Nachweise. (1) Sofern in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, werden alle Geldübertragungsaufträge und diesbezügliche Nachrichten (z. B. Belastungs- und Gutschriftbestätigungen oder Kontoauszüge) zwischen der Bank und den Teilnehmern über den betreffenden Netzwerkdienstleister übermittelt. (2) Von der Bank oder vom betreffenden Netzwerkdienstleister aufbewahrte, elektronisch gespeicherte oder schriftliche Aufzeichnungen von Nachrichten können zum Nachweis von Zahlungen verwendet werden, die von der Bank verarbeitet wurden. Die gespeicherte oder gedruckte Fassung der Originalnachricht des betreffenden Netzwerkdienstleisters kann – ungeachtet des Formats der Originalnachricht – als Nachweis verwendet werden. (3) Wenn die Verbindung eines Teilnehmers zum Netzwerkdienstleister ausfällt, ist der Teilnehmer verpflichtet, die mit der Bank vereinbarten alternativen Übertragungswege für Nachrichten zu nutzen. In diesen Fällen kann die gespeicherte oder gedruckte Fassung der von der Bank erstellten Nachricht ungeachtet ihres Formats gleichermaßen als Nachweis verwendet werden. (4) Die Bank bewahrt vollständige Aufzeichnungen über eingereichte Geldübertragungsaufträge und empfangene Zahlungen von Teilnehmern über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Geldübertragungsaufträge bzw. des Empfangs der Zahlungen auf, wobei diese vollständigen Aufzeichnungen für jeden TARGET-Teilnehmer, der ständiger Überwachung gemäß vom Rat der Europäischen Union oder von Mitgliedstaaten verabschiedeten restriktiven Maßnahmen unterliegt, mindestens fünf Jahre oder – falls aufgrund besonderer Bestimmungen erforderlich – mehr als fünf Jahre aufbewahrt werden. (5) Eigene Kontounterlagen und Aufzeichnungen der Bank können ebenfalls als Nachweis etwaiger Verpflichtungen von Teilnehmern sowie über Sachverhalte und Ereignisse, auf die sich die Parteien berufen, verwendet werden.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank
Nachweise. (1) . Sofern in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, werden in TARGET2 alle Geldübertragungsaufträge zahlungs- und diesbezügliche abwicklungsbezogenen Nachrichten (z. B. Belastungs- und Gutschriftbestätigungen oder Kontoauszüge) zwischen der Bank und den Teilnehmern über den betreffenden Netzwerkdienstleister übermittelt.
(2) . Von der Bank oder vom betreffenden Netzwerkdienstleister aufbewahrte, elektronisch gespeicherte oder schriftliche Aufzeichnungen von Nachrichten können zum Nachweis von Zahlungen verwendet werden, die von der Bank verarbeitet wurden. Die gespeicherte oder gedruckte Fassung der Originalnachricht des betreffenden Netzwerkdienstleisters kann – ungeachtet des Formats der Originalnachricht – als Nachweis verwendet werden.
(3) . Wenn die Verbindung eines Teilnehmers zum Netzwerkdienstleister ausfällt, ist der Teilnehmer verpflichtet, die mit der Bank vereinbarten in Anlage IV beschriebenen alternativen Übertragungswege für Nachrichten zu nutzen. In diesen Fällen kann die gespeicherte oder gedruckte Fassung der von der Bank erstellten Nachricht ungeachtet ihres Formats gleichermaßen als Nachweis verwendet werden.
(4) . Die Bank bewahrt vollständige Aufzeichnungen über eingereichte Geldübertragungsaufträge Zahlungsaufträge und empfangene Zahlungen von Teilnehmern über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Geldübertragungsaufträge Zahlungsaufträge bzw. des Empfangs der Zahlungen auf, wobei diese vollständigen Aufzeichnungen für jeden TARGET-Teilnehmer, der ständiger Überwachung gemäß vom Rat der Europäischen Union oder von Mitgliedstaaten verabschiedeten restriktiven Maßnahmen unterliegt, mindestens fünf Jahre oder – falls aufgrund besonderer Bestimmungen erforderlich – mehr als fünf Jahre aufbewahrt werden.
(5) . Eigene Kontounterlagen und Aufzeichnungen der Bank (auf Papier, als Mikrofilm, Mikrofiche, elektronische oder magnetische Aufzeichnung, in anderer mechanisch reproduzierbarer oder sonstiger Form) können ebenfalls als Nachweis etwaiger Verpflichtungen von Teilnehmern sowie über Sachverhalte und Ereignisse, auf die sich die Parteien berufen, verwendet werden.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank