Mängelansprüche des Kunden. 8.1 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden. 8.2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. 8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. 8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts. 8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigen. 8.6 Verlust, Schäden an der Transportverpackung und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassen. 8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. 8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist. 8.9 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelansprüche des Kunden. 8.1 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
8.2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Teillieferung Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 1.2 entspricht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beginnt mit der Ablieferung oder - wenn der Anbieter installiert - mit Abschluss der Installation. Eine Erweiterung des Einsatzumfangs (Ziffer 2.1 Absatz 2) hat keinen Einfluss auf den Kunden ohne Interesse istVerlauf der Verjährung.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche 4.2 Für Rechtsmängel gilt für ergänzend und vorrangig zu den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital ProofsALB des Anbieters Folgendes: Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, Andrucken) soweit die Leistung vertragsgemäß und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
8.4 Für Abweichungen insbesondere in der Beschaffenheit vertraglich vereinbarten, sonst in der vom Anbieter vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Die Verletzung von Rechten Dritter stellt nur dann einen Mangel dar, wenn diese Schutzrechte in der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts.
8.5 Zulieferungen (auch DatenträgerAnbieters seine Rechte verletzt, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat benachrichtigt der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzenunverzüglich den Anbieter. Die Datensicherung obliegt allein dem KundenDer Anbieter und ggf. Wir dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. Werden durch eine Kopie anzufertigenLeistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
8.6 Verlust4.3 Für Sachmängel geltend die ALB des Anbieters nach Maßgabe der nachfolgenden und vorrangigen Regelungen in Ziffern 4.4 - 4.6.
4.4 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, Schäden an der Transportverpackung die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dafür die entsprechenden Formulare und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung Verfahren des Anbieters verwendet.
4.5 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters entweder Nachbesserung oder die Lieferung einer Ersatzsoftware. Die Interessen des Kunden werden bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassenXxxx angemessen berücksichtigt.
8.7 Für 4.6 Schlägt die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB Nacherfüllung fehl oder ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungensie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
8.9 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist kann der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigtunter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurückzutreten zurücktreten und/oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt ALB des Anbieters Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Leistung zu verlangenRegel innerhalb von 14 Kalendertagen ab Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
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Mängelansprüche des Kunden. 8.1 Die Mängelansprüche (1) Für die Rechte des Kunden setzen vorausim Falle von Sachmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
8.2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen Ansprüche wegen Rechtsmängeln (z.B. Digital Proofs, Andrucken§ 435 BGB) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, sind ausgeschlossen.
8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich das Eigentumsrecht oder im Falle des arglistigen Verschweigens eines Rechtsmangels.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Abschnitt VIII und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(3) Grundlage der Mängelhaftung des PI Partners ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Die in Datenblättern, Broschüren und anderem Werbe- und Informationsmaterial des PI Partners enthaltenen Informationen und Daten dienen nur als Richtschnur und werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn der PI Partner dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Soweit die Beschaffenheit nicht verarbeitungsfähige vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht lesbare Daten(§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter übernimmt der PI Partner jedoch keine Haftung.
(5) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Xxxx des PI Partners durch diesen auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 24 Monaten nach Gefahrübergang infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen.
(6) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er die Ware unverzüglich nach der Lieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, untersucht hat und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich angezeigt hat (§ 377 HGB). Für die Anzeige ist Schrift- oder Textform erforderlich. Offensichtliche Mängel und solche, die durch eine Untersuchung des Kaufgegenstands nach Erhalt erkennbar sind, sind zur Erhaltung der Mängelrechte innerhalb von 10 Tagen nach Auslieferung und bei der Feststellung zunächst nicht erkennbarer Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung uns schriftlich anzuzeigen.
(7) Die Regeln in den Absätzen 5 und 6 gelten auch für Teillieferungen. Handelsübliche geringfügige Abweichungen in der Herstellung, Konstruktion oder Farbgebung stellen keine Mängel dar. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des PI Partners für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(8) Der Kunde wird den PI Partner unverzüglich über Mängelansprüche seiner eigenen Kunden informieren, die sich auf die von dem PI Partner gelieferte Ware beziehen, andernfalls sind seine Mängelansprüche gegen den PI Partner ausgeschlossen. Der Kunde wird darüber hinaus Beweise in geeigneter Form sichern und dem PI Partner zur Verfügung stellen.
(9) Ist der Liefergegenstand mangelhaft, kann der PI Partner zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Sein Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(10) Der PI Partner ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde darf aber einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückbehalten.
(11) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Xxxx Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Datenübertragungen einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(12) Ersetzte Teile werden Eigentum des PI Partners.
(13) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
(i) Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, (ii) fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, (iii) natürliche Abnutzung, (iv) fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, (v) ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, (vi) mangelhafte Bauarbeiten oder ungeeigneter Baugrund, sowie (vii) chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des PI Partners zurückzuführen sind.
(14) Zur Vornahme aller vom PI Partner nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzenPI Partner die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die Datensicherung obliegt allein dem KundenNacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau noch den erneuten Einbau der mangelhaften Sache, wenn der PI Partner ursprünglich auch nicht zum Einbau verpflichtet war. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigenDer Anspruch des Kunden nach § 439 Abs. 3 BGB auf Kostenersatz bleibt unberührt.
8.6 Verlust, Schäden an der Transportverpackung (15) Die zwecks Prüfung und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassen.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht Ausbau- und Einbaukosten, für die Absatz 14 gilt) trägt der PI Partner, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Dabei ist es dem PI Partner unbenommen, die jeweils preiswerteste Lösung hierfür zu tragenfinden. Andernfalls kann der PI Partner vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, soweit sich diese es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. Erhöhte Aufwendungen, die dadurch erhöhenentstehen, dass die Ware vom Kunden nach der Lieferung Empfang an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden den vereinbarten Lieferort verbracht worden ist, trägt der Kunde, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
8.9 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit (16) Für das Ersatzstück und die Ausbesserung endet die Gewährleistungsfrist mit Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
(17) Durch etwa seitens des Kunden oder nicht in Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung unsererseits vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
(18) Ausgenommen von der LageGewährleistung sind Verbrauchsmaterialien, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründenwie z.B. Lampen, Sicherungen, Batterien und ähnliches. Sonderbestimmungen gelten für Laptops, Photometer, Spezialröhren und Geräte, die wir vom Hersteller wegen ihrer technischen Konstruktion mit kürzerer Gewährleistungsfrist ausgestattet sind; in diesen Fällen gilt auch für den Vertrag zwischen dem Kunden und dem PI Partner die jeweilige kürzere Gewährleistungsfrist.
(19) Wird ein Liefergegenstand während der Gewährleistungsfrist an den PI Partner zurückgesandt und stellt dieser im Rahmen der Mängeluntersuchung fest, dass ein Mangel auf unsachgemäße Behandlung des Kunden zurückzuführen ist, sind die ihm insoweit entstandenen Kosten vom Kunden zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt der Leistung zu verlangentragen.
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Mängelansprüche des Kunden. 8.1 Die Mängelansprüche (1) Für die Rechte des Kunden setzen vorausbei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Min- derlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und ZwischenerzeugnisseIn allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick Ansprüche auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
8.2 Mängel eines Teils der gelieferten Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die man- gelhafte Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch einen Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware ge- troffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Pro- duktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeit- punkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht lesbare Daten(§ 434 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen), auf die uns der Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(4) Liegt ein Handelsgeschäft vor, setzen Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.
(5) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich, nach billigem Ermessen unterliegender Xxxx des Verkäufers auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafte Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich be- einträchtigt herausstellen. Bei Datenübertragungen einem Verbrauchergeschäft liegt das Wahlrecht beim Kunden. Es sei denn, wir werden durch die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung mit Kosten belastet, die sich bei einer anderen Xxxx nicht ergeben hätten, sofern dies ohne Nachteil für den Kunden bleibt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Bei Austausch der gesamten Kaufsache im Wege der Nacherfüllung haben wir für die zurückgenommene Sache gegen den Kunden einen Anspruch auf uneingeschränkte Nutzungsentschädigung. Die Nutzungs- entschädigung richtet sich nach den Mietsatztabellen der Maschinenringe, ansonsten nach den durchschnittlichen Mietkosten für die Sache, die in dem Zeitraum der Nutzung angefal- len wären.
(6) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfzwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzendie mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschrif- ten zurückzugeben. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigtNacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sa- che noch den erneuten Einbau, eine Kopie anzufertigenwenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
8.6 Verlust, Schäden an (7) Die zum Zweck der Transportverpackung Prüfung und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassen.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
8.9 Sind sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt gesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Anderenfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseiti- gungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt ver- langen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
(8) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstan- den sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbe- triebsetzung durch den Kunden oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese üblich sind und/oder vom Hersteller empfohlen werden, normale Abnutzung – insbesondere von Verschleißteilen –, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austausch Werkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elekt- ronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zu- rückzuführen sind.
(9) In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Leistung Betriebssicherheit oder zur Abwehr unver- hältnismäßiger Schäden hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derarti- gen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacher- füllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(11) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen beste- hen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Xxxxxx XXXX. dieser Allgemeinen Lieferbedin- gungen und sind im Übrigen ausgeschlossen.
