Nachversicherung. Entfällt die Mitversicherung von den in II. 1. a) - d) genannten Personen weil z.B. ▪ der VN verstorben ist (siehe hierzu II. 3.) ▪ die Ehe rechtskräftig geschieden, die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der mitversicherten Lebensgefährten/in beendet wurde, ▪ die Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für 12 Monate nach Fortfall der Mitversicherung. Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, so entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
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Nachversicherung. Entfällt die Mitversicherung von den in II. 1. a) - dc) genannten Personen weil z.B. ▪ der Der VN verstorben ist (siehe hierzu II. 3.) ▪ die Ehe rechtskräftig geschieden, die eingetragene Lebenspartnerschaft Lebenspartnerschaft* durch ein gerichtliches Urteil rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der nach A V. 1. mitversicherten Lebensgefährten/in beendet wurde, ▪ die Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft Lebenspartnerschaft* eingegangen sind besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten BeitragshauptfälligkeitHauptfälligkeit, höchstens aber für 12 6 Monate nach Fortfall der Mitversicherung. Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, so entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
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Nachversicherung. Entfällt die Mitversicherung von den in II. 1. a) - de) genannten Personen weil z.B. ▪ der VN verstorben ist (siehe hierzu II. 3.) ▪ die Ehe rechtskräftig geschieden, die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der mitversicherten Lebensgefährten/in beendet wurde, ▪ die Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für 12 Monate nach Fortfall der Mitversicherung. Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, so entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
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Nachversicherung. Entfällt die Mitversicherung von den in A II. 1. a) - dc) genannten genann- ten Personen weil z.z. B. ▪ der VN verstorben ist (siehe hierzu II. 3.) ▪ • die Ehe rechtskräftig geschieden, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft Lebenspartnerschaft*) rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der nach A V. 1. mitversicherten Lebensgefährten/in beendet wurde, ▪ wurde • die Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, werden oder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind haben • der VN verstorben ist (siehe hierzu A II. 3.) besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten BeitragshauptfälligkeitBei- tragshauptfälligkeit, höchstens aber für 12 6 Monate nach Fortfall der Mitversicherung. Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz Versicherungs- schutz bei der degenia Versicherungsdienst AG asspario beantragt, so entfällt die Nachversicherung der Versicherungs- schutz rückwirkend.
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