Nachweise. (1) Es sind Rechnungsurschriften oder deren beglau- bigte Zweitschriften mit einer Bestätigung eines anderen Kostenträgers über die gewährten Leis- tungen einzureichen. Die Belege der Behandler müssen Namen und Geburtsdatum der behandelten Person, die Krank- heitsbezeichnung, die einzelnen ärztlichen Leis- tungen mit Bezeichnung und Nummer gemäß der angewandten Gebührenordnung, die gesondert be- rechnungsfähigen Auslagen sowie die jeweiligen Behandlungsdaten enthalten.
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Nachweise. (1) Es sind Rechnungsurschriften oder deren beglau- bigte beglaubigte Zweitschriften mit einer Bestätigung eines ei- nes anderen Kostenträgers über die gewährten Leis- tungen Leistungen einzureichen. Die Belege der Behandler Behandelnden müssen Namen und Geburtsdatum der behandelten Person, die Krank- heitsbezeichnungKrankheitsbezeichnung, die einzelnen ärztlichen Leis- tungen Leistungen mit Bezeichnung und Nummer Num- mer gemäß der angewandten Gebührenordnung, die gesondert be- rechnungsfähigen Auslagen berechnungsfähigen Ausla- gen sowie die jeweiligen Behandlungsdaten enthalten.
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Nachweise. (1) Es sind Rechnungsurschriften oder deren beglau- bigte beglaubigte Zweitschriften mit einer Bestätigung eines anderen Kostenträgers über die gewährten Leis- tungen Leistungen einzureichen. Die Belege der Behandler Behandelnden müssen Namen und Geburtsdatum der behandelten be- handelten Person, die Krank- heitsbezeichnungKrankheitsbezeichnung, die einzelnen ärztlichen Leis- tungen Leistungen mit Bezeichnung und Nummer gemäß der angewandten Gebührenordnung, die gesondert be- rechnungsfähigen berechnungsfähigen Auslagen sowie die jeweiligen Behandlungsdaten enthalten.
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Nachweise. (1) Es sind Rechnungsurschriften oder deren beglau- bigte Zweitschriften beglaubigte Zweit- schriften mit einer Bestätigung eines anderen Kostenträgers über die gewährten Leis- tungen Leistungen einzureichen. Die Belege der Behandler müssen Namen und Geburtsdatum der behandelten Person, die Krank- heitsbezeichnungKrankheitsbezeichnung, die einzelnen ein- zelnen ärztlichen Leis- tungen Leistungen mit Bezeichnung und Nummer gemäß der angewandten Gebührenordnung, die gesondert be- rechnungsfähigen Auslagen sowie die jeweiligen Behandlungsdaten Behandlungs- daten enthalten.
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