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Mängelansprüche des Kunden. 8.1 Die Mängelansprüche 11.1 Für die Rechte des Kunden setzen vorausbei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
11.2 Grundlage der Mängelhaftung der EST ist vor allem die über die Beschaffenheit der Produkte getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Produkte gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Ein bestimmter Einsatz- oder Verwendungszweck des Kunden ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung der EST Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung.
11.3 Es gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB). Die gelieferten Produkte sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Der Kunde hat unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, nachdem sich ein etwaiger Mangel gezeigt hat bzw. nach Untersuchung hätte zeigen müssen, die Mängelanzeige abzusenden.
11.4 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann EST zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) leistet. Das Recht der EST, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
11.5 EST ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen istden fälligen Kaufpreis bezahlt. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des KundenKaufpreises zurückzubehalten.
8.2 Mängel eines Teils 11.6 Der Kunde hat der gelieferten Ware berechtigen EST die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandeten Produkte zu Prüfungszwecken unverändert und unbearbeitet zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde der EST die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
11.7 Transportkosten, die durch ein Verbringen der beanstandeten Produkte an einen anderen als den Erfüllungsort entstanden sind, sowie Ein- und Ausbaukosten werden von der EST nicht zur Beanstandung übernommen.
11.8 Soweit nicht der gesamten LieferungEinbau von Produkten durch EST mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde, ist EST im Falle der Mangelhaftigkeit von Produkten weder zum Ausbau der mangelhaften und Einbau der im Rahmen der Nacherfüllung nachgelieferten oder nachgebesserten Produkte, noch zum Ersatz von im Rahmen des Ein- und Ausbaus entstandenen Aufwendungen des Kunden verpflichtet, es sei denn, dass EST hat die Teillieferung Mangelhaftigkeit des Produkts zu vertreten; in diesem Fall gilt Xxxxxx 12. EST wird dem Kunden auf dessen Verlangen seinen Hersteller/Vorlieferanten nennen.
11.9 Ziffer 11.8 gilt entsprechend auch für den Kunden ohne Interesse istFall, dass der Kunde seinerseits gegenüber seinem Abnehmer, es sei denn, dieser ist Verbraucher, Aufwendungen im Rahmen des Ein- und Ausbaus schuldet.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen 11.10 Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß §§ 445a, 445b BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werdender Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) Die Rechte des Kunden gemäß dieser Ziffer bleiben davon unberührt.
11.11 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, sind im Übrigen ausgeschlossen.
8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit 11.12 Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des MaterialwertsKunden als unberechtigt heraus, kann EST die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits11.13 Der Ort der Nacherfüllung ist der Geschäftssitz der EST. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
8.6 Verlust, Schäden an der Transportverpackung und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassen.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware Davon abweichend kann nach der Lieferung an einen anderen Xxxx der EST der Belegenheitsort der Produkte der Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden istder Nacherfüllung sein.
8.9 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Mängelansprüche des Kunden. 8.1 1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
2. Grundlage der Mängelhaftung von UCN ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von UCN (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden.
3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt UCN jedoch keine Haftung.
4. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
8.2 Mängel eines Teils Zeigt sich bei der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei dennder Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, dass so hat der Kunde dies UCN anzuzeigen. Versäumt der Kunde die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofsordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung von UCN für Mängel, die den Wert nicht bzw. nicht rechtzeitig oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit 5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann UCN zunächst wählen, ob UCN Nacherfüllung durch Beseitigung des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des MaterialwertsMangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht von UCN, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger6. UCN ist berechtigt, übertragene Daten) durch die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den Kunden oder durch fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseitsim Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare DatenDer Kunde hat UCN die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Bei Datenübertragungen Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzendie mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften UCN zurückzugeben. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigtNacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, eine Kopie anzufertigenwenn UCN ursprünglich zum Einbau nicht verpflichtet war.
8.6 Verlust, Schäden an 8. Die zum Zweck der Transportverpackung Prüfung und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassen.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten Materialkosten, trägt UCN, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann UCN vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
9. Ausbau- und Einbaukosten für bereits gelieferte und verbaute Ware trägt UCN nicht. Eine Anwendung der Regelung des § 439 Abs. III BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu tragenbeseitigen und von UCN Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist UCN unverzüglich, soweit sich diese nicht dadurch erhöhennach Möglichkeit vorher, dass zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn UCN berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
11. Wenn die Ware Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
12. Ansprüche des Kunden verbracht worden ist.
8.9 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nur nach Maßgabe der von Ziffer 9 Schadensersatz statt der Leistung zu verlangenVIII. und sind im Übrigen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelansprüche des Kunden. 8.1 (1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffenen Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Kunde vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag ein- bezogen wurden.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentli- che Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(4) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seiner nach er seinen gesetzlichen Untersu- chungs- und Rügepflichten (§§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- Ist ein Mangel offen- sichtlich oder zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Un- tersuchung und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
8.2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung /oder Mängalanzeige ist unsere Haftung für den Kunden ohne Interesse ist.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, angezeigten Mangel ausgeschlossen.
