Mitwirkungsleistungen. 5.1 Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
5.2 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen der Agentur.
5.3 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Mitwirkungsleistungen. 7.1 SWS wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen erbringen. Dazu wird SWS dem Auftragnehmer alle für die Realisierung des Projektes erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten in dem aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung enthalten Umfang bereitstellen.
7.2 Soweit in einem Vertrag bzw. dessen Leistungsbeschreibung kein feststehender Termin für eine Mitwirkungshandlung bzw. Beistellung von SWS vereinbart ist, wird der Auftragnehmer die Mitwirkungshandlung bzw. Beistellung rechtzeitig von SWS abfordern.
Mitwirkungsleistungen. Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstellung der von der Agentur in diesem Sinne verarbeiteten Formate kann unter xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx eingesehen werden. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen der Agentur, einsehbar unter xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx.xxx. Sollte aus technischen Gründen die genannten Dateien („honorare.pdf“ und/oder „formate.pdf“) nicht aufrufbar sein, können diese zu den Bürozeiten direkt von der Agentur angefordert werden. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertra- ges geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Mitwirkungsleistungen. 5.1 Der Kunde unterstützt net•able bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard‐ und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
5.2 Die korrekte Lizenzierung, die Verwaltung der Lizenzen sowie deren Dokumentation ist die alleinige Aufgabe des Kunden; net•able kann ihn hierbei, falls gewünscht und vereinbart, unterstützen. Es ist z.B. möglich, ein kostenpflichtiges Lizenzaudit durchführen zu lassen. Hierzu greift net•able auf Microsoft Zertifizierte SAM (Software Asset Management) Consultants zurück.
5.3 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstellung der von net•able in diesem Sinne verarbeiteten Formate kann online unter xxxx://xxxxxxx.xxxxxxx.xx eingesehen werden. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen von net•able gemäß der jeweils vereinbarten Konditionen.
5.4 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen net•able unverzüglich mitzuteilen.
5.5 Mit Beauftragung der Softwareinstallation durch net•able erklärt sich der Kunde mit den Lizenzbedingungen der jeweiligen Software einverstanden; dies gilt ebenso für sonstige im Rahmen der durch geführten Dienstleistungen installierte Software.
5.6 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Mitwirkungsleistungen. 8.1 Das Unternehmen wird den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang un- terstützen, soweit dies nach Treu und Glauben erwar- tet werden kann. Dies betrifft insbesondere die Zur- verfügungstellung erforderlicher Informationen.
8.2 Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen be- dürfen der gesonderten Vereinbarung im Vertrag.
8.3 Der Auftragnehmer hat die Erbringung jeglicher Mit- wirkungsleistungen in jedem Fall ausdrücklich und mit ausreichendem Vorlauf anzufordern.
Mitwirkungsleistungen. Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat an dem Ort, an den das Produkt zu liefern ist (Be- stimmungsort) rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die er- forderlich sind, damit die ELCO GmbH ihre Leistungen ohne Ver- zögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen kann. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen: - freien Zugang zum Bestimmungsort; - Anwesenheit eines Ansprechpartners vor Ort während der Liefe- rung. Es ist allein Sache des Kunden, für die Erteilung etwa notwendiger Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung, Genehmigung des Gas- und Elektrizitätswerkes) zu sorgen.
Mitwirkungsleistungen. Der Kunde erbringt alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für PCS. Der Kunde erbringt insbesondere die im Servicevertrag genannten sowie die nachfolgenden Beistellungen und Mitwirkungsleistungen: - Der Kunde meldet die Störungen unter Angabe einer Fehlerbeschreibung und stellt PCS alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Durchführung der Leistungen erforderlich sind (z.B. Netzwerkpläne). - Der Kunde stellt einen von PCS autorisierten und funktionalen Remote-Zugang zur Verfügung. Dies gilt insb. bei Einsatz eines Policy Servers. In diesem Fall hat der Kunde auch sicherzustellen, dass automatische Alarmmeldungen im Rahmen des Service Expert Systems an PCS gesendet werden. - Er räumt PCS, in der Zeit von Montag bis Xxxxxxx 8:00 - 18:00 Uhr (Wartungsfenster), die zur Durchführung der Arbeiten notwendige Zeit und Gelegenheit ein. - Der Kunde benennt den bei ihm verantwortlichen Ansprechpartner einschließlich einer Rufnummer, unter welcher dieser erreichbar ist. - Der Kunde sorgt für die regelmäßige und vollständige Sicherung seiner Daten. - Bei PCS Software, die in einer virtualisierten Umgebung eingesetzt wird (Serviceklassen L oder M), ist der Kunde für die darunter liegende Hardware selbst verantwortlich. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zu jederzeit ausreichende Performanz für die PCS Software zur Verfügung steht.
Mitwirkungsleistungen. 10.1 Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Anwenders und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.
Mitwirkungsleistungen. 4.1 Der Kunde unterstützt die Druckerei Wilke bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
4.2 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen der Druckerei Wilke gemäß den jeweils vereinbarten Konditionen.
4.3 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Druckerei Wilke unverzüglich mitzuteilen.
4.4 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Mitwirkungsleistungen. 6.1. Vereinbarte und zur Vertragsdurchführung notwendige Mitwirkungs- und Beistellleistungen des AGs, u.a. wie im Vertrag festgelegt, sind als wesentliche Vertragspflichten zu erbringen.