Allgemeine Mitwirkungspflichten. 10.1. Der Kunde hat TIS alle erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird den Mitarbeitern von TIS Zugang zu seinen Räumlichkeiten und/oder der vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur gewähren, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die vertraglich vereinbarten persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. Um die vertragsgemäße Erfüllung durch Step Ahead zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde ohne besondere Vergütung dazu, sämtliche technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die ordnungsgemäße Leistungserfüllung durch Step Ahead zu ermöglichen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass Step Ahead rechtzeitig, d. h. mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, die abgefragten Informationen über die IT-Infrastruktur vollständig übermittelt werden. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen EDV-technischer und projektorganisatorischer Art (z. B. Hardware und Betriebssysteme, eingesetzte Software, Organisationspläne) sowie ggf. die Zurverfügungstellung der Hardware und/oder Software (einschließlich Dokumentation), für welche die vertragliche Leistung erbracht werden soll. Gegebenenfalls hat der Kunde bei bestimmten Services und Leistungen während der Laufzeit des Vertrages Zugriff auf seine Server und Systemumgebung zu gewähren. Soweit hierfür der Zugriff auf fremde Provider erforderlich ist, sorgt der Kunde dafür, dass diese dem Zugriff durch Step Ahead schriftlich einwilligen. Der Kunde stellt Step Ahead ausdrücklich von Schadensersatzansprüchen und sonstigen Forderungen frei, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen durch einen Zugriff auf Dritte, insbesondere auf fremde Provider, entstehen. Der Kunde stellt sicher, dass während der Leistungserbringung durch Step Ahead fachlich kompetente Mitarbeiter zur Erbringung des Leistungszweckes zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Ansprechpartner, die mit der EDV-Anlage und der IT-Infrastruktur des Kunden vertraut sind und während der üblichen Geschäftszeiten und/oder zu vereinbarten Terminen zur Verfügung stehen. Soweit dem Kunden vor oder während der Erbringung der vertraglichen Leistungen Entwürfe, Programmtestversionen oder ähnliche Unterlagen vorgelegt werden, hat er diese sorgfältig im Hinblick auf die Kompatibilität hinsichtlich seiner eigenen EDV-Systeme zu überprüfen und auf ggf. bestehende Probleme oder EDV-Konflikte hinzuweisen. Der Kunde wird die nach dem neuesten Stand der Technik angemessenen Maßnahmen zur Datensicherung und Datensicherheit ergreifen. Der Kunde stellt weiterhin sicher, dass eine regelmäßige Datensicherung durchgeführt wird und vor Durchführung der Leistung von Step Ahead ein Back-up systemrelevanter Daten erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datensicherung – außer bei ausdrücklich vereinbarter a...
Allgemeine Mitwirkungspflichten. 10.1. Der Kunde hat pure media alle erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird den Mitarbeitern von pure media Zugang zu seinen Räumlichkeiten und/oder der vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur gewäh- ren, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die vertraglich vereinbarten persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. Die allgemeinen Mitwirkungspflichten ergeben sich aus Ziffer 4. der Allgemeinen Bedingungen sowie aus der anwendbaren Servicebeschreibung. Umfassen die Services die Lieferung eines Updates oder eines neuen Release, ist der Kunde verpflichtet, dieses jeweils unverzüglich zu implementieren.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. 4.2.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ingenious bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen bestmöglich und umfassend zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die rechtzeitige Übergabe erforderlicher Informationen und Unterlagen.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. Der Kunde wird Matrix42 bei der Erbringung der Wartungs-und Supportleistungen bestmöglich unterstützen. Der Kunde wird Matrix42 die zur Vertragserfüllung notwendigen Kenntnisse, insbesondere über den Netzwerkaufbau im Hause des Kunden und die Umgebungsbedingungen der Software verschaffen sowie Matrix42 über Änderungen informieren.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. 10.1. Der Kunde hat Xxxxx alle aus seiner Sphäre erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. 23.1.1 Soweit für die ordnungsgemäße Erledigung der beauftragten Leistungen erforderlich wird der Kunde an der Ausführung der Leistungen mitwirken und teambits im erforderlichen und angemessenen Umfang unterstützen.
Allgemeine Mitwirkungspflichten. Dem Auftraggeber obliegen die vertraglich vereinbarten sowie die zur ordnungsgemäßen Vertrags- durchführung erforderlich Beistellungs- und Mitwirkungspflichten. Soweit zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich, wird der Auftraggeber insbesondere • die nicos bei den zur vertragsgemäßen und rechtzeitigen Herbeiführung der Betriebs- bereitschaft an den jeweiligen Standorten zu erbringenden Leistungen unterstützen und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere über die vorhandene informations- technische Infrastruktur, übermitteln, • für den Fall, dass der Auftraggeber Anschlüsse, Leitungen oder sonstige Leistungen von Betreibern von Telekommunikationsnetzwerken (Carriern) oder Leistungen von Service Providern beistellt und diese für vertragsgemäße Leistungen der nicos vorausgesetzt werden, diese in der vereinbarten Qualität verfügbar halten, • Zugang zu seinen Räumlichkeiten und der dort vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur gewähren, • Arbeitsräume für die Mitarbeiter der nicos bzw. ihrer Subunternehmer einschließlich der erfor- derlichen Arbeitsmittel nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen, • unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre schaffen, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Installations- und Unterstützungsleistungen erforderlich sind und Sorge für einen den technischen Anforderungen genügenden, angemessenen Zustand der von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten tragen (dies umfasst unter anderem Wetterfestigkeit, Diebstahlsicherheit, angemessene Stromversorgung inkl. Notstrom- aggregat, Lüftung und Klimatisierung.), • einen kompetenten Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern der nicos bzw. ihrer Subunternehmer für Informationen und Fragen etc. während der vereinbarten Arbeitszeit vor Ort zur Verfügung steht und ermächtigt ist, sämtliche vertragsrelevanten und rechtsver- bindlichen Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Vertrags notwendig sind, • diesen Ansprechpartner in das System einschließlich aller Erweiterungen und Erneuerungen einweisen, • diesen Ansprechpartner nach Aufforderung durch die nicos gegen einen kompetenten Ansprechpartner auswechseln, sofern dieser seine sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten in grober Weise oder mehrfach verletzt, • unentgeltlich Systemkapazität sowie Mitarbeiter zur Übernahme der Managed Services in an- gemessenem Umfang bereitstellen, • die nicos bei der Bearbeitung und Abwicklung lä...
Allgemeine Mitwirkungspflichten. (1) Agentur wird die im Auftrag vereinbarten Leistungen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickeln.