Muster und Fertigungsmittel Musterklauseln

Muster und Fertigungsmittel. 1. Die Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, von der zu liefernden Ware gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen.
Muster und Fertigungsmittel. Die Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) von der zu liefernden Ware werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen. Die Kosten für die Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel werden von uns getragen. Setzt der Partner während der Anfertigungszeit der Muster oder Fertigungsmittel die Zusammenarbeit aus oder beendet er sie, gehen alle bis dahin entstandenen Herstellungskosten zu seinen Lasten. Die Fertigungsmittel bleiben, auch wenn der Partner sie bezahlt hat, mindestens bis zur Abwicklung des Liefervertrages in unserem Besitz. Danach ist der Partner berechtigt, die Fertigungsmittel herauszuverlangen, wenn über den Zeitpunkt der Herausgabe eine einvernehmliche Regelung erzielt wurde und der Partner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist. Wir verwahren die Fertigungsmittel unentgeltlich drei Jahre nach der letzten Lieferung an unseren Partner. Danach fordern wir unseren Partner schriftlich auf, sich innerhalb von 6 Wochen zur weiteren Verwendung zu äußern. Unsere Pflicht zur Verwahrung endet, wenn innerhalb dieser 6 Wochen keine Äußerung erfolgt oder keine neue Bestellung aufgegeben wird. Die Fertigungsmittel können dann von uns entsorgt werden. Abnehmerbezogene Fertigungsmittel dürfen von uns nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unseres Partners für Zulieferungen an Dritte verwendet werden.
Muster und Fertigungsmittel. Die Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) von der zu liefernden Ware werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen. Die Kosten für die Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel trägt der Lieferant. Setzt Buschhoff während der Anfertigungszeit der Muster oder Fertigungsmittel die Zusammenarbeit aus oder beendet er sie, werden die bis dahin entstandenen Herstellungskosten ersetzt. Die Fertigungsmittel werden nach der Bezahlung durch Buschhoff Eigentum von Xxxxxxxxx bzw dessen Auftraggeber. Die Fertigungsmittel bleiben bis zur Abwicklung des Liefervertrages beim Lieferanten. Nach der Kündigung des Liefervertrages oder bei Lieferverträgen mit Abrufen, nachdem in den Abrufen keine weiteren Bedarfszahlen aufgeführt werden, kann Xxxxxxxxx die unverzügliche Herausgabe der Fertigungsmittel vom Lieferanten verlangen. Eine Verrechnung mit Forderungen des Lieferanten an Buschhoff ist nicht zulässig. Xxxxxxxxx ist nach vorheriger Terminabsprache berechtigt, die Fertigungsmittel und Fertigungsanlagen beim Lieferanten zu besichtigen. Der Lieferant verwahrt die Fertigungsmittel unentgeltlich bis drei Jahre nach der letzten Lieferung an Xxxxxxxxx. Danach fordert der Lieferant Xxxxxxxxx schriftlich auf, sich innerhalb von 6 Wochen zur weiteren Verwendung zu äußern. Die Pflicht zur Verwahrung endet, wenn innerhalb dieser 6 Wochen keine Äußerung erfolgt oder keine neue Bestellung aufgegeben wird. Dann gehen die Fertigungsmittel in das Eigentum des Lieferanten über. Abnehmerbezogene Fertigungsmittel dürfen vom Lieferanten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Xxxxxxxxx für Zulieferungen an Dritte verwendet werden.
Muster und Fertigungsmittel. 1. Die Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, von der zu liefernden Ware gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen. Sie sind mit der Übersendung des Ausfallmusters, oder, wenn ein solches nicht verlangt wurde, mit einer Frist von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Muster und Fertigungsmittel. (1) Die Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) werden von uns nur dann erstattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. In diesem Fall werden sie, von der zu liefernden Ware gesondert inRechnung gestellt. Das Eigentum an Mustern und Fertigungsmitteln, deren Herstellungskosten wir erstatten, geht mit vollständiger Bezahlung auf uns über, wenn kein früherer Zeitpunkt vereinbart ist. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen.
Muster und Fertigungsmittel. 7.1 Die Herstellkosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) werden, sofern nichts anderes ver- einbart ist, von der zu liefernden Ware gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen.
Muster und Fertigungsmittel. 6.1 Die Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Programme, Formen, Schablonen etc.) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, von der zu liefernden Ware gesondert in Rechnung gestellt. Die unter Ziff. 8.1 genannten Zahlungsbedingungenen können gegebenenfalls abweichen. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen. Auf Anfrage erstellen wir für unsere Partner Erstmusterprüfberichte. Die anfallenden Kosten werden separat berechnet.
Muster und Fertigungsmittel. 1. In unseren Preisen sind nicht Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen, Lehren etc.) enthalten; diese werden getrennt vom Warenwert berechnet. Wenn wir im Auftrag des Bestellers Werkzeuge fertigen oder deren Fertigung zur Durchführung des Auftrages durch uns notwendig ist, hat uns der Besteller alle hierdurch entstehenden üblichen und angemessenen Kosten und Aufwendungen zu erstatten, sofern der Besteller mit uns keine Pauschalvereinbarung getroffen hat, die diese Positionen umfasst. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sind diese wie folgt zu zahlen: 40% bei Auftragserteilung; 30% bei Bemusterung der zu fertigenden Teile (Vorstellung der Erstmusterteile); 30% nach Freigabe der Erstmusterteile.
Muster und Fertigungsmittel. Die Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen usw.) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, von den zu liefernden Produkten gesondert in Rechnung gestellt. Setzt der Besteller während der Anfertigungszeit der Muster oder Fertigungsmittel die Zusammenarbeit aus oder beendet er sie, gehen alle bis dahin entstandene Herstellungskosten zu seinen Lasten.
Muster und Fertigungsmittel. 8.1 Fertigungsmittel ( Werkzeuge, Formen, Teile, Transportmittel, Rohstoffe u.ä.), Verpackungsmittel sowie Unterlagen, dazu zählen auch Muster und Daten ( Ziffer 2.5 ), die wir dem Lieferanten überlassen, bleiben unser Eigentum. Diese wird der Lieferant mit dem Hinweis auf unser Eigentum versehen, auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zum Neuwert versichern und uns auf Anforderung das Bestehen entsprechender Versicherungen nachweisen. Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Fertigungsmitteln wird der Lieferant auf seine Kosten durchführen.