8.4 Für Abweichungen in (5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Beschaffenheit Kunde als Nacherfüllung zunächst nach unserer Xxxx Beseitigung des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des MaterialwertsMangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten6) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigendie geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhält- nis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.6 Verlust, Schäden an der Transportverpackung (7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. VI. und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassenim Übrigen ausgeschlossen.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne (8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe darGe- fahrübergangs.
8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
8.9 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
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Mängelansprüche des Kunden. 8.1 Die Mängelansprüche des 6.1 Bei Mängeln an Installationsleistungen kann der Kunde nach Xxxx von Weikl Nachbesserung oder Ersatzlieferung
6.2 Hat der Kunde Weikl nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine weitere Nachfrist mit der Erklärung gesetzt, dass er nach Ablauf der Frist die Annahme ablehne oder schlägt die Nachbesserung zweimal oder eine Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedarf es nicht, wenn Weikl bereits zuvor die Nacherfüllung abgelehnt oder endgültig verweigert hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die Mangelhaftigkeit der Leistung allein oder zumindest in überwiegendem Maße, beispielsweise durch Verletzung seiner vertraglichen Pflichten zu vertreten hat oder wenn der von Weikl nicht zu vertretende Rücktrittsgrund zu einer Zeit eintritt, zu welcher sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.
6.3 Der Kunde wird bei der Eingrenzung und Beseitigung von Mängeln mitwirken. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel der Installationsleistungen nachvollziehbar telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Weikl die Nacherfüllung verweigern.
6.4 Ist es Weikl entweder unmöglich den Mangel durch Nacherfüllung zu beheben oder kann der Mangel nur mit unverhältnismäßigen Mitteln durch Nacherfüllung behoben werden, ist Weikl berechtigt dem Kunden setzen vorauszumutbare Möglichkeiten aufzuzeigen den Mangel so zu umgehen, dass der Kunde seiner die installierte Anlage vertragsgemäß nutzen kann. Führen diese Maßnahmen nicht zum Erfolg oder ist dem Kunden unter diesen Umständen ein Festhalten am Vertrag unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde die Minderung der Vergütung oder Schadensersatz verlangen kann, ist die Möglichkeit, den Mangel zu umgehen angemessen zu berücksichtigen.
6.5 Hat der Kunde Weikl wegen angeblicher Mängel der Installationsleistungen in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel besteht oder ein Umstand gegeben ist, der zur Geltendmachung von Mängelansprüchen nicht berechtigt, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von Weikl zu vertreten hat, Weikl die für die Prüfung des angeblichen Mangels angefallenen Sach- und Personalkosten zu ersetzen.
6.6 Sofern der Kunde Mängelansprüche geltend macht, hat dies keinen Einfluß auf weitere zwischen Weikl und dem Kunden bestehende Verträge.
6.7 Mängelansprüche bestehen nicht für Fehler, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung / Bedienung, übermäßiger Beanspruchung, Einsatz nicht vorgesehener Betriebsmittel, Anbringung nicht durch Weikl genehmigter Zusatzgeräte, Durchführung von Reparaturen oder Änderungen durch nicht von Weikl autorisierter Dritter entstanden sind. Ausgenommen von der Geltendmachung von Mängelansprüchen sind außerdem sämtliche Folgen chemischer, elektrotechnischer oder elektrischer Einflüsse die nach § 377 HGB geschuldeten dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
6.8 Weikl kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde Weikl die vereinbarte Vergütung abzüglich eines angesichts der noch ausstehenden Nacherfüllung angemessenen Teiles der Vergütung bezahlt hat.
6.9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.
6.10 Kaufmännische Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
8.2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
8.6 Verlust, Schäden an der Transportverpackung und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassen.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung Rügepflichten des Kunden verbracht worden istbleiben unberührt.
8.9 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
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Samples: Installation Agreement
Mängelansprüche des Kunden. 8.1 (1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Grundlage der Mängelhaftung des Herstellers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Vertragsprodukte getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
(3) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß Rügepflichten nachgekommen ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
8.2 Mängel eines Teils Zeigt sich bei der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei dennder Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, dass so ist dem Hersteller hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofsordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert nicht bzw. nicht rechtzeitig oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Vermerke auf Lieferscheinen gelten nicht als Mängelrüge. Transportpersonen sind nicht zur Empfangnahme von Mängelrügen berechtigt. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.4 Für Abweichungen in (4) Der Hersteller ist berechtigt, eine geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Beschaffenheit Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseitsKaufpreises zurückzubehalten. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen Darüber hinaus hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzenHersteller die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandeten Vertragsprodukte zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die Datensicherung obliegt allein Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde dem Kunden. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigenHersteller die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8.6 Verlust, Schäden an der Transportverpackung (5) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 dieser AGB und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassen.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe darÜbrigen ausgeschlossen.
