B. Werbematerial, Pressematerial Presse- material oder Artikel zu den jeweiligen Projekten oder Akti- onenAktionen, Anfragen und/oder Aufträgen zur Verfügung stellt, Fragen beantwortet und Arbeitsergebnisse des AUFTRAGNEHMERS überprüft. Außerdem stellt der AUFTRAGGEBER seine Login-Daten des zu betreuenden Amazon und/oder eBay Accounts bereit. Der Amazon und/oder eBay Account ist und bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages Eigentum des AUFTRAGGEBERS. 5.2 Der AUFTRAGGEBER benennt gegenüber dem AUFTRAGNEHMER schriftlich einen qualifizierten An- sprechpartnerAnsprechpart- ner/Projektleiter und stellt Kontaktdaten bereit, mittels derer der Ansprechpartner oder ggf. dessen autorisierter Vertreter Ver- treter jederzeit erreichbar ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den AUFTRAGGEBER die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der AUF- TRAGGEBER AUFTRAGGEBER teilt dem AUFTRAGNEHMER alle Veränderungen dieser Kontaktdaten unverzüglich schriftlich mit. Ferner stellt der AUFTRAGGEBER diejenigen Mitarbeiter Mitarbei- ter des AUFTRAGGEBERS unentgeltlich zur Verfü- gungVerfügung, die über spezielle Kenntnisse verfügen, die zur Durchführung des Vertrages und der Erbringung der hierin vereinbarten Leistungen durch den AUFTRAGNEHMER erforderlich ist. 5.3 Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung der in diesem § 5 und an anderer Stelle in dem Vertrag geregelten Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS gehen zu Lasten des AUFTRAGGEBERS. Insbesondere entfällt die Zahlungsverpflichtung Zahlungs- verpflichtung des AUFTRAGGEBERS nicht, wenn Leistungen des AUFTRAGNEHMERS aufgrund mangelhaft oder nicht erbrachter Mitwirkungsleistungen des AUFTRAGGEBERS, des von diesem benannten Ansprechpartner oder sonstigen Mitarbeitern des AUFTRAGGEBERS nicht erbracht werden kön- nenkönnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkung des Auftraggebers. 5.1 5.1. In jeder Phase und für alle Belange der Zusammenarbeit ist eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen dem AUFTRAGNEHMER den Vertragspartnern und dem AUFTRAGGEBER und in diesem Zusammenhang eine zur Leis- tungserfüllung eine, der Aufgabenstellung angemessene Mitwirkung des AUFTRAGNEHMERS Auftraggebers notwendig. Der AUFTRAGNEHMER Auftraggeber wirkt deshalb aktiv bei der Auftragserfüllung durch den AUFTRAGGEBER im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er, soweit erforderlich, z.z. B. WerbematerialMitarbeiter, Pressematerial oder Artikel zu den jeweiligen Projekten oder Akti- onenArbeitsräume, Anfragen und/oder Aufträgen Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt, Fragen beantwortet und Arbeitsergebnisse des AUFTRAGNEHMERS die Ergebnisse von SAP überprüft. Außerdem stellt der AUFTRAGGEBER seine Login-Daten Zudem gewährt er SAP, soweit zur Durchführung des Vertrages erforderlich, unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zu betreuenden Amazon und/oder eBay Accounts bereitseiner Hard- und Software. 5.2. Der Amazon und/oder eBay Account ist und bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages Eigentum des AUFTRAGGEBERS. 5.2 Der AUFTRAGGEBER Auftraggeber benennt gegenüber dem AUFTRAGNEHMER im Anhang an den Vertrag schriftlich einen qualifizierten An- sprechpartner/Projektleiter Ansprechpartner für SAP (und, soweit dies für die Kooperation dienlich ist, qualifizierte Teilprojektleiter) und stellt Kontaktdaten (insbesondere Email-Adresse und Telefonnummer) bereit, mittels derer der Ansprechpartner oder ggf. dessen autorisierter Vertreter jederzeit erreichbar ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den AUFTRAGGEBER Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der AUF- TRAGGEBER Auftraggeber teilt dem AUFTRAGNEHMER SAP alle Veränderungen dieser Kontaktdaten unverzüglich schriftlich mit. Ferner stellt der AUFTRAGGEBER diejenigen Mitarbeiter des AUFTRAGGEBERS unentgeltlich zur Verfü- gung, die über spezielle Kenntnisse verfügen, die zur Durchführung des Vertrages und der Erbringung der hierin vereinbarten Leistungen durch den AUFTRAGNEHMER erforderlich ist. 5.3 5.3. Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Arbeitsergebnisse mit Störungen behaftet sind (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können die Mitarbeiter der SAP immer davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind. 5.4. Der Auftraggeber erbringt darüber hinaus alle zur Vertragsdurchführung notwendigen und erforderlichen Mitwirkungsleistungen. Ergänzende Regelungen enthält ggf. der Vertrag. 5.5. Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung der in diesem § 5 und an anderer Stelle in dem Vertrag geregelten Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS Auftraggebers gehen zu Lasten des AUFTRAGGEBERSAuftraggebers. Insbesondere entfällt die Zahlungsverpflichtung des AUFTRAGGEBERS Auftraggebers nicht, wenn Leistungen des AUFTRAGNEHMERS von SAP aufgrund mangelhaft oder nicht erbrachter Mitwirkungsleistungen des AUFTRAGGEBERS, des von diesem benannten Ansprechpartner oder sonstigen Mitarbeitern des AUFTRAGGEBERS Auftraggebers nicht erbracht werden kön- nenkönnen.

