Common use of Mitwirkung des Auftraggebers Clause in Contracts

Mitwirkung des Auftraggebers. Um die Leistungen sicherzustellen, verpflichtet sich der Auftraggeber, KDS bei der Erfüllung der vertraglichen Leistung kostenfrei zu unterstützen. Er wird: a) mit Beginn der Vertragslaufzeit namentliche Ansprechpartner, einen Systemadministrator und einem Stellvertreter bestimmen. Diese Personen sind durch entsprechendes Training für diese Funktion ausgebildet und ausschließlich berechtigt, Störungen an die KDS Störungsannahme zu melden. b) Störungen der KDS-Störungsannahme unverzüglich melden und Fehlerprotokolle oder Beschreibungen liefern. c) während der vereinbarten Servicezeiten den Zugang für Mitarbeiter von KDS oder für die mit der Wartung betrauten Fremdfirmen zu den Vertragsgegenständen ermöglichen. Alle dazu erforderlichen Daten wie Gebäudenummer, Stockwerk und Raumnummer, gibt der Auftraggeber der KDSStörungsannahme mit der Störungsmeldung an. d) ein Telefon kostenfrei zur Verfügung stellen, e) die für den Betrieb der zu wartenden Produkte erforderliche Infrastruktur bereithalten, f) seine zuständigen Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Servicetechniker zur Verfügung stellen, g) die in den Geräteunterlagen vorgeschriebene Pflege und vorbeugenden Service durchführen, h) sicherstellen, dass an KDS zu liefernde Teile oder ganze Systeme transportsicher verpackt einem beauftragten Frachtführer übergeben oder, sofern nicht anders geregelt, kostenfrei für KDS, anderweitig versandt werden. Verpackungsmaterial bei Lieferungen an KDS gehen zu Lasten des Kunden und müssen den umweltschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen, i) eine Möglichkeit bereitstellen, Software von CD-ROM oder DVD zu lesen und zu installierende Software auf CD-ROM oder DVD-Datenträgern bereithalten. j) die zu wartenden Produkte reparaturbereit zum Service übergeben. Er stellt insbesondere sicher, dass die Wartung keine negativen Auswirkungen auf den übrigen Betrieb hat. k) Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlich, dass der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person während der Wartungs- und Pflegearbeiten am Aufstellungsort anwesend ist. l) Der Auftraggeber zeigt KDS vorher an, wenn die Arbeiten in Bereichen durchzuführen sind, in denen mit Röntgen-, radioaktiver oder sonstiger ionisierender Strahlung zu rechnen ist. Der Auftraggeber nimmt alle Strahlenschutzverpflichtungen wahr, die sich aus der StrSchVO oder der Röntgen-VO für Servicearbeiten in den vorgenannten Bereichen ergeben. m) Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass nicht von KDS gelieferte Hardware (Fremdhardware) den rechtlichen Sicherheitsbestimmungen entspricht. n) Der Auftraggeber erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Programmen und Daten. Die Durchführung von Aufgaben der Systemadministration, wie Wiederherstellen von Benutzerdaten, Einbinden von Zusatz- und Peripheriegeräten, Einrichten von Benutzern nach einer Störungsbehebung, obliegt dem Auftraggeber. o) Aufgaben der Systemadministration (z.B. Einrichten neuer Benutzer oder Peripheriegeräte, Umkonfiguration des Systems, Sicherung von Programmen und Daten, Softwareinstallation und Einlesen von Kundendaten nach einer Störungsbehebung) obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht durch eine Leistungsbeschreibung etwas anderes geregelt ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkung des Auftraggebers. Um die Leistungen sicherzustellen, verpflichtet Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Dabei handelt es sich der Auftraggeber, KDS bei der Erfüllung der vertraglichen Leistung kostenfrei zu unterstützenum eine Hauptleistungspflicht des Auftraggebers. Er wird: a) mit Beginn der Vertragslaufzeit namentliche Ansprechpartner, einen Systemadministrator und einem Stellvertreter bestimmen. Diese Personen sind durch entsprechendes Training für diese Funktion ausgebildet und ausschließlich berechtigt, Störungen an die KDS Störungsannahme zu melden. b) Störungen der KDS-Störungsannahme unverzüglich melden und Fehlerprotokolle oder Beschreibungen liefern. c) während der vereinbarten Servicezeiten den Zugang für Mitarbeiter von KDS oder für die mit der Wartung betrauten Fremdfirmen zu den Vertragsgegenständen ermöglichen. Alle dazu erforderlichen Daten wie Gebäudenummer, Stockwerk und Raumnummer, gibt der Der Auftraggeber der KDSStörungsannahme mit der Störungsmeldung an. d) ein Telefon kostenfrei zur Verfügung stellen, e) die für den Betrieb der zu wartenden Produkte erforderliche Infrastruktur bereithalten, f) seine zuständigen Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Servicetechniker zur Verfügung stellen, g) die in den Geräteunterlagen vorgeschriebene Pflege und vorbeugenden Service durchführen, h) sicherstellen, dass an KDS zu liefernde Teile oder ganze Systeme transportsicher verpackt einem beauftragten Frachtführer übergeben oder, sofern nicht anders geregelt, kostenfrei für KDS, anderweitig versandt werden. Verpackungsmaterial bei Lieferungen an KDS gehen zu Lasten des Kunden und müssen den umweltschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen, i) eine Möglichkeit bereitstellen, Software von CD-ROM oder DVD zu lesen und zu installierende Software auf CD-ROM oder DVD-Datenträgern bereithalten. j) die zu wartenden Produkte reparaturbereit zum Service übergeben. Er stellt insbesondere sicher, dass alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die Wartung keine negativen Auswirkungen auf den übrigen Betrieb hat. k) Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlichzur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind, kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Zu seinen Mitwirkungspflichten zählt unter anderem, dass der Auftraggeber Auftraggeber: • geeignete Vorkehrungen trifft, dass im Fall einer Zerstörung, Löschung oder Veränderung von Daten, Dateien oder Programmen diese rekonstruiert werden können, insbesondere – soweit nicht anders vereinbart – eine ordnungsgemäße Datensicherung durchzuführen. • frühzeitig, dass heißt bis zum Start erster Tests, repräsentative und bezüglich Datenqualität und -menge betriebsübliche, konsistente Testdaten für System- und Abnahmetests zur Verfügung stellt. • dafür Sorge trägt, dass Xxxxxxx von ihm beauftragte Person während der Wartungs- Passwörtern diese geheim halten und Pflegearbeiten am Aufstellungsort anwesend ist. l) Der Auftraggeber zeigt KDS vorher an, wenn die Arbeiten in Bereichen durchzuführen sind, in denen mit Röntgen-, radioaktiver oder sonstiger ionisierender Strahlung zu rechnen istDritten nicht offenbaren. Er wird diese Personen diesbezüglich instruieren. Der Auftraggeber nimmt alle Strahlenschutzverpflichtungen wahrverpflichtet sich, crossinx über das Ausscheiden eines jeden Passwort-Inhabers zu informieren und jeglichen Verdacht einer Manipulation an den Passwörtern crossinx unverzüglich zu melden. • hinsichtlich der durch crossinx übermittelten Daten in regelmäßigen Abständen Virenkontrollen auf seinen Systemen durchführt und die entsprechenden Datenbestände mittels Speicherroutinen periodisch sichert. • crossinx über Rundungsparameter, Datumsformate oder die Anzahl der gewünschten Nachkommastellen rechtzeitig informiert und diese über eine reine Transformation hinausgehenden Daten selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. • Falls der Auftraggeber Daten von crossinx über FTP, SFTP oder FTPS abholen möchte, werden die Daten in Abholverzeichnissen bereit gestellt und gelten damit als übertragen. Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, das Verzeichnis selbständig zu kontrollieren, die Daten dort abzuholen, bei sich aus der StrSchVO oder der Röntgen-VO für Servicearbeiten in den vorgenannten Bereichen ergeben. m) Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass nicht von KDS gelieferte Hardware (Fremdhardware) den rechtlichen Sicherheitsbestimmungen entspricht. n) Der Auftraggeber erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Programmen zu archivieren und Datenanschließend im Abholverzeichnis zu löschen. Die Durchführung Vertragspartner können im Laufe des Projekts gemeinsam zusätzliche Mitwirkungspflichten definieren. Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsgemäßer, nicht vollständiger oder verspäteter Mitwirkungen des Auftraggebers für den Auftragnehmer ein Mehraufwand, ggf. auch in Form von Aufgaben Wartezeiten entsteht oder Arbeiten wiederholt werden müssen, so ist crossinx berechtigt, diesen Mehraufwand in begründeter Höhe gemäß der Systemadministration, wie Wiederherstellen vereinbarten Stundensätze gesondert in Rechnung zu stellen. crossinx kann in diesem Fall außerdem auch unabhängig von Benutzerdaten, Einbinden von Zusatz- und Peripheriegeräten, Einrichten von Benutzern nach einer Störungsbehebung, obliegt dem AuftraggeberAbnahme den bereits geleisteten Aufwand in Rechnung stellen. Soweit möglich kann crossinx außerdem die fehlenden Mitwirkungsleistung gegen gesonderte Vergütung gemäß der vereinbarten Stundensätze selbst erbringen. o) Aufgaben der Systemadministration (z.B. Einrichten neuer Benutzer oder Peripheriegeräte, Umkonfiguration des Systems, Sicherung von Programmen und Daten, Softwareinstallation und Einlesen von Kundendaten nach einer Störungsbehebung) obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht durch eine Leistungsbeschreibung etwas anderes geregelt ist.

