Common use of Nachhaltigkeit Clause in Contracts

Nachhaltigkeit. Bestimmte Fonds der Gesellschaft beabsichtigen, einen Basiswert nachzubilden, der Wertpapiere nach bestimmten Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social und Governance - ESG) auswählt. Diese Fonds lassen sich durch den Zusatz „ESG“ im Fondsnamen erkennen. Die ESG-Standards des Basiswerts begrenzen die Anzahl der Wertpapiere, die für eine Aufnahme in den Basiswert geeignet sind. Aus diesem Grund kann der Basiswert und demzufolge der Fonds eine stärkere Gewichtung in Wertpapieren, Branchensektoren oder Ländern aufweisen, die eine schlechtere Wertentwicklung erzielen als der Markt insgesamt oder als andere Fonds, die bei ihrer Auswahl ESG-Standards berücksichtigen bzw. Fonds, die diese Standards nicht beachten. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Einstufung eines Fonds als „ESG“ lediglich auf der Tatsache basiert, dass der Basiswert beabsichtigt, ein ESG-Screening gemäß den vom Administrator des Basiswerts festgelegten ESG-Standards bzw. -Schwellenwerten anzuwenden. Weder die Gesellschaft noch ihre Dienstleister geben Zusicherungen oder etwas anderes dahingehend ab, dass ein Fonds ESG-Kriterien erfüllt oder dass ein Basiswert geeignet ist, den Kriterien eines Anlegers in Bezug auf Mindest- ESG-Standards oder anderweitig zu entsprechen. Den Anlegern wird geraten, ihre eigene Prüfung vorzunehmen, ob ein mit „ESG“ bezeichneter Fonds oder sein Basiswert ihren eigenen ESG-Kriterien entspricht. Siehe auch das Kapitel „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR“.

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Samples: etf.dws.com, www.alte-leipziger-fonds.de, docs.fundconnect.com