Mitwirkungsleistungen Musterklauseln

Mitwirkungsleistungen. 5.1 Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
Mitwirkungsleistungen. Tickets der Fehlerklasse 1 müssen zusätzlich telefonisch gemäß Ziffer 2.1 b) gemeldet werden. Der Lizenznehmer übermittelt dem Lizenzgeber auf An- forderung einen aktuellen Datenbank-Dump (Daten wer- den erforderlichenfalls vom Lizenznehmer anonymisiert übergeben). Der Lizenznehmer ermöglicht dem USU Support und der Entwicklung den Remote-Zugriff auf sein System zur Fehlerbehebung. Änderungen an der Systemumgebung (Hardware und Software) müssen vom Lizenznehmer dokumentiert sein und dem Lizenzgeber zur Verfügung stehen. Erforderli- che Datenbank-, Netzwerk- und Server-Logfiles (Proto- kolldateien) werden dem USU Support zur Verfügung gestellt. Der Lizenznehmer wirkt bei der Fehlereingrenzung mit und unterstützt den Lizenzgeber durch Funktions- und Integrationstests. Bei Fehler der Fehlerklasse 1, bei den 24x7 gearbeitet wird, müssen Ansprechpartner des AG erforderlich falls ebenfalls 24x7 zur Verfügung stehen.
Mitwirkungsleistungen. 7.1 SWS wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen erbringen. Dazu wird SWS dem Auftragnehmer alle für die Realisierung des Projektes erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten in dem aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung enthalten Umfang bereitstellen.
Mitwirkungsleistungen. Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat an dem Ort, an den das Produkt zu liefern ist (Be- stimmungsort) rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die er- forderlich sind, damit die ELCO GmbH ihre Leistungen ohne Ver- zögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen kann. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen: - freien Zugang zum Bestimmungsort; - Anwesenheit eines Ansprechpartners vor Ort während der Liefe- rung. Es ist allein Sache des Kunden, für die Erteilung etwa notwendiger Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung, Genehmigung des Gas- und Elektrizitätswerkes) zu sorgen.
Mitwirkungsleistungen. 6.1. Vereinbarte und zur Vertragsdurchführung notwendige Mitwirkungs- und Beistellleistungen des AGs, u.a. wie im Vertrag festgelegt, sind als wesentliche Vertragspflichten zu erbringen.
Mitwirkungsleistungen. 5.1 Der Kunde unterstützt net•able bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard‐ und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
Mitwirkungsleistungen. 8.1 Das Unternehmen wird den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang un- terstützen, soweit dies nach Treu und Glauben erwar- tet werden kann. Dies betrifft insbesondere die Zur- verfügungstellung erforderlicher Informationen.
Mitwirkungsleistungen. 4.3.1. Der Auftraggeber unterstützt den Lieferant bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, von fachkundigen Mitarbeitern, von Kommunikationsmitteln und -anschlüssen sowie von Hard- und Software und das Zugänglichmachen von Räumlichkeiten, soweit dies erforderlich ist. Der Auftraggeber wird den Lieferanten hinsichtlich zu beachtender Umstände bei Arbeiten des Lieferanten in den Räumlichkeiten und an den technischen Einrichtungen des Auftraggebers eingehend instruieren. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
Mitwirkungsleistungen. Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstellung der von der Agentur in diesem Sinne verarbeiteten Formate kann unter xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx eingesehen werden. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen der Agentur, einsehbar unter xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx.xxx. Sollte aus technischen Gründen die genannten Dateien („honorare.pdf“ und/oder „formate.pdf“) nicht aufrufbar sein, können diese zu den Bürozeiten direkt von der Agentur angefordert werden. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertra- ges geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Mitwirkungsleistungen. 10.1 Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Anwenders und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren. 10.2 Der Anwender ist dazu verpflichtet, während des Testphase die Funktionalitäten und generelle Beschaffenheit der Software zu überprüfen und etwaige Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit vor Ende des Testphase gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Auf Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit, die während des Projektzeitraums bereits bekannt oder vorhanden waren, aber nicht vor Ende der Testphase gegenüber dem Anbieter angezeigt wurden, kann sich der Anwender gegenüber dem Anbieter nicht berufen. 10.3 Der Anwender ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zu benennen und zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Anwender ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen. 10.4 Für die Inhalte und mit der Software verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Anwender verantwortlich. Der Anwender verpflichtet sich hiermit, die Anwendung nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Anwender wird den Anbieter unverzüglich, möglichst schriftlich, informieren über: (i) den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistung; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die vom Anbieter bereitgestellte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff. 10.5 Der Anwender ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen. 10 Participation services 10.1 The following cooperation services are main service obligations of the user and cannot be classified as secondary obligations or duties alone. 10.2 The user is obliged to check the functionality and general quality of the software during the trial period and to notify the Provider of any defects or other deviations from the quality requirements before the end of the trial period. The user m...