8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
8.9 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Leistungsbedingungen
Mängelansprüche des Kunden. 8.1 (1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Vertragsprodukte getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
(3) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß Rügepflichten nachgekommen ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
8.2 Mängel eines Teils Zeigt sich bei der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei dennder Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, dass so ist dem Hersteller hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofsordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert nicht bzw. nicht rechtzeitig oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Vermerke auf Lieferscheinen gelten nicht als Mängelrüge. Transportpersonen sind nicht zur Empfangnahme von Mängelrügen berechtigt. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.4 Für Abweichungen in (4) Der Hersteller ist berechtigt, eine geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Beschaffenheit Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseitsKaufpreises zurückzubehalten. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen Darüber hinaus hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzenHersteller die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandeten Vertragsprodukte zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die Datensicherung obliegt allein Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde dem Kunden. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigenHersteller die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8.6 Verlust, Schäden an der Transportverpackung (5) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 11 dieser AGB und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassen.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe darÜbrigen ausgeschlossen.
8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
8.9 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelansprüche des Kunden. 8.1 1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Entsprechendes Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt für die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Korrektur übersandte Vor- Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und ZwischenerzeugnisseRügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf DruckfreierklärungVersäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
8.2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferungoder Mängelanzeige, es sei denn, dass die Teillieferung ist unsere Haftung für den Kunden ohne Interesse ist.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, angezeigten Mangel ausgeschlossen.
8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit 3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des MaterialwertsMangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden4. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigendie geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.6 Verlust5. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, Schäden an insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Transportverpackung und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei Ersatzlieferung hat uns der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassenKunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr6. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein Mangel Die zum Zweck der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen(nicht: Ausbau- und Einbaukosten), soweit tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden verbracht worden istals unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten ersetzt verlangen.
8.9 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht 7. Die in den mitgelieferten Bedienungsanleitungen und Benutzerhandbücher enthaltenen Anweisungen und Hinweise sind vom Kunden bei Gebrauch der LageSache sowie deren Wartung genauestens zu befolgen. Eine Nichtbefolgung kann zum Wegfall der Gewährleistungsansprüche führen.
8. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründenwenn der Mangel auf einem Umstand beruht, der in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt. Dies gilt auch, wenn der Kunde Änderungen an dem Leistungsgegenstand (u. a. auch an der Software) vorgenommen hat, die wir zu vertreten dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt und den Mangel herbeigeführt haben.
9. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehlzur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, so ist hat der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigtdas Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
10. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurückzutreten zurücktreten oder die Vergütung zu mindern und Preis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
11. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der von Ziffer 9 Schadensersatz statt der Leistung zu verlangenXI und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelansprüche des Kunden. 8.1 11.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) der Hardware gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Hardware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
11.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Hardware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Hardware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet- Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
11.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
11.4 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Die Sachmängelgewährleistung gilt ebenfalls nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Hardware in einer Umgebung eingesetzt wird, die den im Angebot oder in der Produktbeschreibung genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Hardware vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieser AVB, oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt zu sein. Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Hardware hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
11.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
11.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde seiner den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.7 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Hardware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisseden gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des KundenNacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau der Hardware verpflichtet waren.
8.2 Mängel eines Teils 11.8 Die zum Zweck der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) Prüfung und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
8.6 Verlust, Schäden an der Transportverpackung und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassen.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
8.9 Sind sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
11.9 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Leistung Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
11.10 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
11.11 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 4 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen Für Hard Und Software
Mängelansprüche des Kunden. 8.1 7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wurde.
7.2 Für die Beschaffenheit der Hardware und Standardsoftware ist die Produktbeschreibung maßgeblich. Bei der Individualsoftware ist maßgebend für die Beschaffenheit der Software das zusammen mit dem Kunden zu erstellende Lasten- und Pflichtenheft. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Ware schulden wir nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Ware in öffentlichen Äußerungen oder in Werbung durch uns oder unsere Angestellten herleiten, es sei denn, die darüber hinausgehende Beschaffenheit wurde von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt. Unwesentliche Abweichungen vom Lasten- und Pflichtenheft, die die Funktionsfähigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mängel.
7.3 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Entsprechendes gilt Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kundenden nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
8.2 Mängel eines Teils 7.4 Einen Anspruch auf Mängelbeseitigung hat der gelieferten Kunde auch dann nicht, wenn er oder Dritte technische Modifikationen oder Veränderungen an der Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferungvorgenommen haben, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse istdiese Änderungen nicht Ursache des angezeigten Mangels sind.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen 7.5 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, den angezeigten Mangel zu untersuchen und ist weder zur Selbstvornahme noch zu eigenmächtigen Mängelbehebungsversuchen berechtigt. Insbesondere der Neustart von Systemen ist nur nach entsprechender Anweisung von uns zulässig.
7.6 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) leisten. Die Nachbesserung kann auch in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werdender Durchführung von Software-Updates bestehen. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für MängelUnser Recht, die Nacherfüllung unter den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigengesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, ausgeschlossenbleibt unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, einen neue Softwareversion zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt.
8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. 7.7 Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigendie geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.6 Verlust, Schäden an 7.8 Die zum Zweck der Transportverpackung Prüfung und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassen.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
8.9 Sind tragen beziehungsweise erstatten wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. Die Prüfkosten werden als „Erweiterter Support“ zu unseren zu diesem Zeitpunkt aktuellen Stundensätzen berechnet.
7.9 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Leistung Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
7.10 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
7.11 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz beziehungsweise Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
7.12 Eine Abtretung von Mängelansprüchen aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelansprüche des Kunden. 8.1 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
8.2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn4.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Teillieferung Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 1.1 entspricht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beginnt mit der Ablieferung oder – wenn der Anbieterinstalliert – mit Abschluss der Installation. Eine Erweiterung des Einsatzumfangs (Ziffer 2.1 Absatz 2) hat keinen Einfluss auf den Kunden ohne Interesse istVerlauf der Verjährung. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der AGB. Für Xxxxxxxxxx gilt ergänzend Ziffer 4 der AGB nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Ziffern 4.2– 4.4.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden4.2 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kundennachweisbar sind. Das gleiche Für die Mitteilung von Mängeln gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofsinsbesondere Ziffer 2.4 der AGB.
4.3 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, Andrucken) und dem Endprodukthat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert Die Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters entweder Nachbesserung oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder Lieferung einer Ersatzsoftware. Die Interessen des Kunden werden bei der Xxxx angemessen berücksichtigt. Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung ermöglichen, außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem Anbieter Rücksprache halten. Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossenin angemessenem Umfang unter Berücksichtigung des Xxxxx der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.
8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger4.4 schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat kann der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
8.6 Verlust, Schäden an der Transportverpackung und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassen.
8.7 Für unter den gesetzlichen Voraussetzungen die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
8.9 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigtVergütung mindern, vom Vertrag zurückzutreten zurücktreten und/oder – im Rahmen von Ziffer 6 der AGB – Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Ist die Vergütung zu mindern Nacherfüllung verzögert, gilt für Schadens- und nach Maßgabe Aufwendungsersatz des Anbieters Ziffer 3.4 der Ziffer 9 Schadensersatz statt AGB. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Leistung zu verlangenRegel innerhalb von 14 Kalendertagen ab Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelansprüche des Kunden. 8.1 Die 6.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Anderslautendes bestimmt bzw. vereinbart ist.
6.2 Dem Kunden obliegt die volle Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen von Gewährleistungsansprüchen. Dies beinhaltet insbesondere den Nachweis eines Mangels, seines Vorliegens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs sowie seiner fristgerechten Mitteilung gegenüber uns. Bei Lieferung von Software leisten wir keine Gewähr dafür, dass die Software mit der Datenumgebung – insbesondere der vom Kunden eingesetzten Hardware sowie der Software Dritter – kompatibel ist, soweit wir nicht auch diese entsprechende Software Dritter mitliefern.
6.3 Soweit es sich bei der Ware nicht um eine Werkleistung handelt, für die gesonderte, zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Regelungen gelten, setzen die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
6.4 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, obliegt es uns, innerhalb angemessener Frist zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt hiervon unberührt.
6.5 Erhebt ein Dritter Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Know-how oder Urheberrechten durch die von uns gelieferten Waren gegenüber dem Kunden geltend und wird die Nutzung der Waren hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, so werden wir nach unserer Xxxx auf unsere Kosten entweder die Waren so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen dennoch den vereinbarten Spezifikationen entsprechen oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Benutzung der Waren gegenüber dem Dritten freistellen. Ist uns dies zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, werden wir die Ware gegen Erstattung der entrichteten Vergütung zurücknehmen. Für die Nutzung der Waren bis zu diesem Zeitpunkt können wir vom Kunden angemessenen Wertersatz verlangen.
