Common use of Nachweise Clause in Contracts

Nachweise. 1. Sofern in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, werden in TARGET2 alle zahlungs- und abwicklungsbezogenen Nachrichten (z. B. Belastungs- und Gutschriftbestätigungen oder Kontoauszüge) zwischen der Bank und den Teilnehmern über den Netzwerkdienstleister übermittelt. 2. Von der Bank oder vom Netzwerkdienstleister aufbewahrte, elektronisch gespeicherte oder schriftliche Aufzeichnungen von Nachrichten können zum Nachweis von Zahlungen verwendet werden, die von der Bank verarbeitet wurden. Die gespeicherte oder gedruckte Fassung der Originalnachricht des Netzwerkdienstleisters kann – ungeachtet des Formats der Originalnachricht – als Nachweis verwendet werden. 3. Wenn die Verbindung eines Teilnehmers zum Netzwerkdienstleister ausfällt, ist der Teilnehmer verpflichtet, die in Anlage IV beschriebenen alternativen Übertragungswege für Nachrichten zu nutzen. In diesen Fällen kann die gespeicherte oder gedruckte Fassung der von der Bank erstellten Nachricht ungeachtet ihres Formats gleichermaßen als Nachweis verwendet werden. 4. Die Bank bewahrt Aufzeichnungen über eingereichte Zahlungsaufträge und empfangene Zahlungen von Teilnehmern über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Zahlungsaufträge bzw. des Empfangs der Zahlungen auf. 5. Eigene Kontounterlagen und Aufzeichnungen der Bank (auf Papier, als Mikrofilm, Mikrofiche, elektronische oder magnetische Aufzeichnung, in anderer mechanisch reproduzierbarer oder sonstiger Form) können ebenfalls als Nachweis etwaiger Verpflichtungen von Teilnehmern sowie über Sachverhalte und Ereignisse, auf die sich die Parteien berufen, verwendet werden.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank

Nachweise. 1. Sofern in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, werden in TARGET2 dem Teilnehmer, der den internetbasierten Zugang nutzt, alle zahlungs- und abwicklungsbezogenen Nachrichten in Bezug auf TARGET2 (z. B. Belastungs- und Gutschriftbestätigungen oder Kontoauszüge) zwischen der Bank und den Teilnehmern über den Netzwerkdienstleister übermitteltauf dem ICM zur Verfügung gestellt. 2. Von der Bank oder vom Netzwerkdienstleister aufbewahrte, elektronisch gespeicherte oder schriftliche Aufzeichnungen von Nachrichten können zum Nachweis von Zahlungen verwendet werden, die von der Bank verarbeitet wurden. Die gespeicherte oder gedruckte Fassung der Originalnachricht des Netzwerkdienstleisters kann – ungeachtet des Formats der Originalnachricht – als Nachweis verwendet werden. 3. Wenn die Verbindung eines Teilnehmers zum Netzwerkdienstleister ausfällt, ist der Teilnehmer verpflichtet, die in Anlage IV I beschriebenen alternativen Übertragungswege für Nachrichten zu nutzen. In diesen Fällen kann wird die gespeicherte oder gedruckte Fassung der von der Bank erstellten Nachricht ungeachtet ihres Formats gleichermaßen als Nachweis verwendet werdenakzeptiert. 4. Die Bank bewahrt Aufzeichnungen über eingereichte Zahlungsaufträge und empfangene Zahlungen von Teilnehmern über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Zahlungsaufträge bzw. des Empfangs der Zahlungen auf. 5. Eigene Kontounterlagen und Aufzeichnungen der Bank (auf Papier, als Mikrofilm, Mikrofiche, elektronische oder magnetische Aufzeichnung, in anderer mechanisch reproduzierbarer oder sonstiger Form) können ebenfalls als Nachweis etwaiger Verpflichtungen von Teilnehmern sowie über Sachverhalte und Ereignisse, auf die sich die Parteien berufen, verwendet werden.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank (Target2 Bbk) Im Rahmen Des Internetbasierten Zugangs, Besondere Geschäftsbedingungen, Besondere Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank (Target2 Bbk) Im Rahmen Des Internetbasierten Zugangs