Mitwirkungspflichten des Vertragspartners. 4.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Canon in Textform über beabsichtigte Änderungen der jeweils vereinbarten Einsatzbedingungen oder Systemumgebung zu unterrichten.
Mitwirkungspflichten des Vertragspartners. Wenn der Käufer vertragliche Pflichten - auch Mitwirkungs- oder Nebenpflichten - , wie Eröffnung eines Akkreditives, Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung oder Ähnliches, nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, unsere Lieferfristen und -termine – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - entsprechend den Bedürfnissen unseres Produktionsablaufes angemessen hinauszuschieben.
Mitwirkungspflichten des Vertragspartners. 1. Der Vertragspartner ist bei sich und/oder Dritten verpflichtet, durch angemessene technische und or ganisatorische Maßnahmen geeignete Voraussetzungen zu schaffen, so dass mesonic die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen kann.
Mitwirkungspflichten des Vertragspartners. 4.1. Der Vertragspartner hat auf seine Kosten alle Anstrengungen zu unternehmen, um Media eine reibungslose Leistungserbringung zu ermöglichen und alles zu unterlassen, was die Tätigkeit erschweren oder unmöglich machen könnte. Er wird zu diesem Zweck Media sämtliche erforderlichen Werbemittel, ggf. erforderliche Vorlagen für die Produktion von Werbemitteln, Unterlagen und Informationen unverzüglich sowie unentgeltlich zur Verfügung stellen. Der Vertragspartner wird insbesondere rechtzeitig, spätestens aber 10 Werktage vor Beginn der Werbekampagne, die von ihm gewünschte Zuweisung des einzelnen Werbemittels zum jeweiligen Werbeträger an Media übermitteln. Erkennt der Vertragspartner, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Media unverzüglich mitzuteilen.
Mitwirkungspflichten des Vertragspartners. 4.1 Der Vertragspartner ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung verpflichtet. Er wird alle für die Leistungser- bringung durch NETFOX erforderlichen Voraussetzungen schaffen, die vereinbart sind oder in seinem Bereich liegen. Soweit erforderlich hat der Vertragspartner insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass zu den vereinbarten Terminen sachkundige und zur Entscheidung befugte Mitarbeiter bereitstehen, die die Durchführung der Arbeiten durch NETFOX ermöglichen.
Mitwirkungspflichten des Vertragspartners. 5.1 Der Vertragspartner wird uns im erforderlichen Umfang bei der Erbringung unserer Leistung un- terstützen. Er wird uns vor allem alle benötigten Informationen und Unterlagen, z. B. i.H.a. die ge- wünschte Zielgruppe, die betroffenen Produkte und den Werbeinhalt zur Verfügung stellen.
Mitwirkungspflichten des Vertragspartners. Für die Zurverfügungstellung der Werbemittel und - im Falle einer volladressierten Verteilung - der Ad- ressen sowie für die Postauslieferung ist der Vertragspartner verantwortlich. Etwaige in der Sphäre des Vertragspartners liegende insoweitige Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten. Auf 7.3 sowie im Hinblick auf die inhaltliche Verantwortlichkeit nach 6.3 und 6.4 der allgemeinen Rahmenbedingungen wird explizit verwiesen.
Mitwirkungspflichten des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist verpflichtet, codeenterprise sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die codeenterprise unbekannt sind. codeenterprise ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist der Vertragspartner verpflichtet, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten von codeenterprise zu vergüten. Sofern sich der Vertragspartner verpflichtet hat, codeenterprise im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Vertragspartner diese codeenterprise umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Vertragspartner überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Vertragspartner die hierfür anfallenden Kosten. codeenterprise haftet nicht für Rechte Dritter gleich welcher Art an den ihnen übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, codeenterprise von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
Mitwirkungspflichten des Vertragspartners. 1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen, insbesondere technische Spezifikationen, rechtzeitig und in der von XXXXXXX XXXXXXXX Germany gewünschten Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Mitwirkungspflichten des Vertragspartners. 4.1 Der Vertragspartner wird der Werbeagentur fristgerecht und vollständig alle benötigten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, soweit diese für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.