6.6 Voraussetzung für unsere Haftung nach Ziffer 6.5 ist, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- uns von Ansprüchen Dritter wegen einer Schutzrechtsverletzung unverzüglich schriftlich verständigt, die behauptete Verletzung nicht anerkennt und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, nur im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle Einvernehmen mit uns führt. Stellt der Kunde die Nutzung der Waren aus Schadensminderungs- oder sonstigen Freigabeerklärungen des Kundenwichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
8.2 Mängel eines Teils 6.7 Soweit der gelieferten Ware berechtigen Kunde selbst die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen uns nach Ziffer 6.5 ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit die Schutzrechtsverletzung auf speziellen Vorgaben des Kunden beruht, durch die eine von uns nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei dennvorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Teillieferung für den Ware vom Kunden ohne Interesse istverändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Waren eingesetzt wird.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. 6.8 Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigendie geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die jeweils fällige Vergütung leistet. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Anteil der Vergütung einzubehalten.
8.6 Verlust6.9 Der Kunde verpflichtet sich, Schäden an uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen und uns insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben oder, soweit dies angesichts der Transportverpackung und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei Ware untunlich ist, uns Zugang zu der Transportperson geltend Ware zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassenermöglichen. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, uns die mangelhafte Sache zurückzugeben; sie werden unser Eigentum.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein Mangel 6.10 Die zum Zweck der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten Materialkosten, tragen wir, wenn ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden die hieraus entstandenen Kosten auf Grundlage einer Zeitvergütung nach Maßgabe ihrer jeweils gültigen Preisliste, die der Kunde unter bei uns erhalten kann, in Rechnung zu tragenstellen. Mehrkosten, soweit sich diese nicht die ausschließlich dadurch erhöhenentstehen, dass der Kunde die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung den vereinbarten Lieferort verbracht hat, oder eine Beseitigung des Kunden verbracht worden istMangels außerhalb der normalen Arbeitszeit oder durch Eilentsendung unserer Mitarbeiter wünscht, trägt der Kunde auch bei Vorliegen eines Mangels.
8.9 Sind 6.11 Der Kunde verpflichtet sich, jeglichen Anweisungen und Hinweisen der im Lieferumfang der Ware enthaltenen Bedienungsanleitungen und Benutzerhandbüchern bei Einsatz und Gebrauch der Sache sowie deren Wartung Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung kann zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche führen, sollte der Mangel ausschließlich auf eine derartige Nichtbefolgung zurückzuführen sein.
6.12 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen von uns zu beanspruchen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, soweit dem Kunden zumutbar im Voraus, d.h. nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Recht zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit Selbstvornahme besteht jedoch nicht, wenn wir berechtigt sind, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
6.13 Sollte die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen oder nicht in der Lageeine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich sein, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung den Preis zu mindern und mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb angemessener Frist nach unserer diesbezüglichen Aufforderung zu erklären, ob er den Rücktritt ausübt oder auf Nachlieferung mangelfreier Ware besteht. Im Falle geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz gesetzlichen Bestimmungen und der nachfolgenden Bedingungen, Schadenersatz statt der entsprechenden Leistung zu verlangen.
6.14 Etwaige Ansprüche des Kunden aus einer von uns abgegebenen Garantie lassen die Rechte des Kunden nach dieser Ziffer 6 unberührt.
6.15 Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt ausschließlich Ziffer 7.
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Mängelansprüche des Kunden. 8.1 Die Mängelansprüche 7.1. Für die Rechte des Kunden setzen vorausbei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und ZwischenerzeugnisseIn allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der neu hergestellten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch §§ 478, 445a, 445b), sofern nicht, z.B. im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des KundenRahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung, ein gleichwertiger Ausgleich vereinbart wurde.
8.2 Mängel eines Teils 7.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der gelieferten Ware berechtigen (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht zur Beanstandung vereinbart wurde, ist nach der gesamten Lieferunggesetzlichen Regelung zu beurteilen, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse istob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original 7.3. Wir haften grundsätzlich nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunden die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den Wert nicht bzw. nicht rechtzeitig oder die Gebrauchstauglichkeit nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder nur unwesentlich beeinträchtigenInstallation bestimmten Ware gilt dies auch dann, ausgeschlossenwenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").
8.4 Für Abweichungen in 7.4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des MaterialwertsNacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden7.5. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigendie geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.6 Verlust7.6. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, Schäden an insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Transportverpackung Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassenEinbaukosten") bleiben unberührt.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr7.7. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein Mangel Die zum Zweck der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
8.9 Sind sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt gesetzlichen Regelung und diesen AVB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Leistung Kunde wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
7.8. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
7.9. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
7.10. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 8. und sind im Übrigen ausgeschlossen.
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Mängelansprüche des Kunden. 8.1 Die Mängelansprüche (1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzli- chen Vorschriften, es sei denn im nachfolgenden ist etwas anderes bestimmt. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschrif- ten bei Endlieferung der Ware an Verbraucher (Lieferantenregress §§ 478, 479 BGB).
(2) Das Vorliegen eines Mangels bestimmt sich, sofern keine Be- schaffenheit vereinbart wurde, nach den gesetzlichen Vorschriften. Sämtliche Ansprüche setzen jedoch voraus, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß Rügepflichten (Ziffer 6) nachgekommen ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
8.2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren (3) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, so können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werdenwir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital ProofsIst die von uns gewählte Art der Nachbesse- rung dem Kunden unzumutbar, Andrucken) und dem Endproduktso stehen im sofort die Rechte nach Abs. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel4 zu. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigengesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, ausgeschlossenbleibt hiervon unberührt.
8.4 Für Abweichungen (4) Gelingt es uns nicht den Xxxxxxxxxx in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträgerangemessener Nacherfül- lungsfrist zu beheben, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat so kann der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
8.6 Verlust, Schäden an der Transportverpackung und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassen.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein den Preis in angemesse- nem Verhältnis zum Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
8.9 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigtherabsetzen (Minderung), vom Vertrag zurückzutreten zurücktreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt der Leistung 8 Schadenersatz verlan- gen. Xxxxxxxxxxxxx und Rücktritt können bei unerheblichen Sach- mängeln nicht beansprucht werden.
(5) Bei Kauf gebrauchter Sachen ist eine Gewährleistung ausge- schlossen.
(6) Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unbegründet, so hat dieser uns sämtliche hierdurch entstandene Kosten und Aufwendun- gen zu verlangenersetzen.
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Mängelansprüche des Kunden. 8.1 (1) Der Kunde hat Mängelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar sind. Das gilt auch für Mängel, für die Rechte bei der Abnahme vorbehalten sind.
(2) Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst ausschließlich Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Mängelansprüche Nacherfüllung beinhaltet nach unserer Xxxx entweder Mangelbeseitigung oder Neuerstellung. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Mängel innerhalb des Kunden setzen vorausVerantwortungsbereichs von Technosoft auch durch Workarounds behoben werden dürfen, sofern der Mangel die Funktionalität der Software nicht wesentlich beeinträchtigt und die Mangelbeseitigung andernfalls mit unangemessen hohen Kosten verbunden wäre.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzung die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder im Rahmen unseres Haftungsumfangs gemäß unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme ist der Kunde nur berechtigt, wenn ein Mangel trotz Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht beseitigt ist und die Ursache hierfür in unserer Sphäre liegt.
(4) Garantiert sind nur solche Beschaffenheiten, die ausdrücklich als „garantierte Beschaffenheit“ benannt sind. Andere Beschaffenheiten werden nicht, auch nicht stillschweigend, garantiert.
(5) Die Sach- und Rechtsmängelhaftung für die erbrachten Leistungen erlischt, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter an dem Leistungsgegenstand Änderungen vornimmt, denen Technosoft vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat (z.B. Implementierung, Programmierung, Customizing, Hosting, System- Sizing, Systemadministration, Daten-Migration etc.). Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Auftraggeber nachweist, dass der Kunde seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Entsprechendes gilt für zur Korrektur übersandte Vor- dass diese die Mangelidentifizierung und Zwischenerzeugnisse. Die Prüfpflicht gilt insbesondere auch im Hinblick auf Druckfreierklärung/Fertigungsfreierklärung/Personalisierungsfreierklärung und für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden-beseitigung nicht erschwert haben.
8.2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen (6) Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln sowie sonstigen Pflichtverletzungen verjähren in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts.
8.5 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
8.6 Verlust, Schäden an der Transportverpackung und offensichtliche Transportschäden sind bei Ablieferung bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser schriftlich auf dem Ablieferdokument bestätigen zu lassen.
8.7 Für die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Absatz 2 Nr. einem 1 BGB ist nur unsere Produktbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8.8 Soweit ein Mangel der Lieferung vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragenJahr, soweit sich diese die Ansprüche nicht dadurch erhöhenauf Verletzung einer Person oder deren Freiheit beruhen und nicht aus Vorsatz, dass die Ware nach Arglist, einer Garantie oder grober Fahrlässigkeit gegeben sind. Der Verjährungsbeginn für Werkleistungen beginnt mit der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden istAbnahme, der für sonstige Leistungen mit Ablieferung.
8.9 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde – bei erheblichen Mängeln - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern und nach Maßgabe der Ziffer 9 Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
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