Allgemeine Mitwirkungspflichten Musterklauseln

Allgemeine Mitwirkungspflichten. 10.1. Der Kunde hat TIS alle erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird den Mitarbeitern von TIS Zugang zu seinen Räumlichkeiten und/oder der vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur gewähren, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die vertraglich vereinbarten persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 10.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung von TIS nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach und hat er dies zu vertreten, 10.2.1. kann TIS ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst an Stelle des Kunden zu erbringen, 10.2.2. verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine und Fristen angemessen, wenn und soweit diese wegen der Verzögerung nicht eingehalten werden können. 10.2.3. Etwaige Ansprüche von TIS auf Entschädigung und/oder das Recht, gegebenenfalls zu kündigen oder zurückzutreten, bleiben unberührt. 10.3. Besondere Mitwirkungspflichten ergeben sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen aus den besonderen Vertragsbedingungen.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. Um die vertragsgemäße Erfüllung durch Step Ahead zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde ohne besondere Vergütung dazu, sämtliche technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die ordnungsgemäße Leistungserfüllung durch Step Ahead zu ermöglichen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass Step Ahead rechtzeitig, d. h. mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, die abgefragten Informationen über die IT-Infrastruktur vollständig übermittelt werden. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen EDV-technischer und projektorganisatorischer Art (z. B. Hardware und Betriebssysteme, eingesetzte Software, Organisationspläne) sowie ggf. die Zurverfügungstellung der Hardware und/oder Software (einschließlich Dokumentation), für welche die vertragliche Leistung erbracht werden soll. Gegebenenfalls hat der Kunde bei bestimmten Services und Leistungen während der Laufzeit des Vertrages Zugriff auf seine Server und Systemumgebung zu gewähren. Soweit hierfür der Zugriff auf fremde Provider erforderlich ist, sorgt der Kunde dafür, dass diese dem Zugriff durch Step Ahead schriftlich einwilligen. Der Kunde stellt Step Ahead ausdrücklich von Schadensersatzansprüchen und sonstigen Forderungen frei, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen durch einen Zugriff auf Dritte, insbesondere auf fremde Provider, entstehen. Der Kunde stellt sicher, dass während der Leistungserbringung durch Step Ahead fachlich kompetente Mitarbeiter zur Erbringung des Leistungszweckes zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Ansprechpartner, die mit der EDV-Anlage und der IT-Infrastruktur des Kunden vertraut sind und während der üblichen Geschäftszeiten und/oder zu vereinbarten Terminen zur Verfügung stehen. Soweit dem Kunden vor oder während der Erbringung der vertraglichen Leistungen Entwürfe, Programmtestversionen oder ähnliche Unterlagen vorgelegt werden, hat er diese sorgfältig im Hinblick auf die Kompatibilität hinsichtlich seiner eigenen EDV-Systeme zu überprüfen und auf ggf. bestehende Probleme oder EDV-Konflikte hinzuweisen. Der Kunde wird die nach dem neuesten Stand der Technik angemessenen Maßnahmen zur Datensicherung und Datensicherheit ergreifen. Der Kunde stellt weiterhin sicher, dass eine regelmäßige Datensicherung durchgeführt wird und vor Durchführung der Leistung von Step Ahead ein Back-up systemrelevanter Daten erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datensicherung – außer bei ausdrücklich vereinbarter a...
Allgemeine Mitwirkungspflichten. 10.1. Der Kunde hat pure media alle erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird den Mitarbeitern von pure media Zugang zu seinen Räumlichkeiten und/oder der vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur gewäh- ren, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die vertraglich vereinbarten persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 10.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung von pure media nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach und hat er dies zu vertreten, 10.2.1. kann pure media ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst an Stelle des Kunden zu erbringen, 10.2.2. verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine und Fristen angemessen, wenn und soweit diese wegen der Verzöge- rung nicht eingehalten werden können. 10.2.3. Etwaige Ansprüche von pure media auf Entschädigung und/oder das Recht, gegebenenfalls zu kündigen oder zurückzutreten, bleiben unberührt. 10.3. Besondere Mitwirkungspflichten ergeben sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen aus den besonderen Vertragsbedingungen.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. Die allgemeinen Mitwirkungspflichten ergeben sich aus Ziffer 4. der Allgemeinen Bedingungen sowie aus der anwendbaren Servicebeschreibung. Umfassen die Services die Lieferung eines Updates oder eines neuen Release, ist der Kunde verpflichtet, dieses jeweils unverzüglich zu implementieren.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. Der Kunde wird Matrix42 bei der Erbringung der Wartungs- und Supportleistungen bestmöglich unterstützen. Der Kunde wird Matrix42 die zur Vertragserfüllung notwendigen Kenntnisse verschaffen, insbeson- dere über den NetzwerkauЫau im Hause des Kunden und die Umgebungsbedin- gungen der Software, sowie Matrix42 über Änderungen informieren.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. (1) Agentur wird die im Auftrag vereinbarten Leistungen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickeln. (2) Der Kunde verpflichtet sich an Agentur sämtliche Daten, Informationen, Unterlagen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen, die Agentur zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages benötigt. (3) Soweit der Kunde Agentur Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwen- dung dieser Vorlagen berechtigt ist.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. 10.1. Der Kunde hat Xxxxx alle aus seiner Sphäre erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 10.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung von Xxxxx nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach und hat er dies zu vertreten, kann Xxxxx ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst an Stelle des Kunden zu erbringen, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine und Fristen angemessen, wenn und soweit diese wegen der Verzögerung nicht eingehalten werden können. 10.3. Etwaige Ansprüche von Xxxxx auf Entschädigung und/oder das Recht, gegebenenfalls zu kündigen oder zurückzutreten, bleiben unberührt. 10.4. Besondere Mitwirkungspflichten ergeben sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen aus den besonderen Vertragsbedingungen.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. 10.1. Der Kunde hat Xxxxxxx alle aus seiner Sphäre erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 10.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung von Xxxxxxx nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach und hat er dies zu vertreten, 10.2.1. kann Winkels ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst an Stelle des Kunden zu erbringen, 10.2.2. verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine und Fristen angemessen, wenn und soweit diese wegen der Verzögerung nicht eingehalten werden können. 10.2.3. Etwaige Ansprüche von Winkels auf Entschädigung und/oder das Recht, gegebenenfalls zu kündigen oder zurückzutreten, bleiben unberührt. 10.3. Besondere Mitwirkungspflichten ergeben sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen aus den besonderen Vertragsbedingungen.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. 23.1.1 Soweit für die ordnungsgemäße Erledigung der beauftragten Leistungen erforderlich wird der Kunde an der Ausführung der Leistungen mitwirken und teambits im erforderlichen und angemessenen Umfang unterstützen. 23.1.2 Der Kunde wird teambits von allen betrieblichen Vorgängen und Umständen in Kenntnis setzen, die für die Durchführung der Leistungen von Bedeutung sein können. 23.1.3 Der Kunde wird teambits die für Durchführung und Erledigung der Leistungen erforderlichen Dokumente, Nachweise, Daten und sonstigen Unterlagen rechtzeitig überlassen und notwendigen Auskünfte sowie Informa- tionen erteilen. 23.1.4 Während der gesamten Dauer der Veranstaltung stellt der Kunde einen kompetenten Ansprechpartner, der teambits für alle Fragen im Zusammenhang mit den beauftragten Leistungen zur Verfügung steht und notwen- dige Klärungen unverzüglich herbeiführt. 23.1.5 Soweit die Leistungen von teambits nur mit Zustimmung und Ermächtigung Dritter möglich ist, wird der Kunde die erforderlichen Zustimmungen und Ermächtigungen rechtzeitig vor Beginn der betreffenden Tätigkeiten be- sorgen.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. 4.2.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ingenious bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen bestmöglich und umfassend zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die rechtzeitige Übergabe erforderlicher Informationen und Unterlagen. 4.2.2. Der Auftraggeber wird gegenüber Ingenious im Hinblick auf vertragsrelevante Tatsachen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ermittlung der erfolgsbasierten Abrechnung mit seinen Kunden bzw. Partnern (z.B. bei Eintragung der Parameter nach Maßgabe der Ziff. 4.1), ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben machen. Der Auftraggeber versichert, mit seinen Kunden bzw. Partnern keine Abreden zu treffen, die die Interessen von Ingenious entgegen des Grundsatzes von Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte benachteiligen. 4.2.3. Der Auftraggeber wird verbindlich mindestens einen Ansprechpartner für Ingenious benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an Ingenious zu kommunizieren. 4.2.4. Ingenious fertigt regelmäßig, nicht öfter als einmal am Tag, automatisiert BackUps der gesamten zugrundeliegenden Software und aller damit in Zusammenhang stehenden aktuellen Daten und Datenbanken. 4.2.5. Der Auftraggeber ist für alle Handlungen seiner Kunden und sonstigen Partner und Beauftragten im Rahmen dieses Vertrages verantwortlich und muss sich gegebenenfalls deren Handeln wie eigenes Handeln zurechnen lassen.