Common use of Mängelansprüche des Kunden Clause in Contracts

Mängelansprüche des Kunden. (1) Teilt der Kunde offensichtliche Mängel NetCologne IT Ser- vices nicht unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit, erlöschen die Mängelansprüche für den nicht gerügten Mangel. (2) Tritt an den von NetCologne IT Services gelieferten Werken ein Mangel auf, wird NetCologne IT Services diesen innerhalb angemessener Zeit nach ihrer Xxxx entweder beseitigen oder das beanstandete Werk von Neuem mangelfrei erbringen (ins- gesamt „Nacherfüllung“). (3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, die Nacherfül- lung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder mindern. (4) Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedie- nung durch den Kunden selbst verursacht werden. Er hat eben- falls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder ein vom ihm beauftragter Dritter die gelieferten Werke verändert, es sei denn er weist nach, dass die Änderung den Analyse- oder Bearbei- tungsaufwand durch NetCologne IT Services nicht wesentlich er- schwert hat und der Mangel des Werkes bei der Abnahme be- reits vorhanden war. (5) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, zahlt er an NetCologne IT Services für die Zeit bis zum Rücktrittszeitpunkt ein angemes- senes Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt errechnet sich auf der Basis einer linearen vierjährigen Abschreibung. (6) Mängelansprüche verjähren, außer im Falle von Arglist, in- nerhalb eines Jahres ab Abnahme.

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Mängelansprüche des Kunden. (1) Teilt der Kunde offensichtliche Mängel NetCologne IT Ser- vices nicht unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit, erlöschen die Mängelansprüche für den nicht gerügten Mangel. (2) Tritt an den einer von NetCologne IT Services gelieferten Werken Ware ein Mangel auf, wird NetCologne IT Services diesen innerhalb angemessener Zeit nach ihrer Xxxx entweder beseitigen oder das die beanstandete Werk Leistung von Neuem mangelfrei erbringen (ins- gesamt „Nacherfüllung“). (3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, die Nacherfül- lung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten zurücktre- ten oder mindern. (4) Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedie- nung durch den Kunden selbst verursacht werden. Er hat eben- falls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder ein vom ihm beauftragter Dritter die gelieferten Werke gelieferte Xxxx verändert, es sei denn er weist nach, dass die Änderung den Analyse- oder Bearbei- tungsaufwand Bearbeitungs- aufwand durch NetCologne IT Services nicht wesentlich er- schwert hat und der Mangel des Werkes bei der Abnahme be- reits Lieferung der Ware bereits vorhanden war. (5) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, zahlt er an NetCologne IT Services für die Zeit bis zum Rücktrittszeitpunkt ein angemes- senes Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt errechnet sich auf der Basis einer linearen vierjährigen Abschreibung. (6) Mängelansprüche verjähren, außer im Falle von Arglist, in- nerhalb eines Jahres ab AbnahmeLieferung der Ware.

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Mängelansprüche des Kunden. (1) Teilt der Kunde offensichtliche Mängel NetCologne IT Ser- vices nicht unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit, erlöschen die 4.1. Mängelansprüche für den nicht gerügten Mangelalle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der Sa- che. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablie- ferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber Zietzgerügt werden, ansonsten ist Xxxxx von der Mängelhaftung befreit. (2) Tritt an den von NetCologne IT Services gelieferten Werken ein Mangel auf4.2. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte: 4.2.1. Xxxxx ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird NetCologne IT Services diesen innerhalb angemessener Zeit nach ihrer Xxxx entweder beseitigen diese durch Besei- tigung des Mangels oder das beanstandete Werk von Neuem mangelfrei erbringen (ins- gesamt „Nacherfüllung“)die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. (3) 4.2.2. Schlägt die Nacherfüllung Nachbesserung fehl, insbesondere weil so ist der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wirdKäufer berechtigt, die Nacherfül- lung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rück- tritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung von Xxxxx nur unerheblich ist. (4) Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von 4.2.3. Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedie- nung Bedienung durch den Kunden selbst verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, me- chanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Er hat eben- falls keine MängelansprücheIm Bereich der Unterhaltungselektronik liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn er selbst die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingun- gen oder ein durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schäden durch vom ihm beauftragter Dritter die gelieferten Werke verändertKunden eingelegte, es sei denn er weist nach, dass die Änderung den Analyse- ungeeignete oder Bearbei- tungsaufwand durch NetCologne IT Services nicht wesentlich er- schwert hat und der Mangel des Werkes bei der Abnahme be- reits vorhanden warmangelhafte Bat- terien. (5) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, zahlt er an NetCologne IT Services für die Zeit bis zum Rücktrittszeitpunkt ein angemes- senes Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt errechnet sich auf der Basis einer linearen vierjährigen Abschreibung. (6) Mängelansprüche verjähren, außer im Falle von Arglist, in- nerhalb eines Jahres ab Abnahme.

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