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Samples: Service Agreement

Mitwirkung des Auftraggebers. Um 11.1 Dem Auftraggeber obliegen die Leistungen sicherzustellen, verpflichtet sich der Auftraggeber, KDS bei der Erfüllung der vertraglichen Leistung kostenfrei zu unterstützenin Nummer 12 des EVB-IT Systemvertrages aufgeführten Mitwirkungsleistungen sowie die gemäß Nummer 3 des EVB-IT Systemvertrages vereinbarten Beistellungsleistungen. Er wird: a) mit Beginn der Vertragslaufzeit namentliche Ansprechpartner, einen Systemadministrator wird dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen und einem Stellvertreter bestimmen. Diese Personen sind durch entsprechendes Training für diese Funktion ausgebildet und ausschließlich berechtigt, Störungen an die KDS Störungsannahme zu melden. b) Störungen der KDS-Störungsannahme unverzüglich melden und Fehlerprotokolle oder Beschreibungen liefern. c) während der vereinbarten Servicezeiten den Zugang für Mitarbeiter von KDS oder für die mit der Wartung betrauten Fremdfirmen zu den Vertragsgegenständen ermöglichen. Alle dazu erforderlichen Daten wie Gebäudenummer, Stockwerk und Raumnummer, gibt der Auftraggeber der KDSStörungsannahme mit der Störungsmeldung an. d) ein Telefon kostenfrei Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung stellen,. Der Auftraggeber wird den Mitarbeitern des Auftragnehmers Zugang zu seinen Räumlichkeiten und der dort vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur gewähren, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die vertraglich vereinbarten persönlichen Voraussetzungen (z.B. Sicherheitsüberprüfungen nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG -) erfüllt sind. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung des Auftragnehmers nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach, kann der Auftragnehmer ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst anstelle des Auftraggebers zu erbringen. Sonstige Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt. e) 11.2 Verlangt der Auftragnehmer eine über die geschuldete Mitwirkung des Auftraggebers hinausgehende Leistung des Auftraggebers, kann der Auftraggeber es übernehmen, diese anstelle des Auftragnehmers als eigene Mitwirkungsobliegenheit zu erbringen; die für die Erstellung des Gesamtsystems zu zahlende Vergütung reduziert sich entsprechend. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, diesen Beitrag des Auftraggebers zu prüfen, ggf. zu korrigieren und in das Gesamtsystem zu integrieren*. Die vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 11.3 Der Auftraggeber hat Störungen bzw. Mängel unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden. Soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist, wird er diese in der Regel auf dem Störungsmeldeformular entsprechend Muster 1 vornehmen. Auf Nachfrage des Auftragnehmers hat er im Rahmen des Zumutbaren bestimmte, in seine Sphäre fallende Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung und Analyse der Störung bzw. des Mangels ermöglichen, z.B. notwendige, mit zumutbarem Aufwand von ihm beschaffbare einzelne technische Informationen aus seiner Sphäre bereit zu stellen. 11.4 Dem Auftraggeber obliegt, den Betrieb Auftragnehmer über von ihm veranlasste Änderungen an der Systemumgebung* oder Beistellungen* zu wartenden Produkte erforderliche Infrastruktur bereithalten, f) seine zuständigen Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Servicetechniker zur Verfügung stellen, g) die in den Geräteunterlagen vorgeschriebene Pflege und vorbeugenden Service durchführen, h) sicherstellen, dass an KDS zu liefernde Teile oder ganze Systeme transportsicher verpackt einem beauftragten Frachtführer übergeben oderinformieren, sofern sich diese auf die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers auswirken. Bei vereinbartem Systemservice obliegt es dem Auftraggeber, den Auftragnehmer rechtzeitig über nicht anders geregeltvom Auftragnehmer vorgenommene oder initiierte Änderungen an den Systemkomponenten* zu informieren, kostenfrei für KDSsofern sich diese auf die Erbringung der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers auswirken. Diese Obliegenheit gilt unabhängig davon, anderweitig versandt werdenob der Auftraggeber zu einer solchen Änderung berechtigt ist. Verpackungsmaterial bei Lieferungen an KDS gehen zu Lasten des Kunden und müssen Der Auftragnehmer wird den umweltschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen, i) eine Möglichkeit bereitstellen, Software von CD-ROM oder DVD zu lesen und zu installierende Software auf CD-ROM oder DVD-Datenträgern bereithalten. j) die zu wartenden Produkte reparaturbereit zum Service übergebenAuftraggeber über ihm bekannte nachteilige Auswirkungen dieser Änderungen unverzüglich unterrichten. Er stellt insbesondere sicher, dass die Wartung keine negativen Auswirkungen auf den übrigen Betrieb hat. k) Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlichJeder Vertragspartner kann verlangen, dass der Vertrag entsprechend der Änderungen angepasst wird. 11.5 Der Auftraggeber wird bei auszutauschenden Systemkomponenten* oder eine Teilen von ihm beauftragte Person während der Wartungs- und Pflegearbeiten am Aufstellungsort anwesend diesen die Datenträger entnehmen, sofern nichts anderes vereinbart ist. l) Der 11.6 Bei vereinbartem Teleservice* wird der Auftraggeber zeigt KDS vorher an, wenn entsprechend den Festlegungen in einer Teleservicevereinbarung die Arbeiten in Bereichen durchzuführen sind, in denen mit Röntgen-, radioaktiver oder sonstiger ionisierender Strahlung zu rechnen ist. Der notwendigen technischen Einrichtungen beim Auftraggeber nimmt alle Strahlenschutzverpflichtungen wahr, die sich aus der StrSchVO oder der Röntgen-VO für Servicearbeiten in bereitstellen und den vorgenannten Bereichen ergebenZugriff auf das System ermöglichen. m) Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass nicht von KDS gelieferte Hardware (Fremdhardware) den rechtlichen Sicherheitsbestimmungen entspricht. n) Der Auftraggeber erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Programmen und Daten. 11.7 Die Durchführung von Aufgaben der Systemadministration, wie Wiederherstellen von Benutzerdaten, Einbinden von Zusatz- und Peripheriegeräten, Einrichten von Benutzern nach einer Störungsbehebung, ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. o) Aufgaben , soweit die Datensicherung nicht Bestandteil der Systemadministration (z.B. Einrichten neuer Benutzer oder Peripheriegeräte, Umkonfiguration des Systems, Sicherung von Programmen und Daten, Softwareinstallation und Einlesen von Kundendaten nach einer Störungsbehebung) obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht durch eine Leistungsbeschreibung etwas anderes geregelt vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist.

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Samples: Evb It Systemvertrag

Mitwirkung des Auftraggebers. Um (1) Die Leistungen, die Leistungen sicherzustellender Auftraggeber und/oder dessen Subunternehmer/Zulieferer in seinem Auftrag an SQ zu erbringen haben, verpflichtet sich der Auftraggebersind in den jeweiligen Aufträgen (vor allem im Pflichtenheft/Angebot) festgelegt. Sie erfolgen, KDS wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung durch SQ und sind fachlich qualitativ, räumlich, zeitlich und organisatorisch plangerecht zu erbringen. Der Auftraggeber wird den Auftrag detailliert nach Art, Umfang und Termine mit SQ abstimmen und bei der Erfüllung Erbringung der vertraglichen Leistung kostenfrei zu in angemessenen Umfang unterstützen. Er wird: a) mit Beginn der Vertragslaufzeit namentliche Ansprechpartner, einen Systemadministrator und einem Stellvertreter bestimmen. Diese Personen sind durch entsprechendes Training für diese Funktion ausgebildet und ausschließlich berechtigt, Störungen an die KDS Störungsannahme zu melden. b(2) Störungen der KDS-Störungsannahme unverzüglich melden Unabhängig von Art und Fehlerprotokolle oder Beschreibungen liefern. c) während der vereinbarten Servicezeiten den Zugang für Mitarbeiter von KDS oder für die mit der Wartung betrauten Fremdfirmen zu den Vertragsgegenständen ermöglichen. Alle dazu erforderlichen Daten wie Gebäudenummer, Stockwerk und Raumnummer, gibt der Auftraggeber der KDSStörungsannahme mit der Störungsmeldung an. d) ein Telefon kostenfrei zur Verfügung stellen, e) die für den Betrieb der zu wartenden Produkte erforderliche Infrastruktur bereithalten, f) seine zuständigen Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Servicetechniker zur Verfügung stellen, g) die Umfang seiner Leistung kann SQ in den Geräteunterlagen vorgeschriebene Pflege und vorbeugenden Service durchführen, h) sicherstellen, dass an KDS zu liefernde Teile oder ganze Systeme transportsicher verpackt einem beauftragten Frachtführer übergeben oder, sofern nicht anders geregelt, kostenfrei für KDS, anderweitig versandt werden. Verpackungsmaterial bei Lieferungen an KDS gehen zu Lasten jeder Phase des Kunden und müssen den umweltschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen, i) eine Möglichkeit bereitstellen, Software von CD-ROM oder DVD zu lesen und zu installierende Software auf CD-ROM oder DVD-Datenträgern bereithalten. j) die zu wartenden Produkte reparaturbereit zum Service übergeben. Er stellt insbesondere sicher, dass die Wartung keine negativen Auswirkungen auf den übrigen Betrieb hat. k) Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlichVertrages verlangen, dass der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person während der Wartungs- SQ einen fachlich kompetenten Projektleiter benennt. Dieser ist mit allen technischen, finanziellen und Pflegearbeiten am Aufstellungsort anwesend istrechtlichen Vollmachten zu versehen, die erforderlich sind, um die im Rahmen des Vertrages notwendigen Entscheidungen zu treffen. l(3) Der Auftraggeber zeigt KDS vorher anmuss als wesentliche Vertragspflicht auf eigene Kosten mitwirken bei: -Übermittlung aller Informationen über den Auftraggeber und ggf. dessen Endkunden, die SQ benötigt, um die eigene Leistung vertragsgerecht erbringen zu können. Dazu gehören vor allem vollständige Informationen über die Systemumgebung, die Schnittstellen, die Unternehmensabläufe, die Vorstellungen der Fachabteilungen über technische und organisatorische Randbedingungen. In technischer Hinsicht gehören hierzu vor allem die Regeln zur Plausibilitätsprüfung, das Mengengerüst, die Durchsatzanforderungen und alle relevanten Datenmengen; -Vorbereitung und kurzfristige verbindliche Entschlüsse über alle Fragen, die der Auftraggeber zu entscheiden hat; -Sicherstellung der Qualität seiner Mitwirkung, der Leistungen seiner eigenen Zulieferer und/oder seiner Endkunden; -Mitwirkung bei technischen Versuchen und Probeläufen, insbesondere ausreichendes Personal und Daten während der normalen Arbeitszeit, um reale Lasttests durchführen zu können. Testdaten sind in dem von SQ vorgeschriebenen Umfang vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu erfassen und zur Verfügung zu stellen, wobei alle vom Auftraggeber gewünschten Fallarten abzudecken sind; -Schaffung aller Installationsvoraussetzungen im Bereich der eigenen Organisation auf eigene Kosten, so dass SQ mit der vertraglich festgelegten Leistung ohne zusätzliche Aufwendungen an den vorgesehenen Schnittstellen anschließen kann; -Beschaffung der vereinbarten Systemausrüstung (Hardware) und Systemumgebung (Netzwerke etc.) und fachlich einwandfreie Bedienung (soweit nicht von SQ zu übernehmen); -Einsatz fachlich befähigter Mitarbeiter und ausreichende Schulung seiner Mitarbeiter, um ein abgesichertes Einführungs- und Bedienungsverfahren sicherzustellen; -Vorbereitung und Durchführung der Abnahme, insbesondere Verfügbarkeit von Datenfernübertragungen; -Vollständige unverzügliche und hinreichend präzise Fehlermeldungen auf den Formularen von SQ; -Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Absicherung von Know-how von SQ, ihrer technischer Schutzrechte und Urheberrechte gegenüber Mitarbeitern und Dritten; -Mitwirkung am buch- und belegmäßigen Ausfuhrnachweis im Rahmen der EG-Umsatzsteuer; -Unterstützung bei der Abwicklung von Versicherungsfällen; -Unterstützung gegenüber rechtswidrigen Angriffen Dritter gegen entsprechende Aufwandserstattung; -Beschaffung aller Genehmigungen von Seiten Dritter oder von Behörden, auch soweit sie die Leistung SQ berühren und die Beschaffung dieser Genehmigungen nicht zu den Verpflichtungen der SQ gehört; -Überprüfung der Planung, der Leistungsbeschreibung, technischer Aussagen und Zusicherungen auf ihre Qualität, wenn die Arbeiten in Bereichen durchzuführen sind, in denen mit Röntgen-, radioaktiver oder sonstiger ionisierender Strahlung zu rechnen istnur der Auftraggeber dies aufgrund seiner besonderen Informationslage kann. Der Auftraggeber nimmt alle Strahlenschutzverpflichtungen wahr, die sich aus der StrSchVO oder der Röntgen-VO für Servicearbeiten in den vorgenannten Bereichen ergebenÜber dabei entdeckte Xxxxxx muss SQ informiert werden. m(4) Es liegt in Bei Nichterfüllung der Verantwortung hier vereinbarten Pflichten tritt für den Zeitraum vom Zeitpunkt des AuftraggebersVerstoßes bis zu dessen Heilung auf Seiten der SQ kein Verzug ein. SQ kann ferner eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen. Bei wesentlicher Gefährdung seiner Interessen – vor allem wenn durch die Verzögerung für diesen Auftrag Kapazitäten außerplanmäßig gebunden werden – kann SQ darüber hinaus eine Rücktrittsandrohung aussprechen. XX kann dann nach ergebnislosem Ablauf der Frist von diesem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Alternativ kann XX die von seinen Auftraggeber geschuldeten Handlungen selbst vornehmen oder durch einen Dritten durchführen lassen. Den durch Zeitverschiebungen entstehenden Aufwand, dass nicht von KDS gelieferte Hardware (Fremdhardware) den rechtlichen Sicherheitsbestimmungen entsprichtinsbesondere die Ausfallzeiten auf seiner Seite, erhält die SQ entsprechend ihrer Preisliste auch dann vergütet, wenn SQ einen neuen Terminplan genehmigt hat. n(5) Der Auftraggeber erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Programmen und DatenÜber die in Ziffer II 6 Abs. 3 genannten Handlungen hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die Durchführung von Aufgaben der Systemadministration, wie Wiederherstellen von Benutzerdaten, Einbinden von Zusatz- und Peripheriegeräten, Einrichten von Benutzern nach einer Störungsbehebung, ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. o) Aufgaben der Systemadministration (z.B. Einrichten neuer Benutzer oder Peripheriegeräte, Umkonfiguration des Systems, Sicherung von Programmen und Daten, Softwareinstallation und Einlesen von Kundendaten nach einer Störungsbehebung) obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht durch eine Leistungsbeschreibung etwas anderes geregelt ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkung des Auftraggebers. Um 11.1 Dem Auftraggeber obliegen die Leistungen sicherzustellen, verpflichtet sich der Auftraggeber, KDS bei der Erfüllung der vertraglichen Leistung kostenfrei zu unterstützenin Nummer 12 des EVB-IT Systemvertrages aufgeführten Mitwir- kungsleistungen sowie die gemäß Nummer 3 des EVB-IT Systemvertrages vereinbarten Beistel- lungsleistungen. Er wird: a) mit Beginn der Vertragslaufzeit namentliche Ansprechpartner, einen Systemadministrator wird dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen und einem Stellvertreter bestimmen. Diese Personen sind durch entsprechendes Training für diese Funktion ausgebildet und ausschließlich berechtigt, Störungen an die KDS Störungsannahme zu melden. b) Störungen der KDS-Störungsannahme unverzüglich melden und Fehlerprotokolle oder Beschreibungen liefern. c) während der vereinbarten Servicezeiten den Zugang für Mitarbeiter von KDS oder für die mit der Wartung betrauten Fremdfirmen zu den Vertragsgegenständen ermöglichen. Alle dazu erforderlichen Daten wie Gebäudenummer, Stockwerk und Raumnummer, gibt der Auftraggeber der KDSStörungsannahme mit der Störungsmeldung an. d) ein Telefon kostenfrei Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung stellen, e) die für den Betrieb der zu wartenden Produkte erforderliche Infrastruktur bereithalten, f) seine zuständigen Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Servicetechniker zur Verfügung stellen, g) die in den Geräteunterlagen vorgeschriebene Pflege und vorbeugenden Service durchführen, h) sicherstellen, dass an KDS zu liefernde Teile oder ganze Systeme transportsicher verpackt einem beauftragten Frachtführer übergeben oder, sofern nicht anders geregelt, kostenfrei für KDS, anderweitig versandt werden. Verpackungsmaterial bei Lieferungen an KDS gehen zu Lasten des Kunden und müssen den umweltschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen, i) eine Möglichkeit bereitstellen, Software von CD-ROM oder DVD zu lesen und zu installierende Software auf CD-ROM oder DVD-Datenträgern bereithalten. j) die zu wartenden Produkte reparaturbereit zum Service übergeben. Er stellt insbesondere sicher, dass die Wartung keine negativen Auswirkungen auf den übrigen Betrieb hat. k) Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlich, dass der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person während der Wartungs- und Pflegearbeiten am Aufstellungsort anwesend ist. l) Der Auftraggeber zeigt KDS vorher an, wenn die Arbeiten in Bereichen durchzuführen sind, in denen mit Röntgen-, radioaktiver oder sonstiger ionisierender Strahlung zu rechnen ist. Der Auftraggeber nimmt alle Strahlenschutzverpflichtungen wahrwird den Mitarbeitern des Auftragnehmers Zugang zu seinen Räumlichkeiten und der dort vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur gewähren, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die sich aus der StrSchVO oder der Röntgenvertraglich vereinbarten persönlichen Voraussetzungen (z.B. Sicherheitsüberprüfungen nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG -VO für Servicearbeiten in den vorgenannten Bereichen ergeben) erfüllt sind. m) Es liegt in 11.2 Kommt der Verantwortung Auftraggeber seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung des Auftragnehmers nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach und hat er dies zu vertreten, • kann der Auftragnehmer ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst an Stelle des Auftrag- gebers zu erbringen, • verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen im Termin- und Leistungsplan genannten Ausführungsfristen angemessen, wenn und soweit diese wegen der Verzögerung nicht eingehal- ten werden können. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Entschädigung gemäß § 642 BGB und das Recht, gegebe- nenfalls gemäß § 643 BGB zu kündigen, bleiben unberührt. 11.3 Verlangt der Auftragnehmer eine über die geschuldete Mitwirkung des Auftraggebers hinausgehende Leistung des Auftraggebers, dass nicht von KDS gelieferte Hardware (Fremdhardware) den rechtlichen Sicherheitsbestimmungen entsprichtkann der Auftraggeber es übernehmen, diese anstelle des Auftragneh- 11.4 Der Auftraggeber hat Störungen bzw. Mängel unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erken- nung zweckdienlichen Informationen zu melden. Soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist, wird er diese in der Regel auf dem Störungsmeldeformular entsprechend Muster 2 vor- nehmen. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung und Analyse der Störung bzw. des Mangels ermöglichen, z.B. die ihm zur Verfügung stehenden techni- schen Informationen bereit zu stellen. n) Der 11.5 Bei vereinbartem Teleservice* wird der Auftraggeber erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Programmen entsprechend den Festlegungen in einer Tele- servicevereinbarung die notwendigen technischen Einrichtungen beim Auftraggeber bereitstellen und Daten. den Zugriff auf das System ermöglichen. 11.6 Die Durchführung von Aufgaben der Systemadministration, wie Wiederherstellen von Benutzerdaten, Einbinden von Zusatz- und Peripheriegeräten, Einrichten von Benutzern nach einer Störungsbehebung, ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. o) Aufgaben , soweit die Datensicherung nicht Bestandteil der Systemadministration (z.B. Einrichten neuer Benutzer oder Peripheriegeräte, Umkonfiguration des Systems, Sicherung von Programmen und Daten, Softwareinstallation und Einlesen von Kundendaten nach einer Störungsbehebung) obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht durch eine Leistungsbeschreibung etwas anderes geregelt vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist.

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Samples: Evb It System Contract

Mitwirkung des Auftraggebers. Um 11.1 Der Auftraggeber muss dem Auf- tragnehmer eine Kontaktperson be- kanntgeben, die Leistungen sicherzustellenbefugt ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, KDS bei der Erfüllung der vertraglichen Leistung kostenfrei zu unterstützen. Er wird: a) mit Beginn der Vertragslaufzeit namentliche Ansprechpartner, einen Systemadministrator Informatio- nen und einem Stellvertreter bestimmen. Diese Personen sind durch entsprechendes Training für diese Funktion ausgebildet Willenserklärungen abzugeben und ausschließlich berechtigt, Störungen an die KDS Störungsannahme zu meldenentgegenzunehmen. b) Störungen der KDS-Störungsannahme unverzüglich melden und Fehlerprotokolle oder Beschreibungen liefern. c) während 11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erbringung der vereinbarten Servicezeiten den Zugang für Mitarbeiter von KDS oder Leistungen erforderlichen Mitwirkungs- handlungen vorzunehmen, insbeson- dere dem Auftragnehmer alle notwendi- gen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die mit der Wartung betrauten Fremdfirmen zu den Vertragsgegenständen ermöglichen. Alle dazu erforderlichen Daten wie Gebäudenummer, Stockwerk und Raumnummer, gibt der Auftraggeber der KDSStörungsannahme mit der Störungsmeldung an. d) ein Telefon kostenfrei zur Verfügung stellen, e) die für den Betrieb der zu wartenden Produkte erforderliche Infrastruktur bereithalten, f) seine zuständigen Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Servicetechniker zur Verfügung stellen, g) die in den Geräteunterlagen vorgeschriebene Pflege und vorbeugenden Service durchführen, h) sicherstellen, dass an KDS zu liefernde Teile Bereitstellung ungenauer oder ganze Systeme transportsicher verpackt einem beauftragten Frachtführer übergeben oder, sofern nicht anders geregelt, kostenfrei für KDS, anderweitig versandt werden. Verpackungsmaterial bei Lieferungen an KDS unvoll- ständiger Informationen und/oder Doku- mente gehen zu Lasten des Kunden und müssen den umweltschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen, i) eine Möglichkeit bereitstellen, Software von CD-ROM oder DVD zu lesen und zu installierende Software auf CD-ROM oder DVD-Datenträgern bereithaltenAuftragge- bers. j11.3 Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räum- lichkeiten und Systemen (einschließlich Fernzugriff) und stellt ihm Informatio- nen, Mitarbeiter und andere Ressourcen zur Verfügung, sofern dies für die Erbrin- gung der Dienstleistung durch den Auf- tragnehmer erforderlich ist. 11.4 Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen der Leis- tungserbringung Zugang zu wartenden Produkte reparaturbereit zum Service übergebenseinen Ein- richtungen sowie zu Software, Hardware und sonstigen Hilfsmitteln (einschließ- lich Fernzugriff) gewähren oder diese zur Verfügung stellen sollte, wird der Auf- traggeber dem Auftragnehmer alle erfor- derlichen Lizenzen oder Genehmigungen verschaffen, die für die Nutzung der vor- genannten Ressourcen zur Erbringung der Vertragsgegenstände erforderlich sind. Er stellt Sollten die vorgenannten Lizenzen und/oder Genehmigungen vom Auftrag- geber nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, ist der Auftragnehmer von sei- nen Verpflichtungen befreit, soweit diese durch die Nichterfüllung beein- trächtigt werden. 11.5 Muss die Dienstleistung aufgrund einer unterlassenen Mitwirkungshand- lung geändert werden, insbesondere sicherdadurch, dass bereits erteilte Informati- onen korrigiert oder Informationen nachgereicht werden müssen, gilt dies als Änderungswunsch im Sinne von Ab- satz 14. Setzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Nachfrist zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht, so ist der Auf- tragnehmer nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist zur Kündigung berechtigt. 11.6 Der Auftraggeber ist dafür verant- wortlich, dass die Wartung keine negativen Auswirkungen auf den übrigen Betrieb hat. k) Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlichMaterialien, dass der Auftraggeber oder eine die dem Auftragnehmer zur Durchführung des Vertrags zur Verfügung gestellt werden, frei von ihm beauftragte Person während der Wartungs- Eigentumsrechten und Pflegearbeiten am Aufstellungsort anwesend ist. l) Der Auftraggeber zeigt KDS vorher an, wenn die Arbeiten in Bereichen durchzuführen anderen Rechten Dritter sind, in denen mit Röntgen-, radioaktiver die die geplante Nutzung einschränken oder sonstiger ionisierender Strahlung zu rechnen istausschlie- ßen könnten. Der Auftraggeber nimmt alle Strahlenschutzverpflichtungen wahrstellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus diese aufgrund von beste- henden Rechten an eingebrachten Mate- rialien gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen könnten. In diesem Zu- sammenhang übernimmt der StrSchVO oder der Röntgen-VO für Servicearbeiten in Auftragge- ber sämtliche Verpflichtungen gegen- über den vorgenannten Bereichen ergebenVerwertungsgesellschaften. m) Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass nicht von KDS gelieferte Hardware (Fremdhardware) den rechtlichen Sicherheitsbestimmungen entspricht. n) 11.7 Der Auftraggeber erstellt ist dafür verant- wortlich, seine Daten regelmäßig Sicherungskopien von allen Programmen und Daten. Die Durchführung von Aufgaben entsprechend der Systemadministration, wie Wiederherstellen von Benutzerdaten, Einbinden von Zusatz- und Peripheriegeräten, Einrichten von Benutzern nach einer Störungsbehebung, obliegt dem AuftraggeberRelevanz der jeweili- gen Daten zu sichern. o) Aufgaben der Systemadministration (z.B. Einrichten neuer Benutzer oder Peripheriegeräte, Umkonfiguration des Systems, Sicherung von Programmen und Daten, Softwareinstallation und Einlesen von Kundendaten nach einer Störungsbehebung) obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht durch eine Leistungsbeschreibung etwas anderes geregelt ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkung des Auftraggebers. Um die Leistungen sicherzustellen, verpflichtet Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Dabei handelt es sich der Auftraggeber, KDS bei der Erfüllung der vertraglichen Leistung kostenfrei zu unterstützenum eine Hauptleistungspflicht des Auftraggebers. Er wird: a) mit Beginn der Vertragslaufzeit namentliche Ansprechpartner, einen Systemadministrator und einem Stellvertreter bestimmen. Diese Personen sind durch entsprechendes Training für diese Funktion ausgebildet und ausschließlich berechtigt, Störungen an die KDS Störungsannahme zu melden. b) Störungen der KDS-Störungsannahme unverzüglich melden und Fehlerprotokolle oder Beschreibungen liefern. c) während der vereinbarten Servicezeiten den Zugang für Mitarbeiter von KDS oder für die mit der Wartung betrauten Fremdfirmen zu den Vertragsgegenständen ermöglichen. Alle dazu erforderlichen Daten wie Gebäudenummer, Stockwerk und Raumnummer, gibt der Der Auftraggeber der KDSStörungsannahme mit der Störungsmeldung an. d) ein Telefon kostenfrei zur Verfügung stellen, e) die für den Betrieb der zu wartenden Produkte erforderliche Infrastruktur bereithalten, f) seine zuständigen Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Servicetechniker zur Verfügung stellen, g) die in den Geräteunterlagen vorgeschriebene Pflege und vorbeugenden Service durchführen, h) sicherstellen, dass an KDS zu liefernde Teile oder ganze Systeme transportsicher verpackt einem beauftragten Frachtführer übergeben oder, sofern nicht anders geregelt, kostenfrei für KDS, anderweitig versandt werden. Verpackungsmaterial bei Lieferungen an KDS gehen zu Lasten des Kunden und müssen den umweltschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen, i) eine Möglichkeit bereitstellen, Software von CD-ROM oder DVD zu lesen und zu installierende Software auf CD-ROM oder DVD-Datenträgern bereithalten. j) die zu wartenden Produkte reparaturbereit zum Service übergeben. Er stellt insbesondere sicher, dass alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die Wartung keine negativen Auswirkungen auf den übrigen Betrieb hat. k) Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlichzur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind, kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Zu seinen Mitwirkungspflichten zählt unter anderem, dass der Auftraggeber Auftraggeber: • geeignete Vorkehrungen trifft, dass im Fall einer Zerstörung, Löschung oder Veränderung von Daten, Dateien oder Programmen diese rekonstruiert werden können, insbesondere – soweit nicht anders vereinbart – eine ordnungsgemäße Datensicherung durchzuführen. • frühzeitig, dass heißt bis zum Start erster Tests, repräsentative und bezüglich Datenqualität und -menge betriebsübliche, konsistente Testdaten für System- und Abnahmetests zur Verfügung stellt. • dafür Sorge trägt, dass Xxxxxxx von ihm beauftragte Person während der Wartungs- Passwörtern diese geheim halten und Pflegearbeiten am Aufstellungsort anwesend ist. l) Der Auftraggeber zeigt KDS vorher an, wenn die Arbeiten in Bereichen durchzuführen sind, in denen mit Röntgen-, radioaktiver oder sonstiger ionisierender Strahlung zu rechnen istDritten nicht offenbaren. Er wird diese Personen diesbezüglich instruieren. Der Auftraggeber nimmt alle Strahlenschutzverpflichtungen wahrverpflichtet sich, crossinx über das Ausscheiden eines jeden Passwort-Inhabers zu informieren und jeglichen Verdacht einer Manipulation an den Passwörtern crossinx unverzüglich zu melden. • hinsichtlich der durch crossinx übermittelten Daten in regelmäßigen Abständen Virenkontrollen auf seinen Systemen durchführt und die entsprechenden Datenbestände mittels Speicherroutinen periodisch sichert. • crossinx über Rundungsparameter, Datumsformate oder die Anzahl der gewünschten Nachkommastellen rechtzeitig informiert und diese über eine reine Transformation hinausgehenden Daten selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. • Falls der Auftraggeber Daten von crossinx über SFTP abholen möchte, werden die Daten in Abholverzeichnissen bereit gestellt und gelten damit als übertragen. Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, das Verzeichnis selbständig zu kontrollieren, die Daten dort abzuholen, bei sich aus der StrSchVO oder der Röntgen-VO für Servicearbeiten in den vorgenannten Bereichen ergeben. m) Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass nicht von KDS gelieferte Hardware (Fremdhardware) den rechtlichen Sicherheitsbestimmungen entspricht. n) Der Auftraggeber erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Programmen zu archivieren und Datenanschließend im Abholverzeichnis zu löschen. Die Durchführung Vertragspartner können im Laufe des Projekts gemeinsam zusätzliche Mitwirkungspflichten definieren. Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsgemäßer, nicht vollständiger oder verspäteter Mitwirkungen des Auftraggebers für den Auftragnehmer ein Mehraufwand, ggf. auch in Form von Aufgaben Wartezeiten entsteht oder Arbeiten wiederholt werden müssen, so ist crossinx berechtigt, diesen Mehraufwand in begründeter Höhe gemäß der Systemadministration, wie Wiederherstellen vereinbarten Stundensätze gesondert in Rechnung zu stellen. crossinx kann in diesem Fall außerdem auch unabhängig von Benutzerdaten, Einbinden von Zusatz- und Peripheriegeräten, Einrichten von Benutzern nach einer Störungsbehebung, obliegt dem AuftraggeberAbnahme den bereits geleisteten Aufwand in Rechnung stellen. Soweit möglich kann crossinx außerdem die fehlenden Mitwirkungsleistung gegen gesonderte Vergütung gemäß der vereinbarten Stundensätze selbst erbringen. o) Aufgaben der Systemadministration (z.B. Einrichten neuer Benutzer oder Peripheriegeräte, Umkonfiguration des Systems, Sicherung von Programmen und Daten, Softwareinstallation und Einlesen von Kundendaten nach einer Störungsbehebung) obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht durch eine Leistungsbeschreibung etwas anderes geregelt ist.

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