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Samples: General Terms and Conditions for Consulting and Services

Mitwirkung des Auftraggebers. 5.1 In jeder Phase 1) Der Beginn unserer Arbeiten setzt voraus, dass der AG sämtliche Vorleistungen, wie sie mit der Auftragsbestätigung oder sonst vereinbart sind, vollständig und sachgerecht erbracht hat. 2) Rechtzeitige und vollständige Bereitstellung sämtlicher Unterlagen, die wir zur Planung und Durchführung unserer Lieferungen und Leistungen benötigen, wie Pläne, Zeichnungen, Entwürfe und genehmigungspflichtige Unterlagen. Eine Prüfpflicht des Montageunternehmers hinsichtlich Korrektheit der Unterlagen des AG besteht nicht. 3) Der AG hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montage-, Arbeitsplatz notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat den Montageleiter über bestehende Sicherheitsvorschriften zu unterrichten. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verstößen des Montagepersonals gegen diese Vorschriften. 4) Rechtzeitige Bereitstellung und Sicherung der Baustelle, eines angemessenen Arbeitsraumes unserer Lieferungen und Leistungen, Freigabe der Montageräume und Anschlusspunkte sowie der benötigten Plätze für alle Belange Baustelleneinrichtung und Lager, gegen Diebstahl gesichert. 5) Voraussetzung für befahrbare Straßen für LKW, ebene Flächen zur Gerüstaufstellung, fertige Unterkonstruktionen, kostenlose Strom- x. Xxxxxx-, Abwasserbereitstellung, lufttechnische Zu- und Ableitungen, falls erforderlich Stilllegung der Zusammenarbeit Anlage(n), Gestellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen höher als 2m, Erd- und Maurerarbeiten. 6) Kommt der AG den ihm obliegenden Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so sind wir berechtigt, die uns daraus entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Außerdem werden unsere Termine ggf. in angemessener Weise neu festgelegt. 7) Der Transport, das Abladen sowie das Auspacken der zur Montage vorgesehen Ware gehört nicht zu unserem Leistungsumfang und ist eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER und in diesem Zusammenhang eine zur Leis- tungserfüllung angemessene Mitwirkung des AUFTRAGNEHMERS notwendig. Der AUFTRAGNEHMER wirkt deshalb aktiv bei der Auftragserfüllung daher durch den AUFTRAGGEBER im erforderlichen Umfang mitAG auf eigene Kosten durchzuführen, indem er, soweit erforderlich, z.B. Werbematerial, Pressematerial oder Artikel zu den jeweiligen Projekten oder Akti- onen, Anfragen und/oder Aufträgen zur Verfügung stellt, Fragen beantwortet und Arbeitsergebnisse des AUFTRAGNEHMERS überprüft. Außerdem stellt der AUFTRAGGEBER seine Login-Daten des zu betreuenden Amazon und/oder eBay Accounts bereit. Der Amazon und/oder eBay Account ist und bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages Eigentum des AUFTRAGGEBERS. 5.2 Der AUFTRAGGEBER benennt gegenüber dem AUFTRAGNEHMER schriftlich einen qualifizierten An- sprechpartner/Projektleiter und stellt Kontaktdaten bereit, mittels derer der Ansprechpartner oder ggf. dessen autorisierter Vertreter jederzeit erreichbar ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den AUFTRAGGEBER die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der AUF- TRAGGEBER teilt dem AUFTRAGNEHMER alle Veränderungen dieser Kontaktdaten unverzüglich schriftlich mit. Ferner stellt der AUFTRAGGEBER diejenigen Mitarbeiter des AUFTRAGGEBERS unentgeltlich zur Verfü- gung, die über spezielle Kenntnisse verfügen, die zur Durchführung des Vertrages und der Erbringung der hierin vereinbarten Leistungen durch den AUFTRAGNEHMER erforderlich sofern nichts Anderes vereinbart ist. 5.3 Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung der in diesem § 5 und an anderer Stelle in dem Vertrag geregelten Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS gehen zu Lasten des AUFTRAGGEBERS. Insbesondere entfällt die Zahlungsverpflichtung des AUFTRAGGEBERS nicht, wenn Leistungen des AUFTRAGNEHMERS aufgrund mangelhaft oder nicht erbrachter Mitwirkungsleistungen des AUFTRAGGEBERS, des von diesem benannten Ansprechpartner oder sonstigen Mitarbeitern des AUFTRAGGEBERS nicht erbracht werden kön- nen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen